Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/21178 len Kompetenzen und zu den Einstellungen der Beschäftigten zu Vielfalt und Chancengleichheit erhoben. Die Befragungsergebnisse werden derzeit durch das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung ausgewertet (Informationen unter https://www.bib.bund.de/DE/Forschung/Migration/Projekte/Kulturelle-Di versitaet-in-der-Bundesverwaltung.html). Handlungsempfehlungen für regel- mäßige Wiederholungsbefragungen werden im Ergebnisbericht enthalten sein. d) Wie erfolgreich sind nach Kenntnis der Bundesregierung das BKA und die Bundespolizei in ihrem Ziel, den Anteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Migrationshintergrund zu erhöhen? In den Ausschreibungstexten des Bundeskriminalamtes (BKA) werden grund- sätzlich Menschen aller Nationalitäten zu einer Bewerbung ermuntert. Darüber hinaus werden zusätzlich Menschen mit interkulturellen Kompetenzen und Fremdsprachenkenntnissen angesprochen. Künftig ist überdies vorgesehen, auf die 2014 vom BKA unterzeichnete Charta der Vielfalt zu verweisen und damit noch gezielter zu werben. Das BKA möchte engagierte und motivierte Men- schen unabhängig ihres Alters, ihres Geschlechts, ihrer Religion, ihres Geburts- ortes, ihrer sexuellen Orientierung und anderer Faktoren als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewinnen. Um der Vielfältigkeit der Gesellschaft gerecht zu werden, ist es erforderlich, diese Vielfalt auch im Bereich des Personals abzu- bilden. Hinsichtlich der Erhöhung des Anteils von Migrantinnen und Migranten als Beschäftigte des BKA – und hier besonders im Bereich der Kriminalkommis- saranwärterinnen und Kriminalkommissaranwärter – werden jährlich Anstren- gungen unternommen. Insbesondere in Berlin besuchte das Werbeteam Gymna- sien, die einen erhöhten Anteil an Menschen mit nicht deutscher Muttersprache aufweisen, um sie für ein duales Studium im BKA zu gewinnen. Auch in den Stellenausschreibungen möchte das BKA sein Interesse verdeutlichen, Beschäf- tigte mit Migrationshintergrund zu gewinnen. Daher werden die Ausschreibungen regelmäßig mit dem Hinweis: „Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten“ versehen. Bei Aus- schreibungen von Verbeamtungsoptionen wird der Zusatz „Begrüßt werden Be- werbungen von Menschen mit interkulturellem Wissen und Fremdsprachen- kenntnissen“ genutzt. Bereits seit 2014 findet im BKA die Vortragsreihe „Spektrum“ zum Thema „Migranten in Deutschland/Migranten in der Polizei“ statt. Verschiedene Perspektiven zur Thematik wurden in vier Veranstaltungen betrachtet, beispielsweise „Perspektivwechsel – Wie sehen Migrantinnen und Migranten die Polizei?“. Weiterhin wurden zwei wissenschaftliche Studien un- ter dem Titel „Migration und Polizei – Wahrnehmung und Integration“ vorge- stellt. Es handelte sich um die Projekte „Polizei und Jugendliche in multiethni- schen Gesellschaften“ (POLIS) des Max-Planck-Instituts für Internationales Strafrecht sowie „Migranten in Organisationen von Recht und Sicherheit (MORS)“ des Instituts für Sicherheits- und Präventionsforschung der Universi- tät Hamburg in Kooperation mit der Polizei Bremen und der Polizei Berlin. Die Vortragsreihe „Spektrum“ wird alle zwei Jahre oder anlassbezogen bei Vor- liegen eines aktuellen Themas aufgelegt. Im Rahmen der Personalentwicklung setzt die Bundespolizei verschiedenste Maßnahmen zur Gewinnung von Menschen mit Migrationshintergrund um. So wird Nachwuchswerbung möglichst gezielt auf diese Adressatengruppe aus- gerichtet (z. B. Onlinewerbung in Umsetzung des Kommunikationskonzeptes zur Nachwuchsgewinnung), indem beispielsweise insbesondere auch Mitarbei- terinnen und Mitarbeiter mit Migrationshintergrund die Werbemaßnahmen durch Kampagnen, Interviews, Mitarbeiterfilme, Plakatwerbung, Präsenz auf Berufsmessen und ähnliche Maßnahmen unterstützen. Namentlich genannt sei
