Deutscher Bundestag Drucksache 19/8305 19. Wahlperiode 13.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Sebastian Münzenmaier, Jörg Schneider, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/8007 – Erstattungsbescheide im Rahmen von Verpflichtungserklärungen (Teil 2) Vorbemerkung der Fragsteller Im Rahmen von Landesaufnahmeprogrammen haben Privatleute und juristische Personen mit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung freiwillig dafür ge bürgt, für den Lebensunterhalt von Flüchtlingen aufzukommen. In § 68 Ab satz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) heißt es dazu: „Wer sich der Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung gegenüber ver pflichtet hat, die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers zu tragen, hat für einen Zeitraum von fünf Jahren sämtliche öffentlichen Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt des Ausländers einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheitsfalle und bei Pflegebedürftig keit aufgewendet werden, auch soweit die Aufwendungen auf einem gesetzli chen Anspruch des Ausländers beruhen.“ Die verauslagten öffentlichen Mittel sind demnach von den Bürgen zurückzuer- statten. Dieser gesetzlichen Rückzahlungsverpflichtung wird von einigen Bür gen nun mit dem Argument begegnet, dass ihnen die Dimension ihrer eingegan genen Verpflichtung nicht klar gewesen sei bzw. sie dahingehend von den Aus länderbehörden teils falsch beraten worden seien (vgl. https://bit.ly/ 2EuJROq).Wie eine Kleine Anfrage im Land Niedersachsen bereits im Januar 2018 gezeigt hat, fand durchaus eine zum Teil intensive Beratung und Aufklä rung der Verpflichtungsgeber statt (vgl. Niedersächsischer Landtag, Drucksa che 18/185, Antwort der Landesregierung zu Frage 5). Unter dem Titel „Flücht lingshelfer – Bürgen müssen wohl nicht zahlen“ berichtet das „ZDF“ über eine möglicherweise bevorstehende Einigung des Bundes mit den Ländern, die ge genüber den Verpflichtungsgebern bestehenden Forderungen zu übernehmen und diese somit von deren Rückzahlungsverpflichtung zu befreien (vgl. https://bit.ly/2RQBK7d). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 11. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 19/8305 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie viele Erstattungsbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund abgegebener Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlings bürgschaften) von den gemeinsamen Einrichtungen bisher insgesamt ausge stellt, und auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Erstattungsbescheide? Es wird auf die in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/6484 ausgewiesenen Daten verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesre gierung keine Daten vor. 2. Wie viele Erstattungsbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund abgegebener Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlings bürgschaften) von den gemeinsamen Einrichtungen bisher insgesamt ausge stellt, und auf welche Anzahl und Gesamthöhe belaufen sich die Erstattungs bescheide, bei denen a) deutsche Staatsbürger, b) ausländische Staatsbürger bzw. c) juristische Personen die Verpflichtungsgeber sind (bitte nach Bundesländern getrennt auswei sen)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor. 3. Wie viele Erstattungsbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund abgegebener Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlings bürgschaften) von den gemeinsamen Einrichtungen bisher ausgestellt, die auf einer Verpflichtungserklärung beruhen, die vor dem Inkrafttreten des In tegrationsgesetzes am 6. August 2016 abgegeben wurde, und auf welche Ge samthöhe belaufen sich die Erstattungsbescheide? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Die in der Antwort auf Bundestags drucksache 19/6484 ausgewiesenen Daten betreffen ausschließlich Erstattungs bescheide und -forderungen aus Verpflichtungserklärungen, die vor dem Inkraft treten des Integrationsgesetzes zum 6. August 2016 abgegeben wurden. 4. Wie viele Erstattungsbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund abgegebener Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlings bürgschaften) von den gemeinsamen Einrichtungen bisher ausgestellt, die auf einer Verpflichtungserklärung beruhen, die nach dem Inkrafttreten des Integrationsgesetzes am 6. August 2016 abgegeben wurde, und auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Erstattungsbescheide? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor. Ergänzend wird auf die Ant wort zu Frage 3 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/8305 5. Wie viele Erstattungsbescheide, die von den gemeinsamen Einrichtungen bisher ausgestellt wurden, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von den Verpflichtungsgebern bisher beglichen, und auf welche Gesamthöhe be laufen sich die Erstattungen? 6. Wie viele Erstattungsbescheide, die von den gemeinsamen Einrichtungen bisher ausgestellt wurden, die auf einer Verpflichtungserklärung beruhen, die vor Inkrafttreten des Integrationsgesetzes am 6. August 2016 abgegeben wurde, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von den Verpflichtungs gebern bisher beglichen, und auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Er stattungen? 