Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/13945 Asylbewerber, die im 2. Quartal 2019 ohne Ab- Gesamt schluss des Asylverfahrens ausgereist sind Alle Bundesländer 2.365 davon: Baden-Württemberg 259 Bayern 585 Berlin 187 Brandenburg 68 Bremen 6 Hamburg 34 Hessen 121 Mecklenburg-Vorpommern 23 Niedersachsen 219 Nordrhein-Westfalen 378 Rheinland-Pfalz 134 Saarland 9 Sachsen 96 Sachsen-Anhalt 65 Schleswig-Holstein 81 Thüringen 100 5. Zu welchem Anteil und in welcher Zahl verfügten Asylsuchende im zweiten Quartal 2019 über keine Identitätspapiere (Reisepässe, Ausweise, sonstiges), mit denen ihre Herkunft/Identität nach Auffassung des BAMF hinreichend sicher zu klären war (bitte nach den wichtigsten Herkunfts- ländern differenzieren)? Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Vorlage von Identitätspapieren durch Erstantragsteller im Alter ab 18 Jahren Zeitraum 01.04. bis 30.06.2019 Staatsangehörigkeiten Anzahl der Erst- Anzahl der Antrag- Anzahl der Antrag- Anteil der An- antragsteller steller mit Identitäts- steller ohne Identi- tragsteller ohne papieren* tätspapiere* Identitätspapie- re* Gesamt 16.292 7.511 8.781 53,9 % darunter: Syrien 2.597 1.922 675 26,0 % Irak 1.335 805 530 39,7 % Nigeria 1.570 71 1.499 95,5 % Türkei 1.729 1.332 397 23,0 % Iran 1.605 789 816 50,8 % Afghanistan 963 182 781 81,1 % Somalia 339 21 318 93,8 % Eritrea 199 56 143 71,9 % Ungeklärt 333 201 132 39,6 % Russische Föderation 328 165 163 49,7 % Georgien 495 291 204 41,2 % Guinea 332 6 326 98,2 % Pakistan 344 61 283 82,3 % Albanien 221 132 89 40,3 % Aserbaidschan 154 104 50 32,5 % * Pass, Passersatz, Personalausweis
Drucksache 19/13945 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) Wie hoch war jeweils der Anteil der Asylsuchenden ohne Identitätspa- piere im ersten Halbjahr 2019 bei den Asylsuchenden aus den zehn Herkunftsländern mit den höchsten bereinigten Gesamtschutzquoten, und wie hoch war jeweils der Anteil der Asylsuchenden ohne Identi- tätspapiere im ersten Halbjahr 2019 bei den Asylsuchenden aus den zehn Herkunftsländern mit den niedrigsten bereinigten Gesamtschutz- quoten (bitte jeweils nach einzelnen Länder auflisten und nur Länder mit mehr als 100 Entscheidungen berücksichtigen)? Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Erstantragsteller im Alter ab 18 Jahre – Zeitraum 01.01. bis 30.06.2019 Staatsangehörigkeiten Anteil Gesamt- Anzahl der Antrag- Anzahl der Antrag- Anteil der An- schutz unter Au- steller mit Identitäts- steller ohne Identi- tragsteller ohne ßerachtlassung papieren* tätspapiere* Identitätspapie- formeller Ableh- re* nungen des BAMF Gesamt 54,2 % 17.625 19.777 52,9 % darunter: Syrien 99,9 % 4.941 1.217 19,8 % Jemen 98,3 % 305 77 20,2 % Eritrea 90,4 % 127 308 70,8 % Staatenlos 88,8 % 76 40 34,5 % Ungeklärt 71,2 % 442 296 40,1 % Somalia 67,3 % 35 693 95,2 % Afghanistan 63,1 % 390 1.500 79,4 % Irak 53,0 % 1.903 1.104 36,7 % Türkei 50,7 % 2.662 720 21,3 % China 47,1 % 103 293 74,0 % Indien 2,7 % 14 224 94,1 % Moldau (Republik) 1,3 % 430 58 11,9 % Vietnam 1,1 % 267 118 30,6 % Kenia 1,1 % 7 71 91,0 % Kosovo 1,1 % 48 75 61,0 % Albanien 0,8 % 309 207 40,1 % Georgien 0,8 % 786 532 40,4 % Nordmazedonien 0,3 % 199 128 39,1 % Montenegro 0,0 % 19 7 26,9 % Serbien 0,0 % 104 135 56,5 % * Pass, Passersatz, Personalausweis b) Inwieweit beabsichtigt der Präsident des BAMF, seine ausweislich der Angaben der Bundesregierung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller und Bundestagsdrucksache 19/11001, Antwort zu Frage 5) unzutref- fende Behauptung im Interview mit der Zeitung „Die Welt“ vom 24. März 2019, „Asylbewerber aus Ländern mit einer geringen Aner- kennungsquote legen fast nie Dokumente vor“, öffentlich richtig zu stellen und/oder zumindest eine entsprechende Korrektur/Anmerkung in der Wiedergabe dieses Interviews auf der Homepage des BAMF vorzunehmen (www.bamf.de/DE/Service/Top/Presse/Interviews/ 20190329-interview-sommer-welt/interview-sommer-welt-no de.html), zumal nach Auffassung der Fragestellenden dadurch der fal- sche Eindruck erzeugt worden sein könnte, dass Asylsuchende mit schlechten Anerkennungschancen keine Papiere vorlegen würden, um über ihre Identität zu täuschen, und weil die Bundesregierung an ande-
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/13945 rer Stelle betont hat, dass „objektiv unrichtige Informationen“ nicht „zu zutreffender Meinungsbildung“ dienen können und Behörden und Bundeseinrichtungen gegenüber der Presse deshalb unter Umständen entsprechende Hinweise bei „erkenntlich unwahren Tatsachenbehaup- tungen“ geben und um Korrekturen bitten (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/7472, bitte begrün- den)? c) Welche Aussage wollte der Präsident des BAMF mit seiner im Wider- spruch zu den Angaben der Bundesregierung stehenden Behauptung, Asylsuchende aus Ländern mit geringen Anerkennungsquoten würden fast nie Dokumente vorlegen, tätigen (bitte darlegen; auch nigeriani- sche Asylsuchende, die der Präsident als Beispiel für Asylsuchende mit geringen Anerkennungschancen benannt hatte, erhielten im Übri- gen im Jahr 2018 zu 23,7 Prozent einen Schutzstatus, wenn das BAMF deren Schutzbedürftigkeit geprüft hat)? Die Fragen 5b und 5c werden zusammen beantwortet. Die Aussage des Präsidenten im von den Fragestellern genannten Interview ist exemplarisch auf zwei Herkunftsländer bezogen, aus denen jeweils die mit Ab- stand meisten Asylbewerber mit (Syrien) und ohne (Nigeria) Ausweisdoku- mente kommen, und ist insoweit zutreffend. Eine nähere Differenzierung war in der Interviewsituation nicht möglich. 6. In wie vielen Fällen wurden im zweiten Quartal 2019 (bitte nach Mona- ten auflisten und Gesamtzahlen nennen) mobile Datenträger von Asyl- suchenden ausgelesen und ein Ergebnisprotokoll erstellt (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern auflisten)? Im zweiten Quartal 2019 wurden insgesamt 2.435* Datenträger von persönli- chen Erstantragstellern ohne Pass/Passersatz ab 14 Jahren ausgelesen. Differen- zierte Angaben nach Monaten und den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Monat Anzahl an Datenträgern* April 856 Mai 909 Juni 670 * Durch nachträgliche Änderungen im Erfassungssystem, wie z. B. die Einreichung von Pass/ Passersatz Dokumenten, kann es zu Abweichungen der Daten im Vergleich zu vorherigen Angaben kommen. Es werden diejenigen Fälle ausgewertet, bei denen aus Prozesssicht alle erforderlichen Angaben im Kerndatensystem korrekt und valide hinterlegt sind. Staatsangehörigkeit April 2019 Mai 2019 Juni 2019 Syrien 46 56 49 Nigeria 211 235 91 Irak 63 70 67 Afghanistan 83 116 91 Iran 48 69 52 Türkei 39 37 46 Somalia 34 18 20 Russische Föderation 12 11 12 Eritrea 20 11 18 Ungeklärt 28 13 16