Drucksache 19/21178 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode die Nachwuchskampagne „Mit Sicherheit vielfältig“. Hier wirbt die Bundes- polizei zielgerichtet unter Einsatz von Kolleginnen und Kollegen mit Migra- tionshintergrund, um möglichen Hemmnissen bei Bewerberinnen und Bewer- bern mit Migrationshintergrund zu begegnen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, diesen potentiellen Bewerberinnen und Bewerbern den Polizeiberuf, aber auch die Verwendungsmöglichkeiten innerhalb der Verwaltung der Bundespolizei, näher zu bringen, um sie für eine Ausbildung oder Verwendung bei der Bun- despolizei zu gewinnen. Neben dem offiziellen Internetauftritt der Bundespolizei steht eine zusätzliche Karriereseite (www.komm-zur-Bundespolizei.de) als Informationsquelle zur Verfügung. Außerdem präsentiert sich die Bundespolizei auf der Internetplatt- form YouTube, auf Facebook und Instagram. So sollen unsere jungen Zielgrup- pen genau dort erreicht werden, wo sie sich über ihre Berufswahl informieren. Daneben sollen Netzwerkbildungen auf regionaler/örtlicher Ebene im Rahmen von Projekten, insbesondere in Schwerpunktbereichen sowie Kooperationen mit Schulträgern, Vereinen und Behörden sowie Integrationsbeauftragten, wei- ter ausgebaut werden. Die Bundespolizei steht auch Bewerbungen ausländischer Polizistinnen und Polizisten auf unmittelbare Übernahme in den Polizeivollzugsdienst der Bun- despolizei positiv gegenüber. Im Ergebnis dieser Maßnahmen sind steigende Zahlen von Bewerberinnen und Bewerbern mit Migrationshintergrund festzustellen. In der Folge konnte der Anteil an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Migrationshintergrund in den letzten Jahren stetig und spürbar gesteigert werden. Die Maßnahmen der Bundespolizei waren und sind damit aus Sicht der Bun- desregierung erfolgreich. 13. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der folgenden im NAP festgestellten Erkenntnis „Schwarze Menschen sind als sichtbare Minderheit besonders gefährdet, Rassismus ausgesetzt zu sein. Racial Profiling ist hier ein Beispiel für eine spezifische Form von rassistischen Praktiken, von der insbesondere Angehörige dieser Minderheit betroffen sind“ (NAP, S. 11) in der Praxis? Zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus hat die Bundesregie- rung im März 2020 einen gesonderten Kabinettausschuss eingerichtet. Den noch stattfindenden Debatten und aktuell zu erwartenden Ergebnissen des Ka- binettsausschusses wird insoweit nicht vorgegriffen. Ferner wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdruck- sache 19/19458 verwiesen. Die danach bei der Bundespolizei bereits etablierten Maßnahmen zur Sicher- stellung einer diskriminierungsfreien Anwendung von Kontroll- und Befra- gungsbefugnissen werden beibehalten und fortentwickelt. Weitere mehrtägige Fortbildungen, auch in Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisa- tionen, werden Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte in Führungs- und Lehr- funktionen weiterhin als sog. Multiplikatoren für Interkulturelle Kompetenz fortbilden. Im Fokus steht die Vermittlung von Grundlagen zur politischen Bil- dung, Kultur und Religionen, Asyl, Flucht und Integration.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/21178 Neben den theoretischen Grundlagen spielt auch der praktische Teil, in Form von Übungen zur Interkulturellen Kompetenz und Kommunikation sowie zum kulturellen Perspektivwechsel, eine wesentliche Rolle. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 14. Warum wird weiterhin an verdachtsunabhängigen Polizeikontrollen fest- gehalten, obwohl diese das verbotene Racial Profiling zu begünstigen scheinen, und inwiefern sieht die Bundesregierung hier gesetzgeberi- schen Novellierungsbedarf? a) Inwiefern plant die Bundesregierung, Projekte zur Erforschung der Wirkung von verdachtsunabhängigen Polizeikontrollen zu initiieren? b) Wie bewertet die Bundesregierung die Funktionsweise des bestehen- den Beschwerdemanagements bei den Polizeibehörden des Bundes vor allem auch mit Blick auf Eingaben von Bürgerinnen und Bür- gern, und inwiefern gibt es dazu ein Monitoring? c) Wie reagiert die Bundesregierung darauf, dass trotz des Verbots von Racial Profiling nach Ansicht der Fragesteller Schwarze Menschen und Menschen die als vermeintlich „ausländisch“ gelesen werden, im Rahmen verdachtsunabhängiger Personenkontrollen überproportional häufig kontrolliert werden (https://www.deutschlandfunkkultur.de/ra cial-profiling-rassismus-per-gesetz.976.de.html?dram:article_id=39 5051; https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-08/racial- profiling-polizei-kontrolle-bochum-rechtswidrig-hautfarbe)? d) Wie reagiert die Bundesregierung