Deutscher Bundestag Drucksache 19/21178 19. Wahlperiode 21.07.2020 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Filiz Polat, Monika Lazar, Dr. Konstantin von Notz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/20280 – Stand der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus Vorbemerkung der Fragesteller Die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen (VN) haben sich im Aktionspro- gramm der Weltkonferenz gegen Rassismus im Jahr 2001 in Durban (Süd- afrika) verpflichtet, in Konsultation mit nationalen Menschenrechtsinstitutio- nen, Institutionen zur Bekämpfung von Rassismus und der Zivilgesellschaft nationale Aktionspläne gegen Rassismus auszuarbeiten. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, hat die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2008 der Hochkommissarin für Menschenrechte der VN in Genf den ersten „Nationalen Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland zur Bekämp- fung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und darauf bezo- gene Intoleranz“ (NAP 2008) übermittelt. Am 14. Juni 2017 beschloss die Bundesregierung den neuen „Nationalen Ak- tionsplan gegen Rassismus – Positionen und Maßnahmen zum Umgang mit Ideologien der Ungleichwertigkeit und den darauf bezogenen Diskriminierun- gen“ (NAP 2017). Die Ausarbeitung des Nationalen Aktionsplans der Bundes- regierung erfolgte in ressortübergreifender Zusammenarbeit und in fachlicher Federführung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Die Weiterentwicklung des NAP ist im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode vorgesehen. Der NAP beinhaltet Positionierungen sowie bisherige und geplante Maß- nahmen der Bundesregierung in den folgenden Handlungsfeldern: Menschen- rechtspolitik; Schutz vor Diskriminierung und Ahndung von Straftaten; Bil- dung, Politische Bildung; gesellschaftliches und politisches Engagement für Demokratie und Gleichwertigkeit; Diversität im Arbeitsleben; Aus- und Fort- bildung sowie Stärkung interkultureller und sozialer Kompetenz im Beruf; Bekämpfung von Rassismus und Hass im Internet sowie Forschung. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, anhand der im NAP 2017 auf- geführten und beschriebenen Handlungsfelder und Schwerpunkte spezifische und konkrete Maßnahmen und Vorhaben zu entwerfen, weiterzuentwickeln oder neu aufzulegen (vgl. NAP, S. 39). Übergreifende Zielsetzungen des NAP sind u. a. betroffene Personen vor Rassismus und anderen Ideologien der Un- gleichwertigkeit und daraus folgender Diskriminierung und Gewalt zu schüt- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 21. Juli 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 19/21178 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode zen, ein diskriminierungsfreies Leben in einer pluralistischen Gesellschaft zu ermöglichen und die öffentliche Aufmerksamkeit und Sensibilisierung in Hin- blick auf Gleichstellung und Gleichberechtigung zu erhöhen. Die rassistisch und antisemitisch motivierten rechtsterroristischen Anschläge in Halle am 9. Oktober 2019 und Hanau am 20. Februar 2020 sowie die Auf- deckung rechtsextremer Netzwerke haben noch einmal deutlich gemacht, dass eine umfassende und nachhaltige Veränderung von Struktur und Praxis der deutschen Sicherheitsbehörden überfällig und dringend geboten ist. Der Schutz der Betroffenen vor individueller, struktureller und institutionalisierter rassistischer Gewalt, Übergriffen und Hetze muss ins Zentrum der öffent- lichen Aufmerksamkeit rücken. Es besteht nach Ansicht der Fragesteller ein massiver Handlungsbedarf. Der Bundesminister des Innern, für Bau und Hei- mat bezeichnete den Rechtsextremismus vor Kurzem als „größte Bedrohung in unserem Land“ (https://www.sueddeutsche.de/politik/hanau-anschlag-bund espressekonferenz-1.4809324). Rassistische, antisemitische, antiziganistische und rechtsextreme Einstellungen sind jedoch nicht nur am sogenannten rech- ten Rand, sondern nach Ansicht der Fragesteller bis in die Mitte unserer Ge- sellschaft und auch in staatlichen Institutionen verankert (https://www.institut- fuer-menschenrech-te.