Deutscher Bundestag Drucksache 19/13370 19. Wahlperiode 20.09.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ekin Deligöz, Margit Stumpp, Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/12846 – Abgerufene Mittel beim Breitbandausbau in Bayern Vorbemerkung der Fragesteller Im Jahr 2015 ist das Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau gestar- tet. Seitdem können Kommunen, Städte oder Landkreise Fördermittel beantra- gen. Damit sollen unterversorgte Gebiete einen Netzzugang von mindestens 50 Mbit/s erhalten. Zum einen können Gelder für Beratungsleistungen im Hin- blick auf Planung und Erstellung von Antragsunterlagen abgerufen werden. Zum anderen geht es um die Bezuschussung von Umsetzungsprojekten mit bis zu 30 Millionen Euro. http://breitbandbuero.de/wissenswertes/foerderprogram me/bundesfoerderung-breitband/. 1. Wann haben welche Zuwendungsempfänger aus Bayern (Kommunen, Städte bzw. Kreise) einen Förderbescheid im Rahmen des Bundesförder- programms Breitbandausbau bekommen (bitte nach Zuwendungsempfän- gern einzeln auflisten)? 2. Was war dabei jeweils Gegenstand der Förderung (Wirtschaftlichkeits- lücke, Betreibermodell oder Beratungsleistung), und wie hoch war die zu- gesagte Förderung? 3. Wann, und in welcher Höhe sind bereits Gelder an welche Zuwendungs- empfänger aus Bayern (siehe Frage 1) in den Bereichen Betreibermodell und Wirtschaftlichkeitslücke abgeflossen? Wurden in diesen Fällen nach Kenntnis der Bundesregierung Kupfer- oder Glasfaserkabel verlegt? Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam be- antwortet. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 18. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 19/13370 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode In den gegenständlichen Infrastrukturprojekten wird nicht die Verlegung von Kupferleitungen, sondern die Verlegung von Glasfaserleitungen gefördert. Seit dem 1. August 2018 werden nur neue Projekte gefördert, die Glasfaserverbin- dungen bis zum Endkunden vorsehen. Im Übrigen wird auf die Anlage* verwiesen. 4. Bei welchen konkreten Förderbescheiden ist in welcher Gemeinde auch der Anschluss mindestens einer Schule vorgesehen? Derzeit sollen durch das Bundesförderprogramm 75 Schulen in Bayern an die Breitbandversorgung angeschlossen werden. Zuwendungsempfänger Anzahl* Schulen nach Antragstellung Gemeinde Berg im Gau 1 Gemeinde Deisenhausen 1 Gemeinde Fraunberg 1 Gemeinde Kleinkahl 1 Gemeinde Langfurth 1 Gemeinde Palling 2 Gemeinde Reichenschwand 1 Gemeinde Rottenbuch 1 Gemeinde Sankt Wolfgang 1 Gemeinde Steinhöring 1 Gemeinde Taufkirchen (Vils) 5 Gemeinde Wessobrunn 1 Gemeinde Wörth 1 Große Kreisstadt Erding 16 Markt Eichendorf 1 Markt Ortenburg 1 Markt Röhrnbach 2 Markt Untergriesbach 1 Markt Wallersdorf 1 Marktgemeinde Waging a. See 2 Schwandorf 10 Stadt Leutershausen 3 Stadt Pottenstein 1 Stadt Scheßlitz 2 Stadtwerke Weilheim Energie GmbH 16 Verwaltungsgemeinschaft Altfraunhofen 1 Gesamt 75 * Die tatsächliche Schulanzahl kann nach vorläufiger Bescheidung bei einzelnen Antragstellern zur endgülti- gen Bescheidung noch höher ausfallen. Stand: 2. September 2019 * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/13370 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/13370 5. Wie viele Schulen in Bayern sollten insgesamt durch das Bundesförder- programm Breitbandausbau mit einem Glasfaseranschluss bzw. einem schnelleren Kupferkabel versorgt werden? Der Bundesregierung liegen keine eigenen Daten zur potentiell förderfähigen Anzahl der Schulen in Bayern vor. 6. Wie viele Haushalte sind bisher in Bayern durch das Bundesförderpro- gramm in den Genuss von schnellem Internet von mehr als 50 Mbit/s ge- kommen? Hierzu kann erst nach Vorliegen und Prüfung der Endverwendungsnachweise durch die Bewilligungsbehörde eine belastbare Aussage getroffen werden. 