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Deutscher Bundestag                                                                  Drucksache 19/13753 19. Wahlperiode                                                                                    04.10.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dietmar Friedhoff, Ulrich Oehme, Markus Frohnmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/12186 – Staatliche und nichtstaatliche Entwicklungszusammenarbeit sowie sonstige ODA-fähige Vorhaben mit und in der Republik Benin Vorbemerkung der Fragesteller Die Entwicklungspolitik der Bundesrepublik Deutschland ist nach Ansicht der Fragesteller in ihrer Organisation und Durchführung multidimensional und komplex gestaltet, so dass Strukturen, Abläufe und beteiligte Akteure nicht ohne erheblichen Aufwand erkennbar sind. Nach Ansicht der Fragesteller kann eine effektive parlamentarische Sach- und Leistungskontrolle anhand der bereits veröffentlichten Informationen bezüglich der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit und in der Republik Benin nicht ohne weiteres statt- finden, da diese – wenn vorhanden – nur fragmentarisch vorliegen. Die Fragesteller gehen weiterhin davon aus, dass das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), als das für die ge- samte Entwicklungszusammenarbeit zuständige Ressort der Bundesregierung, nicht über den zur ordnungsgemäßen Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Überblick der entwicklungspolitischen Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland verfügt und beruft sich dabei auf die im Bericht des Bundes- rechnungshofes 2018 getätigten Aussagen, siehe dazu auch das Zitat unten im Text. Die Zuständigkeit für die deutsche staatliche und nichtstaatliche Entwick- lungszusammenarbeit liegt zwar beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, jedoch führen auch andere Ressorts der Bundesregierung entwicklungspolitische Vorhaben durch (siehe Mittelher- kunft der bi- und multilateralen ODA – Official Development Assistance – 2016 bis 2017 auf Bundestagsdrucksache 19/9822, Antwort auf die Schrift- liche Frage 133). Diese Vorhaben finden nach Aussage des BMZ nicht im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit statt, obwohl diese der deutschen ODA-Quote, also der getätigten öffentlichen Entwicklungsleistungen (siehe ebenfalls Antwort auf die Schriftliche Frage 133 auf Bundestagsdrucksache 19/9822 und www.bmz.de/de/ministerium/zahlen_fakten/oda/hintergrund/ leitfaden/index.html), angerechnet werden. Nach Ansicht der Fragesteller ist die begriffliche Unterscheidung von Entwicklungszusammenarbeit und sonsti- gen ODA-Leistungen durch das BMZ nicht nachvollziehbar und zeigt die nach ihrer Ansicht unwirtschaftliche Fragmentierung, Inkohärenz und Steuer- ungsunfähigkeit der deutschen Entwicklungspolitik auf. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 1. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
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Drucksache 19/13753                                    –2–                  Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Des Weiteren weisen die Fragesteller auf die nach ihrer Ansicht defizitäre In- formationslage des BMZ hin. Den Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2018 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (siehe Bundestags- drucksache 19/5500, bzw. www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichun gen/produkte/bemerkungen-jahresberichte/jahresberichte/2018/inhalt/2018- bemerkungen-gesamtbericht-pdf/view) ist bezüglich der Prüfergebnisse des Einzelplans 23 folgendes zu entnehmen: „Die beim BMZ und der KfW gespeicherten Finanz- und Projektdaten wei- chen teilweise voneinander ab. Dies ist dem BMZ seit mindestens zehn Jahren bekannt“ (ebd. S. 274). Zwar hat das BMZ bereits im Jahr 2007 beschlossen, das bisherige IT- gestützte Finanzverwaltungssystem und Berichtswesen bis Ende 2011 zu ersetzen, nach Feststellung des Bundesrechnungshofes im Jahr 2018 sei dies allerdings „nicht gelungen“ (ebd. S. 275). Das BMZ hat bis zum Jahr 2014 infolge der Einführung des neues IT-Systems 4,1 Mio. Euro ausgegeben – ur- sprünglich wurden durch das BMZ 1,7 Mio. Euro veranschlagt – und verfügte zum Zeitpunkt der Prüfung durch den Bundesrechnungshof im Jahr 2018 über kein einsatzfähiges System (siehe Prüffeststellungen – 28.1 – und Würdigung – 28.2 – des Bundesrechnungshofes auf Bundestagsdrucksache 19/5500). Vor diesem Hintergrund sind auch die Ergebnisse der Externen Qualitätskon- trolle 2017 der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, der für die Technische Zusammenarbeit zuständigen Durchführungsorganisa- tion des Bundes, zu beachten (https://media.frag-den-staat.de/files/foi/147034/ ExterneQualitatskontrolle2017Hauptberichtfinal.pdf). Hier wurden durch die Prüfer teilweise „schwerwiegende Abweichungen“ von den Vorgaben des BMZ festgestellt, welche die GIZ bei der Umsetzung der entwicklungspoliti- schen Maßnahmen und Projekte einhalten muss (siehe Ausschussdrucksache 19[19]142 b). Insbesondere in der Prüfkategorie „Wirtschaftlichkeit“ der Externen Qualitätskontrolle wurde eine durchschnittliche Abweichung von 56 Prozent (nach der Systematik der Externen Qualitätskontrolle 2017 als „schwerwiegende Abweichung“ qualifiziert) festgestellt (ebd., S. 48). Weiter ist anzuführen, dass hinsichtlich der Bewertung der Wirtschaftlichkeit von entwicklungspolitischen Vorhaben der GIZ bis zum Jahr 2016 keine ge- eignete Prüfgrundlage vorlag (ebd. S. 46). Dazu die Prüfer der Externen Qualitätskontrolle 2017: „Die Prüfkategorie Wirtschaftlichkeit wurde im Prüfjahr 2013 neu aufgenommen und bis 2016 ausschließlich in den Vor-Ort-Untersuchungen analysiert. Der Grund hierfür war, dass eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit auf Grundlage der Angebote und Berichte nicht möglich war. Es bestand weder eine geeignete Prüfgrundlage in Form von prüfbaren Vorgaben [des BMZ] noch ein Prüfgegenstand, da die Dokumente [des Berichtswesens der GIZ und des BMZ] keine prüfbaren In- formationen zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit enthielten“ (ebd., S. 46). Zur Ausübung einer effektiven parlamentarischen Kontrolle sowie zur Herbei- führung von Publizität, werden daher folgende sachdienliche Informationen erfragt.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode               –3–                        Drucksache 19/13753 Vorbemerkung der Bundesregierung Die in der Vorbemerkung geäußerten Ansichten der Fragesteller zur deutschen Entwicklungszusammenarbeit teilt die Bundesregierung nicht. Zur Beantwortung von Fragen im Rahmen des parlamentarischen Auskunfts- anspruchs sowie im Rahmen von informellen Informationsersuchen stellt die Bundesregierung alle relevanten verfügbaren Informationen bereit, um dem Deutschen Bundestag die Ausübung seiner parlamentarischen Kontrollrechte zu ermöglichen. Zusammenfassende Darstellungen sind den regelmäßig vorgelegten Entwick- lungspolitischen Berichten der Bundesregierung (zuletzt auf Bundestagsdruck- sache 18/12300 vom 27. April 2017) und den dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages jährlich für die parlamentarischen Beratungen zum Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent- wicklung (BMZ) vorgelegten Berichten zum Einzelplan 23 zu entnehmen (www.bundeshaushalt.de). Entwicklungspolitische Herausforderungen wie in der Republik Benin erfor- dern den Einsatz eines komplexen Instrumentariums der Entwicklungszusam- menarbeit. Durch die Verfügbarkeit und Anwendung verschiedener Instrumente und deren Ineinandergreifen werden eine mehrdimensionale und zielgenaue Unterstützung sowie eine effektive, auf die lokalen Bedarfe abgestimmte Durchführung ermöglicht. Der Ansatz auf mehreren Ebenen zeichnet die deut- sche Entwicklungszusammenarbeit auch im internationalen Vergleich aus. Das BMZ ist das zuständige Fachressort für Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung. Sofern mit Mitteln anderer Ressorts geförderte Maßnahmen nach den Kriterien der OECD als ODA (Official Development Assistance) an- rechenbar sind, finden diese unter eigener Verantwortung des dafür jeweils fe- derführenden Ressorts statt. Die Bundesregierung stellt kontinuierlich die Stärkung der Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit und damit die Nutzung von Synergiepotentialen sowie die Kohä- renz der von ihr geförderten ODA-Maßnahmen sicher. Zu den Bemerkungen des Bundesrechnungshofs in Bezug auf die Informations- lage des BMZ zu Finanz- und Projektdaten hat sich das BMZ bereits in dem dazu vorgesehenen Verfahren geäußert. Das modernisierte IT-System ist seit Januar 2019 in Betrieb. Mit der Externen Qualitätskontrolle lässt das BMZ seit 2001 anhand von Stich- proben überprüfen, ob die GIZ die Vorgaben ihres Auftraggebers BMZ bei der Planung und Durchführung von Vorhaben der technischen Zusammenarbeit umsetzt. Hierzu werden aus den weltweit laufenden Vorhaben der GIZ jährlich fünfzig Vorhaben ausgewählt. Bei der Externen Qualitätskontrolle 2017 wurden auch zwei Vorhaben in Benin geprüft. Die Externe Qualitätskontrolle dient der weiteren Qualitätsverbesserung der bestehenden Systeme. Sie ist nicht mit der Evaluierung der Qualität der Ent- wicklungszusammenarbeit mit einem einzelnen Land gleichzusetzen. Auch die noch stärkere Steuerung von Vorhaben nach Gesichtspunkten der Wirtschaft- lichkeit wurde seit Einführung der Prüfkategorie Wirtschaftlichkeit im Jahr 2013 durch das BMZ längst aufgegriffen.