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Stellungnahm e_Nach_den_Morden_in_Hanau.pdf; S. 6). Wie die konkrete Umsetzung und die im Koalitionsvertrag festgehaltene Wei- terentwicklung des NAP erfolgen sollen, bleibt nach Ansicht der Fragesteller bislang unklar. Das ist nach Ansicht der fragestellenden Fraktion insofern problematisch, als dass der NAP bislang weder konkrete Zeitpläne und Um- setzungsziele noch eine unabhängige Evaluierung und ein systematisches Mo- nitoring aller darunterfallenden Maßnahmen und Programme vorsieht. Ledig- lich einzelne Programme wie das Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ und Länderprogramme werden bislang evaluiert. Im Rahmen des dritten Universal-Periodic-Review-Verfahrens (UPR) der Bundesrepublik Deutschland vor dem VN-Menschenrechtsrat im Mai 2018 wurden die Themen Rassismus, Xenophobie, Islamophobie und Antisemitis- mus in den Empfehlungen, die von anderen Staaten an Deutschland gerichtet wurden, besonders häufig genannt. 48 Empfehlungen zu diesem Themenkom- plex wurden angenommen – darunter 7 Empfehlungen explizit zum NAP – 15 weitere wurden zur Kenntnis genommen (A/HRC/WG.6/28/L.4.4; Emp- fehlungen 155.52-155.114). In unmittelbarem Bezug auf den NAP wurde eine effektive Aufarbeitung und Verfolgung von Straftaten ebenso angemahnt, wie der nachhaltige Einsatz gegen strukturelle und institutionelle rassistische Dis- kriminierung und Alltagsrassismus. Im 13. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik unter- streicht die Bundesregierung ihre Verpflichtung, die angenommenen UPR- Empfehlungen in den kommenden Jahren umzusetzen. 1. Wie bewertet die Bundesregierung den Stand der Umsetzung des NAP auf Bundes- und Länderebene seit dessen Verabschiedung am 14. Juni 2017? Die Bekämpfung von Rassismus hat für die Bundesregierung eine herausragen- de Bedeutung. Die Umsetzung des Nationalen Aktionsplanes ist als dynami- scher Prozess angelegt, der neue Entwicklungen und Veränderungen in den je- weiligen Diskursen berücksichtigt. Vor diesen Hintergründen bewertet die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus (NAP) als eine gute fachpolitische Grundlage und sieht den Stand der bisherigen Umsetzung positiv.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/21178 2. Welche Konsultationen und Diskussionen mit der Zivilgesellschaft in Be- zug auf Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus wurden seit dem 14. Juni 2017 von den Vertretern und Vertreterinnen der Bundesregierung geführt, die auch nach Angaben der Bundesregierung angesichts der dyna- misch angelegten gesellschaftspolitischen Prozesse notwendig sind (vgl. NAP, S. 8)? Die Bundesregierung hat seit der Verabschiedung des NAP in zahlreichen For- maten einen intensiven Austausch mit der Zivilgesellschaft geführt und setzt dies weiterhin fort. Am 13. Februar 2020 fand eine Konsultationsveranstaltung zum NAP und wei- tere Ideologien der Ungleichwertigkeit mit zivilgesellschaftlichen Organisatio- nen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Vertreterinnen und Vertre- tern der Praxis aus Sozialer Arbeit und Bildung sowie staatlichen Institutionen statt. Insgesamt haben rund 150 Personen teilgenommen. In Form von mode- rierten Gesprächen und Impulsen, Workshops und Diskussionen wurde eine kritische Bestandsaufnahme vorgenommen und die Umsetzung der Ansätze und Maßnahmen in den Fokus gerückt. In einem partizipativen Prozess von- seiten der Bundesregierung und Zivilgesellschaft wurden Fortschritte wie Pro- bleme diskutiert und Ansatzpunkte zur Weiterentwicklung des NAP beleuchtet. Die im NAP festgehaltenen Schwerpunkte und die jeweiligen Handlungs- ansätze wurden in Form von sechs verschiedenen Themenforen intensiv thema- tisiert. Ein langfristig angelegter Dialogprozess für mehr Teilhabe, interkulturelle Öff- nung und Integration mit mehr als 50 Migrantenorganisationen und Neuen Deutschen Organisationen im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) führte am 6. September 2017 zu der von der damaligen Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley vorgestellten Erklä- rung „Auf dem Weg zum neuen