7. Wann rechnet die Bundesregierung mit einer abschließenden Auszahlung der Mittel in Bayern? Die letzte Auszahlung erfolgt nach Prüfung des Endverwendungsnachweises. Der Zeitpunkt der Anforderung der letzten Auszahlung obliegt dem Zuwen- dungsempfänger und ist abhängig vom Projektfortschritt. 8. Welche Gründe sieht die Bundesregierung, wenn Gemeinden, die bereits 2016 einen Förderbescheid erhielten (nach Betreibermodell oder Wirt- schaftlichkeitslücke), aktuell immer noch nicht mit der Verlegung der Kabel angefangen haben? Verzögerungen bei Projekten sind hauptsächlich auf folgende Ursachen zurück- zuführen: • wesentliche Änderungen des Projektgebiets und damit erheblicher Mehrauf- wand der Planungsphase, • langfristige Vergabeverfahren durch wiederholte Nachverhandlungen, • Kapazitätsengpässe bei Telekommunikationsunternehmen bei der Erstellung von förderrichtlinienkonformen Netzplänen, • lange Bearbeitungszeiten beim Telekommunikationsunternehmen bei der Aus- und Nachbearbeitung von Kooperationsverträgen. 9. Bis wann ist das Bundesförderprogramm Breitbandausbau befristet? Um die Förderung sicherzustellen, wird die Richtlinie über 2019 hinaus ver- längert. 10. Wie viele Gemeinden/Landkreise aus Bayern haben bisher ihre Förder- bescheide im Bereich Betreibermodell und Wirtschaftlichkeitslücke zu- rückgegeben? Welche Kommunen/Landkreise waren das, und auf wie viel Geld wurde im Einzelnen verzichtet? 11. Werden beim Projektträger des Bundesförderprogrammes Breitbandaus- bau nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe für eine Rückgabe der Förderbescheide gesammelt und ausgewertet?
Drucksache 19/13370 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Warum haben nach Kenntnis der Bundesregierung die bayerischen Ge- meinden ihre Förderbescheide zurückgegeben? In wie vielen Fällen haben Gemeinden ihre Förderbescheide zurückge- geben, weil die Telekom im Nachhinein ihr Netz ertüchtigt hatte? Welche Gemeinden waren hier betroffen? Die Fragen 10 bis 12 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Antragsteller Beantragte Förderung in Euro Begründung für Rückgabe Markt Gößweinstein 1.346.544,85 Wechsel in Landesförderung Stadt Ebermannstadt 539.194,79 Wechsel in Landesförderung Gemeinde Rettenberg 668.319,40 Wechsel in Landesförderung Gemeinde Rohrbach 10.404.094,19 Ausbau durch Telekommunikationsunter- nehmen, dadurch Änderung des Projekt- gebietes Weitnau 3.091.396,12 zu hoher Eigenanteil Gemeinde Deisenhausen 1.035.272,43 keine Begründung Gemeinde Wiesenbach 665.296,65 keine Begründung Stadt Velden a.d.Pegnitz 164.141,17 Wechsel in Landesförderung Gemeinde Laberwein- 624.231,14 Wechsel in Landesförderung ting Gemeinde Zachenberg 1.888.857,61 Wechsel in Landesförderung Gemeinde Georgenberg 2.295.666,40 Wechsel in Landesförderung Markt Ergoldsbach 561.988,11 Wechsel in Landesförderung Markt Obernzell 421.585,94 Wechsel in Landesförderung Gemeinde Lengdorf 1.007.227,98 Wechsel des Fördergegenstandes Gemeinde Chiemsee 325.654,97 Wechsel in Landesförderung Markt Sulzberg 1.260.832,37 Wechsel in Landesförderung Vohenstrauß 163.204,88 Keine wirtschaftlichen Angebote im Vergabeverfahren Gemeindeverwaltung 1.621.146,34 Wechsel in Landesförderung Vorra Gemeindeverwaltung 183.509,15 Wechsel in Landesförderung Niederwerrn Stadt Waldkirchen 1.048.117,31 Ausbau der DTAG, dadurch Änderung des Projektgebietes Stand: 4. September 2019
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