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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                    – 11 –                          Drucksache 19/13753 Für die Angaben der Förderung von ODA-fähigen Vorhaben, Projekten und Maßnahmen im Zeitraum 2009 bis 2017 wird auf die deutsche Meldung der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit (Official Development Assistance – ODA) an den Entwicklungsausschuss der OECD (Development Assistance Committee – DAC) verwiesen. Diese Daten werden von allen Gebern nach den Regelungen des DAC gemeldet und bieten so über alle Ressort- und Länder- grenzen hinweg eine einheitliche Basis zur Darstellung der ODA-Leistungen (hier: Auszahlungen): https://stats.oecd.org/Index.aspx?DataSetCode=crs1 Die Daten für 2018 wer- den Ende 2019 an gleicher Stelle veröffentlicht. 28. Zu welchen Ergebnissen kamen die erstellten Schlussberichte bezüglich der erfragten Projekte und Maßnahmen (bitte für jedes Projekt mit An- gabe der Vorgangsnummer oder des Aktenzeichens anführen)? Ein Schlussbericht oder Abschlusskontrollbericht dient primär der Rechen- schaftslegung und Berichterstattung über die auftragsgemäße Umsetzung des Vorhabens. Mit Blick auf die Zielerreichung und die übergeordneten Kriterien der deutschen EZ werden im Schlussbericht nur die wesentlichen Entwicklun- gen des Gesamtverlaufs des Vorhabens kurz und kritisch dargestellt. Im Mittel- punkt steht die Auskunft über die Zielerreichung des Vorhabens. Hinsichtlich der in Frage 15 erfragten Projekte und Maßnahmen im Rahmen der technischen und finanziellen Zusammenarbeit bestätigen die Ergebnisse der Schlussberichte und Abschlusskontrollen für die erfragten Vorhaben die ordnungs- und sachgemäße Auftragserfüllung und Zielerreichung. Bezüglich einer projektspezifischen Aufstellung zu den Ergebnissen von Schlussberichten wird auf die Antwort zu den Fragen 15a bis 15h verwiesen. 29. Sind der Bundesregierung Projekte oder Maßnahmen im Rahmen der staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit mit und in der Republik Benin bekannt, bei welchen eine Anpassung des ursprüng- lichen Projektzieles oder der ursprünglichen Zielerreichungsstrategie vor- genommen wurde? a) Wenn ja, welche Projekte oder Maßnahmen waren dies konkret? b) Was war die ursprüngliche Zielsetzung oder Zielerreichungsstrategie, und wie wurde diese angepasst? c) Welche Sachgründe lagen der jeweiligen Anpassung vor? Im Rahmen der staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit findet im Einvernehmen mit den Partnern eine kontinuierliche Weiterentwick- lung und Anpassung von Maßnahmen, etwa im Rahmen der Projektdurchfüh- rung statt. Der Bundesregierung sind dabei jedoch keine Vorhaben und Maß- nahmen, weder der staatlichen noch der nichtstaatlichen Entwicklungszusam- menarbeit mit der Republik Benin bekannt, bei denen eine grundlegende Über- arbeitung bzw. Änderung von Projektzielen und -strategien vorgenommen wurde.