Wir: Erklärung für mehr Teilhabe in der post- migrantischen Gesellschaft“. Im Rahmen der Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans Integration (NAP-I) wird das Themenforum „Antidiskriminierung und Maßnahmen gegen Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ in gemeinsamer Federführung vom BMFSFJ und der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) bearbeitet. Zentraler Bestandteil des Prozesses ist in diesem wie auch in den anderen The- menforen die Beteiligung zivilgesellschaftlicher Akteure, insbesondere von Mi- grantenorganisationen, Neuen Deutschen Organisationen und anderen Selbst- organisationen, deren Expertise und Erfahrung Eingang in den NAP-I finden sollen. Zum Auftakt der gemeinsamen Arbeit fand am 7. Juni 2019 eine Veran- staltung im BMFSFJ statt, an der rund 40 Vertreterinnen und Vertreter von Mi- grantenorganisationen sowie Wohlfahrtsverbänden und anderen Trägern der Präventions- und Integrationsarbeit teilnahmen. Am 5. November 2019 wurde die Arbeit an der Erstellung des NAP-I in einem Workshop weitergeführt, an dem ebenfalls rund 40 Vertreterinnen und Vertreter von Migrantenorganisatio- nen teilnahmen. Ein geplanter weiterer Workshop (20. April 2020) musste einstweilen aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden. Im Rahmen der Erstellung des 23. bis 26. Berichts zum Internationalen Über- einkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung wurden ferner in einem Fachgespräch am 6. Oktober 2017 im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) die Vertreterinnen und Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen konsultiert, die im Menschenrechtsschutz und insbesondere im Bereich der Bekämpfung von Rassismus und rassistischer Diskriminierung tätig sind. Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integra- tion trifft regelmäßig Vertreterinnen und Vertreter von Migrantenorganisationen
Drucksache 19/21178 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode zu einem Dialog. Die Teilnehmer dieses Dialogs trafen sich mit der Bundes- kanzlerin, dem Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat und der Beauf- tragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration direkt vor dem Integrationsgipfel am 2. März 2020. Zu diesem Vortreffen wurde nach den rassistischen Morden von Hanau eingeladen. Vertreter von rund 50 Migran- tenorganisationen berichteten von eigenen Erfahrungen rassistischer Diskrimi- nierung und Anfeindungen. Die Bundeskanzlerin kündigte nach dem Gespräch die Einsetzung eines Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextre- mismus und Rassismus an. Am 20. Mai 2020 trat der Kabinettsausschuss zum ersten Mal zusammen. Es ist das Ziel des Kabinettsausschusses, Maßnahmen zur effektiven Bekämp- fung von Rechtsextremismus und Rassismus vorzubereiten und auszubauen. 3. Welche konkreten Schritte wurden bislang unternommen, um die im NAP angedachte Kooperation zwischen Bund und Ländern auszubauen, um den „nachhaltigen Austausch, Wissenstransfer und die Zusammenarbeit zwi- schen Bund und Ländern zur Bekämpfung von Rassismus, rassistischer Diskriminierung und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit im Sinne der in diesem NAP niedergelegten übergreifenden Zielstellung zu er- reichen“ (vgl. NAP, S. 40), und welche Konsequenzen haben sich daraus ergeben? Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gibt es eine fortwährende intensive Bund-Länder-Zusammenarbeit. Die Landes-Demokratiezentren haben sich in der ersten Förderperiode im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ als zentrale Koordinierungsstellen im Bundesprogramm etabliert und es konnte auf Landes- ebene eine funktionierende Beratungs-, Informations- und Vernetzungsstruktur aufgebaut werden. In diesem Rahmen findet ein regelmäßiger Austausch zwischen dem Bund und den Ländern statt. Teilnehmende an den Treffen sind die Fachebene des BMFSFJ, die Landeskoordinierungsstellen in den Ländern sowie Vertreterin- nen und Vertreter der Landes-Demokratiezentren. Vor Verabschiedung des NAP in 2017 wurden maximal zwei Bund-Länder-Treffen im Jahr