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Deutscher Bundestag                                                                     Drucksache 19/12017 19. Wahlperiode                                                                                          30.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Friesen, Armin-Paulus Hampel, Dr. Roland Hartwig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/11245 – Zu den deutschen Auslandsvertretungen in Georgien, Aserbaidschan, Kirgisistan und der Republik Moldau Vorbemerkung der Fragesteller Gemäß Angaben des Auswärtigen Amts verfügt die Bundesrepublik Deutsch­ land über mehr als 220 Auslandsvertretungen (www.auswaertiges-amt.de/de/ aamt/auslandsvertretungen-node). Von diesen sind nach Kenntnis der Fragestel­ ler zahlreiche seit vielen Jahren angemietet. Gründe hierfür sind vor allem um­ fassende Renovierungsarbeiten an den jeweiligen Gebäuden. Beispielsweise wird nach Kenntnis der Fragesteller seit ungefähr zehn Jahren das Botschafts­ gebäude der Bundesrepublik Deutschland in der Republik Moldau renoviert. Zwischenzeitlich wurde infolge dessen ein Hotel angemietet, um die Funktions­ tüchtigkeit der Botschaft in Chisinau sicherzustellen. Ähnliches traf nach Kenntnis der Fragesteller auch auf die deutsche Botschaft in Tiflis (Georgien) zu. Jene war dort mehr als 15 Jahre im Hotel Sheraton untergebracht. Die Lie­ genschaft der Deutschen Botschaft in Bischkek (Kirgisistan) ist nach Kenntnis der Fragesteller zurzeit ebenfalls nur angemietet. Dort wurde allerdings bereits ein Grundstück für einen Botschaftsneubau erworben. 1.   Seit wann ist die aktuelle Liegenschaft der Deutschen Botschaft in Bischkek angemietet? a) Wie groß ist die dortige Nutzfläche (in Quadratmetern)? b) Welcher Betrag (umgerechnet in Euro) fiel bisher für diesen Zeitraum für die Kaltmiete an (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? c) Wie hoch ist die monatliche Kaltmiete aktuell (umgerechnet in Euro)? d) Wie lautet die Kündigungsfrist im Mietvertrag? Die Fragen 1 bis 1d werden gemeinsam beantwortet. Die aktuelle Liegenschaft der deutschen Botschaft in Bischkek wurde zum 1. März 2017 angemietet. Die dortige Nutzfläche beträgt 1 502 qm. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 26. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
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Drucksache 19/12017                                     –2–                Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Kaltmiete ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen: Jahr                             Kaltmiete Kanzlei 2017                             373.771,45 € 2018                             267.852,79 € 2019                             323.451,53 € Aktuell beträgt die monatliche Kaltmiete 35 809,54 Euro. Es besteht eine Kündi­ gungsfrist von vier Monaten bei Nutzung der Diplomatenklausel. 2.  Wo war die Deutsche Botschaft in Bischkek zuvor untergebracht? a) In welchem Zeitraum befand sie sich dort? b) Wie groß war die dortige Nutzfläche (in Quadratmetern)? c) Welcher Betrag (umgerechnet in Euro) fiel für diesen Zeitraum für die Kaltmiete an (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? d) Wie hoch war die Gesamtmiete (kalt) für den Anmietungszeitraum (um­ gerechnet in Euro)? Die Fragen 2 bis 2d werden gemeinsam beantwortet. Die deutsche Botschaft in Bischkek war zuvor vom 1. November 1998 bis zum 31. August 2018 in einer angemieteten Liegenschaft im Stadtzentrum unterge­ bracht. Aufgrund der beengten Verhältnisse wurde zum 1. Juni 2002 zusätzlicher Büroraum (Außenstelle) angemietet. Die Nutzfläche in der ehemaligen Liegen­ schaft betrug 498 qm. Die Nutzfläche der Außenstelle beträgt 300 qm. Die