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Drucksache 19/13753                                       – 12 –             Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 30. Sind der Bundesregierung Projekte oder Maßnahmen im Rahmen der staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit mit und in der Republik Benin bekannt, bei welchen eine Anpassung des ursprüng- lichen Kostenrahmens vorgenommen wurde? a) Wenn ja, welche Projekte oder Maßnahmen waren dies? b) Wie war der ursprünglich angesetzte Kostenrahmen ausgestaltet, und in welcher Höhe wurde eine Anpassung vorgenommen? c) Wann bzw. in welcher Phase der Umsetzung oder Planung wurde eine Anpassung vorgenommen? d) Welche Sachgründe lagen der jeweiligen Anpassung vor? Die Fragen 30 bis 30d werden gemeinsam beantwortet. Anpassungen des ursprünglichen Kostenrahmens aus dem Grund, dass der ursprünglich vereinbarte Projektumfang nicht mit der ursprünglichen Zusage hätte erreicht werden können, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung nicht vorgenommen. 31. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Vorhaben, Projekte und Maßnahmen der staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusam- menarbeit der letzten zehn Jahre mit und in der Republik Benin durch den Bundesrechnungshof geprüft? a) Wenn ja, welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung geprüft? b) Wann wurde die Prüfung nach Kenntnis der Bundesregierung durch- geführt? c) Zu welchen Prüfungsergebnissen kam der Bundesrechnungshof nach Kenntnis der Bundesregierung? Nein. 32. Wurden Vorhaben, Projekte und Maßnahmen der nichtstaatlichen Ent- wicklungszusammenarbeit der letzten zehn Jahre in der Republik Benin durch die Außenrevision des BMZ geprüft? a) Wenn ja, welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden ge- prüft? b) Wann wurde die Prüfung durchgeführt? d) Zu welchen Prüfergebnissen kam die Außenrevision des BMZ? Von der Außenrevision wurden in den letzten zehn Jahren die nachstehend in der Tabelle aufgeführten Vorhaben privater Träger, politischer Stiftungen und Kirchen in der Republik Benin geprüft. Für die Antwort zu den Fragen 32a, 32b und 32d wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                   – 13 –                           Drucksache 19/13753 Vorhaben mit der Föderativen Republik Benin, die geprüft wurden: Welche Vorhaben, Projekte und            Projektträger/          b) Wann wurde       d) Zu welchen Prüfungs- Maßnahmen wurden geprüft?                Zuwendungs-             die Prüfung         ergebnissen kam die Außen- empfänger               durchgeführt?       revision? Bau eines Verwaltungsgebäudes für EZE                            19.06 bis           Keine Prüfungsfeststellungen den Sitz der protestantischen                                    07.07.2017          von Bedeutung Entwicklungs-NRO, Benin Erweiterung der öffentlichen Grund- Bildungswerk West-           13.11.2018          Keine Prüfungsfeststellungen schule Wawata, Gruppe B                  afrika e.V.                                 von Bedeutung Schulbau Carrefour/Benin                 Wema Home e.V.          08.04.2016          Keine Prüfungsfeststellungen von Bedeutung Öffentliche Grundschule Zebe,            Bildungswerk West- 19.09.2012               Keine Prüfungsfeststellungen Benin                                    afrika e.V.                                 von Bedeutung Verbesserung der Ernährungs-             INTACT e.V.             28.06.2012          Keine Prüfungsfeststellungen situation in Nord Benin, Benin                                                       von Bedeutung Bau einer Klinik für Kinder, Benin       afrika action/          30.03.2011          Keine Prüfungsfeststellungen Deutschland e.V.                            von Bedeutung c) Gab es einen konkreten Anlass zur Prüfung durch die Außenrevision des BMZ? Für die Prüfungen gab es keinen besonderen Anlass. 33. Wurden Vorhaben, Projekte und Maßnahmen der Entwicklungszusam- menarbeit der letzten zehn Jahre mit und in der Republik Benin durch die Interne Revision des BMZ geprüft? a) Wenn ja, welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden ge- prüft? b) Wann wurde die Prüfung durchgeführt? c) Gab es einen konkreten Anlass zur Prüfung durch die Interne Revision des BMZ? d) Zu welchen Prüfergebnissen kam die Interne Revision des BMZ? Nein. 34. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Vorhaben, Projekte und Maßnahmen der staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusam- menarbeit der letzten zehn Jahre mit und in der Republik Benin durch die Revision der GIZ geprüft? a) Wenn ja, welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung geprüft? b) Wann wurde die Prüfung nach Kenntnis der Bundesregierung durch- geführt? c) Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung einen konkreten Anlass zur Prüfung durch die Revision der GIZ? d) Zu welchen Prüfergebnissen kam die Revision der GIZ nach Kenntnis der Bundesregierung? Die Fragen 34 bis 34d werden gemeinsam beantwortet.