durchge- führt. Seit 2017 hat sich der Bedarf an fachlichem Austausch deutlich erhöht. In 2018 und 2019 fanden insgesamt sechs Treffen dieser Art statt. An diesen Treffen nehmen seit 2017 auch regelmäßig Vertreterinnen und Vertreter des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) bzw. der Bundes- zentrale für politische Bildung (bpb) teil. Eine Auswertung im Bundespro- gramm im Jahr 2018 zeigte u. a., dass die Mehrheit der Landesdemokratiezent- ren auch in einem intensiven fachlichen Austausch z. B. zu den Themen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und Islam- und Muslimfeind- lichkeit mit Trägern ist, die in ihrer Strukturentwicklung zum bundeszentralen Träger gefördert wurden. Es gibt auch einen weiteren fachlichen Austausch, in dem das BMFSFJ nach 2017 schon zweimal an den Treffen der Leitungen der Landeszentralen für politische Bildung teilgenommen hat. jugendschutz.net als gemeinsames Kompetenzzentrum von Bund und Ländern für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet hat z. B. gemeinsam mit Partnern im Jahr 2018 Antiziganismus online und im Jahr 2019 Antisemi- tismus online recherchiert und analysiert. Darüber hinaus wurden die Länder und im Übrigen auch die kommunalen Spit- zenverbände durch das BMFSFJ und die ADS an den Konsultationen im Themenforum „Antidiskriminierung und Maßnahmen gegen Gruppenbezogene
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –5– Drucksache 19/21178 Menschenfeindlichkeit“ im Rahmen der Weiterentwicklung des NAP-I intensiv beteiligt. Um auch weiterhin die Verfolgung rassistisch motivierter Straftaten effektiver auszugestalten und insbesondere die Zahl der angezeigten Straftaten zu erhö- hen, ist ein überinstitutioneller Austausch förderlich. Aus diesem Grund fördert das BMJV ein Projekt des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR), mit dem in drei Pilot-Bundesländern Strukturen der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren (Justiz, Staatsanwaltschaft, Polizei, Opferschutzver- bände) aufgebaut bzw. erweitert werden sollen. Das Projekt ist auf drei Jahre angelegt und hat Anfang 2020 zu laufen begonnen. Die Ergebnisse des Projekts sollen bundesweit verbreitet und auf diese Weise auch den anderen Ländern beim Ausbau solcher Strukturen nützlich sein. 4. Welche konkreten Kooperationen und Maßnahmen wurden zwischen Bund und Ländern zur Bekämpfung von Rassismus, rassistischer Diskri- minierung und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit seit der Ver- öffentlichung des NAP entwickelt und/oder weiter ausgebaut (bitte nach Bundesland, Maßnahmen und Art der Kooperation aufschlüsseln)? Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ wurden vor allem die Möglichkeiten der Länder zur Beratung von Betroffenen bei rechtsextremen, rassistischen und antisemitischen Vorfällen und der Mobilen Beratung in diesen Themenbereichen weiter gestärkt und ausgebaut. Dazu wurden auch die zur Verfügung stehenden Bundesmittel für Länder mehrmals erhöht (2016: 80.000 Euro; 2018: 120.000 Euro). Die Anhebung der Mindestförderung seit 2020 von 120.000 Euro auf 180.000 Euro seitens des Bundes sorgt dafür, dass mindestens 1.920.000 Euro jährlich mehr in Beratungsleistungen vor Ort inves- tiert wird. Diese Unterstützung soll u. a. die Umsetzung folgender Aufgaben ermöglichen: • träger- und länderübergreifender Vernetzung, • Fachaustausche, • Weiterbildung, • Entwicklung von Qualitätskriterien, • Ausbau und Weiterentwicklung und • Entwicklung und Unterstützung von Dach- und Fachverbänden in ihren Themenfeldern. Darüber hinaus investieren auch einige Länder in die regionalen Beratungs- angebote. Zusätzlich werden die jeweiligen Dachverbände, Bundesverband Mobile Bera- tung e.V. (BMB) sowie der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rech- ter, rassistischer und antisemitistischer Gewalt e.V. (VBRG), auf hohem Niveau mit jeweils 200.000 Euro in 2020 bis 2022 im Rahmen eines Begleitprojektes durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gefördert. Zudem reagiert das BMFSFJ bei besonderen Anlässen, wie beispielsweise nach den rechtsextremen Terroranschlägen in Halle und Hanau, auf die besonderen und unvorhergesehenen Bedarfe vor Ort, in dem es den Ländern finanzielle Unterstützung für die Beratung von Opfern angeboten hat. In der aktuellen Förderperiode werden seit 2020 Kompetenzzentren und -netz- werke gefördert. Als Kompetenzzentrum oder im Verbund als Kompetenznetz- werk übernehmen Träger bundeszentrale Aufgaben und wirken an der Weiter-