Drucksache 19/13945 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) Zu welchem Anteil verfügten in diesem Zeitraum Asylsuchende, de- ren Identität bzw. Herkunft nach Auffassung des BAMF nicht hinrei- chend sicher durch Dokumente geklärt werden konnte, über mobile Datenträger, zu welchem Anteil konnten diese technisch ausgelesen werden und in wie vielen Fällen erfolgte bislang eine Auslesung erst nach behördlichen Androhungen oder durch Zwang bzw. gegen den Willen der Betroffenen (bitte so konkret wie möglich antworten)? Im zweiten Quartal 2019 gaben ca. 40 Prozent der persönlichen Erstantragstel- ler ohne Pass/Passersatz ab 14 Jahren an, dass Sie über ein Datenträger-Gerät verfügen. Zu einem Anteil von ca. 74 Prozent konnten diese Datenträger- Geräte technisch ausgelesen werden. Asylbewerber ohne Pass/Passersatz ab 14 Jahren werden unter Hinweis auf ihre Mitwirkungspflichten aufgefordert, vorhandene Datenträger herauszugeben. Zwangsmaßnahmen wurden bisher nicht angedroht oder durchgeführt. b) In wie vielen der Fälle, in denen eine Daten-Auslesung im genannten Zeitraum erfolgte und ein Ergebnisreport erstellt wurde, wurde dieser für das Asylverfahren durch die jeweiligen Entscheider angefordert, in wie vielen dieser Fälle wurde diesem Antrag nach entsprechender Prü- fung durch einen Volljuristen entsprochen bzw. erfolgte eine Ableh- nung (bitte so differenziert wie möglich antworten)? Im zweiten Quartal 2019 wurden zu den insgesamt 2.435 ausgelesenen Daten- trägern von persönlichen Erstantragstellern ohne Pass/Passersatz ab 14 Jahren insgesamt 1.009 Datenträger-Auswertungsanträge gestellt. Davon wurden bis- her 789 Datenträger-Auswertungen freigegeben. Die individuellen Gründe für entsprechende Ablehnungen werden statistisch nicht erfasst. c) In wie vielen dieser Fälle, in denen der Ergebnisreport der Auslegung für das Asylverfahren verwandt wurde, hat dieser dazu geführt oder maßgeblich dazu beigetragen, Angaben der Asylsuchenden zu ihrer Herkunft/Identität/Staatsangehörigkeit zu widerlegen bzw. zu bestäti- gen (bitte ausführen und unter Angabe absoluter und relativer Zahlen antworten)? Im zweiten Quartal 2019 führte die Ergebnisdokumentation der Datenträger von persönlichen Erstantragstellern ohne Pass/Passersatz ab 14 Jahren dazu, dass bei ungefähr 42 Prozent (286 Fälle) die Identität der Antragsteller bestätigt und bei ungefähr zwei Prozent (13 Fälle) die Identität widerlegt werden konnte. In ca. 56 Prozent der Fälle konnten keine verwertbaren Erkenntnisse aus der Ergebnisdokumentation gewonnen werden. Zum Stichtag 30. Juni 2019 waren für die 789 freigegebenen Datenträger- Auswertungen insgesamt 682 Ergebnisdokumentationen hinterlegt. Die Anzahl der Ergebnisdokumentation wird als Bezugsgröße für die oben genannten Pro- zentsätze herangezogen. d) Welche gerichtlichen Entscheidungen zur Auswertung mobiler Daten- träger durch das BAMF sind bereits ergangen (bitte etwaige Entschei- dungen/Verfahren konkret benennen und kurz darstellen), und welche Konsequenzen für die Praxis des BAMF wurden hieraus gegebenen- falls gezogen (bitte darstellen)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Aus verfahrensöko- nomischen Gründen findet keine systematische Auswertung von Gerichtsurtei- len statt, durch die Bescheide des BAMF bestätigt wurden. Gerichtsentschei- dungen zu Lasten des BAMF, in denen die Frage der Auswertung mobiler Da- tenträger entscheidungserheblich war, sind nicht bekannt.