Deutscher Bundestag 4. Wahlperiode Drucksache IV/611 Der Bundesminister des Innern Bonn, den 14. August 1962 VI A 1 - 61 713/4 A - 738 1/62 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Betr.: Auslieferung des von der Tschechoslowakei als tsche- choslowakischer Staatsbürger beanspruchten ehemali- gen Bundestagsabgeordneten Alfred Frenzel an die CSR Bezug: Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dollinger, Wacher, Rasner, Arndgen, Struve, Etzel, Majonica und Genossen — Drucksache IV/594 — Die Kleine Anfrage beantworte ich namens der Bundesregie- rung wie folgt: Zu Nr. 1 Frenzel ist nach den angestellten Ermittlungen deutscher Staats- angehöriger. Nach den der Bundesregierung zur Verfügung ste- henden Unterlagen ist nicht anzunehmen, daß er daneben auch die tschechoslowakische Staatsangehörigkeit besitzt. Zu Nr.2 Die Bundesregierung ist auch heute noch nicht in der Lage, den durch den Verrat Frenzels für die Bundesrepublik Deutschland entstandenen schweren Schaden in vollem Umfange zu überse- hen. Der Schaden liegt sowohl auf militärischem als auch auf politischem Gebiet. Die verratenen Dokumente enthalten, soweit sie geheimhal- tungsbedürftig waren, sowohl grundsätzlich bedeutende Anga- ben über Planungen auf dem Gebiet der Luftverteidigung, der Unterbringung der Bundeswehr sowie über das Flugzeugbe- schaffungsprogramm der Luftwaffe und das Schiffsbauprogramm der Bundesmarine als auch wesentliche Einzelheiten über son- stige Angelegenheiten der Bundeswehr, insbesondere Organi- sationspläne, Zusammenstellungen sämtlicher in der Bundesre- publik bestehenden Anlagen der Bundeswehr und Übersichten über das Gesamtpersonal von größeren Verbänden. Der durch den Verrat eingetretene Schaden dauert fort. Inwieweit es mög- lich und notwendig war, nach Kenntnis von dem Umfang des Verrats die militärischen Planungen zu ändern, kann aus Grün- den der militärischen Geheimhaltung nicht angegeben werden. Der Bundesminister der Verteidigung hat den Verteidigungs- ausschuß auf dessen Verlangen über die wesentlichen Planun- gen der Bundeswehr und den Stand der Verteidigungsvorberei- tungen umfassend unterrichtet und schriftliche Dokumente zu allen Planungen vorgelegt. Mit Hilfe Frenzels konnte der Osten diese Planungen frühzeitig mitverfolgen und die eigene Pla- nung darauf einsteilem.
Drucksache I V/611 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode Zu Nr. 3 Der Fall Frenzel hat bei den NATO-Verbündeten zu ernsten Besorgnissen Anlaß gegeben. Wenn ihr Urteil hinsichtlich der allgemeinen Zuverlässigkeit der Bundesrepublik nicht nachhal- tig beeinträchtigt wurde, so nur als Folge der Außen- und Sicherheitspolitik der Bundesregierung sowie des Vertrauens, das die diese Politik tragenden Persönlichkeiten im verbünde- ten Ausland genießen. Zu Nr. 4 Die Bundesregierung ist bereit, dem Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages Aufschluß über den Inhalt der zahl- reichen Unterlagen und Informationen zu geben, die Frenzel dem tschechoslowakischen Nachrichtendienst übergeben hat, so- fern die Behandlung im Ausschuß unter Beachtung der Tatsache erfolgt, daß die Unterlagen aus besonderen Gründen nach wie vor geheimhaltungsbedürftig sind. Zu Nr. 5 Die Exekutive kann nach geltendem Verfassungsrecht für die Auswahl und Aufstellung von Parlamentskandidaten und Ab- geordneten keine Verantwortung übernehmen. Eine vorbeu- gende Sicherheitsüberprüfung von Wahlkandidaten, Parla- mentsabgeordneten oder von Mitgliedern parlamentarischer Ausschüsse durch staatliche Sicherheitsbehörden ist bisher vorn Parlament abgelehnt und deshalb von der Bundesregierung nicht in Betracht gezogen worden. Ausschließlich die Parteien tragen die Verantwortung für die persönliche und politische Zuverlässigkeit der von ihnen aufgestellten Wahlkandidaten, während es Sache des Parlaments bzw. ihrer Fraktionen ist, sich der Zuverlässigkeit ihrer Mitglieder zu versichern, denen im Rahmen ihrer parlamentarischen Tätigkeit Staatsgeheim- nisse anvertraut werden müssen. Die Bundesregierung ist be- reit, das Parlament und die politischen Parteien auf Anforde- rung bei dieser Aufgabe durch Hilfeleistungen technischer Art zu unterstützen. Zu Nr. 6 Die Bundesregierung kann mit den ihr gegebenen Mitteln die Hintergründe und Vorgänge bei der Nominierung Frenzels zum Kandidaten für die Bundestagswahl und die spätere Ent- sendung Frenzels in den Verteidigungsausschuß nicht klären. Falls der Deutsche Bundestag, der hierzu nach Artikel 44 GG allein zuständig ist, zur Klärung einen parlamentarischen Un- tersuchungsausschuß einsetzt, wird die Bundesregierung die- sem die im Zusammenhang mit dem Verratsfall stehenden Unterlagen unter den selbstverständlichen Sicherheitsvoraus- setzungen zur Verfügung stellen. Höcherl