Drucksache 19/21178 –6– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode entwicklung von insgesamt 14 Themenfeldern. Insgesamt werden 40 zivilge- sellschaftliche Träger gefördert. Die Kompetenznetzwerke und -zentren arbei- ten an der Vernetzung, Beratung und Professionalisierung von Akteurinnen und Akteuren im Themenfeld. Sie qualifizieren Multiplikatorinnen und Multiplika- toren und haben zur Aufgabe, den Transfer innovativer Projekte bzw. Modell- projekte in Regelstrukturen zu befördern. Schwerpunktmäßig widmen sich den in der Fragestellung genannten Themen die Kompetenzzentren und -netzwerke der Themenfelder Rassismus gegen Schwarze Menschen, Antidiskriminierung und Diversitätsgestaltung, Antisemi- tismus, Homosexuellen- und Transfeindlichkeit, Islam- und Muslimfeindlich- keit und Antiziganismus. Die Kompetenzzentren und -netzwerke koordinieren ihr bundeszentrales Wir- ken mit den Landes-Demokratiezentren des Bundesprogramms und dadurch mit den Ländern. Eine Aufschlüsselung nach einzelnen Bundesländern wird da- her nicht vorgenommen. Das für die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts zuständige Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat darüber hinaus in Absprache mit den das Bundesentschädigungsgesetz ausführenden Ländern den Aufbau eines Themenportals „Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts“ in die Wege geleitet. Ziel ist die zentrale, digitale Zugänglichmachung der über ver- schiedenste Stellen verteilten Dokumente und Akten der Wiedergutmachung. In Millionen Akten sind individuelle Verfolgungsschicksale verzeichnet, die einen Beitrag im Kampf gegen Holocaustleugnung und -verfälschung leisten können. Das entstehende Angebot kann vielfältige Ansatzmöglichkeiten für politische, zivilgesellschaftliche und schulische Bildungsarbeit bieten und damit insgesamt der Prävention vor Antisemitismus, Antiziganismus und weiterer gruppenbezo- gener Menschenfeindlichkeit dienen. Das BMJV fördert weiterhin das Projekt „Wegweiser in die Mitte der Gesell- schaft“ des Vereins „Gesicht zeigen! Für ein weltoffenes Deutschland e.V.“. Mit Medienschaffenden aus unterschiedlichen Kulturen und Herkunftsländern werden journalistische Beiträge produziert, die die Sicht von Geflüchteten in die Mitte der Gesellschaft tragen sollen. Die Ergebnisse sollen ein Gegen- gewicht zu polarisierenden Äußerungen unter anderem in den sozialen Medien bilden und auf diese Weise Rassismus entgegenwirken. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben im Juni 2019 die Initiative des Deutschen Bundestages vom Ja- nuar 2018 (Bundestagsdrucksache 19/444) aufgegriffen und ein gemeinsames ständiges Gremium für Bund und Länder berührende Fragen zur Bekämpfung von Antisemitismus und zum Schutz jüdischen Lebens (Kommission) be- schlossen. Mitglieder der Kommission sind der Beauftragte der Bundesregierung für jüdi- sches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus sowie je- weils die in den Ländern in entsprechender Funktion bestellten Beauftragten bzw. die mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe betrauten Personen. Die Kom- mission hat insbesondere die Aufgaben im Einvernehmen mit den jeweils zu- ständigen Ressorts auf Bundes- und Länderebene den gegenseitigen Informa- tionsaustausch über Maßnahmen des Bundes und der Länder zu pflegen, die gesellschaftliche Einordnung und Diskussion des Phänomens Antisemitismus zu befördern, Empfehlungen zur Prävention und Bekämpfung von Antisemitis- mus und zum Schutz jüdischen Lebens zu geben, mit Empfehlungen und An- regungen zur Erinnerungsarbeit und zum Gedenken an die Shoa beizutragen, Vorhaben von überregionaler Bedeutung im Bereich der Prävention und Be- kämpfung von Antisemitismus und dem Schutz jüdischen Lebens anzuregen