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Drucksache 19/13753                                   – 14 –            Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode In den letzten zehn Jahren fanden in Benin die folgenden Routineprüfungen statt: Jahr Prüfungsinhalt                                     Ergebnis 2009 Prüfung des GTZ-Büros Cotonou, Benin               Die Verwaltung und die Buchhaltung erfolgten im Wesentlichen ordnungsgemäß. 2009 Projekt „Schutz und Management der                 Die Verwaltung und die Buchhaltung erfolgten natürlichen Ressourcen“, Benin                    im Wesentlichen ordnungsgemäß. 2011 Prüfung des GIZ-Büros Cotonou, Benin               Die Verwaltung und die Buchhaltung erfolgten ordnungsgemäß. 2011 Projekt „TZ-Modul Wasserprogramm“, Benin Die Verwaltung und die Buchhaltung erfolgten ordnungsgemäß. 2014 Prüfung des GIZ-Büros Cotonou, Benin               Die Verwaltung und die Buchhaltung erfolgten im Wesentlichen ordnungsgemäß. 2014 Projekt „Globalvorhaben: Energizing Develop- Die Verwaltung und die Buchhaltung erfolgten ment (EnDev)“, Cotonou, Benin                     im Wesentlichen ordnungsgemäß. 2014 Projekt „Globalvorhaben: Energizing Develop- Die Verwaltung und die Buchhaltung erfolgten ment (EnDev)“, Cotonou, Benin                     im Wesentlichen ordnungsgemäß. 2014 Projekt „Unterstützung der Dezentralisierung Die Verwaltung erfolgte im Wesentlichen ordnungs- und Kommunalentwicklung“, Benin                   gemäß und die Buchhaltung erfolgte eingeschränkt ordnungsgemäß. Belege in Höhe von 979 EUR waren nicht abrechenbar. Der Betrag wurde dem Auftrag- geber zurückerstattet. 2016 Prüfung des GIZ-Büros Cotonou, Benin               Die Verwaltung erfolgte ordnungsgemäß und die Buchhaltung erfolgte im Wesentlichen ordnungs- gemäß. 2016 Projekt „Makroökonomische Beratung zur             Die Verwaltung erfolgte im Wesentlichen ordnungs- Armutsbekämpfung III“, Benin                      gemäß und die Buchhaltung erfolgte ordnungsgemäß. 2016 Prüfung der Sonderinitiative EINEWELT              Die Verwaltung und die Buchhaltung erfolgten ohne Hunger (SEWoH) „Bodenschutz und              im Wesentlichen ordnungsgemäß. Bodenrehabilitierung für Ernährungs- sicherung“, Benin 2016 Prüfung der Sonderinitiative EINEWELT              Die Verwaltung und die Buchhaltung erfolgten ohne Hunger (SEWoH) „Grüne Innovations-           im Wesentlichen ordnungsgemäß. zentren in der Agrar- und Ernährungs- wirtschaft“, Benin 35. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Vorhaben, Projekte und Maßnahmen der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit in der Republik Benin durch die Revision der Engagement Global gGmbH ge- prüft? a) Wenn ja, welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung geprüft? b) Wann wurde die Prüfung nach Kenntnis der Bundesregierung durch- geführt? c) Gab es einen konkreten Anlass zur Prüfung durch die Revision der Engagement Global gGmbH nach Kenntnis der Bundesregierung? d) Zu welchen Prüfergebnissen kam die Revision der Engagement Global gGmbH nach Kenntnis der Bundesregierung? Nein.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                   – 15 –                       Drucksache 19/13753 36. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Vorhaben, Projekte und Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit und in der Republik Benin durch die Revisionen der KfW-Bankengruppe geprüft? a) Wenn ja, welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung geprüft? b) Wann wurde die Prüfung nach Kenntnis der Bundesregierung durch- geführt? c) Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung einen konkreten Anlass zur Prüfung durch die Revisionen der KfW-Bankengruppe? d) Zu welchen Prüfergebnissen kamen die Revisionen der KfW- Bankengruppe jeweils nach Kenntnis der Bundesregierung? Die Fragen 36 bis 36d werden zusammen beantwortet. Die Interne Revision der KfW Bankengruppe prüft die Aktivitäten der KfW Entwicklungsbank nach banküblichen Standards und Methoden. Im Rahmen der Prüfungen werden Vorgaben und Prozesse sowie die Einhaltung dieser Vor- gaben und Prozesse bei der Umsetzung von Vorhaben, Projekten und Maß- nahmen stichprobenhaft untersucht. Die Rückmeldung bezieht sich auf die letzten sechs Jahre (2013 bis 2018), da die Aufbewahrungsfrist für Revisionsberichte und insbesondere für Arbeits- unterlagen in Form von Stichproben sechs Jahre beträgt (vgl. MaRisk BT 2.4, Absatz 6, gemäß Kreditwesengesetz – KWG). In den Stichproben der Prüfungen der Internen Revision der KfW waren im Zeitraum 2013 bis 2018 keine ODA-anrechenbaren Vorhaben, Projekte und Maßnahmen in der Republik Benin enthalten. 