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/13945 e) Hält die Bundesregierung den grundrechtsrelevanten Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Asylsuchenden durch die Auslesung mobiler Datenträger in grundrechtlicher und finanzieller Hinsicht (bitte bei der Antwort differenzieren) für verhältnismäßig, wenn dieses Mittel im ersten Quartal 2019 in nur zwölf Fällen dazu führte, dass Angaben zur Identität widerlegt werden konnten (Bundes- tagsdrucksache 19/11001, Antwort zu Frage 6c) – wobei aus Sicht der Fragesteller offen ist, in wie vielen dieser Fälle eine solche Widerle- gung auch durch eine genaue Befragung der Betroffenen hätte erzielt werden können – und angesichts der nicht unerheblichen Kosten für diese Maßnahme (einmalig 5,7 Mio. Euro, jährlich 1,9 Mio. Euro, Bundestagsdrucksache 19/6647, Antwort zu Frage 15, was nach An- sicht der Fragesteller rein rechnerisch knapp 40.000 Euro pro aufge- decktem Fall ergibt, wenn nur die laufenden Kosten berücksichtigt und zwölf Fälle aufs Jahr hochgerechnet werden; bitte begründen)? Beim Auslesen mobiler Datenträger ist neben der Widerlegung der Angaben zur Identität der Asylsuchenden auch die Bestätigung der Identität ein mögli- ches, für das Asylverfahren gleichermaßen relevantes Ergebnis. Die grundrechtliche und finanzielle Verhältnismäßigkeit des Auslesens mobiler Datenträger ist mithin nicht allein anhand der Anzahl der widerlegten Identitä- ten zu beurteilen. 7. Wie viele Asylanträge wurden im zweiten Quartal 2019 nach § 14a Ab- satz 2 des Asylgesetzes von Amts wegen für hier geborene (oder einge- reiste) Kinder von Asylsuchenden gestellt, wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen von Kindern bzw. für Kinder unter 16 Jah- ren bzw. von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren bzw. von unbeglei- teten minderjährigen Flüchtlingen gestellt (bitte jeweils in absoluten Zah- len und in Prozentzahlen in Relation zur Gesamtzahl der Asylanträge so- wie die Gesamtzahl der Anträge unter 18-Jähriger und sich überschnei- dende Teilmengen angeben), und wie hoch waren die jeweiligen (auch bereinigten) Gesamtschutzquoten für die genannten Gruppen? Die Gesamtschutzquote bei unbegleiteten Minderjährigen unter 16 Jahren lag im zweiten Quartal 2019 bei 51,3 Prozent (erstes Quartal 2019: 58,3 Prozent), bei Unbegleiteten im Alter von 16 bis unter 18 Jahren bei 40,6 Prozent (erstes Quartal 2019: 57,3 Prozent) und bei allen Personen unter 18 Jahren bei 55,9 Prozent (erstes Quartal 2019: 57 Prozent). Die Gesamtschutzquote ohne Berücksichtigung formaler Entscheidungen bei unbegleiteten Minderjährigen unter 16 Jahren lag im zweiten Quartal 2019 bei 59,8 Prozent (erstes Quartal 2019 bei 62,7 Prozent), bei unbegleiteten Minder- jährigen im Alter von 16 bis unter 18 Jahren bei 47 Prozent (erstes Quartal 2019: 65,7 Prozent) und bei allen Personen unter 18 Jahren bei 71,7 Prozent (erstes Quartal 2019: 70,2 Prozent).