auf die wiederholte Aufforderung, u. a. im Rahmen des Universal-Periodic-Review(UPR)-Verfahren vor dem UN-Menschenrechtsausschuss, diese Praxis einzustellen? Die Fragen 14 bis 14d werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Es wird zunächst auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/19458 verwiesen. Ein gesetzgeberischer Novellierungsbedarf wird nicht ge- sehen. Beschwerden können z. B. bei allen Behörden der Bundespolizei nicht nur auf dem Postweg, sondern auch über deren Internetpräsenz www.bundespolizei.de eingereicht werden. Wahlweise können Anliegen auch fernmündlich oder per- sönlich vor Ort einer Dienststelle, schriftlich oder mündlich, vorgebracht wer- den. Sofern das Bundespolizeipräsidium als Behörde nicht in eigener unmittelbarer Zuständigkeit handelt, bearbeitet es zentral als Bundesoberbehörde alle Be- schwerdesachverhalte, denen eine grundsätzliche, herausragende politische oder bundesweite Bedeutung zukommt. Andernfalls werden die an das Bundes- polizeipräsidium gerichteten Beschwerdevorgänge an die im Einzelfall zustän- dige Bundespolizeidirektion bzw. die Bundespolizeiakademie abgegeben und dort abschließend bearbeitet. An der Sachverhaltsaufklärung werden alle von der Beschwerde betroffenen Personen bzw. Bereiche beteiligt und nach Ab- schluss des Verfahrens über deren Ausgang informiert. Durch ein an die Leitung der jeweiligen Behörden angebundenes, einheitlich geregeltes Beschwerdemanagement stellt die Bundespolizei sicher, dass die Untersuchung und Bewertung aller Sachverhalte unparteiisch erfolgt. Soweit strafrechtliche Ermittlungen in Betracht kommen, wird der entsprechende Vor- gang an die für die Strafverfolgung zuständige Behörde abgegeben.
Drucksache 19/21178 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Um die Effizienz des Beschwerdemanagements zu überprüfen, unterliegen die Beschwerdebearbeitungsprozesse ständiger Analyse und Bewertung. Hierzu gehören regelmäßige Evaluationen und die selbständige Einleitung erforder- licher Optimierungsmaßnahmen. Die Ergebnisse der Evaluationen werden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundespolizei im Rahmen der innen- wirksamen Öffentlichkeitsarbeit, inklusive etwaiger in der Folge vorgenomme- ner Änderungen von Verfahrensweisen, in geeigneter Weise vermittelt. Das Beschwerdemanagement der Bundespolizei ist nach Auffassung der Bun- desregierung effektiv und hat sich insgesamt sehr gut bewährt. Im Kabinettausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus werden fortlaufend Maßnahmen diskutiert, wie Rassismus und Rechtsextremis- mus wirksam bekämpft werden können. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 15. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, insbesondere auch in Bezug auf den Bericht der VN-Arbeitsgruppe von Expertinnen und Experten für Menschen afrikanischer Abstammung (United Nations Working Group of Experts on People of African Descent) vom Februar 2017, um rassistisch motivierten Straftaten und rassistisch motivierter Diskriminierung von Schwarzen Menschen verstärkt entgegenzuwirken (vgl. NAP, S. 42)? In diesem Jahr zieht die Bundesregierung über die Internationale Dekade der Menschen afrikanischer Abstammung, die die Vereinten Nationen mit ihrer Re- solution 68/237 vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2024 ausgerufen haben, eine Halbzeitbilanz. Aus diesem Anlass planen die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und das Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt (BfDT) eine Kooperationsveranstaltung in zwei Teilen. Der erste Teil wird am 22. Juli 2020 als Onlinekonferenz stattfinden und sich auf die bisherige Bilanz der Dekade und die sich daraus ergebenen weiteren Handlungsbedarfe zur Erreichung der Ziele der UN-Dekade in Deutschland konzentrieren. Der zweite Teil wird im Herbst über zwei Tage in Berlin stattfinden, und sich auf die thematische Sensi- bilisierung und gemeinsame Erarbeitung von Strategien und Handlungsmög- lichkeiten gegen antischwarzen Rassismus für die Arbeit im zivilgesellschaft- lich-ehrenamtlichen Bereich beziehen. Zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus hat die Bundesregie- rung im März 2020 einen gesonderten Kabinettausschuss zu diesem Thema eingerichtet. Im Rahmen der Arbeit des