37. Wurden die in den Fragen 15 bis 27 erfragten Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit evaluiert? Wenn ja, welche ODA-fähigen Maßnahmen (bitte Projekttitel und Pro- jektnummer angeben) wurden wann, durch wen, mit welcher Evalua- tionsmethodik (bitte Bewertungskriterien aufführen) und mit welchen Er- gebnissen evaluiert? Es wird auf Anlage 4 verwiesen. Bzgl. der Projektnummern wird auf die Ant- wort zu Frage 15 verwiesen. 38. Wann und wo fanden die letzten vier Geberkoordinierungsrunden auf der Ebene der internationalen Organisationen bezüglich der Entwicklungs- zusammenarbeit mit der Republik Benin statt? Welche konkreten Feststellungen bezüglich der Entwicklungszusammen- arbeit wurden hierbei getroffen? Die Geberkoordinierungsrunden fanden in Benin statt. 11. Januar 2019: Die Geber legen intern das Arbeitsprogramm für ihre Koordi- nierungssitzungen im Jahr 2019 fest. 1. März 2019: Die Geber vereinbaren mit dem Planungsministerium Prioritäten und Termine für gemeinsame Fortschrittskontrollen des Aktionsplans der beninischen Regierung für die Legislaturperiode, des längerfristigen nationalen Entwicklungsplans sowie der mittelfristigen Wachstumsstrategie zu dessen Umsetzung.
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Drucksache 19/13753                                    – 16 –              Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Mai 2019: Die Geber beauftragen ihre Vertretungen in den Arbeitsgruppen zu den verschiedenen Entwicklungsbereichen, die jeweiligen Fortschritte und Herausforderungen zusammenzustellen. Die Ergebnisse werden die Geber bei der Jahressitzung zum Stand der beninischen Wachstumsstrategie mit der beni- nischen Regierung diskutieren. 28. Juni 2019: Das Planungsministerium diskutiert mit den Gebern seinen Vor- schlag für eine Neuordnung der Arbeitsgruppen zu den verschiedenen Entwick- lungsbereichen entlang der Achsen der nationalen Wachstumsstrategie. 39. Wann und wo fanden im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Benin die letzten vier Regierungsverhandlungen statt, und welche Vereinbarungen wurden jeweils getroffen (bitte Vereinbarungen der jeweiligen Regierungsverhandlung abschließend angeben)? Die letzten vier Regierungsverhandlungen über die bilaterale staatliche Ent- wicklungszusammenarbeit mit der Republik Benin fanden am 21./22. Septem- ber 2016 in Berlin, am 11./12. September 2013 in Cotonou, am 6./7. Oktober 2010 in Bonn und vom 19. bis 21. November 2008 in Cotonou statt. Die ent- wicklungspolitischen Themenbereiche und die damit zusammenhängenden Ver- einbarungen umfassten die Förderbereiche „Makroökonomische Beratung“, „Trinkwasser- und Sanitärversorgung“, „Dezentralisierung und Kommunalent- wicklung“, „Grundbildung“, „Gesundheit“, „Landwirtschaft“ sowie „Energie“ und „Umwelt“. Bei den Regierungsverhandlungen 2016, 2013, 2010, 2008 mit der Republik Benin wurden von der Bundesregierung jeweils Zusagen i. H. v. 69,9 Mio. Euro, 75 Mio. Euro, 70 Mio. Euro sowie 48 Mio. Euro für bilaterale technische und finanzielle Zusammenarbeit vereinbart. Im Rahmen des politischen Dia- logs wurden jeweils die aktuellen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungen im Land, insbesondere mit Blick auf die Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele bzw. der SDGs angesprochen. 