damalige Kaltmiete ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen: Jahr                  Kaltmiete Kanzlei         Kaltmiete Außenstelle 2002                       53.184,25 €            13.942,80 € 2003                       45.944,50 €            26.089,20 € 2004                       40.933,81 €            19.540,57 € 2005                       39.558,48 €            17.031,25 € 2006                       41.034,89 €            17.070,83 € 2007                       37.689,27 €            16.958,57 € 2008                       33.205,95 €            16.151,48 € 2009                       58.957,18 €            16.574,87 € 2010                       57.533,47 €            17.298,66 € 2011                       59.892,32 €              5.932,95 € 2012                       62.941,80 €            18.851,12 € 2013                       60.760,91 €            14.517,69 € 2014                       93.502,81 €            16.569,58 € 2015                     118.174,84 €             21.773,90 € 2016                     120.043,44 €             21.773,90 € 2017                     119.733,14 €             21.591,51 € 2018                       73.608,37 €            13.399,85 €
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                    –3–                             Drucksache 19/12017 Für die Jahre von 1998 bis 2001 liegen aufgrund einer Systemumstellung die ent­ sprechenden Daten nicht mehr vor. Die Gesamtmiete (kalt) für den Anmietungszeitraum betrug demnach 1 411 768,16 Euro. 3.  Wann wurde das Grundstück in Bischkek für den Botschaftsneubau erwor­ ben? a) Wie hoch war der Kaufpreis (in Euro)? b) Für wann ist der Neubau der Kanzlei vorgesehen? c) Falls der Erwerb länger als zwölf Monate zurückliegt, warum wurde mit dem Neubau bisher noch nicht begonnen? Die Fragen 3 bis 3c werden gemeinsam beantwortet. Das Grundstück in Bischkek für den Botschaftsneubau wurde am 13. Juni 2006 aufgrund von Wirtschaftlichkeitserwägungen gepachtet. Pro Jahr betrug die Pacht ca. 3 000 Euro. Die Neubaumaßnahme wurde abgebrochen, da sich die Anmietung als wirtschaft­ licher erwiesen hat. Auf die Antwort zu Frage 13 wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Der Grundstückspachtvertrag wurde gekündigt. 4.  Seit wann befindet sich die Deutsche Botschaft in Baku an ihrem jetzigen Standort? a) Wie hoch ist die monatliche Kaltmiete aktuell (umgerechnet in Euro)? b) Welche Gesamtsumme wurde seit Nutzung dieser Liegenschaft bis zum 30. April 2019 an Kaltmiete gezahlt (umgerechnet in Euro)? c) Wie lautet die Kündigungsfrist im Mietvertrag? Die Fragen 4 bis 4c werden gemeinsam beantwortet. Die deutsche Botschaft in Baku befindet sich seit dem 1. Juli 2002 an ihrem jet­ zigen Standort. Die monatliche Kaltmiete beträgt aktuell 28 166,67 Euro. Bis zum 30. April 2019 wurden insgesamt 6 241 898,94 Euro Kaltmiete gezahlt. Eine Kündigungsfrist von drei Monaten ist bei Nutzung der Diplomatenklausel mög­ lich. 5.  Welche Gründe liegen nach Kenntnis der Bundesregierung für den aus Sicht der Fragesteller langen Renovierungszeitraum des deutschen Botschaftsge­ bäudes in Tiflis vor? a) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Renovierungskos­ ten der deutschen Botschaft in Tiflis (bitte die geplanten Kosten und Ab­ weichungen davon nennen)? b) Bis zu welchem Termin rechnet die Bundesregierung mit der Fertigstel­ lung der Renovierungsarbeiten bzw. der vollständigen Arbeitsaufnahme in dem Botschaftsgebäude in Tiflis? Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet. Auf Grundlage einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung entschied das Auswärtige Amt, anstelle der Sanierung bzw. Renovierung des vorhandenen Botschaftsge­ bäudes einen Neubau zu errichten.
