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Deutscher Bundestag                                                                  Drucksache       7/1089 7. Wahlperiode 17.10.73 Sachgebiet 450 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. de With, Dürr, von Schoeler, Kleinert und der Fraktionen der SPD, FDP - Drucksache 7/864 - betr. Auswirkung der Vorschriften des Ersten Gesetzes zur Reform des Strafrechts über den Ersatz kurzer Freiheitsstrafen durch andere Strafen und Maßregeln Der Bundesminister der Justiz hat mit Schreiben                 gleiche Vorschrift des § 14 StGB i.d.F. des Arti- vom 9. Oktober 1973 — 4000/1 T — 6 — 21 072/73 —                kels 1 des 1. StrRG). Auf den Strafvollzug wirkt die Kleine Anfrage wie folgt beantwortet:                       sich ferner die am 1. September 1969 in Kraft getretene Regelung aus, nach der eine Freiheits- strafe unter sechs Monaten ohne Rücksicht auf generalpräventive Gesichtspunkte zur Bewäh- rung ausgesetzt werden muß, wenn zu erwarten Wie haben sich die Vorschriften des Ersten Geset- zes zur Reform des Strafrechts über den Ersatz kur- ist, daß der Verurteilte auch ohne die Einwirkung zer Freiheitsstrafen durch andere Sanktionen aus-        des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen gewirkt?                                                 wird (§ 23 Abs. 1, 3 i.d.F. des Artikels 1 des Wie entwickelten sich insbesondere vor und nach          1. StrRG; § 23 Abs. 1, 2 in der Übergangsfassung dem Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Vorschrif-      des Artikels 106 des 1. StrRG). Praktische Aus- ten                                                      wirkungen haben die genannten Regelungen a) die Verurteilungen                                    schon einige Monate vor ihrem Inkrafttreten — zu Freiheitsstrafen unter sechs Monaten            gehabt, weil die Vollstreckungsbehörden im (zur Bewährung ausgesetzt und nicht aus-         Vorgriff auf die vom Bundestag beschlossene gesetzt)                                         Rechtsänderung im Gnadenweg von der Voll- — zu Geldstrafen,                                    streckung kurzer Freiheitsstrafen abgesehen b) die Höhe der verhängten Geldstrafen,                  haben. c) die Belegungszahlen im Strafvollzug im Hin-        2. Die bisherigen Beobachtungen über die Folgen blick auf                                            dieser Rechtsänderungen lassen das Urteil zu, — Freiheitsstrafen unter sechs Monaten               daß die Verhängung und die Vollstreckung kur- (aufgrund nicht ausgesetzter Freiheitsstrafen und nach Widerruf der Strafaussetzung),          zer Freiheitsstrafen nach dem Inkrafttreten des — Ersatzfreiheitsstrafen.                            neuen Rechts in sehr erheblichem Maße zurück- gegangen sind. Dies entsprach den Erwartungen Können die vorstehenden Angaben nach einzelnen Deliktsgruppen aufgegliedert werden?                     des Gesetzgebers. Im Hinblick auf den Ersatz kurzer Freiheitsstrafen durch die Geldstrafe und die Strafaussetzung sind die Auswirkungen des I.                                1. StrRG deshalb positiv zu beurteilen. Das Allgemeines                             schließt nicht aus, daß sich in einzelnen Bezirken oder in einzelnen Zeitabschnitten die Verurtei- 1. Den Ersatz kurzer Freiheitsstrafen durch andere             lungen zu kurzen Freiheitsstrafen und die Voll- Sanktionen betrifft die mit dem Ersten Gesetz               streckung solcher Strafen abweichend entwickelt zur Reform des Strafrechts (1. StrRG) vom                   haben. Seit dem Jahre 1972 ist die Verhängung 25. Juni 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 645) in das             und Vollstreckung kurzer Freiheitsstrafen im Strafgesetzbuch eingefügte Vorschrift, nach der             ganzen Bundesgebiet nicht mehr wesentlich zu- eine Freiheitsstrafe unter sechs Monaten nur                rückgegangen; zum Teil sind die einschlägigen unter besonderen, im Gesetz näher bezeichneten              Zahlen leicht angestiegen. Es war jedoch von Umständen verhängt werden darf, während in                  vornherein nicht zu erwarten, daß sich die Zahl der Regel eine Geldstrafe auszusprechen ist.                der kurzen Freiheitsstrafen ständig weiter ver- Diese Regelung ist am 1. September 1969 in Kraft            ringern würde. Wenn man den Erfolg des getreten (§ 27 b StGB i.d.F. des Artikels 106 des            1. StrRG bei der Zurückdrängung kurzer Frei- 1. StrRG; seit dem 1. April 1970 gilt die inhaltlich        heitsstrafen messen will, darf man nicht allein