40. Welche Projekte, Vorhaben und Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch ODA-fähige Entwicklungsleistungen der Euro- päischen Union an der Republik Benin im Zusammenhang mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 finanziert, gefördert oder durchgeführt (bitte einzelne Maßnahmen nach konkreter Zielsetzung – in deutscher Sprache –, Maßnahmenbezeichnung, Kosten, Laufzeit und Mittelherkunft aufschlüsseln)? Die Republik Benin erhält Mittel aus den thematischen und regionalen Budget- linien des Europäischen Entwicklungsfonds. Es wird auf die von der Europä- ischen Kommission veröffentlichten Informationen verwiesen: https://ec.euro pa.eu/europeaid/countries/benin_en. 41. Leistet oder leistete die Europäische Union nach Kenntnis der Bundes- regierung Budgethilfe im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Benin? Wenn ja, über welchen Zeitraum, in welcher Höhe, und in welcher Art? Es wird auf die öffentlich zugänglichen Jahresberichte zur Budgethilfe der Europäischen Union (jeweils Annex 1) verwiesen.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                     – 17 –                         Drucksache 19/13753 42. Welche weiteren Maßnahmen werden seitens der Bundesregierung ge- troffen, um die Komplementarität und Kohärenz der deutschen Ent- wicklungszusammenarbeit mit der Republik Benin, insbesondere mit Vor- haben der Europäischen Union, sicherzustellen oder zu fördern? Im Rahmen der rechtlich vorgesehenen Beteiligungsverfahren (u. a. Komitolo- gieverfahren) werden alle Vorschläge der EU-Kommission für Entwicklungs- projekte durch die Mitgliedstaaten genehmigt. Dabei spielt auch die Komple- mentarität und Kohärenz mit den Projekten der Mitgliedstaaten eine wichtige Rolle. Darüber hinaus findet vor Ort eine enge Koordination der europäischen Geber statt. 43. Wie hoch ist das Gesamtvolumen der in den letzten zehn Jahren ver- gebenen Hilfen im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit mit der Republik Benin? Wie, durch wen und an welche Empfänger wurden diese Leistungen aus- bezahlt (bitte nach Fördermittel – beispielsweise Kredit, Zuschuss etc. –, Rückzahlungsverpflichtung und Anteil an Haushaltsmitteln aufschlüs- seln)? In den letzten zehn Jahren wurden im Rahmen der finanziellen Zusammen- arbeit mit der Republik Benin Finanzierungsverträge über insgesamt 212.954.718 Euro Haushaltsmittel als nichtrückzahlbare Zuschüsse unterzeich- net. Benin ist eines der ärmsten Länder der Erde (Kategorie der Least Deve- loped Countries/LDC). Es erhält als LDC ausschließlich Zuschüsse. Die KfW zahlt im Rahmen der FZ bedarfsgerecht nach Projektfortschritt und auf Abruf des Empfängers aus. Zahlungsempfänger sind je nach von der KfW festgeleg- ten Auszahlungsverfahren entweder die nach internationaler Ausschreibung be- auftragten Unternehmen gemäß den der KfW vorgelegten Bau-, Liefer- und Leistungsverträgen oder die Empfänger bei Erstattung von Aufwendungen oder in engen Grenzen als Vorauszahlung für die nächsten Monate. Bei Auszahlung der Mittel an den Partner prüft die KfW für jede Transaktion erneut, ob die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind (insbesondere Nachweis von zu erst- attenden Kosten anhand von Rechnungsunterlagen, Begründung des Mittel- bedarfs für die nächsten Monate und Verwendungsnachweise aus dem Projekt- verlauf). 44. Wie hoch waren die Tilgungsleistungen der Kreditnehmer in den letzten zehn Jahren im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit mit der Repu- blik Benin? Die Republik Benin hat in den letzten zehn Jahren keine Kredite im Rahmen der finanziellen Entwicklungszusammenarbeit erhalten. 45. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen eine Rückzahlung der gewährten Kredite nicht oder nicht rechtzeitig stattfand? Wenn ja, wurden die entsprechenden Sicherheiten verwertet? Es wird auf die Antwort zu Frage 44 verwiesen.
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Drucksache 19/13753                                  – 18 –              Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 46. Wie viel Personal der Durchführungsorganisationen ist nach Kenntnis der Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt vor Ort im Einsatz (bitte nach Durchführungsorganisation, Funktionen, Art des Personals und Anzahl aufschlüsseln)? Durchführungsorganisation        Funktion                   Anzahl KfW                              Entsandte Büroleitung      1 KfW                              Lokale Fachkräfte          2 KfW                              Lokale Mitarbeitende       3 Im Übrigen wird auf Anlage 5 verwiesen.
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Drucksache 19/13753 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
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