Kabinettausschusses werden verschie- dene Betroffenengruppen und Rassismen – beispielsweise im Hinblick auf die Hautfarbe – einbezogen, um einen umfassenden und wirksamen Maßnahmen- katalog zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus zu erarbeiten. Überdies wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Frage 37 verwiesen. Weiterhin hat das BMFSFJ in der ersten Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ ab 2017 den Träger Each One Teach One e.V. (EOTO) in seiner Strukturentwicklung zum bundeszentralen Träger unterstützt. Schwer- punkte der Arbeit von EOTO waren unter anderem Rassismusprävention und Empowerment Schwarzer Menschen. Im September 2017 wurde außerdem der Programmbereich „Förderung von Modellprojekten zum Zusammenleben in der Einwanderungsgesellschaft“ neu in das Bundesprogramm eingeführt, in dem 37 Modellprojekte gefördert wur- den, die den sozialen Zusammenhalt in der Einwanderungsgesellschaft und die
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/21178 Teilhabe von Menschen, die von Rassismus und Marginalisierung betroffen sind zum Ziel hatten. Am 26. und 27. September 2017 fand im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ ein Fachaustausch mit Vertreterinnen und Vertreter von Modellprojekten, Landes-Demokratiezentren, Partnerschaften für Demokratie und bundeszentralen Trägern statt, der sich mit Strategien und Handlungsansät- zen im Bereich „Rassismus und rassistische Diskriminierung“ beschäftigte und dabei ein explizites Augenmerk auf Anti-Schwarzen Rassismus legte. Durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wurde auch 2019 die erste PAD (People of African Descent) WEEK Germany gefördert. Die PAD WEEK ist eine zivilgesellschaftliche Konferenz von und für Menschen afrikanischer Herkunft, bei der deutschlandweit über 300 Menschen aus 35 Organisationen afrikanischer Herkunft zusammenkamen, um im Rahmen der UN Dekade ihre Forderungen zu bündeln und Entscheiderinnen und Entscheider der Legislative sowie Exekutive auf die Defizite im Menschenrechtsschutz, aber auch auf die Errungenschaften von Menschen afrikanischer Herkunft in Deutschland hinzu- weisen. In der zweiten Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ (2020 bis 2024) wird neben Modellprojekten, die sich mit Anti-Schwarzen Ras- sismus beschäftigen, auch erstmalig ein Kompetenzzentrum im Themenfeld „Rassismus gegen Schwarze Menschen“ ebenfalls mit den Träger EOTO geför- dert. Die Aufgabe dieses neuen bundesweit agierenden Kompetenzzentrums ist es, vorhandene Informationen im Themenfeld zu bündeln, fachliche Beratung bereitzustellen und den Transfer von erfolgreichen Ansätzen in Bundes-, Landes- und kommunale Strukturen gewährleisten. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Schwerpunktsetzung vieler Pro- jekte, auch aus anderen Bereichen des Bundesprogramms, phänomenübergrei- fend ausgerichtet ist. Den Gebietskörperschaften in den Handlungsbereichen Kommune (Partnerschaften für Demokratie) und Land (Landes-Demokratie- zentren) werden die Fördermittel beispielsweise zur weitestgehend freien Ver- fügung bewilligt, um damit ganz gezielt den Problemlagen vor Ort begegnen zu können. Dazu gehören auch Projekte und Einzelmaßnahmen in der Arbeit ge- gen Rassismus. Diskriminierungen, Vorverurteilungen und rassistische Straftaten gegenüber Schwarzen Menschen werden zudem in vielfältiger Form in Formaten der bpb im Geschäftsbereich des BMI thematisiert, so zum Beispiel in der Ausgabe „Rassismus begegnen“ der „Begegnen“-Reihe, die in Form von Flyern, Plaka- ten und auch Online-Infofilmen über diverse Formen der rassistischen Diskri- minierung aufklärt und Handlungsmöglichkeiten gegen Rassismus aufzeigt. Darüber hinaus wurde die von der VN-Arbeitsgruppe von Expertinnen und Ex- perten für Menschen Afrikanischer Abstammung im Abschlussbericht verstärkt zu fokussierende Historizität der Diskriminierung und Verfolgung von Afrika- nerinnen und Afrikanern durch Deutsche durch die bpb zum Beispiel anhand der Darstellung der kolonialen Vergangenheit und das damit verbundene Auf- zeigen der Verbrechen gegen Herero und Nama realisiert. Beispiele sind das Onlinedossier zu „(Post)Kolonialismus und Globalgeschichte“ oder auch durch die von der bpb durchgeführten postkolonialen Stadtführungen.