7. Wie viele Erstattungsbescheide, die von den gemeinsamen Einrichtungen bisher ausgestellt wurden, die auf einer Verpflichtungserklärung beruhen, die nach Inkrafttreten des Integrationsgesetzes am 6. August 2016 abgege ben wurde, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von den Verpflich tungsgebern bisher beglichen, und auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Erstattungen? Die Fragen 5 bis 7 werden gemeinsam beantwortet. Die erfragten Daten liegen der Bundesregierung nicht vor. 8. Wie viele Erstattungsbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund abgegebener Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlings bürgschaften) von den zugelassenen kommunalen Trägern bisher insgesamt ausgestellt, und auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Erstattungsbe scheide? 9. Wie viele Erstattungsbescheide, die von den zugelassenen kommunalen Trä gern bisher ausgestellt wurden, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von den Verpflichtungsgebern bisher beglichen, und auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Erstattungen? Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet. Für den Bereich der zugelassenen kommunalen Träger (zkT) kann die Bundesre gierung keine Aussagen treffen. Die Aufsicht liegt insoweit bei den Ländern. 10. Wie viele Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlingsbürgschaften) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2013 bis heute abgegeben (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)? 11. Wie viele Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlingsbürgschaften) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bis zum Inkrafttreten des Integ rationsgesetzes am 6. August 2016 abgegeben (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)? 12. Wie viele Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlingsbürgschaften) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem Inkrafttreten des In tegrationsgesetzes am 6. August 2016 abgegeben (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)? Die Fragen 10 bis 12 werden gemeinsam beantwortet. Angaben zu abgegebenen Verpflichtungserklärungen liegen der Bundesregierung nicht vor, insoweit ist auch eine Unterteilung im Sinne der Fragen 11 und 12 nicht möglich.
Drucksache 19/8305 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Wie viele Einreisen aufgrund von § 23 Absatz 1 AufenthG wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2013 bis heute insgesamt regis triert (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)? Für Aufnahmen auf der Grundlage von § 23 Absatz 1 AufenthG sind die Länder zuständig. Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse über die tatsächlichen Einreisen vor. 14. Wie viele Einreisen aufgrund von § 23 Absatz 2 AufenthG wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2013 bis heute insgesamt regis triert (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)? Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat aufgrund von Anordnungen des Bundesministeriums des Innern im Zeitraum 2013 bis 2019 im Rahmen von Humanitären Aufnahmeprogrammen 25 141 Aufnahmezusagen gem. § 23 Ab satz 2 AufenthG erteilt, zu denen Rückmeldungen über tatsächliche Einreisen er folgt sind. Eine nach Jahren getrennte Ausweisung ergibt sich aus nachstehender Tabelle: Jahr erteilte Aufnahmezusagen gemäß § 23 Absatz 2 AufenthG 2013 1.879 2014 9.936 2015 7.192 2016 174 2017 2.757 2018 2.817 2019 386 25.141 15. Wie viele Einreisen aufgrund von § 23 Absatz 2 AufenthG wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bis zum Inkrafttreten des Integrationsgesetzes am 6. August 2016 registriert (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)? Bis zum Inkrafttreten des Integrationsgesetzes am 6. August 2016 sind 19 166 Einreisen aufgrund ausgestellter Visa nach § 23 Absatz 2 AufenthG regis triert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. erteilte Aufnahmezusagen Jahr gemäß § 23 Absatz 2 AufenthG 2013 1.879 2014 9.936 2015 7.192 bis 05.08.2016 159 19.166
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –5– Drucksache 19/8305 16. Wie viele Einreisen aufgrund von § 23 Absatz 2 AufenthG wurden nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem Inkrafttreten des Integrationsgeset zes am 6. August 2016 registriert (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)? Mit dem Inkrafttreten des Integrationsgesetzes am 6. August 2016 sind 5 975 Ein reisen aufgrund ausgestellter Visa nach § 23 Absatz 2 AufenthG registriert (Stand: 5. März 2019). Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. erteilte Aufnahmezusagen Jahr gemäß § 23 Absatz 2 AufenthG ab 06.08.2016 15 2017 2.757 2018 2.817 2019 386 5.975 17. Wie viele Einreisen aufgrund von § 23 Absatz 4 AufenthG wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2013 bis heute registriert (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)? Es wird darauf hingewiesen, dass bis 31. Juli 2015 Rechtsgrundlage sowohl für Aufnahmen im Rahmen von Resettlement als auch im Rahmen von Humanitären Aufnahmeprogrammen jeweils § 23 Absatz 2 AufenthG war. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Auf enthaltsbeendigung am 1. August 2015 wurde für Resettlement-Aufnahmen als Grundlage § 23 Absatz 4 AufenthG neu geschaffen. In der nachfolgenden Zusammenstellung sind auch die Personen enthalten, die bis zum 31. Juli 2015 im Rahmen des „Programms zur dauerhaften Neuansied lung von Schutzsuchenden“ (Resettlement) einen Aufenthaltstitel nach § 23 Ab satz 2 AufenthG erhalten haben. Anzahl eingereister Personen in Resettlement- Einreisejahr * Verfahren 2013 278 2014 335 2015 480 2016 1215 2017 278 2018 383 2.969 * In der vorstehenden Zusammenstellung sind auch die Personen enthalten, die bis zum 31. Juli 2015 im Rahmen des „Programms zur dauerhaften Neuansiedlung von Schutzsuchenden“ (Resettle ment) einen Aufenthaltstitel nach § 23 Absatz 2 AufenthG erhalten haben.
