Deutscher Bundestag 6. Wahlperiode Drucksache VI/1006 Der Bundesminister für Bonn, den 3. Juli 1970 Bildung und Wissenschaft An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Betr.: Benachteiligung junger Wissenschaftler an den Hoch- schulen Bezug: Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kotowski, Dr. Martin, Dr. Probst, Dr. Schulze-Vorberg, Dr. Altham- mer und Genossen - Drucksache VI/948 - Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: 1. Beabsichtigt die Bundesregierung im Zusammenwirken mit den Ländern, die arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrecht- lichen Verhältnisse der an Hochschulen tätigen Wissenschaft- ler, welche nicht aus Hochschulmitteln bezahlt werden, jedoch gleiche Funktionen ausüben wie ihre Kollegen im Hochschul- dienst, zu überprüfen und ggf. auf eine Änderung der Bewilli- gungsbedingungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft hin- zuwirken? Die Situation der an den Hochschulen tätigen Wissenschaftler, die nicht aus Hochschulmitteln bezahlt werden, ist in einzelnen Bundesländern unterschiedlich. In der Mehrzahl der Länder ist bereits erreicht worden, daß die Finanzierungsmittel Dritter als sogenannte Beiträge Dritter in den Hochschulhaushalt auf- genommen werden. Damit ist die Voraussetzung geschaffen, daß die aus Drittmitteln vergüteten Wissenschaftler in den Landes- bzw. Hochschuldienst übernommen und, abgesehen von einer zeitlichen Begrenzung ihrer Verträge, ihren Kollegen im Hochschuldienst gleichgestellt werden können. Innerhalb der Ständigen Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) ist erst kürzlich wieder auf die Notwendigkeit hingewiesen worden, diese Praxis auch in den übrigen Ländern einzuführen. Eine Übernahme dieser Wissenschaftler in den Landesdienst ist allerdings nur dann möglich, wenn die Geldgeber damit ein- verstanden sind, daß die von ihnen bewilligten Mittel als Bei- träge Dritter den Hochschulhaushalt durchlaufen. Die Deutsche
Drucksache VI/1006 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode Forschungsgemeinschaft, die in der Kleinen Anfrage besonders erwähnt wird, hat bisher auf Einzelantrag Mittel an einzelne Forscher bewilligt. Sie prüft jedoch z. Z. die Möglichkeiten für die Bewilligung ihrer Förderungsmittel an die Hochschulen in Gesprächen mit Vertretern der Hochschulverwaltungen und der Hochschulen selbst. Ein positives Ergebnis dieser Gespräche würde die Ablösung der Privatdienstverträge der einzelnen Wissenschaftler durch Übernahme dieser Wissenschaftler in den Hochschuldienst ermöglichen. Es ist darauf hinzuweisen, daß die Mittel der Deutschen Forschungsgemeinschaft für die Sonderforschungsbereiche an den Hochschulen schon jetzt über die Hochschulhaushalte laufen und daß das daraus vergütete Personal bereits im Hochschuldienst steht. Die Bundesregierung wird im Rahmen ihrer rechtlichen Mög- lichkeiten auf eine angemessene Lösung im Interesse des be- troffenen Personenkreises hinwirken. 2. Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die Rechtsstellung dieses Personenkreises im Wege der Grundsatzgesetzgebung zum Hochschulwesen zu regeln? Der von der Bundesregierung noch in diesem Jahr vorzulegende Entwurf eines Hochschulrahmengesetzes wird Vorschläge ent- halten, die dem aus Drittmitteln finanzierten, an der Hochschule tätigen Personal einen klaren korporationsrechtlichen Status sichern. Leussink