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Drucksache 19/13753                                      –4–               Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Welche Länderstrategie verfolgt die Bundesregierung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Benin? Welche Schwerpunkte werden hierbei von der Bundesregierung gesetzt? Benin gehört zu den Kooperationsländern der deutschen Entwicklungszusam- menarbeit, mit denen die Bundesrepublik Deutschland auf Basis zwischenstaat- lich vereinbarter Verträge zusammenarbeitet. Gemeinsam mit der beninischen Regierung wurde vereinbart, dass sich die Zusammenarbeit auf die Schwer- punktbereiche Gute Regierungsführung mit Fokus auf öffentliche Finanzen, Landwirtschaft sowie Trinkwasser- und Sanitärversorgung konzentriert. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, über die Entwicklungszusammenarbeit einen Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung, zur Reduzierung von Armut und zur demokratischen Entwicklung in Benin zu leisten. 2. Seit welchem Jahr erhält die Republik Benin Leistungen der Bundesrepu- blik Deutschland im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit? Die Republik Benin erhält seit 1962 Leistungen der Bundesrepublik Deutsch- land im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit. 3. Seit welchem Jahr erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung zivil- gesellschaftliche Akteure Leistungen im Rahmen der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit in der Republik Benin? Zivilgesellschaftliche Akteure erhalten seit 1966 Leistungen im Rahmen der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit in der Republik Benin. 4. Auf welchen (völker-)rechtlichen Grundlagen erbringt die Bundesrepu- blik Deutschland derzeitig Leistungen im Rahmen der Entwicklungs- zusammenarbeit mit der Republik Benin? Welche Regelungen werden in diesen Vereinbarungen bzw. in den Ab- kommen getroffen (bitte Fundstelle der Verkündung bzw. Bekannt- machung der jeweiligen Abkommen bzw. Vereinbarungen im Bundes- gesetzblatt abschließend angeben)? Die staatliche Entwicklungszusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Benin erfolgt auf Basis völkerrechtlicher Ver- einbarungen. Das Rahmenabkommen über die Technische Zusammenarbeit vom 29. Juni 1978 regelt gegenseitige Rechte und Pflichten bei der Umsetzung der gemeinsam vereinbarten Ziele (BGBl. 1978 II S. 1190). Im Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit wird für jede Zusage ein entspre- chendes Regierungsabkommen geschlossen. Für weitere Informationen wird auf das öffentlich zugängliche Bundesgesetzblatt II verwiesen (s. „Fundstellen- nachweis B“, Stichwort „Finanzielle Zusammenarbeit“). Bei Übereinkünften über Entwicklungsmaßnahmen der Technischen Zusammenarbeit – die im Wesentlichen die Regelungen des geltenden TZ-Rahmenabkommens für das individuelle Projekt bestätigen – wird aus Gründen der Verwaltungsvereinfa- chung von einer Veröffentlichung abgesehen.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                       –5–                          Drucksache 19/13753 5. Wie hoch ist das Gesamtvolumen aller ODA-fähigen Leistungen der Bundesrepublik Deutschland an und in der Republik Benin? a) Wie hoch ist der Anteil der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit am Gesamtvolumen aller ODA-fähigen Leistungen? b) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit am Gesamtvolumen aller ODA-fähigen Leistungen? Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet. Das Gesamtvolumen aller ODA-fähigen Leistungen der Bundesrepublik Deutschland an und in der Republik Benin beträgt 1.725,8 Mio. Euro (bis ein- schließlich 2017). Die OECD unterscheidet bei ODA-fähigen Leistungen nicht zwischen staat- lichen und nichtstaatlichen Leistungen. Alle ODA-fähigen Leistungen basieren auf öffentlichen und damit staatlichen Mitteln und bilden das Gesamtvolumen der staatlichen EZ ab. Hierfür wird auf die öffentlich zugängliche Datenbank der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) verwiesen, die Daten ab 1960 und bis 2017 enthält (OECD-Dataset: „Aid (ODA) disbursements to countries and regions [DAC2a]“, h t t p s : / / stats.oecd.org/Index.aspx?DataSetCode=TABLE2A). Die Bundesregierung weist daraufhin, dass die OECD ihre Vorgaben zur Datenerhebung regelmäßig ändert und insbesondere in den letzten Jahren erheblich erweitert hat. Daher sind prozessbedingte Datenlücken bzw. Abweichungen möglich. Die Bundes- regierung verweist hierzu auf die Erläuterungen in der Antwort zu den Fragen 9 bis 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/10793. c) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an Haus- haltsmitteln des Bundes am Gesamtvolumen aller ODA-fähigen Leis- tungen (bitte nach Einzelplan und Jahr aufführen)? Die Frage bezieht sich auf ODA-Meldungen, die bis zum Beginn der Zusam- menarbeit zurückreichen. Die ODA-Daten der deutschen öffentlichen Ent- wicklungsleistungen an Benin für den Zeitraum von 1960 bis 2017 sind in der OECD-Datenbank unter https://stats.oecd.org/ veröffentlicht. Die Grenze der administrativen Überkontrolle ist aus Sicht der Bundesregie- rung erreicht. Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht admi- nistrative Überkontrolle (BVerfG 67, 100, 140). Die Bundesregierung stellt hier daher den Anteil der Haushaltsmittel des Bundes am Gesamtvolumen aller ODA-fähigen Leistungen aufgeschlüsselt nach Ressorts und Jahren ab 2006 dar (s. Anlage 1). 6. Wie lange beabsichtigt die Bundesregierung die staatliche und nichtstaat- liche Entwicklungszusammenarbeit mit und in der Republik Benin fort- zusetzen, und nach welchen messbaren bzw. feststellbaren Kriterien rich- tet sich diese Entscheidung (bitte Kriterien abschließend und jeweils mit aktuellem Prüfergebnis bzw. Wert angeben)? Die Entscheidung, mit welchen Ländern die Bunderegierung entwicklungs- politisch zusammenarbeitet, hängt von verschiedenen Kriterien ab, die regel- mäßig überprüft werden. Zu diesen Kriterien zählen: • die entwicklungspolitische Notwendigkeit (Bewertung der ökonomischen, sozialen, ökologischen und politischen Situation im Kooperationsland sowie der Armutsrelevanz),
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Drucksache 19/13753                                       –6–                Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode • die Entwicklungsorientierung des Landes (Nachhaltige Politikgestaltung i. S. d. Agenda 2030, Achtung, Schutz und Gewährleistung der Menschen- rechte, Demokratie und rechtsstaatlicher Mindeststandards, Leistungsfähig- keit und Transparenz des Staates, kooperatives Verhalten in der Staatenge- meinschaft), • besondere deutsche Interessen, wie der Schutz globaler öffentlicher Güter und die Umsetzung der Agenda 2030, sowie • die Signifikanz des deutschen Beitrags und die Arbeitsteilung zwischen den Gebern. Derzeit besteht keine Absicht der Bundesregierung, die Entwicklungszusam- menarbeit mit der Republik Benin einzustellen. 7. Wie beurteilt die Bundesregierung die generelle Wirksamkeit der deut- schen staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit mit und in der Republik Benin? Auf welchen Tatsachen bzw. Umständen beruht die Beurteilung der Bundesregierung? Die Bundesregierung beurteilt die Wirksamkeit der EZ mit und in der Republik Benin positiv. Diese Einschätzung beruht auf der regelmäßigen und detaillierten Berichterstat- tung der entwicklungspolitischen Durchführungsorganisationen zu den Fort- schritten und Ergebnissen der durchgeführten Vorhaben anhand vereinbarter Ziele, Indikatoren und Wirkungsketten sowie den Verwendungsnachweisen nichtstaatlicher Träger. Fortschritts- und Abschlussberichte entwicklungspoliti- scher Durchführungsorganisationen belegen empirisch erfassbare Ergebnisse und stellen die Zielerreichung dar. Zusätzlich werden Projektevaluierungen in delegierter Verantwortung durchgeführt. Das Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) untersucht auf strategischer Ebene unabhängig die vom BMZ verantwortete Entwicklungszusammenarbeit. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 37 verwiesen. 8. Welche staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungsleistungen wurden der Republik Benin für die Jahre 2019, 2020 und 2021 zugesagt? Welche Projekte befinden sich für diesen Zeitraum noch in der Planungs- phase? In der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit erfolgen Zusagen an die Re- publik Benin in der Regel im Zweijahreszyklus. Die nächsten Zusagen sind für 2019 und voraussichtlich 2021 geplant. Hierzu wird auch auf die dem Haus- haltsausschuss des Deutschen Bundestages für die parlamentarischen Beratun- gen zum Bundeshaushalt vorgelegten Vertraulichen Erläuterungen, Vertrauli- chen Planungen und Soll-Ist-Vergleiche verwiesen. Entscheidungen über die Umsetzung der Zusageplanung für 2019 sind noch nicht abschließend getrof- fen. In der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit und der Zusammenarbeit in Kooperation mit der föderalen Struktur werden einzelnen Partnerländern grundsätzlich keine Zusagen gemacht.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                      –7–                           Drucksache 19/13753 9. Leistete die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Entwicklungs- zusammenarbeit jemals Budgethilfe an die Republik Benin? Wenn ja, wann, und in welcher Höhe wurden Leistungen ausbezahlt, und waren diese Leistungen zweckbestimmt? Ja. Im Jahr 2006 wurde Benin allgemeine Budgethilfe in Höhe von 2 Mio. Euro für die Umsetzung von Schlüsselreformen gewährt. 10. Sind der Bundesregierung Fälle von Mittelfehlverwendungen im Rahmen der derzeitigen und vergangenen staatlichen und nichtstaatlichen Ent- wicklungszusammenarbeit mit und in der Republik Benin oder sonstigen ODA-fähigen Leistungen bekannt? Es wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 4 bis 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/13045 so- wie auf die Antworten zu den Fragen 32 bis 35 verwiesen. 11. Wurde die Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Benin jemals ausgesetzt? Wenn ja, aus welchen Gründen, und über welchen Zeitraum? Nein. 12. Was sind aus Sicht der Bundesregierung die drei größten entwicklungs- politischen Erfolge, die aus der staatlichen und nichtstaatlichen Entwick- lungszusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland mit und in der Republik Benin resultieren? Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit und in der Republik Benin hat zahlreiche Erfolge und Wirkungen erzielt. Beispielhaft seien hier die folgenden genannt: • Im Schwerpunkt Trinkwasser- und Sanitärversorgung erhielten mit Unter- stützung der bilateralen staatlichen deutschen EZ zwei Millionen Menschen Zugang zu sauberem Trinkwasser. • Im Schwerpunkt Dezentralisierung und Kommunalentwicklung konnten mit Unterstützung der bilateralen staatlichen deutschen EZ die Eigeneinnahmen der Partnerkommunen zwischen 2013 und 2017 um mehr als ein Drittel ge- steigert werden. • Im Schwerpunkt Landwirtschaft konnten mit Unterstützung der deutschen EZ im Rahmen der Sonderinitiative eine Welt ohne Hunger (SEWOH) mehr als 48.000 Hektar degradierte Böden rehabilitiert und geschützt werden, wo- durch durchschnittliche Ertragssteigerungen von mehr als zwei Drittel auf den geschützten Flächen ermöglicht wurden. 13. Wie viele Entwicklungshelfer wurden in den letzten zehn Jahren im Rah- men der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Benin entsandt? Für welche Projekte wurden diese eingesetzt, und wie hoch waren die entsprechenden (Personal)-Kosten? Es wird auf Anlage 2 verwiesen.