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –7– Drucksache 19/21178 und ggf. gemeinsam vorzubereiten sowie den internationalen Austausch in der Bekämpfung des Antisemitismus zu pflegen. Dem Beauftragten der Bundes- regierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemi- tismus stehen darüber hinaus jährlich eine Million Euro für seine Vorhaben zur Verfügung. 5. Aus welchen Gründen wurde bisher kein allgemeiner Monitoring-Mecha- nismus für den NAP konzipiert, wie es die Hochkommissarin für Men- schenrechte der Vereinten Nationen in der Empfehlung „Developing natio- nal action plans against racial discrimination – a practical guide“ (2014) vorschlägt? a) Bis wann plant die Bundesregierung ein unabhängiges Monitoring zu konzipieren und einzurichten, um die bereits entwickelten und zu ent- wickelnden Maßnahmen fortlaufend hinsichtlich ihrer Umsetzung und Wirksamkeit zu überprüfen? b) Inwiefern sollen für ein solches Monitoring sowohl wissenschaftliche und zivilgesellschaftliche Fachkompetenz als auch die Expertise von Menschen mit intersektionalen Rassismuserfahrungen, systematisch einbezogen werden? Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet. Der Aspekt möglicher Monitoring-Mechanismen berührt übergeordnete Fragen der gegenwärtigen Diskussionen im Kontext der Auseinandersetzungen mit Rechtsextremismus und Rassismus. Den noch stattfindenden Debatten und zu erwartenden Ergebnissen des im März 2020 beschlossenen Kabinettsausschus- ses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus wird insoweit nicht vorgegriffen. 6. Aus welchen Ressorts setzt sich die „Interministerielle Arbeitsgruppe zur Demokratieförderung und Extremismusprävention“ (IMA) zusammen, die im Auftrag der Bundesregierung, die im NAP aufgeführten Handlungs- felder und Schwerpunkte weiterentwickeln, neu auflegen und/oder ent- werfen soll? Die „Interministerielle Arbeitsgruppe zur Demokratieförderung und Extremis- musprävention“ (IMA) setzt sich aus allen Ressorts der Bundesregierung sowie dem Bundeskanzleramt (BKAmt) zusammen. Darüber hinaus sind die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien an der IMA beteiligt. a) Wie oft hat sich die Interministerielle Arbeitsgruppe seit der Ver- abschiedung des NAP bereits getroffen, und wer war an diesen Treffen jeweils beteiligt? Seit der Verabschiedung des NAP am 14. Juni 2017 haben drei IMA-Sitzungen stattgefunden. Zu diesen Sitzungen wurden alle Ressorts der Bundesregierung, das BKAmt, die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie die Beauftragte der Bundesregierung Kultur und Medien eingeladen. An der IMA-Sitzung vom 13. November 2017 haben das BMFSFJ, das BMI, das Auswärtige Amt (AA), das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), BMJV, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicher- heit (BMU), das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Drucksache 19/21178 –8– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode (BMVI), das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), das Bundesminis- terium für Wirtschaft und Energie (BMWi), das BKAmt, die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und die Beauftrag- te der Bundesregierung für Kultur und Medien teilgenommen. An der IMA-Sitzung vom 23. August 2018 haben BMFSFJ, BMI, AA, die Be- auftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, BKAmt, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, BMAS, BMBF, BMEL, Bundesministerium für Gesundheit (BMG), BMJV, BMVg, BMVI und BMWi teilgenommen. An der IMA-Sitzung vom 3. April 2019 haben BMFSFJ, BMI, die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, BKAmt, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, BMBF, BMEL, BMJV, BMVg und BMWi teilgenommen. b) Welche spezifischen Maßnahmen und Vorhaben zu den im NAP auf- geführten Handlungsfeldern und Schwerpunkten wurden bisher durch die Interministerielle Arbeitsgruppe weiterentwickelt (bitte die ein- zelnen Handlungsfelder mit den dazugehörigen Maßnahmen und Vor- haben auflisten)? c) Welche spezifischen Maßnahmen und Vorhaben zu den im NAP auf- geführten Handlungsfeldern und Schwerpunkten wurden bisher durch die Interministerielle Arbeitsgruppe neu aufgelegt oder entworfen (bitte die einzelnen Handlungsfelder mit den dazugehörigen Maßnah- men und Vorhaben auflisten)? Die Fragen 6b und 6c werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Tabelle in der Anlage zu Frage 6 verwiesen. 