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Drucksache 19/12017                                      –4–                     Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Es findet keine Renovierung des Botschaftsgebäudes statt, entsprechende Kosten fallen demnach nicht an. Der Neubau mit durch das Bundesministerium der Fi­ nanzen (BMF) anerkannten Kosten in Höhe von 24,44 Mio. Euro soll gemäß Pla­ nung der Bauverwaltung (Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, BBR) Ende 2022 an das Auswärtige Amt übergeben werden. 6.   Seit wann befindet sich die deutsche Botschaft in Tiflis in der aktuellen Lie­ genschaft? a) Wie groß ist die dortige Nutzfläche (in Quadratmetern)? b) Welcher Betrag (umgerechnet in Euro) fiel bisher für diesen Zeitraum für die Kaltmiete an (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? c) Wie hoch ist die monatliche Kaltmiete aktuell (umgerechnet in Euro)? d) Wie lautet die Kündigungsfrist im Mietvertrag? 7.   In welchem Zeitraum war die Deutsche Botschaft im Hotel Sheraton unter­ gebracht? a) Wie groß war die dortige Nutzfläche (in Quadratmetern)? b) Welcher Betrag (umgerechnet in Euro) fiel für diesen Zeitraum für die Kaltmiete an (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? c) Wie hoch war die Gesamtmiete (kalt) für den Anmietungszeitraum (um­ gerechnet in Euro)? Die Fragen 6 bis 7c werden gemeinsam beantwortet. Die deutsche Botschaft in Tiflis war ursprünglich seit dem 1. Oktober 1997 in einer bundeseigenen Liegenschaft mit einer Nutzfläche von 1 126 qm unterge­ bracht. Miete und Kündigungsfristen waren insofern nicht einschlägig. Nach ei­ nem schweren Erdbeben mit erheblichen Schäden musste das Bestandsgebäude geräumt und eine Zwischenunterbringung angemietet werden. Lediglich die Vi­ sastelle der Botschaft befindet sich noch in einem Nebengebäude auf dem Ge­ lände. Seit dem 9. Februar 2004 ist der überwiegende Teil der Botschaft in einem Hotel untergebracht. Die dortige Nutzfläche beträgt 1 108 qm.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                 –5–                               Drucksache 19/12017 Die Kaltmiete ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen: Jahr                             Kaltmiete Kanzlei 2004                               496.736,95 € 2005                               528.451,61 € 2006                               573.464,41 € 2007                               518.259,55 € 2008                               503.821,46 € 2009                               532.461,26 € 2010                               600.828,57 € 2011                               580.370,45 € 2012                               660.922,18 € 2013                               646.535,58 € 2014                               650.000,00 € 2015                               562.928,03 € 2016                               789.423,96 € 2017                               765.653,83 € 2018                               782.701,26 € 2019                               407.178,95 € Die Gesamtmiete (kalt) für den Anmietungszeitraum betrug demnach 9 599 738,05 Euro. 8.  In welchem Zeitraum fanden während der Anmietzeit im Hotel Sheraton, dort zeitgleich Sanierungsarbeiten statt? a) Wurde in der Anmietzeit im Hotel Sheraton, während der dort stattgefun­ denen Sanierungsarbeiten, die Miete gemindert? Falls nein, warum nicht? b) Inwiefern wirkten sich jene Umbauarbeiten auf die nutzbare Fläche der Auslandsvertretung aus? c) Inwiefern wirkten sich jene Sanierungsarbeiten auf die Arbeitszeiten der Bediensteten der Auslandsvertretung aus? Die Fragen 8 bis 8c werden gemeinsam beantwortet. Sanierungsarbeiten fanden im Anmietzeitraum von Januar 2016 bis März 2019 statt. Mietminderungen, wie sie im deutschen Recht üblich sind, sind nicht zwangsläufig auf Mietverhältnisse im Ausland übertragbar. Dies gilt insbeson­ dere dann, wenn zwecks Aufrechterhaltung des Betriebs unverzüglich eine Zwi­ schenunterbringung angemietet werden muss. In Tiflis wurde eine Mietminde­ rung während der Sanierungsdauer durch den Vermieter mietvertraglich ausge­ schlossen. Die Sanierung wirkte sich nicht auf die nutzbare Fläche aus. Es kam zu keinen Sperrungen von Büroflächen. Abhängig von der Art der durchgeführten Sanierungsmaßnahmen und den betroffenen Büroflächen wurden aufgrund von Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutzgründen tagesweise die Arbeitszeit der von diesen Sanierungsmaßnahmen betroffenen Bediensteten verkürzt oder auf mobi­ les Arbeiten ausgewichen. Für den zweieinhalbmonatigen Zeitraum der Auslage­