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Drucksache 19/13753                                     –8–                 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Wie viele Integrierte Fachkräfte wurden in den letzten zehn Jahren im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Benin entsandt? Für welche Projekte wurden diese eingesetzt, und wie hoch waren die entsprechenden (Personal)-Kosten? Es wird auf Anlage 3 verwiesen. 15. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten fünfzehn Jahren, geordnet nach Jahr der Bewilligung bzw. Beauf- tragung und unter Angabe der Projektnummern, der Projekttitel, der Pro- jektlaufzeiten (soweit möglich auf den Tag genau), der Art der Vorhaben (Einzelvorhaben, Globalvorhaben, Sektorvorhaben, Regionalvorhaben etc.), der Durchführer bzw. Förderungsempfänger bzw. Unternehmen, der Partner der Durchführungsvereinbarungen, der Förderbereiche (DAC-5- Code), der Summe der Zusage, der tatsächlichen Projektkosten sowie des Haushaltskapitels und Haushaltstitels, durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Rahmen der staat- lichen und nichtstaatlichen Zusammenarbeit mit und in der Republik Benin gefördert oder in Auftrag gegeben a) im Rahmen der bilateralen Technischen Zusammenarbeit, b) im Rahmen der bilateralen Finanziellen Zusammenarbeit, c) im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und priva- ten Trägern, d) im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Kirchen und den politischen Stiftungen, e) im Rahmen der Förderung des bürgerschaftlichen und kommunalen Engagements, f) im Rahmen der Sozialstrukturförderung, g) im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, h) im Rahmen der Sonderinitiativen aus Haushaltskapitel 2310 (Einzel- plan 23), und Die Fragen 15 bis 15h werden zusammen beantwortet. Zu den seit 2004 durchgeführten ODA-fähigen Maßnahmen mit und in der Republik Benin wird auf die öffentlich zugänglichen Daten des „Creditor Reporting Systems“ (CRS) der OECD und die dort hinterlegten ausführlichen Projektdaten verwiesen (https://s tats. oecd. org/index. aspx ?DataSetC ode=CRS1). Die dort hinterlegten Daten sind unter Eingabe verschiedener Pa- rameter abrufbar. Es handelt sich um 606 projektspezifische Datensätze zur Entwicklungszusammenarbeit mit Benin von 2004 bis 2017. Die Projektdaten zu den beteiligten Bundesministerien lassen Rückschlüsse auf die jeweils in Anspruch genommenen Einzelpläne, Haushaltskapitel und Haushaltstitel zu. Das parlamentarische Informationsrecht steht unter dem Vorbehalt der Zumut- barkeit (BVerfGE 147, 50, Rn. 249). Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10793 zur Zu- mutbarkeit der Auswahl, Zusammenstellung, Überprüfung und Ergänzung sämtlicher Angaben der ODA-Datensätze zur Beantwortung projektspezifischer Fragen. Bezüglich der Nennung von Projektnummern wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/9157 verwiesen.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                    –9–                            Drucksache 19/13753 i) zu welchen Sustainable Development Goals (SDGs) der Agenda 2030 tragen die Vorhaben, Projekte und Maßnahmen jeweils bei? Die KfW und GIZ orientieren sich bei ihren Vorhaben eng an den Zielen und Prinzipien der Agenda 2030 und unterstützen mit ihren Projekten und Program- men ihre Partner bei der Erreichung der SDGs. Wie im multidimensionalen SDG-Zielsystem angelegt, tragen KfW- und GIZ-Vorhaben in der Regel zu mehreren SDGs gleichzeitig bei. Um ihre Beiträge zu den SDGs transparent zu machen, hat die KfW ein soge- nanntes SDG-Mapping entwickelt, das am 20. September 2019 veröffentlicht wurde. Eine rückwirkende Erfassung der Vorjahre ist nicht vorgesehen. Bezüglich einer projektspezifischen Nennung der Beiträge zu den SDGs wird auf die Antwort zu den Fragen 15a bis 15h verwiesen. Hinsichtlich des Beitrages zu den SDG im Rahmen der nichtstaatlichen EZ gilt Folgendes: Projekte der politischen Stiftungen tragen vorrangig zur Erfüllung von SDG 16, SDG8, SDG 1, SDG 5, SDG 10 und SDG 13, Projekte der Kir- chen zu SDG 1, SDG 2, SDG 3, SDG 10, SDG 13 und SDG 16 und Projekte der Sozialstrukturförderung zu SDG 1, SDG 10, SDG 16 und SDG8 bei. 16. Welche Eigenanteile der Partner wurden bei den in Frage 15 erfragten Maßnahmen vereinbart, und in welcher Höhe wurden diese tatsächlich geleistet (bitte für jede Maßnahme konkret – quantitativ und