Drucksache 19/13945 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die weiteren Angaben können der folgenden Tabelle entnommen werden. Teil- mengen sind eingerückt zur beinhaltenden Menge angegeben. 8. Wie viele der Asylsuchenden im zweiten Quartal 2019 waren sogenannte Nachgeborene, d. h. hier geborene Kinder von Asylsuchenden oder Flüchtlingen (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben und nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und welche An- gaben oder Einschätzungen können dazu gemacht werden, wie viele die- ser Kinder von Asylsuchenden im Verfahren bzw. von bereits anerkann- ten Flüchtlingen stammen (bitte ausführen)? Der Aufenthaltsstatus der Eltern kann nicht ermittelt werden. Die weiteren An- gaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: 2. Quartal 2019 Gesamt Verhältnis zu Asylerstanträgen gesamt Gesamt 7.082 22,1 % darunter: Syrien 2.875 33,4 % Irak 645 21,3 % Nigeria 673 25,6 % Türkei 102 4,3 % Iran 145 6,6 % Afghanistan 592 27,3 % Somalia 290 35,3 %
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/13945 2. Quartal 2019 Gesamt Verhältnis zu Asylerstanträgen gesamt Eritrea 421 42,0 % Ungeklärt 237 30,0 % Russische Föderation 141 19,8 % 1.Quartal 2019 Absolut Verhältnis zu Asylerstanträgen gesamt Gesamt 7.867 19,7 % darunter: Syrien 3.240 31,1 % Irak 723 19,2 % Nigeria 663 17,9 % Türkei 114 4,9 % Iran 156 7,1 % Afghanistan 600 27,5 % Georgien 53 4,6 % Ungeklärt 307 30,6 % Guinea 53 5,5 % Somalia 317 35,4 % 9. Wie viele unbegleitete Minderjährige (d. h. unter 18-Jährige) haben im zweiten Quartal 2019 einen Asylerstantrag gestellt (bitte aufgliedern nach wichtigsten Herkunftsländern und Bundesländern), und welche Asylent- scheidungen ergingen bei unbegleiteten Minderjährigen im genannten Zeitraum (bitte nach verschiedenen Schutzstatus und wichtigsten Her- kunftsländern differenzieren)? Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden: 2. Quartal 2019 Asylerstanträge unbegleiteter Minderjähriger Staatsangehörigkeiten gesamt 608 darunter Guinea 125 Afghanistan 94 Irak 71 Syrien 63 Somalia 58 Iran 32 Eritrea 23 Gambia 21 Türkei 15 Nigeria 15 Marokko 15 Algerien 5 Angola 5 Kamerun 5 Jemen 5 2. Quartal 2019 Asylerstanträge unbegleiteter Minderjähriger Bundesländer gesamt 608 davon: Baden-Württemberg 26 Bayern 83 Berlin 25 Brandenburg 9
Drucksache 19/13945 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Quartal 2019 Asylerstanträge unbegleiteter Minderjähriger Bremen 10 Hamburg 40 Hessen 53 Mecklenburg-Vorpommern 6 Niedersachsen 69 Nordrhein-Westfalen 148 Rheinland-Pfalz 40 Saarland 2 Sachsen 28 Sachsen-Anhalt 13 Schleswig-Holstein 33 Thüringen 23 2. Quartal 2019 Entscheidungen über Erstanträge gesamt Anerkennung Anerkennung Subsidiärer Abschie- als Asylbe- als Flüchtling Schutz gem. bungsverbot rechtigt gem. § 3 I § 4 I AsylG gem. § 60 (Art. 16a GG AsylG V/VII Auf- u. Fam.Asyl) enthG Staatsangehörigkeiten gesamt 503 - 59 55 102 darunter: Guinea 99 - 13 3 14 Afghanistan 79 - 9 11 20 Irak 42 - 6 1 12 Syrien 33 - 3 23 1 Somalia 66 - 12 9 12 Iran 20 - 7 - - Eritrea 45 - 1 6 28 Gambia 8 - - - - Türkei 13 - - 1 - Nigeria 7 - 1 1 1 Marokko 1 - - - - Algerien 4 - - - - Angola 4 - 1 - 3 Kamerun 2 - - - - Jemen 1 - - - - 10. Wie viele unbegleitete Minderjährige wurden im zweiten Quartal 2019 an welchen Grenzen durch die Bundespolizei aufgegriffen, wie viele von ih- nen wurden an die Jugendämter übergeben, wie viele von ihnen wurden zurückgewiesen oder zurückgeschoben (bitte nach den fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Die Angaben für das zweite Quartal 2019 können den nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Anzahl unbegleiteter davon zurückge- davon zurückge- davon Übergabe 2. Quartal 2019 Minderjähriger wiesen schoben an Jugendämter Gesamt 399 75 6 236 Grenze zu Österreich 154 68 1 63 Frankreich 76 3 55 Belgien 58 2 52