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Drucksache 19/12017                                     –6–                   Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode rung der Kanzleiarbeit wurde mit Genehmigung des Bundesministerium des In­ nern, für Bau und Heimat (BMI) für die Hälfte der Mitarbeiterinnen und Mitar­ beiter ein Zweischichtmodell mit reduzierter Arbeitszeit angewendet. 9.  Wann wurde der Architektenwettbewerb für den Neubau der Botschaft in Tiflis abgeschlossen? a) Wie hoch beliefen sich die Kosten hierfür? b) Warum wurde bisher mit dem Neubau nicht begonnen? Die Fragen 9 bis 9b werden gemeinsam beantwortet. Der Architektenwettbewerb für den Neubau der Botschaft in Tiflis wurde im Sep­ tember 2014 abgeschlossen. Die Kosten des Architektenwettbewerbs beliefen sich auf 169 172,82 Euro. Mit dem Neubau wurde noch nicht begonnen, da dieser noch nicht ausführungsreif ist. Derzeit wird die örtliche Baugenehmigung einge­ holt und die Ausführungsplanung erstellt. 10.  Welche Gründe liegen nach Kenntnis der Bundesregierung für den langen Renovierungszeitraum der deutschen Botschaft in Chisinau vor? a) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Renovierungskos­ ten der deutschen Botschaft in Chisinau (bitte die geplanten Kosten und Abweichungen davon nennen)? b) Bis zu welchem Termin rechnet die Bundesregierung mit der Fertigstel­ lung der Renovierungsarbeiten bzw. der vollständigen Arbeitsaufnahme in dem Botschaftsgebäude in Chisinau? Die Fragen 10 bis 10b werden gemeinsam beantwortet. Die Deutsche Botschaft Chisinau ist gegenwärtig in einem angemieteten Objekt untergebracht. Dieses Objekt wird derzeit nicht renoviert. Auf dem bundeseige­ nen Grundstück soll ein Neubau von Kanzlei und Residenz entstehen. Für das Bauprojekt sind durch das BMF Kosten in Höhe von 17,7 Mio. Euro anerkannt. Eine Fertigstellung des Neubaus ist gemäß aktuellem Terminplan ab dem Jahr 2025 zu erwarten. 11.  Seit wann ist die aktuelle Liegenschaft der Deutschen Botschaft in Chisinau angemietet? a) Wie groß ist die dortige Nutzfläche (in Quadratmetern)? b) Welcher Betrag (umgerechnet in Euro) fiel bisher für diesen Zeitraum für die Kaltmiete an (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? c) Wie hoch ist die monatliche Kaltmiete aktuell (umgerechnet in Euro)? d) Wie lautet die Kündigungsfrist im Mietvertrag? Die Fragen 11 bis 11d werden gemeinsam beantwortet. Die aktuelle Liegenschaft der deutschen Botschaft in Chisinau ist seit dem 19. Juni 2013 angemietet. Die dortige Nettogrundfläche beträgt 937 qm.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                   –7–                            Drucksache 19/12017 Die Kaltmiete ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen: Jahr                                       Kaltmiete Kanzlei 2014                                         129.608,02 € 2015                                         243.698,00 € 2016                                         292.437,60 € 2017                                         292.437,50 € 2018                                         292.437,60 € 2019                                         146.218,80 € Aktuell beträgt die monatliche Kaltmiete 24 369,80 Euro. Eine Kündigungsfrist von drei Monaten ist bei Nutzung der Diplomatenklausel möglich. 