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Drucksache 7/1089                    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes re-              zurückgegangen (1970, 1971: 4 %). Mit der Zu- gistrierten Zahlen untereinander vergleichen.            nahme der Geldstrafen hängt es zusammen, daß Vielmehr ist das seit dem Inkrafttreten des              der Anteil der zu ausgesetzter Freiheitsstrafe 1. StrRG entstandene Gesamtbild mit den Ver-             unter sechs Monaten Verurteilten an der Gesamt- hältnissen vor der Rechtsänderung zu verglei-            zahl der Verurteilten zurückgegangen ist (von chen. Dieser Vergleich rechtfertigt ein pos i tives      12 % im Jahr 1968 auf 6 % in den Jahren 1970, Urteil.                                                  1971). Andere Gründe hat dieser Rückgang offen- bar nicht. Ihm steht nämlich keine Zunahme der 3. Die nachstehenden statistischen Bemerkungen nicht ausgesetzten kurzen Freiheitsstrafen gegen- beziehen sich auf Verurteilungen wegen Ver- über. Im gleichen Zeitraum ist auch nicht etwa brechen und Vergehen nach allgemeinem Straf- der Anteil längerer Freiheitsstrafen an der Ge- recht. Verurteilungen nach Jugendstrafrecht so- samtzahl der Verurteilten gewachsen: Der Anteil wie Verurteilungen wegen Übertretungen sind der nicht ausgesetzten Freiheitsstrafen insgesamt nicht berücksichtigt. Statistiken über Verurtei- an der Gesamtzahl der Verurteilten ging von lungen liegen nur bis zum Jahr 1971 vor. 24 % im Jahr 1968 auf 6,5 % im Jahr 1970 (7,5 % 4. In den nachfolgenden Angaben ist das Jahr 1969            im Jahr 1971) zurück; der Anteil ausgesetzter zum Teil unberücksichtigt geblieben; denn da             Freiheitsstrafen insgesamt an der Gesamtzahl die Rechtsänderung in dieses Jahr fiel, ist der          der Verurteilten betrug 1968 13 % und 1970 Aussagewert der für das Jahr 1969 registrierten          9,5 % (1971: 9 %). Zahlen problematisch. 2.DerAntildzuFhsrafentc Monaten (ausgesetzte und nicht ausgesetzte II.                              Strafen) Verurteilten an der Gesamtzahl der Ver- urteilten betrug: Zu kurzen Freiheitsstrafen und zu Geldstrafen                                                 1968     32 % Verurteilte                                                                1969     25 % (Unterabschnitt a) der Kleinen Anfrage)                                                   1970     10 % 1971     10 % 1. Aus der nachfolgenden Tabelle ergibt sich, wie sich in den Jahren 1968 bis 1971                         Auch darin spiegelt sich die Auswirkung des § 14 StGB i.d.F. des 1. StrRG wider. Die Bedeu- a) die ohne Aussetzung verhängten Freiheits- strafen bis unter sechs Monaten,                     tung der Neuregelung über die ausgesetzte kurze Freiheitsstrafe (§ 23 Abs. 1, 3 StGB i.d.F. des b) die mit Aussetzung verhängten Freiheits-              Artikels 1 des 1. StrRG) ergibt sich daraus, daß strafen bis unter sechs Monaten,                     bei den zu Freiheitsstrafe bis unter sechs Mona- c) die Geldstrafen                                       ten Verurteilten die Strafe in folgendem Umfang zu der Gesamtzahl der Verurteilungen verhalten           zur Bewährung ausgesetzt worden ist: haben.                                                                                       