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/13945 Anzahl unbegleiteter davon zurückge- davon zurückge- davon Übergabe 2. Quartal 2019 Minderjähriger wiesen schoben an Jugendämter Flughäfen 36 7 13 Schweiz 23 14 Dänemark 19 17 Tschechien 13 7 Polen 8 4 Seehäfen 4 4 Niederlande 3 2 ungeklärt 3 3 Luxemburg 2 2 Staatsangehörigkeit (Top 5) Afghanistan 136 53 1 68 Guinea 40 1 32 Marokko 34 27 Algerien 19 1 16 Somalia 17 14 Etwaige Differenzen zwischen der Zahl der festgestellten unbegleiteten Min- derjährigen und den aufgeführten Maßnahmen erklären sich aus sonstigen Maßnahmen der Bundespolizei und den anderen mit der Kontrolle des grenz- überschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden, etwa die Übergabe an zur Abholung berechtigte Personen. 11. Wie viele Asylanträge wurden im zweiten Quartal 2019 als „offensicht- lich unbegründet“ abgelehnt (bitte Angaben differenziert nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern machen und zudem jeweils in Relation zur Gesamtzahl der Ablehnungen setzen)? Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: darunter: als offen- Anteil an Ablehnun- 2. Quartal 2019 Ablehnung insgesamt sichtlich unbegründet gen gesamt abgelehnt Staatsangehörigkeiten insgesamt 12.888 3.669 28,5 % darunter: Syrien 13 1 7,7 % Irak 1.229 87 7,1 % Nigeria 1.614 250 15,5 % Türkei 1.034 79 7,6 % Iran 1.255 70 5,6 % Afghanistan 645 28 4,3 % Somalia 217 14 6,5 % Eritrea 79 5 6,3 % Ungeklärt 211 71 33,6 % Russische Föderation 564 71 12,6 % Georgien 666 439 65,9 % Guinea 431 101 23,4 % Pakistan 339 74 21,8 % Albanien 321 315 98,1 % Aserbaidschan 366 88 24,0 %
Drucksache 19/13945 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Wie viele so genannte Flughafenverfahren wurden im zweiten Quartal 2019 an welchen Flughafenstandorten mit welchem Ergebnis durchge- führt (bitte auch Angaben zum Anteil der unbegleiteten Minderjährigen und den zehn wichtigsten Herkunftsländern machen), und wie erklärt die Bundesregierung, dass Ablehnungen als offensichtlich unbegründet im Flughafenverfahren in den letzten Jahren deutlich zugenommen haben (Bundestagsdrucksache 19/11001, Antwort zu Frage 12: 49,1 Prozent der Entscheidungen im ersten Quartal 2019 waren „offensichtlich unbegrün- det“ Ablehnungen, gegenüber 24,9 Prozent im Jahr 2016, 28,6 Prozent 2017 und 40,6 Prozent 2018)? Im Berichtszeitraum gab es keine Flughafenverfahren für unbegleitete Minder- jährige. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Entscheidungen innerhalb von 2 Tagen 2. Quartal 2019 nach Antragstellung Staatsangehörigkeit Aktenanlage Mitteilung § 18a VI offens. unbegründet eingestellt AsylG Gesamt 110 56 52 0 darunter: Syrien 6 5 0 0 Irak 3 0 5 0 Nigeria - - - - Türkei 10 7 3 0 Iran 27 10 18 0 Afghanistan 4 4 0 0 Somalia 3 2 1 0 Eritrea 1 1 0 0 Ungeklärt 3 2 0 0 Russische Föderation 2 0 0 0 Entscheidungen innerhalb von 2 Ta- 2. Quartal 2019 gen nach Antragstellung Flughafen Aktenanlage Mitteilung § 18a VI offens. unbegründet eingestellt Gesamt 110 56 52 0 darunter: Flughafen Frankfurt 102 56 42 0 Flughafen München 8 0 10 0 Die Zunahme offensichtlich unbegründeter Ablehnungen im Flughafenverfah- ren ist nach Einschätzung des BAMF Folge der individuell-konkreten Sachvor- träge der Personen, welche entweder aus sicheren Herkunftsstaaten kommend oder „ohne im Besitz eines gültigen Passes oder Passersatzes zu sein“ auf ei- nem Flughafen um Asyl nachsuchen. Die Entscheidungen des BAMF unterliegen der richterlichen Überprüfung durch das zuständige Verwaltungsgericht, das die Entscheidungen des BAMF im Flughafenverfahren in den vergangenen Jahren in ca. 86 bis 95 Prozent der Fälle bestätigte.