12. Welche Mitgliedstaaten der EU sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Hauptstädten Bischkek, Baku, Chisinau und Tiflis vertreten und verfü­ gen an diesen Orten über Eigentum, in dem die jeweilige Auslandsvertretung untergebracht ist? Folgende Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind nach Informationen der Bundesregierung an den in der Fragestellung genannten Dienstorten vertreten: Bischkek:     Frankreich und Großbritannien. Baku:         Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechen­ land, Großbritannien, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Nieder­ lande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowe­ nien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn. Chisinau:     Bulgarien, Frankreich, Großbritannien, Italien, Lettland, Litauen, Österreich, Polen, Rumänien, Schweden, Slowakei, Tschechien, Ungarn, Estland, Niederlande. Tilflis:      Bulgarien, Estland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Ita­ lien, Lettland, Litauen, Niederlande, Österreich, Polen, Rumänien, Schweden, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn. Die Bundesregierung kann zur Frage der Eigentumsverhältnisse der jeweiligen Vertretungen anderer Staaten keine gesicherte Stellungnahme abgeben. 13. Wieso hat die Bundesregierung in den Hauptstädten Bischkek, Baku, Chi­ sinau und Tiflis nicht selbst Eigentum für den vorübergehenden Botschafts­ betrieb erworben, um die Gesamtkosten (insbesondere durch den hohen Mit­ aufwand) niedrig zu halten? Entscheidungen über die Unterbringung von Auslandsvertretungen trifft das Aus­ wärtige Amt auf der Grundlage von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen. Dabei werden alle Unterbringungsoptionen in Betracht gezogen. Der Erwerb von Eigen­ tum für den vorübergehenden Botschaftsbetrieb ist für die von der Bauverwaltung prognostizierten Verweildauer aufgrund der hohen Anfangsinvestition (z. B. Er­ werbs-, Herrichtungs- und Notarkosten) sowie den höheren Kosten während der Betriebsphase (z. B. Instandhaltungs-, Bewirtschaftungs- und Verwaltungskos­ ten) gegenüber der Unterbringungsvariante der Anmietung zumeist nicht wirt­ schaftlich. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass in den genannten Hauptstädten eine hohe Erdbebengefährdung vorliegt und nur wenige Bestandsgebäude die not­ wendige Erdbebensicherheit aufweisen. Für die in der Fragestellung genannten
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Drucksache 19/12017                                      –8–                  Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vertretungen waren entweder keine geeigneten Bestandsgebäude am Markt ver­ fügbar oder die Anmietung einer Liegenschaft war jeweils die wirtschaftlichste Entscheidung.  Bischkek: Die Unterbringung in der angemieteten Liegenschaft erfolgte auf der Basis einer Varianten- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung.  Baku: Die Deutsche Botschaft Baku ist dauerhaft in einer Mietliegenschaft untergebracht. Unterbringungsbedarf für einen vorübergehenden Botschafts­ betrieb an andere Stelle bestand und besteht nicht.  Chisinau: Die aktuellen Büroflächen der Deutschen Botschaft Chisinau sind bis zur Fertigstellung des Neubaus auf dem bundeseigenen Grundstück tempo­ rär angemietet.  Tiflis: Maßgeblicher Aspekt für die Anmietung für die Zwischenunterbringung in einem Hotel nach erheblicher Beschädigung der alten Kanzlei durch ein Erdbeben war die umgehende Bezugsfertigkeit, Erdbebensicherheit sowie Si­ cherheitsaspekte. Zum Zeitpunkt der Suche gab es keine adäquaten Alternati­ ven. 14.   In welchen deutschen Botschaften (außer den bereits oben erwähnten) finden derzeit (Stand: 1. Mai 2019) seit wann Renovierungsarbeiten statt, und wie hoch beziffern sich die jeweiligen Kosten hierfür (bitte nach Standort der Botschaft, Höhe der Kosten und Beginn der Renovierungsarbeiten auf­ schlüsseln)? 15.   Wie hoch waren bislang die Mietaufwendungen im Sinne von Frage 14, wel­ che in der Zwischenzeit seit Beginn der Renovierungsarbeiten entstanden sind (bitte wie in Frage 14 aufschlüsseln)? Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet. Unter Renovierungsarbeiten werden bauliche Maßnahmen verstanden, die beste­ hende Liegenschaften in ihrer baulichen Substanz nicht wesentlich verändern und nicht der erstmaligen Herrichtung einer Liegenschaft infolge neuer Zweckbestim­ mung dienen. Dieser sogenannte „Bauunterhalt“ findet permanent in jeweils un­ terschiedlichem Umfang an jeder einzelnen Auslandsvertretung statt. Die Bundesregierung geht daher davon aus, dass die Fragen 14 und 15 auf Mietaufwendungen und Gesamtbaukosten zielen, die im Zusammenhang mit un­ umgänglichen Zwischenunterbringungen bei Baumaßnahmen entstanden sind. Diese sind beigefügter Tabelle in Anlage 1 zu entnehmen.