Drucksache 19/21178 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 16. Welche systematische Erforschung von Benachteiligungsformen, die spezifisch sichtbare Minderheiten erfassen, hat die Bundesregierung bis- lang initiiert bzw. unterstützt (vgl. NAP, S. 11)? Die ADS fördert in 2019/2020 mit dem „#AFROZENSUS“ ein Projekt, das die Erfahrungen Schwarzer Menschen in Deutschland mit rassistischer Diskrimi- nierung erhebt. Das Projekt wird von Each One Teach One e.V. in Kooperation mit Citizens for Europe (CFE) und Unterstützung des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM-Institut) durchgeführt. Mit Hil- fe einer Online-Befragung sowie begleitender qualitativer Forschung sollen die Lebenssituation und Diskriminierungserfahrungen von Menschen afrikanischer Herkunft erfasst und untersucht werden. Auf Basis der Forschungsergebnisse sollen Maßnahmen vorgeschlagen werden, um Rassismus und Diskriminierung zu bekämpfen. Im Januar 2020 wurden zudem Ergebnisse einer bevölkerungsrepräsentativen Umfrage und eines Rechtsgutachtens zum Thema „Rassistische Diskriminie- rung auf dem Wohnungsmarkt“ veröffentlicht, die im Auftrag der Antidiskrimi- nierungsstelle des Bundes durchgeführt wurde. Das DeZIM-Institut führt als ressortforschungsähnliche Einrichtung des BMFSFJ mehrere Forschungsprojekte durch, die auch Benachteiligungsformen von spezifisch sichtbaren Minderheiten erfassen. So wird im Projekt „Post- migrantische Gesellschaften“ die Verbreitung von antimuslimischen Einstellun- gen in der Bevölkerung untersucht. Außerdem werden Zusammenhänge von Stereotypisierungen und der (geäußerten) Bereitschaft zu Diskriminierung von Musliminnen und Muslimen betrachtet. Im Projekt „Die Erfassung von Mehr- fachdiskriminierung und ihrer Dynamiken“ wird untersucht, wie rassistische Diskriminierungserfahrungen abgefragt werden können. Ausgangspunkt hier- bei ist, dass der Migrationshintergrund als Instrument etwa zur Erfassung der Gefährdung von rassistischer Diskriminierung nicht geeignet ist. Gesucht wird nach alternativen Messinstrumenten, um Diskriminierung verschiedenster Min- derheiten (unterteilt nach Ethnizität, phänotypischen Merkmalen und religiöser Zuschreibung) zu erheben. Derzeit werden durch das DeZIM-Institut weitere Projekte geplant; zum Beispiel zu Modernisierungen der Artikulation rassisti- scher Ideologien und der Intersektion mit anderen Ungleichheitsideologien mit Bezug auf Musliminnen und Muslime und anderen sichtbaren Minderheiten und zum Reaktionsverhalten auf rassistische Diskriminierungen. Ergänzend wird auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 32 verwiesen. 17. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Problematisierung des Begriffs „Fremdenfeindlichkeit“, der „die Konstruktion von Anderssein verbirgt“ und dazu führt, dass „die Täter*innenperspektive übernom- men“ (NAP, Anlage II, S. 92) wird? Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch moti- vierter Kriminalität (KPMD-PMK) hat der Themenfeldkatalog die Aufgabe, die Zielrichtung/Motivlage der Tat oder des Täters und die Umstände der Tat zu beschreiben, und ermöglicht dabei eine differenzierte Betrachtung der Politisch motivierten Kriminalität (vgl. NAP, S. 20). Im KPMD-PMK wird sowohl der Begriff „Rassismus“ als auch der Begriff „Fremdenfeindlich“ zur Beschreibung der individuellen Motivlage des Täters zur Begehung der politisch motivierten Straftat genutzt. Im Unterthemenfeld „Fremdenfeindlich“ werden Straftaten er- fasst, die aufgrund von Vorurteilen des Täters u. a. bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe und/oder Religionszugehörigkeit begangen werden. Im Unterthemenfeld „Rassismus“ werden Straftaten in Bezug auf zu- geschriebene oder tatsächliche Hautfarbe und/oder ethnische Zugehörigkeit
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/21178 registriert. Im Sinne einer validen Abbildung der Fallzahlen sind Mehrfach- nennungen der Themenfelder möglich und gewünscht. Die Darstellung der sub- jektiven Täterperspektive im Rahmen des KPMD-PMK korrespondiert mit der strafrechtlichen Würdigung der subjektiven Merkmale einer Tat. Strafrechtlich stellen Motive der Hasskriminalität Beweggründe dar, die gemäß § 46 Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (StGB) im Rahmen der Strafzumessung berücksichtigt werden können. Hierbei stellt das Strafgesetzbuch gerade auf das Weltbild bzw. die eigenen Vorurteile der Täter ab, was im Rahmen des KPMD-PMK mög- lichst trennscharf abgebildet wird. Zu eigen macht sich die Bundesregierung die Perspektive und Motivlage des Täters ausdrücklich nicht. 