1968     38 % Nach der vorstehenden Tabelle hat der Anteil                                                 1969     51,5 % der zu Geldstrafe Verurteilten von 1968 (63 %)                                               1970     58 % bis 1970 (84 %) stark zugenommen; 1971 ist er                                                1971     60 % gegenüber dem Vorjahreswert geringfügig ge- 3. Eine Aufgliederung der Angaben nach einzelnen fallen (auf 83 %). Der Anteil der ohne Straf- Deliktsgruppen ergibt folgendes Bild: aussetzung zu Freiheitsstrafen unter sechs Mo- naten Verurteilten ist gegenüber der Zeit vor            a) Da mehr als die Hälfte aller Verurteilten dem neuen Recht (1968: 20 %) besonders stark                                      wegen Vergehen im Straßenverkehr bestraft Zu kurzen Freiheitstrafen und zu Geldstrafen Verurteilte 1968       1969      1970        1971 1. Gesamtzahl der Verurteilten                                                       572 629   530 947    553 692    571 423 2. a) Verurteilte zu Freiheitstrafe unter sechs Mo- naten ohne Strafaussetzung                                                    113 273    64 073     23 664     22 207 b) Anteil an der Gesamtzahl der Verurteilten                                        20 %       12 %        4%          4% 3: a) Verurteilte zu Freiheitsstrafe unter sechs Mo- naten mit Strafaussetzung                                                      70 220     68 088    32 170     32 875 b) Anteil an der Gesamtzahl der Verurteilten                                        12 %       13 %        6%          6% 4. a) Verurteilte zu Geldstrafe                                                       361 074   371 918    464 818    476 785 b) Anteil an der Gesamtzahl der Verurteilten                                        63 %       70 %      84 %        83 %
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Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode                  Drucksache 7/1089 worden ist (1971: 301 324 wegen Straßen-                 des 1. StrRG auf die Straßenverkehrsvergehen verkehrsvergehen Verurteilte bei 571 423                 von besonderer Bedeutung. Hier hat sich die Verurteilte insgesamt), ist die Auswirkung               Strafpraxis wie folgt entwickelt: Vergehen im Straßenverkehr insgesamt 1968            1970                    1971 a) Wegen Straßenverkehrsvergehen Verurteilte ins- 305 854          289 766                 301 324 gesamt b) Anteil der zu Freiheitsstrafe unter sechs Monaten                                                                            8% 35 %                     8% Verurteilten an der Gesamtzahl gemäß Spalte a) c) Anteil der zu Freiheitsstrafe unter sechs Monaten ohne Strafaussetzung Verurteilten an der Ge-                           22 %                3%                     3% samtzahl gemäß Spalte a) d) Anteil der zu Geldstrafe Verurteilten an der 65 %             91 %                   91 % Gesamtzahl gemäß Spalte a) Bei den Vergehen im Straßenverkehr in Trunkenheit ergibt sich folgendes Bild: Vergehen im Straßenverkehr in Trunkenheit Taten mit Unfall                  Taten ohne Unfall 1968       1970          1971    1968          1970             1971 a) Einschlägig Verurteilte insgesamt                    56 914     68 022        67 249  49 369        63 026          67 236 b) Anteil der zu Freiheitsstrafe unter sechs Monaten Verurteilten an der                    90 %        15 %           14 %   89 %          15 %              16 % Gesamtzahl gemäß Spalte a) c) Anteil der zu Freiheitsstrafe unter sechs Monaten ohne Strafaussetzung 60 %          5%             5%   59 %               6%    6 % Verurteilten an der Gesamtzahl ge- mäß Spalte a) d) Anteil der zu Geldstrafe Verurteilten 9%        83 %           83 %   11 %          84 %             83 % an der Gesamtzahl gemäß Spalte a) Bei den Trunkenheitsvergehen ist der Anteil           b) Auch bei den Vermögensdelikten hat sich das der nicht ausgesetzten Freiheitsstrafen höher            1. StrRG in der Weise ausgewirkt, daß der und der Anteil der Geldstrafen geringer als              Anteil der kurzen Freiheitsstrafen insgesamt bei den Straßenverkehrsvergehen insgesamt;               und insbesondere der Anteil der nicht aus- doch ist auch hier eine grundlegende Ände-               gesetzten kurzen Freiheitsstrafen stark zu- rung der Strafzumessungspraxis seit dem                  rückgegangen ist; der Anteil der Geldstrafen Inkrafttreten des 1. StrRG sichtbar.                     