7. Wie lauten die Prüfergebnisse der Interministeriellen Arbeitsgruppe be- züglich der Ansatzpunkte für Rassismus in Institutionen (Arbeitsweisen, Verfahrensregelungen, Handlungsroutinen und Prozessabläufe), und wie wurde und wird diesen – sofern Prüfergebnisse vorliegen– begegnet (vgl. NAP, S. 44)? Konzepte zur Auseinandersetzung mit und zum Abbau von möglichen Ansatz- punkten von Rassismus in Institutionen gehören zum grundlegenden Verständ- nis der Arbeit aller Bundesressorts und werden in den jeweiligen Maßnahmen, die Bezug auf Arbeitsweisen, Verfahrensregelungen, Handlungsroutinen und Prozessabläufe nehmen, umgesetzt. Darüber hinaus wird auf die Antworten zu Frage 5 und Frage 6 verwiesen. 8. Wie häufig hat sich das „Forum gegen Rassismus“, das die Umsetzung der Maßnahmen des NAP regelmäßig als Gegenstand im Rahmen seines Kon- sultationsprozesses bearbeiten soll, seit der Veröffentlichung des NAP be- reits getroffen? Das Forum gegen Rassismus tagt in der Regel zwei Mal pro Jahr, so auch seit der Veröffentlichung des NAP. Die konkrete Ausgestaltung und Vorbereitung spezifischer Themen für die jeweiligen Sitzungen obliegt einer geschäftsfüh- renden Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitgliedern zivilgesellschaftlicher Initia- tiven, Ressorts der Bundesregierung und Vertretern aus den Ländern.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –9– Drucksache 19/21178 9. Welche Erkenntnisse, Maßnahmen und/oder Anknüpfungspunkte für die Überarbeitung des NAP wurden im Rahmen des Konsultationsprozesses des „Forums gegen Rassismus“ bislang erarbeitet? Übergeordnete Themenstellungen in den Sitzungen des Forums waren und sind z. B. Diskussion aktueller wissenschaftlicher Befunde zur Rassismus-, Diskri- minierungs- und Vorurteilsforschung sowie Aspekte von Theorie und Praxis der Rassismusbekämpfung aus unterschiedlichen zivilgesellschaftlichen und staatlichen Perspektiven. Das Forum ist konzipiert als eine offene Diskussions- plattform und als ein Erfahrungsaustausch der jeweiligen Akteure. Exekutive Befugnisse bzw. konkrete Erarbeitungsfunktionen im Sinne der Fragestellung besitzt das Forum nicht. 10. Welche Erkenntnisse über das Problem von Rassismus in Institutionen hat die Bundesregierung seit der Verabschiedung des NAP gewonnen (vgl. NAP, S. 9)? Die Auseinandersetzung mit Formen rassistischer Diskriminierung und Grup- penbezogener Menschenfeindlichkeit in gesellschaftlichen Strukturen und Or- ganisationen ist nach wie vor Teil der Arbeit in der Auseinandersetzung mit Rassismus insgesamt. Dabei geht es um – bewusstes oder unbewusstes – Ver- halten von Beschäftigten in Behörden, in der Polizei, an Schulen usw., das die Auslegung und Anwendung von Vorschriften gegenüber bestimmten Bevölke- rungsgruppen betrifft. Wie bei anderen Formen des Rassismus auch erfahren Betroffene Benachteiligungen und Ausgrenzung. Soweit sich Anhaltspunkte dafür ergeben, geht die Bundesregierung dem im Bereich ihrer Zuständigkeiten nach. Des Weiteren wird auf die Antwort zu den Fragen 5 und 6 verwiesen. 11. Welche Anhaltspunkte haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung dafür ergeben, dass institutionelle Abläufe (Arbeitsweisen, Verfahrens- regelungen, Stellenausschreibungen, Bewerbungsverfahren, Handlungs- routinen und Prozessabläufe) in den Bundesministerien und Bundes- behörden, aufgrund z. B. rassistischer Stereotype oder Einstellungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, diskriminierend sind oder wirken (vgl. NAP, S. 9)? a) Worauf basierend ergeben sich diese möglichen Anhaltspunkte, und auf welche Art und Weise wird untersucht, inwiefern institutionelle Abläufe diskriminieren sind oder wirken? b) Welche konkreten Maßnahmen wurden in den jeweiligen identifizier- ten