18. Welche fachlichen Impulse und Anregungen bezüglich des NAP, die im Rahmen von innen- und gesellschaftspolitischen Debatten gegeben wur- den, hat die Bundesregierung sorgfältig geprüft und welche davon wie aufgegriffen (vgl. NAP, S. 40)? Die gewalttätigen Ausschreitungen im August 2018 in Chemnitz, der Mord an Regierungspräsident Walter Lübcke im Juni 2019, der rechtsterroristische An- schlag im Oktober 2019 in Halle und die rassistisch motivierten Anschläge im Februar 2020 in Hanau, bei denen zehn Menschen ermordet worden sind, sind Teil einer Reihe von sehr besorgniserregenden Vorfällen in der jüngeren Ver- gangenheit und zeigen die dringliche Notwendigkeit auf, unsere freiheitliche Demokratie mit rechtsstaatlichen Mitteln entschlossen zu verteidigen und dabei insbesondere auch die Präventionsarbeit deutlich auszuweiten und zu versteti- gen. Dies ist auch Bestandteil des von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmenpakets zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskri- minalität vom 30. Oktober 2019. Ein wesentlicher Bestandteil des Maßnahmen- pakets sind die vorhandenen Präventionsprogramme gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus, Rassismus und gegen gruppenbezogene Menschenfeindlich- keit. Die bewährten Ansätze der Präventions- und Demokratieförderung sollen ausgeweitet und auf hohem Niveau finanziell verstetigt werden. Das BMI und das BMFSFJ prüfen zusätzliche rechtliche und konzeptionelle Strukturen. Der Mitte März 2020 von der Bundesregierung eingesetzte Kabinettausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus hat im Rahmen seiner ersten Sitzung eine Bestandsaufnahme der bisherigen Maßnahmen der Bundes- regierung insbesondere den Stand der Umsetzung des Maßnahmenpakets zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität (Kabinetts- beschluss vom 30. Oktober 2019) besprochen. Darüber hinaus wurden erste Handlungsempfehlungen zur weiteren Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus erörtert. Der Kabinettsausschuss hat sich eine Arbeitsagenda gegeben und vereinbart, bis zum Oktober 2020 einen konkreten Maßnahmen- katalog zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und Rassismus vorzulegen. Dazu werden auch Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft, insbeson- dere der Migrantenorganisationen und der Wissenschaft angehört und die Er- gebnisse eines für August geplanten Bund-Länder-Treffens einbezogen. In den Präventions- und Demokratieförderprogrammen des Bundes und in der Arbeit der bpb sind bereits erste Schlussfolgerungen aus der aktuellen Situation und Analyse gezogen und angewandt worden. Aufbauend auf bewährten An- sätzen hat das BMFSFJ in 2020 eine zweite fünfjährige Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ gestartet. Dazu gehört die Stärkung lokalen Engagements in 300 Partnerschaften für Demokratie, die Arbeit der 16 Landes-Demokratiezentren u. a. mit der Mobilen Beratung, Opferberatung sowie der Ausstiegs- und Distanzierungsberatung und die Arbeit der neuen themenbezogenen 14 Kompetenznetzwerke und -zentren auf Bundesebene. Die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration stärkt diesen Bereich
Drucksache 19/21178 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode mit der Unterstützung insbesondere der Mobilen Beratung und des Bundesver- bands für Opferberatung. Mit der Mobilen Beratung werden (potentiell) Betroffene präventiv gegen Ras- sismus und Rechtsextremismus sensibilisiert und Strategien im Umgang mit Hasskriminalität entwickelt. Die Opferberatung berät und begleitet Opfer von Hasskriminalität. Weiterhin werden zur Weiterentwicklung der präventiv- pädagogischen Fachpraxis bundesweit insgesamt 144 Modellprojekte in den Handlungsfeldern Demokratieförderung, Extremismusprävention und Vielfalt- gestaltung gefördert. Angesichts der erhöhten fluchtbedingten Zuwanderung in 2016 stieg der politi- sche und gesellschaftliche Bedarf an wissenschaftlicher Expertise in den Themenbereichen Flucht, Migration und Integration. Diesem Bedarf hat das BMFSFJ durch die Gründung und den Aufbau des Deutschen Zentrums für Migrations- und Integrationsforschung (DeZIM) Rechnung getragen. Eines der Ziele des als ressortforschungsähnliche Einrichtung institutionell geförderten DeZIM ist, zur Versachlichung der gesellschaftlichen und politischen Debatten beizutragen. Darüber hinaus wurden und werden im Bundesprogramm „Demo- kratie leben!