ist auch hier gestiegen. Vermögensdelikte Diebstahl und                           Betrug Unterschlagung 1968                 1971          1968                   1971 a) Einschlägig Verurteilte insgesamt                     77 198                94 664     26 644                  21 251 b) Anteil der zu Freiheitsstrafe unter sechs Monaten Verurteilten an der Gesamtzahl                  31 %                   9%         42 %                    14 % gemäß Spalte a) c) Anteil der zu Freiheitsstrafe unter sechs Monaten ohne Strafaussetzung Verurteil-                 17 %                   4%         23 %                       6% ten an der Gesamtzahl gemäß Spalte a) d) Anteil der zu Geldstrafe Verurteilten an                                                                         72 % 53 %                 73 %          52 % der Gesamtzahl gemäß Spalte a)
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Drucksache 7/1089                    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode c) Ähnliche, wenn auch weniger ausgeprägte                   pflicht (§ 170b StGB) fallen aus dem Rahmen. Entwicklungen sind bei anderen Delikten,                Hier ist weiterhin die kurze Freiheitsstrafe z. B. bei Vergehen nach § 183 StGB (unzüch-              die häufigste Sanktion und die Geldstrafe tige Handlungen in der Öffentlichkeit) und               selten; doch ist auch bei diesem Delikt der bei der Körperverletzung zu beobachten.                 Anteil nicht ausgesetzter kurzer Freiheits- d) Die Strafen wegen Verletzung der Unterhalts-              strafen zurückgegangen: Verletzunq der Unterhaltspflicht 1968                     1971 a) Einschlägig Verurteilte insgesamt                                     12 820                   11 036 b) Anteil der zu Freiheitsstrafe unter sechs Monaten Verurteilten an der Gesamtzahl gemäß Spalte a)                        87 %                     64 % c) Anteil der zu Freiheitsstrafe unter sechs Monaten ohne Strafaussetzung Verurteilten an der Ge-                          46 %                     12 % samtzahl gemäß Spalte a) d) Anteil der zu Geldstrafe Verurteilten an der Gesamtzahl gemäß Spalte a)                                               5%                       8% III.                          sonstigen Straftatbeständen ist der Anteil der Geld- strafe über 1000 DM ebenfalls gestiegen, wenn auch Die Höhe der Geldstrafe nicht in gleichem Maße. Ein ähnliches Bild ergibt (Unterabschnitt b) der Kleinen Anfrage) sich für die Geldstrafen zwischen 500 und 1000 DM, Die nachstehende Tabelle zeigt, daß Geldstrafen           während sich der Anteil der Geldstrafen zwischen über 1000 DM heute im Verkehrsstrafrecht mehr als         1(j0 und 500 DM nicht wesentlich geändert hat. zehnmal so häufig sind als vor dem Inkrafttreten          Geldstrafen unter 100 DM spielen heute bei Ver- des 1. StrRG; der Anstieg der Strafhöhe hielt im          kehrsstraftaten eine geringere Rolle als früher; ihr Jahr 1971 gegenüber dem Vorjahr an. Bei den               Anteil ist auch sonst zurückgegangen. Höhe der Geldstrafen a) : Vergehen im Straßenverkehr b) : Verbrechen und Vergehen ohne Vergehen im Straßenverkehr 1968                        1970                     1971 a)        b)             a)           b)         a)            b) Zu Geldstrafe Verurteilte                 198 539   162 535        264 769       200 049    273 592       203 193 davon (in %) Verurteilte zu Geldstrafe in Höhe von 1. mehr als 1000 DM                          0,6       1,5            10            4         13              5 2. 501 – 1000 DM                             3,7       3,8            29           10         29            11 3. 101 – 500 DM                            55,7       47,3            50           52         49            53 4. 