Drucksache 19/8305 –6– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 18. Wie viele Erstattungsbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund abgegebener Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlings bürgschaften) von den gemeinsamen Einrichtungen in Baden-Württemberg ausgestellt, und auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Erstattungsbe scheide? 19. Wie viele Erstattungsbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund abgegebener Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlings bürgschaften) von den nachfolgend genannten gemeinsamen Einrichtungen in Baden-Württemberg ausgestellt, und auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Erstattungsbescheide a) Jobcenter Alb-Donau-Kreis, Trägernummer 68404 b) Jobcenter Baden-Baden, Stadt, Trägernummer 63120 c) Jobcenter Böblingen, Trägernummer 67704 d) Jobcenter Breisgau-Hochschwarzwald, Trägernummer 61702 e) Jobcenter Calw, Trägernummer 64702 f) Jobcenter Emmendingen, Trägernummer 61704 g) Jobcenter Esslingen, Trägernummer 62102 h) Jobcenter Freiburg im Breisgau, Stadt, Trägernummer 61706 i) Jobcenter Freudenstadt, Trägernummer 64708 j) Jobcenter Göppingen, Trägernummer 62106 k) Jobcenter Heidelberg, Stadt, Trägernummer 62402 l) Jobcenter Heidenheim, Trägernummer 61108 m) Jobcenter Heilbronn, Trägernummer 62704 n) Jobcenter Heilbronn, Stadt, Trägernummer 62702 o) Jobcenter Hohenlohekreis, Trägernummer 67402 p) Jobcenter Karlsruhe, Trägernummer 63108 q) Jobcenter Karlsruhe, Stadt, Trägernummer 63102 r) Jobcenter Konstanz, Trägernummer 63402 s) Jobcenter Lörrach, Trägernummer 63702 t) Jobcenter Main-Tauber-Kreis, Trägernummer 67410 u) Jobcenter Mannheim, Universitätsstadt, Trägernummer 64402 v) Jobcenter Neckar-Odenwald-Kreis, Trägernummer 67408 w) Jobcenter Rastatt, Trägernummer 63122 x) Jobcenter Rems-Murr-Kreis, Trägernummer 67102 y) Jobcenter Reutlingen, Trägernummer 66402 z) Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis, Trägernummer 62404 aa) Jobcenter Rottweil, Trägernummer 68708 bb) Jobcenter Schwäbisch Hall, Trägernummer 67404 cc) Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis, Trägernummer 68702 dd) Jobcenter Sigmaringen, Trägernummer 61406 ee) Jobcenter Tübingen, Trägernummer 66404
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –7– Drucksache 19/8305 ff) Jobcenter Ulm, Universitätsstadt, Trägernummer 68402 gg) Jobcenter Zollernalbkreis, Trägernummer 61402 (bitte für die einzelnen Jobcenter jeweils getrennt ausweisen)? 20. Wie viele Erstattungsbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund abgegebener Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlings bürgschaften) von den gemeinsamen Einrichtungen in Berlin ausgestellt, und auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Erstattungsbescheide? 21. Wie viele Erstattungsbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund abgegebener Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlings bürgschaften) von den nachfolgend genannten gemeinsamen Einrichtungen in Berlin ausgestellt, und auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Erstat tungsbescheide a) Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf, Trägernummer 95502 b) Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg, Trägernummer 96202 c) Jobcenter Lichtenberg, Trägernummer 96208 d) Jobcenter Marzahn-Hellersdorf, Trägernummer 96206 e) Jobcenter Mitte, Trägernummer 96204 f) Jobcenter Neukölln, Trägernummer 92202 g) Jobcenter Pankow, Trägernummer 95504 h) Jobcenter Reinickendorf, Trägernummer 95506 i) Jobcenter Spandau, Trägernummer 95508 j) Jobcenter Steglitz-Zehlendorf, Trägernummer 92208 k) Jobcenter Tempelhof-Schöneberg, Trägernummer 92210 l) Jobcenter Treptow-Köpenick, Trägernummer 92204 (bitte für die einzelnen Jobcenter jeweils getrennt ausweisen)? 