“ Maßnahmen gefördert, die unter anderem die spezifische Gruppe der Geflüchteten adressieren. Des Weiteren werden auch Empfehlungen wissenschaftlicher Expertinnen und Experten, wie zum Beispiel die dem Bundestag übermittelten Ergebnisse des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus, sorgfältig geprüft, dessen Handlungsempfehlungen umfassend umgesetzt worden sind. 19. Welche Impulse und Anregungen hat die Bundesregierung in Bezug auf die zukünftige Handhabung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sorgfältig geprüft und welche davon wie aufgegriffen (vgl. NAP, S. 40)? Im Bereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) veröffentlicht die ADS regelmäßig Gutachten, Stellungnahmen und Factsheets zum Antidis- kriminierungsrecht, die von der Bundesregierung ausgewertet werden. Im Hin- blick auf die Diskriminierungsmerkmale „Rasse“ und „ethnische Herkunft“ sind in jüngerer Zeit insbesondere zwei Publikationen zu nennen, die sich mit dem Bedarf einer Präzisierung und Erweiterungen der Diskriminierungsmerk- male nach dem AGG sowie mit der Umsetzung der EU-Antirassismusrichtlinie im Wohnungsbereich auseinandersetzen und die von der Bundesregierung noch geprüft werden. Für die laufende Legislaturperiode sind im Bereich des AGG zunächst keine weiteren Gesetzgebungsvorhaben mehr geplant. 20. Mithilfe welcher Maßnahmen setzt die Bundesregierung das im NAP festgehaltene Ziel um, die im „Internationalen Übereinkommen zur Be- seitigung jeder Form von Rassendiskriminierung“ (ICERD) verankerte Definition von Rassismus und insbesondere die Betonung darauf, dass rassistische Diskriminierung auch unbeabsichtigt erfolgen kann, in der Verwaltung, bei Gerichten, bei der Polizei, in Sicherheitsbehörden sowie in der Öffentlichkeit bekannt zu machen? a) Wie wirkt die Bundesregierung darauf hin, dass die ICERD-Defini- tion von Rassismus auch in der behördlichen Praxis als Maßstab an- gewendet wird? b) Inwiefern haben die unterschiedlichen Ressorts im Rahmen ihres je- weiligen Zuständigkeitsbereichs auf den Inhalt und den Umfang der menschenrechtlichen Gewährleistung der ICERD hingewiesen?
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/21178 c) Welche Veranstaltungen und Formate wurden von welchem Ressort in den Jahren 2017 bis 2019 mit dem Ziel durchgeführt, die ICERD- Definition von Rassismus bekannt zu machen (bitte nach Ressort, Veranstaltung, Zielgruppe aufschlüsseln)? d) Welche Veranstaltungen und Formate welcher Ressorts wurden im Jahr 2020 bereits durchgeführt oder sind geplant (bitte nach Ressort, Veranstaltung, Zielgruppe aufschlüsseln)? e) Inwiefern wird eine Evaluation der Veranstaltungen und Formate durchgeführt, und wenn ja, inwiefern werden die Ergebnisse der Eva- luation in die Planung zukünftiger Veranstaltungen und Formate ein- bezogen? Die Fragen 20 bis 20e werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung verfolgt in unterschiedlichen Formaten diese Aufgabe. Sie hat es sich in dem im Sommer 2017 NAP zum Ziel gemacht, die ICERD- Definition von Rassismus in der Verwaltung, bei Gerichten und im Sicherheits- bereich, aber auch in der Öffentlichkeit bekannter zu machen und darauf hinzu- wirken, dass diese Definition auch in der behördlichen Praxis als Maßstab an- gewendet wird. Eine erste Maßnahme zur besseren Bekanntmachung von ICERD ist z. B. eine vom BMJV erstellte Informationsbroschüre. Die Broschüre soll die wichtigsten Informationen zu Inhalt und Bedeutung von ICERD für die Praxis handhabbar machen und in deutscher Sprache bündeln. Dabei werden die Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwender ausdrücklich da- rauf hingewiesen, dass die Definition der rassistischen Diskriminierung aus Ar- tikel 1 ICERD unmittelbar im deutschen Recht gilt, dass sie vielfältige Formen der direkten und indirekten, sowie der bewussten und unbewussten Diskrimi- nierung umfasst und dass sie nicht auf Fälle beschränkt ist, die in einem Zu- sammenhang mit der Ideologie des Nationalsozialismus stehen oder den Tatbe- stand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) verwirklichen. Die Broschüre ist auf der Website des BMJV abrufbar (https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikation en/DE/ICERD.html). Zudem wurde sie auf Bundes- und Landesebene verteilt, um sie insbesondere im Bereich der Justiz- und Verwaltungspraxis bekannt zu machen. Das BMJV bietet zudem im November 2020 eine Tagung an der Deutschen Richterakademie (DRA) mit dem Titel „Rassismus – Eine Herausforderung für die Justiz“ an. Die Tagung richtet sich vorrangig an Staatsanwaltschaft und Richterschaft. Ein Teil der Tagung ist der internationalen Perspektive gewidmet und soll die Teilnehmer und Teilnehmerinnen u. a. über ICERD informieren. Eine Evaluierung der Tagungen an der DRA ist stets vorgesehen. Die Ergebnis- se der Evaluierung werden in die Planung künftiger Veranstaltungen einbezo- gen. Die Bereiche Menschenrechte, Verhütung von Rassismus und rassistischer Dis- kriminierung, einschließlich der Möglichkeit der unbeabsichtigten Diskriminie- rung, sind im Übrigen ebenso wie die Anforderungen an die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen, insbesondere unter Beachtung des Gleichheitsgrund- satzes, wesentlicher und fachübergreifender Bestandteil bei der Vermittlung theoretischer und praktischer Inhalte in der Ausbildung aller Laufbahngruppen der Bundespolizei.