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Anlage 1 Dienstort   Gebäudeart    Gesamtbaukosten          Zeitraum                Bezeichnung Gebäude          Mietkosten       Zeitraum Baumaßnahme                                            Zwischenunter- Anmietung (inkl. Planungsvorlauf)                                bringung Amman       Kanzlei und             31.000.000 €          2018-2024        Zwischenresidenz                45.000 € p.a.  2016-2024 Residenz Athen       Residenz                 3.872.687 €        seit 07/2015       Zwischenresidenz               102.000 € p.a.    05/2014- 05/2017 Zwischenresidenz               180.000 € p.a.    05/2017 - 06/2020 Bamako      Residenz                  3.200.000 €         2016-2026        Zwischenresidenz                45.735 € p.a.   2016-2026 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Belgrad     Kanzlei                 19.500.000 €      01/2004-04/2020      Zwischenkanzlei                276.000 € p.a.   seit 11/2011 RK*-/Visa-                     124.752 € p.a.   seit 04/2016 Zwischenunterbringung Buenos Aires Kanzlei &              11.033.500 €       2015 - 12/2019            Zwischenresidenz        245.000 € p.a.    seit 08/2016 Residenz &              4.467.000 €       2015 - 12/2019 Compound                3.594.000 €       2015 - 08/2020                                                                     –9– Jakarta     Residenz                  5.000.000 €      2016 - 08/2020      Zwischenresidenz             161.500 € p.a.     seit 12/2016 Khartum     Kanzlei                 12.000.000 €         2014-2024         Zwischenkanzlei                200.000 € p.a.   2014-2024 (Dt.Anteil an Dt./Frz.- Kanzlei) Kinshasa    Kanzlei                 12.000.000 €         2017-2023         Zwischenresidenz (Verwendung 102.000 € p.a.     2016-2019 bisheriger Residenz für Kanzleibüros) London      Residenz                  3.800.000 €        2013-2014         Zwischenresidenz             426.000 € p.a.     2015-2017 4.900.000 €                          Zwischenresidenz             408.000 € p.a.     2018-2022 2015-2016 3.000.000 €          2017 Drucksache 19/12017
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Anlage 1 10.000.000 €       2018-2022 Madrid       Residenz                  4.800.000 €        seit 2014     Zwischenresidenz            225.000 €          seit 08/2018 (Gesamtmiete seit Anmietung) Moskau       Residenz                 12.819.000 €       seit 06/2009   Zwischenresidenz            1.486.215 €        Mitte 2019 - Drucksache 19/12017 (Mietkosten        Ende 2022 gesamter angeg, Zeitraum) Rabat        Kanzlei und              39.200.000 €        2017-2022     Zwischenresidenz              71.500 € p.a.    2017-2022 Residenz Reykjavik    Residenz                  2.890.000 € 11.09.2012 -         Zwischenresidenz              89.100 € p.a. 04/2018- ca. 12/2019                                                      14.08.2019 Wien         Kanzlei und              26.700.000 € 12/2012 - 04/2022    RK*-Zwischenunterbringung   75.504 € p.a.      seit 04/2011      – 10 – Residenz WIEN Diplo/OSZE             2.040.153 €        seit 12/2015 Zwischenkanzlei             (Gesamtmiete seit Anmietung) * RK: Rechts- und Konsularabteilung                                                                                   Stand: Juli 2019 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
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