Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/9805 30. Plant die Bundesregierung zivilgesellschaftliche Organisationen, die im Be reich „Sustainable Finance“ aktiv sind, an der Erarbeitung der Nachhaltig keitskonzepte zu beteiligen? a) Wenn ja, wie? b) Wenn nein, warum nicht? 31. Plant die Bundesregierung, den neu zu errichtenden Sustainable-Finance- Beirat als beratendes Gremium für die Erarbeitung der Nachhaltigkeitskon zepte einzusetzen? a) Wenn ja, wie? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 30 und 31b werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung plant einen Sustainable Finance-Beirat und die Fortsetzung des Erfahrungsaustausches innerhalb der Bundesregierung zur Integration von Nachhaltigkeitsaspekten bei den Anlagen des Bundes. Es wird auch auf die Ant wort zu den Fragen 20 bis 24 verwiesen. 32. Wann soll das Nachhaltigkeitskonzept der Öffentlichkeit und dem Deut schen Bundestag zugänglich gemacht werden? 33. Inwiefern könnte das Nachhaltigkeitskonzept nach Auffassung der Bundes regierung als Standard bzw. Vorbild für eine nachhaltige Anlage für andere öffentliche (z. B. Fonds der Länder) und auch private Anleger dienen? 34. Ist die Etablierung des entwickelten Nachhaltigkeitskonzepts als Vorbild für andere Anleger Ziel der Bundesregierung? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie will sie dieses Ziel erreichen? Die Fragen 32 bis 34 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung erachtet es zwar für wichtig, dass bei Anlagen des Bundes Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt werden. Die Methodenentwicklung zu In tegration von Nachhaltigkeitsaspekten sollte jedoch vor allem im Markt stattfin den und nicht durch die Bunderegierung. Es wird auch auf die Antwort zu Frage 27 verwiesen. 35. Bis wann ist geplant, dass die oben genannten Sondervermögen aus der Fi nanzierung sämtlicher Unternehmen, die Atomkraftwerke im Leistungsbe trieb betreiben, aussteigen? a) Inwiefern ist es möglich, um den Ausstieg aus solchen Unternehmen zu beschleunigen, die Ausschlusskriterien des Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung bezüglich Atomkraftwerken auf diese Son dervermögen zu übertragen, bis ein umfängliches Nachhaltigkeitskonzept beschlossen wurde? Für die Beantwortung der Frage wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 37 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl auf Bundes- tagsdrucksache 19/7797, S. 26 f. verwiesen. Die Ausschreibung zur Vergabe des Auftrags zur Überprüfung der Geschäftstätigkeit der Unternehmen des EURO- STOXX-50-Index wurde am 11. April 2019 auf der Website www.evergabe- online.de veröffentlicht.
Drucksache 19/9805 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 36. Wie hoch ist zum Stichtag 28. Februar 2019 der Aktienbestand an solchen Unternehmen in den Sondervermögen jeweils (bitte absolut und relativ zum gesamten Aktienportfolio angeben)? Da die in der Antwort zu Frage 35 erwähnte Überprüfung der Geschäftstätigkeit der Unternehmen des EURO-STOXX-50-Index noch nicht abgeschlossen ist, lie gen belastbare Erkenntnisse zu einzelnen Unternehmen nicht vor. 37. Bis wann ist geplant, dass die oben genannten Sondervermögen aus der Fi nanzierung sämtlicher Unternehmen der Kohlewirtschaft aussteigen? Die Bezeichnung „Unternehmen der Kohlewirtschaft“ stellt keine marktübliche Definition dar. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 27 verwiesen. 38. Wie hoch ist zum Stichtag 28. Februar 2019 der Aktienbestandteil an solchen Unternehmen in den Sondervermögen jeweils (bitte absolut und relativ zum gesamten Aktienportfolio angeben)? Dazu bestehen keine Erkenntnisse. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 37 verwiesen. 