Drucksache 19/21178 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Entsprechende Maßnahmen finden sich in der Bundespolizei in diversen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen wieder. So haben z. B. in 2019 Expertinnen und Experten des Diaspora Policy Institutes im Bereich der Interkulturellen Kompe- tenz zum Thema „Diskriminierungsfreie Anwendung der Befragungs- und Kontrollbefugnisse“ referiert. Diese Zusammenarbeit wird weiter ausgebaut (s. Antwort zu Frage 13). Nach der schrittweisen Öffnung der mit der Corona-Pandemie verbundenen Einschränkungen, die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen als Präsenzveranstal- tungen unmöglich machten, konnte im Juni 2020 die Maßnahmenplanung mit dem Diaspora Policy Institute wieder aufgenommen werden. Die nächste Fort- bildung zur Sicherstellung einer diskriminierungsfreien Anwendung von Kontroll- und Befragungsbefugnissen ist für August 2020 geplant. Vorgesehen ist ein mehrtägiges Seminar für bereits qualifizierte Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für Interkulturelle Kompetenz. Diese Multiplikatorinnen und Multiplikatoren führen dienststelleninterne Fortbildungen in den Bundespoli- zeidirektionen durch. Mehrfach im Jahr werden Seminare durchgeführt, um einen größtmöglichen Kreis von Kolleginnen und Kollegen zu erreichen. Auch setzt etwa das Aus- und Fortbildungszentrum Oerlenbach die Wanderaus- stellung „Menschrechte“ im Juni 2020 weiter fort. Diese wird in verschiedenen Liegenschaften der Bundespolizei ausgestellt. In der Bundesagentur für Arbeit sind Beauftragte für Chancengleichheit am Ar- beitsmarkt (BCA) und Migrationsbeauftragte in allen Arbeitsagenturen und ge- meinsamen Einrichtungen (Jobcenter) eingesetzt. Neben dem umfangreichen Schulungsangebot zum Thema Kultursensibilität informieren die BCA und Mi- grationsbeauftragten auch in den Dienststellen vor Ort laufend zu dem Themen- feld Vielfalt und Migration. Sie forcieren diese Themen und Interessen vor Ort, gerichtet sowohl auf das Außenverhältnis, etwa bei Arbeitsmarktprogrammen und Bildungszielplanungen, als auch auf die Innensicht, das Selbstverständnis. Darüber hinaus haben sich zahlreiche Bundesressorts seit 2017 an verschiede- nen Formaten beteiligt, die auch die Information über rassistische Diskriminie- rungen zum Gegenstand hatten beziehungsweise haben. Dazu gehört etwa die Beteiligung an der Charta der Vielfalt, am NAP-I sowie an den Diversity- Tagen. 21. Welche Veranstaltungen im Bundesministerium des Innern und bei der Bundespolizei zu der Rassismusdefinition nach ICERD und dem Thema Racial Profiling wurden seit dem Beschluss des NAP fortgeführt und weiterentwickelt (vgl. NAP, S. 41)? Die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten werden in Bezug auf potentielle Diskriminierungsgefahren fortwährend sensibilisiert. Die gültigen Rahmen- anweisungen zur lageabhängigen Befragung und der Lehrbrief bilden dabei die Grundlage der Vermittlung bei der Anwendung von Befragungs- und Kontroll- befugnissen. Hierbei wird auch auf aktuelle Fälle und maßgebliche Gerichtsent- scheidungen eingegangen, außerdem werden wissenschaftliche Studien und einschlägige Literatur berücksichtigt. Speziell für den Bereich der Kontroll- befugnisse erfolgte dies letztmalig im Juni 2020.