Fällen ergriffen, um die institutionellen Abläufe diskriminie- rungsärmer zu gestalten? c) Welche grundsätzlichen Handlungsoptionen und Maßnahmen wur- den bislang erarbeitet, um diesem Problem zu begegnen? d) Inwiefern wurden diese Handlungsoptionen und Maßnahmen bereits implementiert? Die Fragen 11 bis 11d werden aufgrund des Sachbezugs im Zusammenhang be- antwortet. Aus Sicht der Bundesregierung gibt es keine konkreten Anhaltspunkte, dass institutionelle Abläufe in den Bundesministerien und -behörden diskriminie- rend im Sinne der Fragestellung sind oder wirken. Die Förderung der interkul- turellen Öffnung in der Bundesverwaltung ist ein zentrales Ziel der Bundes- regierung. Vielfaltsmanagement und die interkulturelle Personal- und Organisa-
Drucksache 19/21178 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode tionsentwicklung sind für viele öffentliche Organisationen wichtige Zukunfts- aufgaben geworden. Mit dem NAP-I arbeiten die Bundesministerien an einer behördenübergreifenden Strategie, um interkulturelle Öffnung nachhaltig in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes zu verankern. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 5 und 6 verwiesen. 12. Zu welchem Ergebnis kam die 2017 durchgeführte Erhebung des Anteils der Beschäftigten mit Migrationshintergrund in den Bundesbehörden (vgl. NAP, S. 44)? a) Wie hoch ist der Anteil von Mitarbeitenden mit Migrationshinter- grund in den Bundesministerien (bitte nach Bundesministerien auf- schlüsseln)? b) An welchen Kriterien machen die Bundesministerien einen Migra- tionshintergrund fest? c) Wird die im NAP angestrebte „flächendeckende Erhebung in der ge- samten Bundesverwaltung“ (NAP, S. 44) in regelmäßigen Abständen mittlerweile umgesetzt? Wenn nein, warum nicht, und ab wann wird dies der Fall sein? Wenn ja, wie lauten die Ergebnisse der jüngsten Erhebungen? Wie häufig wird bzw. soll die flächendeckende Erhebung durchge- führt werden, um dem im NAP festgehaltenen Ziel „diese Erhebung in regelmäßigen Abständen zu wiederholen“ (NAP, S. 44) zu entspre- chen? Die Fragen 12 bis 12c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die interkulturelle Öffnung der Bundesverwaltung weiter voranzutreiben. Als Beitrag zur Zielerreichung fan- den 2014, 2015 und 2017 auf freiwilliger Basis in den Bundesministerien und weiteren Bundesbehörden Beschäftigtenbefragungen statt, mit denen erstmalig der Anteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund in der Bundesverwal- tung erhoben wurde. Der Ergebnisbericht der Erhebungen 2014 und 2015, wel- cher die Daten zu den teilnehmenden Bundesministerien enthält, wurde am 26. Mai 2016 veröffentlicht (Informationen unter https://www.bib.bund.de/Publ ikation/2016/Erhebung-des-Anteils-von-Beschaeftigten-mit-Migrationshintergr und-in-der-Bundesverwaltung.html?nn=9751912). Die Daten der Befragungen im Jahr 2017, die in weiteren nachgeordneten Behörden durchgeführt wurden, wurden ausschließlich den teilnehmenden Behörden in Form von individuellen Ergebnisberichten zur Verfügung gestellt. Um Vergleiche mit der erwerbstätigen Bevölkerung in Deutschland sowie der öffentlichen Verwaltung im Allgemeinen zu ermöglichen, orientierte sich der Fragebogen der bisherigen Erhebungen weitgehend am Mikrozensus als reprä- sentativer Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik in Deutschland. Die interkulturelle Öffnung im öffentlichen Dienst ist im Übrigen auch ein wichtiges Handlungsfeld im Nationalen Aktionsplan Integration der Bundes- regierung. In Weiterentwicklung der bisherigen Befragungen zur Erhebung des Anteils der Beschäftigten mit Migrationshintergrund in der Bundesverwaltung, wurde 2019 als Teil des NAP-I die Beschäftigtenbefragung „Diversität und Chancengleichheit in der Bundesverwaltung“ initiiert. Mit der Durchführung der Befragung in 55 Bundesbehörden wurde eine zentrale und repräsentative Erhebung für die unmittelbare Bundesverwaltung etabliert. Neben detaillierten Informationen zum Anteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund wurden erstmals Daten zur Organisationskultur und Diversitätsklima, zu interkulturel-