22. Wie viele Erstattungsbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund abgegebener Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlings bürgschaften) von den gemeinsamen Einrichtungen in Brandenburg ausge stellt, und auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Erstattungsbescheide? 23. Wie viele Erstattungsbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund abgegebener Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlings bürgschaften) von den nachfolgend genannten gemeinsamen Einrichtungen in Brandenburg ausgestellt, und auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Erstattungsbescheide a) Jobcenter Barnim, Trägernummer 03602 b) Jobcenter Brandenburg an der Havel, Stadt, Trägernummer 03902 c) Jobcenter Cottbus, Stadt, Trägernummer 03502 d) Jobcenter Dahme-Spreewald, Trägernummer 03510 e) Jobcenter Elbe-Elster, Trägernummer 03504 f) Jobcenter Frankfurt (Oder), Stadt, Trägernummer 03702 g) Jobcenter Märkisch-Oderland, Trägernummer 03708 h) Jobcenter Oberspreewald-Lausitz, Trägernummer 03506
Drucksache 19/8305 –8– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode i) Jobcenter Potsdam, Stadt, Trägernummer 03904 j) Jobcenter Prignitz, Trägernummer 03804 k) Jobcenter Teltow-Fläming, Trägernummer 03908 (bitte für die einzelnen Jobcenter jeweils getrennt ausweisen)? 24. Wie viele Erstattungsbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund abgegebener Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlings bürgschaften) von den gemeinsamen Einrichtungen in Bremen ausgestellt, und auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Erstattungsbescheide? 25. Wie viele Erstattungsbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund abgegebener Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlings bürgschaften) von den nachfolgend genannten gemeinsamen Einrichtungen in Bremen ausgestellt, und auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Erstat tungsbescheide a) Jobcenter Bremen, Stadt, Trägernummer 21404 b) Jobcenter Bremerhaven, Stadt, Trägernummer 21420 (bitte für die einzelnen Jobcenter jeweils getrennt ausweisen)? 26. Wie viele Erstattungsbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund abgegebener Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlings bürgschaften) von den gemeinsamen Einrichtungen in Hamburg, Träger nummer 12302, ausgestellt, und auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Erstattungsbescheide? 27. Wie viele Erstattungsbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund abgegebener Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlings bürgschaften) von den gemeinsamen Einrichtungen in Hessen ausgestellt, und auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Erstattungsbescheide? 28. Wie viele Erstattungsbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund abgegebener Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlings bürgschaften) von den nachfolgend genannten gemeinsamen Einrichtungen in Hessen ausgestellt, und auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Erstat tungsbescheide a) Jobcenter Darmstadt, Wissenschaftsstadt, Trägernummer 41512 b) Jobcenter Frankfurt am Main, Stadt, Trägernummer 41920 c) Jobcenter Gießen, Trägernummer 42702 d) Jobcenter Kassel, Trägernummer 43504 e) Jobcenter Kassel, documenta-Stadt, Trägernummer 43502 f) Jobcenter Limburg-Weilburg, Trägernummer 44302 g) Jobcenter Schwalm-Eder-Kreis, Trägernummer 43904 h) Jobcenter Waldeck-Frankenberg, Trägernummer 43902 i) Jobcenter Werra-Meißner-Kreis, Trägernummer 43520 j) Jobcenter Wetteraukreis, Trägernummer 42708 (bitte für die einzelnen Jobcenter jeweils getrennt ausweisen)?