qualitativ – und zuordenbar angeben)? Die Eigenanteile der Partner variieren zwischen den Maßnahmen und den da- raus durchgeführten Aktivitäten. Die Eigenanteile bemessen sich in der Regel in der Bereitstellung von Sachmitteln, Räumlichkeiten und Personal. In der Republik Benin orientieren sich die Eigenanteile an einer partnerschaftlichen Lastenverteilung. Bezüglich einer projektspezifischen Aufstellung von Eigenanteilen wird auf die Antwort zu den Fragen 15a bis 15h verwiesen. Bei Vorhaben von kirchlichen Trägern ergänzen sich kirchliche und staatliche Mittel. Die Kirchen stellen zu den Projekten insgesamt mindestens 25 Prozent Eigenmittel bereit. Die Projekte der politischen Stiftungen und der Sozial- strukturförderung werden vollfinanziert. Die Projekte der privaten Träger ent- halten grundsätzlich einen Eigenanteil von mindestens 25 Prozent. Der Eigen- anteil bzw. die Eigenleistung des Partners bei Integrierten Fachkräften (IF) be- steht darin, dass die IF Arbeitnehmer der Partnerorganisation sind und von die- ser ein ortsübliches Gehalt erhalten. 17. Welche konkreten Zielsetzungen verfolgen die in Frage 15 erfragten Maßnahmen unter Nennung der Programmziele, der Oberziele sowie der Modul- und Unterziele? In den aktuell vereinbarten Schwerpunktbereichen Gute Regierungsführung mit Fokus auf öffentliche Finanzen, Landwirtschaft sowie Trinkwasser- und Sani- tärversorgung werden folgende Ziele verfolgt: • Die Transparenz und Effizienz der öffentlichen Verwaltung und insbeson- dere des öffentlichen Finanzwesens in Benin wird gesteigert, um verbesserte Bedingungen für die Umsetzung der Agenda 2030 auf allen Ebenen zu schaffen.
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Drucksache 19/13753                                     – 10 –              Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode • Die Leistungsfähigkeit der beninischen Landwirtschaft ist verbessert, um sie in die Lage zu versetzen, die Ernährungssouveränität und -sicherheit nach- haltig zu gewährleisten und zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung beizutragen, um die nachhaltigen Entwicklungsziele (SDG) zu erreichen. • Die Versorgung der stetig wachsenden Bevölkerung Benins mit gesundheit- lich unbedenklichem Trinkwasser und Abwasserentsorgung fördert eine umwelt- und sozialgerechte wirtschaftliche Entwicklung und bleibt auch im Kontext des Klimawandels nachhaltig gesichert. 18. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch das Auswärtige Amt in der Republik Benin ge- fördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie bei Frage 15 aufschlüsseln)? 19. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat in der Republik Benin gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie bei Frage 15 aufschlüsseln)? 20. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium der Justiz und für Ver- braucherschutz in der Republik Benin gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie bei Frage 15 aufschlüsseln)? 21. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in der Republik Benin gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie bei Frage 15 aufschlüsseln)? 22. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Rahmen in der Republik Benin gefördert oder in Auf- trag gegeben (bitte wie bei Frage 15 aufschlüsseln)? 23. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium der Verteidigung in der Republik Benin gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie bei Frage 15 aufschlüsseln)? 24. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium für Gesundheit in der Republik Benin gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie bei Frage 15 aufschlüsseln)? 25. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium für Umwelt, Natur- schutz und nukleare Sicherheit in der Republik Benin gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie bei Frage 15 aufschlüsseln)? 26. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium für Bildung und For- schung in der Republik Benin gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie bei Frage 15 aufschlüsseln)? 27. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren aus Haushaltsmitteln des Einzelplan 60 – Allgemeine Finanzverwaltung – in der Republik Benin gefördert oder finanziert (bitte wie bei Frage 15 aufschlüsseln)? Die Fragen 18 bis 27 werden gemeinsam beantwortet.
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