39. Tragen die Sondervermögen mit anderen Instrumenten als Aktien zur Finan zierung der in den Fragen 35 und 37 genannten Unternehmen bei? 40. Wenn ja, wie hoch war zu den Stichtagen 28. Februar 2019, 31. Dezember 2018, 31. Dezember 2017 und 31. Dezember 2016 der Bestand an solchen Unternehmen in den Sondervermögen jeweils pro Instrument (bitte absolut und relativ zum gesamten Anlagebestand in diesem Instrument angeben)? Die Fragen 39 und 40 werden zusammen beantwortet. Dazu bestehen keine Erkenntnisse. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 35 und 37 verwiesen. Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) 41. Wie gelingt es der BaFin bisher, Nachhaltigkeitsrisiken verstärkt und syste matisch in der laufenden Aufsicht zu berücksichtigen? Am 23. März 2018 hat das BaFin-Direktorium ein erstes Strategiepapier „Um welt- und Klimarisiken in der Finanzwirtschaft“ beschlossen. Weiterhin trat die BaFin dem Ende 2017 gegründeten „Central Banks and Supervisors Network for Greening the Financial System“ (NGFS) bei und unterstützt aktiv die Arbeiten in den Workstreams 1 (mikroprudentielle Aufsicht) und 2 (makroprudentielle Fra gen). Am 17. April 2019 wird ein Bericht des NGFS mit Empfehlungen veröf fentlicht, an dem die BaFin einen erheblichen Anteil hat. Zudem engagiert sich die BaFin seit Ende 2017 im UN Sustainable Insurance Forum (SIF). Im April 2018 wurde ein BaFin-internes, geschäftsbereichsübergreifendes Netzwerk ein gerichtet. Dieses stärkt das Problembewusstsein in den Geschäftsbereichen und erleichtert den Informationsaustausch. Zudem arbeitet die BaFin in den verschie denen Arbeitsgruppen in den europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) und der EZB mit. Unter anderem führte die BaFin im ersten Halbjahr 2018 eine Befra gung der Versicherungsbranche zur Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage durch. Die BaFin führte in 2018 und 2019 verschiedene Gespräche mit Verbänden und Kreditinstituten durch, um sich einen Überblick über bestehende Ansätze zu Nachhaltigkeitsrisiken zu verschaffen. Zudem führte BaFin im Februar 2019 eine
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/9805 informelle Abfrage bei allen Kapitalverwaltungsgesellschaften mit Erlaubnis zum Umgang mit dem Thema Nachhaltigkeit durch. Aktuell laufen die Planungen für eine BaFin-Konferenz zur Nachhaltigkeit in der Finanzwirtschaft, die am 9. Mai 2019 im Umweltforum in Berlin stattfinden wird. Die Konferenz soll das Bewusstsein des deutschen Finanzsektors für Nachhaltigkeitsrisiken und -chan cen weiter stärken und der BaFin ermöglichen, ihre Erwartungshaltung zu kom munizieren. Diese wird im Laufe des Jahres auch noch in einer rechtlich nicht verbindlichen Verlautbarung niedergeschrieben. a) Welche Nachhaltigkeitsrisiken hat die BaFin definiert? Die BaFin hat im Einklang mit den Diskussionen auf internationaler Ebene Klima-/Umweltrisiken, soziale und Governance-Risiken (englisch: environmen tal, social, governance – ESG) als Nachhaltigkeitsrisiken definiert; vgl. Beitrag im BaFin Journal Mai 2018: „Die beaufsichtigten Unternehmen sollen aktuelle und zukünftige Umwelt-, soziale und Governance-Risiken explizit im Risikoma nagement und in ihrer strategischen Steuerung berücksichtigen, um so zu einer effizienten Kapitalallokation beizutragen und ihrer konstruktiven Rolle im Trans formationsprozess zu einer nachhaltigen Wirtschaft gerecht zu werden. b) Wie werden diese Risiken erfasst und bewertet? Die BaFin strebt eine Berücksichtigung der Risiken im Rahmen der etablierten Risikoarten (Kredit-, Markt-, Liquiditäts-, versicherungstechnische, operationelle und Geschäftsrisiken) an. Zur Erfassung und Bewertung von Risiken enthalten die bestehenden gesetzlichen Regelungen sowie deren Konkretisierungen durch die BaFin (MaRisk, MaGo, KAMaRisk) umfassende Vorgaben. c) Zu welche konkreten Maßnahmen hat dies