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –9– Drucksache 19/8305 29. Wie viele Erstattungsbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund abgegebener Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlings bürgschaften) von den gemeinsamen Einrichtungen in Mecklenburg-Vor pommern ausgestellt, und auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Erstat tungsbescheide? 30. Wie viele Erstattungsbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund abgegebener Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlings bürgschaften) von den nachfolgend genannten gemeinsamen Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern ausgestellt, und auf welche Gesamthöhe be laufen sich die Erstattungsbescheide a) Jobcenter Bad Doberan, Trägernummer 03204 b) Jobcenter Güstrow, Trägernummer 03208 c) Jobcenter Ludwigslust-Parchim, Trägernummer 03324 d) Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte Nord, Trägernummer 03122 e) Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte Süd, Trägernummer 03102 f) Jobcenter Nordwestmecklenburg, Trägernummer 03304 g) Jobcenter Rostock, Hansestadt, Trägernummer 03202 h) Jobcenter Schwerin, Landeshauptstadt, Trägernummer 03302 i) Jobcenter Vorpommern-Greifswald Nord, Trägernummer 03002 j) Jobcenter Vorpommern-Greifswald Süd, Trägernummer 03006 (bitte für die einzelnen Jobcenter jeweils getrennt ausweisen)? 31. Wie viele Erstattungsbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund abgegebener Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlings bürgschaften) von den gemeinsamen Einrichtungen in Niedersachsen ausge stellt, und auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Erstattungsbescheide? 32. Wie viele Erstattungsbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund abgegebener Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlings bürgschaften) von den nachfolgend genannten gemeinsamen Einrichtungen in Niedersachsen ausgestellt, und auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Erstattungsbescheide a) Jobcenter Braunschweig, Stadt, Trägernummer 21102 b) Jobcenter Celle, Trägernummer 22102 c) Jobcenter Cloppenburg, Trägernummer 27404 d) Jobcenter Cuxhaven, Trägernummer 26704 e) Jobcenter Delmenhorst, Stadt, Trägernummer 26104 f) Jobcenter Diepholz, Trägernummer 27708 g) Jobcenter Emden, Stadt, Trägernummer 22402 h) Jobcenter Gifhorn, Trägernummer 24112 i) Jobcenter Goslar, Trägernummer 21124 j) Jobcenter Hameln-Pyrmont, Trägernummer 23408 k) Jobcenter Harburg, Trägernummer 25104 l) Jobcenter Helmstedt, Trägernummer 24110 m) Jobcenter Hildesheim, Trägernummer 24402
Drucksache 19/8305 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode n) Jobcenter Holzminden, Trägernummer 23406 o) Jobcenter Lüchow-Dannenberg, Trägernummer 25110 p) Jobcenter Lüneburg, Trägernummer 25102 q) Jobcenter Nienburg (Weser), Trägernummer 27718 r) Jobcenter Northeim, Trägernummer 23106 s) Jobcenter Oldenburg (Oldenburg), Stadt, Trägernummer 26106 t) Jobcenter Osnabrück, Stadt, Trägernummer 26402 u) Jobcenter Region Hannover, Trägernummer 23702 v) Jobcenter Salzgitter, Stadt, Trägernummer 21104 w) Jobcenter Stade, Trägernummer 26702 x) Jobcenter Uelzen, Trägernummer 25112 y) Jobcenter Vechta, Trägernummer 27402 z) Jobcenter Wesermarsch, Trägernummer 26110 aa) Jobcenter Wilhelmshaven, Stadt, Trägernummer 26126 bb) Jobcenter Wolfenbüttel, Trägernummer 21106 cc) Jobcenter Wolfsburg, Stadt, Trägernummer 24114 (bitte für die einzelnen Jobcenter jeweils getrennt ausweisen)? 33. Wie viele Erstattungsbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund abgegebener Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlings bürgschaften) von den gemeinsamen Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen ausgestellt, und auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Erstattungsbe scheide? 34. Wie viele Erstattungsbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund abgegebener Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlings bürgschaften) von den nachfolgend genannten gemeinsamen Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen ausgestellt, und auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Erstattungsbescheide a) Jobcenter Bielefeld, Stadt, Trägernummer 31704 b) Jobcenter Bochum, Stadt, Trägernummer 32102 c) Jobcenter Bonn, Stadt, Trägernummer 32302 d) Jobcenter Bottrop, Stadt, Trägernummer 34506 e) Jobcenter Dortmund, Stadt, Trägernummer 33302 f) Jobcenter Duisburg, Stadt, Trägernummer 34102 g) Jobcenter Düsseldorf, Stadt, Trägernummer 33702 h) Jobcenter Euskirchen, Trägernummer 32504 i) Jobcenter Gelsenkirchen, Stadt, Trägernummer 34502 j) Jobcenter Hagen, Stadt, Trägernummer 34704 k) Jobcenter Heinsberg, Trägernummer 31106 l) Jobcenter Herford, Trägernummer 35302 m) Jobcenter Herne, Stadt, Trägernummer 32112