100 DM und darunter                     40,0      47,4             11           34          9            31 IV.                               31. März 1973            7 251 30. April 1973           6 969 Belegungszahlen mit Strafvollzug Hinsichtlich der Zahl der im Strafvollzug befind- (Unterabschnitt c) der Kleinen Anfrage) lichen Gefangenen mit einer Vollzugsdauer bis zu sechs Monaten ist demnach zwischen dem 1. Die Zahl der im Strafvollzug befindlichen Straf- Frühjahr 1968 und dem Frühjahr 1973 ein Rück- gefangenen mit einer Vollzugsdauer bis zu sechs gang von 40 bis 50 % zu verzeichnen. Monaten (1967-1970) bzw. bis unter sechs Mona- ten (1967-1970) bzw. bis unter sechs Monaten          2. Die Frage, in welchem Maße die Belegungs- (ab 1971) betrug am:                                    zahlen im Strafvollzug Gefangene betreffen, bei denen eine Freiheitsstrafe unter sechs Monaten 31. März 1967         14 769                             erst nach Widerruf der Strafaussetzung voll- 31. März 1968         12 755                             zogen worden ist, kann nur unvollständig be- 31. März 1969         12 167                             antwortet werden. Statistische Erhebungen auf Bundesebene sind hierzu nicht vorhanden. Ledig- 31. März 1970          7 197                             lich in den Ländern Rheinland-Pfalz und dem 31. März 1971          7 181                             Saarland stehen einschlägige Zahlen zur Ver- 31. März 1972          7 003                             fügung:
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Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode              Drucksache 7/1089 a) Rheinland-Pfalz                                         im übrigen liegt statistisches Material zu den Stichtag                    31.3. 31.3. 31.3. 31.7.    Ersatzfreiheitsstrafen nur im geringen Umfang 1971 1972 1973 1973        vor. Der Justizminister des Landes Nordrhein- Strafgefangene mit          337 300 207 284            Westfalen hat für seinen Bereich folgende Sta- Freiheitsstrafe bis                               -    tistik übermittelt: unter sechs Monate                                     Männliche Gefangene, die erkannte Freiheits- darunter:                                              oder Ersatzfreiheitsstrafen (ausgenommen Ju Strafgefangene, die         182    170  167   162      gendstrafen) verbüßen (Stand 12. März 1973) : die Freiheitstrafe nach Widerruf der Straf-                                                           Freiheitsstrafe aussetzung verbüßen                                                            1 Monat 3 Mo- bis       his    nate bis b) Saarland unter    unter      unter   Summe Stichtag       31.3. 31.3. 31.3. 31.3. 31.3. 31.3. 1 Monat 3 Mo-        6 Mo- 1968 1969 1970 1971 1972 1973 nate      nate Straf-          145 132 74         64   40    51 gefangene                                              insgesamt         47      387        540      974 mit Freiheits                                          davon strafe bis unter                                       Ersatz- sechs Monate                                           freiheits-        37      109          7      153 strafe         (78,7%)  (23,2%)    (1,3%)   (15,7%) darunter: Straf-          31    27    23     16   23    24       Eine zuverlässige Auswertung der Statistiken gefangene,                                             über Ersatzfreiheitsstrafen ist zur Zeit noch nicht die die Frei                                           möglich. Erst in Zukunft wird man beurteilen heitstrafe nach                                        können, ob die seit 1971 beobachtete Zunahme Widerruf der                                           der Personen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe ver- Strafaussetzung                                        büßen, nur mit der zunehmenden Häufigkeit der verbüßen                                               Geldstrafe zusammenhängt oder ob sich neuer 3. Die Zahl der Personen, die eine Ersatzfreiheits-           dings an eine Geldstrafe (relativ) häufiger als strafe verbüßen, wird erst seit 1971 gesondert             bisher die Vollstreckung einer Ersatzfreiheits- ausgewiesen. Sie hat sich seitdem folgender-               strafe anschließt. maßen entwickelt: Stichtag              Gefangene, die Ersatz- freiheitsstrafen verbüßen 31. 3.1971                        972 30. 6.1971                        921 30. 9.1971                        918 30.11.1971                       1041 31. 3.1972                        981 30. 6.1972                       1080 30. 9.1972                       1100 30.11.1972                       1215 31. 1.1973                       1264 28. 2.1973                       1394 31. 3.1973                       1153
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