beispielhaft im Hinblick auf die beaufsichtigten Unternehmen geführt? Die Aktivitäten der BaFin haben zu einer erhöhten Aufmerksamkeit und Interesse bei den beaufsichtigten Unternehmen geführt. Sie tragen insbesondere dazu bei, dass sich die beaufsichtigten Unternehmen weitergehend mit der Thematik aus einandersetzen und ihre Prozesse entsprechend anpassen. Hierbei kommen zu nehmend Instrumente zum Einsatz, mit deren Hilfe ESG-Risiken besser identifi ziert und eingeschätzt werden können. Dies ermöglicht gezieltere Entscheidun gen zur Ausrichtung der Kapitalanlage. Versicherungsunternehmen stellen da- rüber hinaus auch ihre Prozesse der Vertragszeichnung auf den Prüfstand. 42. Wie gelingt es den beaufsichtigten Unternehmen bisher, Nachhaltigkeitsri siken ins Risikomanagement und die strategische Steuerung einfließen zu lassen? Die Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Für viele Versicherungsunter nehmen gehört das Management von physischen Risiken zum Kerngeschäft. Hier bestehen demzufolge jahrzehntelange Erfahrungen und die Risiken werden über die bekannten Risikomanagementmaßnahmen abgedeckt, d. h. Definition einer Risikostrategie, Setzung von Risikolimiten, regelmäßige Überwachung und Be richterstattung über die Risikotragfähigkeit und Limitauslastung etc. Auch Rück versicherungslösungen und sonstige Risikominderungsmaßnahmen wie Derivate oder Pooling kommen zum Einsatz. Was transitorische Risiken angeht, ist zu- nehmend eine Berücksichtigung von ESG-Faktoren in der Kapitalanlagestrategie
Drucksache 19/9805 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode zu beobachten, nicht nur bei Versicherungsunternehmen, sondern auch bei Kre ditinstituten und Kapitalverwaltungsgesellschaften. Im Hinblick auf die Kredit vergabe haben einzelne Kreditinstitute begonnen, ESG-Risiken in den Kreditver gabeprozess zu integrieren und hierfür teilweise eigene spezialisierte Abteilungen einzurichten. Konkretere Vorgaben werden im Rahmen der Beantwortung der Anfrage der EU-Kommission an EIOPA und ESMA vom 24. Juli 2018 erwartet, die sich u. a. mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Geschäftsor- ganisation und Risikomanagement von Versicherungsunternehmen, Kapitalver- waltungsgesellschaften und Finanzdienstleistern auseinandersetzt. Zudem erhält EBA im Rahmen der Kapitaladäquanzrichtlinie den Auftrag zur Prüfung der Ein beziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP). Die BaFin begrüßt diese Arbeitsaufträge und unter stützt die ESAs aktiv bei deren Erfüllung. a) Welche Methoden und Instrumente zur Berücksichtigung von Nachhal tigkeitsrisiken werden dabei genutzt, und wie bewertet die Bundesregie rung diese? Im Hinblick auf Kapitalanlagen werden verschiedene Methoden verwendet, z. B. Ausschlusskriterien, Positivlisten, sog. Best-in-Class-Ansätze (welche Unterneh men schneiden innerhalb ihrer Branche vergleichsweise am besten ab), normba siertes Screening (Auswahl von Unternehmen anhand von international aner kannten Standards), wirkungsgerichtete Investitionen (sog. Impact Investment) und Engagement in Form von Gesprächen mit dem Management oder den Ver bänden von Beteiligungsunternehmen oder entsprechendem Abstimmungsver halten auf der Hauptversammlung. Im Hinblick auf das Risikomanagement exis tieren verschiedene Softwaretools, die genutzt werden könnten, die allerdings ge genwärtig noch nicht vollumfänglich den Bedarf der Finanzindustrie abdecken. b) Haben sich dabei bestimmte Methoden oder Instrumente branchenweit oder branchenübergreifende durchgesetzt? Die in der Antwort zu Frage 42a genannten Methoden/Instrumente haben eine gewisse Verbreitung gefunden. Nach hiesigem Kenntnisstand hat sich jedoch noch keine Methode als allgemeingültig branchenweit durchgesetzt.
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