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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                        – 11 –                          Drucksache 19/13945 Asylbewerber, die im 2. Quartal 2019 ohne Ab- Gesamt schluss des Asylverfahrens ausgereist sind Alle Bundesländer                                                                 2.365 davon: Baden-Württemberg                                                                   259 Bayern                                                                              585 Berlin                                                                              187 Brandenburg                                                                          68 Bremen                                                                                6 Hamburg                                                                              34 Hessen                                                                              121 Mecklenburg-Vorpommern                                                               23 Niedersachsen                                                                       219 Nordrhein-Westfalen                                                                 378 Rheinland-Pfalz                                                                     134 Saarland                                                                              9 Sachsen                                                                              96 Sachsen-Anhalt                                                                       65 Schleswig-Holstein                                                                   81 Thüringen                                                                           100 5. Zu welchem Anteil und in welcher Zahl verfügten Asylsuchende im zweiten Quartal 2019 über keine Identitätspapiere (Reisepässe, Ausweise, sonstiges), mit denen ihre Herkunft/Identität nach Auffassung des BAMF hinreichend sicher zu klären war (bitte nach den wichtigsten Herkunfts- ländern differenzieren)? Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Vorlage von Identitätspapieren durch Erstantragsteller im Alter ab 18 Jahren Zeitraum 01.04. bis 30.06.2019 Staatsangehörigkeiten              Anzahl der Erst- Anzahl der Antrag- Anzahl der Antrag- Anteil der An- antragsteller       steller mit Identitäts- steller ohne Identi- tragsteller ohne papieren*                tätspapiere*         Identitätspapie- re* Gesamt                                        16.292                     7.511                 8.781            53,9 % darunter: Syrien                                         2.597                     1.922                   675            26,0 % Irak                                           1.335                       805                   530            39,7 % Nigeria                                        1.570                         71                1.499            95,5 % Türkei                                         1.729                     1.332                   397            23,0 % Iran                                           1.605                       789                   816            50,8 % Afghanistan                                      963                       182                   781            81,1 % Somalia                                          339                         21                  318            93,8 % Eritrea                                          199                         56                  143            71,9 % Ungeklärt                                        333                       201                   132            39,6 % Russische Föderation                             328                       165                   163            49,7 % Georgien                                         495                       291                   204            41,2 % Guinea                                           332                          6                  326            98,2 % Pakistan                                         344                         61                  283            82,3 % Albanien                                         221                       132                    89            40,3 % Aserbaidschan                                    154                       104                    50            32,5 % * Pass, Passersatz, Personalausweis
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Drucksache 19/13945                                           – 12 –              Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) Wie hoch war jeweils der Anteil der Asylsuchenden ohne Identitätspa- piere im ersten Halbjahr 2019 bei den Asylsuchenden aus den zehn Herkunftsländern mit den höchsten bereinigten Gesamtschutzquoten, und wie hoch war jeweils der Anteil der Asylsuchenden ohne Identi- tätspapiere im ersten Halbjahr 2019 bei den Asylsuchenden aus den zehn Herkunftsländern mit den niedrigsten bereinigten Gesamtschutz- quoten (bitte jeweils nach einzelnen Länder auflisten und nur Länder mit mehr als 100 Entscheidungen berücksichtigen)? Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Erstantragsteller im Alter ab 18 Jahre – Zeitraum 01.01. bis 30.06.2019 Staatsangehörigkeiten              Anteil Gesamt-        Anzahl der Antrag- Anzahl der Antrag-       Anteil der An- schutz unter Au- steller mit Identitäts- steller ohne Identi-     tragsteller ohne ßerachtlassung        papieren*               tätspapiere*        Identitätspapie- formeller Ableh-                                                  re* nungen des BAMF Gesamt                                          54,2 %                   17.625               19.777             52,9 % darunter: Syrien                                          99,9 %                    4.941                1.217             19,8 % Jemen                                           98,3 %                      305                   77             20,2 % Eritrea                                         90,4 %                      127                  308             70,8 % Staatenlos                                      88,8 %                        76                  40             34,5 % Ungeklärt                                       71,2 %                      442                  296             40,1 % Somalia                                         67,3 %                        35                 693             95,2 % Afghanistan                                     63,1 %                      390                1.500             79,4 % Irak                                            53,0 %                    1.903                1.104             36,7 % Türkei                                          50,7 %                    2.662                  720             21,3 % China                                           47,1 %                      103                  293             74,0 % Indien                                           2,7 %                        14                 224             94,1 % Moldau (Republik)                                1,3 %                      430                   58             11,9 % Vietnam                                          1,1 %                      267                  118             30,6 % Kenia                                            1,1 %                         7                  71             91,0 % Kosovo                                           1,1 %                        48                  75             61,0 % Albanien                                         0,8 %                      309                  207             40,1 % Georgien                                         0,8 %                      786                  532             40,4 % Nordmazedonien                                   0,3 %                      199                  128             39,1 % Montenegro                                       0,0 %                        19                   7             26,9 % Serbien                                          0,0 %                      104                  135             56,5 % * Pass, Passersatz, Personalausweis b) Inwieweit beabsichtigt der Präsident des BAMF, seine ausweislich der Angaben der Bundesregierung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller und Bundestagsdrucksache 19/11001, Antwort zu Frage 5) unzutref- fende Behauptung im Interview mit der Zeitung „Die Welt“ vom 24. März 2019, „Asylbewerber aus Ländern mit einer geringen Aner- kennungsquote legen fast nie Dokumente vor“, öffentlich richtig zu stellen und/oder zumindest eine entsprechende Korrektur/Anmerkung in der Wiedergabe dieses Interviews auf der Homepage des BAMF vorzunehmen (www.bamf.de/DE/Service/Top/Presse/Interviews/ 20190329-interview-sommer-welt/interview-sommer-welt-no de.html), zumal nach Auffassung der Fragestellenden dadurch der fal- sche Eindruck erzeugt worden sein könnte, dass Asylsuchende mit schlechten Anerkennungschancen keine Papiere vorlegen würden, um über ihre Identität zu täuschen, und weil die Bundesregierung an ande-
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                          – 13 –                          Drucksache 19/13945 rer Stelle betont hat, dass „objektiv unrichtige Informationen“ nicht „zu zutreffender Meinungsbildung“ dienen können und Behörden und Bundeseinrichtungen gegenüber der Presse deshalb unter Umständen entsprechende Hinweise bei „erkenntlich unwahren Tatsachenbehaup- tungen“ geben und um Korrekturen bitten (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/7472, bitte begrün- den)? c) Welche Aussage wollte der Präsident des BAMF mit seiner im Wider- spruch zu den Angaben der Bundesregierung stehenden Behauptung, Asylsuchende aus Ländern mit geringen Anerkennungsquoten würden fast nie Dokumente vorlegen, tätigen (bitte darlegen; auch nigeriani- sche Asylsuchende, die der Präsident als Beispiel für Asylsuchende mit geringen Anerkennungschancen benannt hatte, erhielten im Übri- gen im Jahr 2018 zu 23,7 Prozent einen Schutzstatus, wenn das BAMF deren Schutzbedürftigkeit geprüft hat)? Die Fragen 5b und 5c werden zusammen beantwortet. Die Aussage des Präsidenten im von den Fragestellern genannten Interview ist exemplarisch auf zwei Herkunftsländer bezogen, aus denen jeweils die mit Ab- stand meisten Asylbewerber mit (Syrien) und ohne (Nigeria) Ausweisdoku- mente kommen, und ist insoweit zutreffend. Eine nähere Differenzierung war in der Interviewsituation nicht möglich. 6. In wie vielen Fällen wurden im zweiten Quartal 2019 (bitte nach Mona- ten auflisten und Gesamtzahlen nennen) mobile Datenträger von Asyl- suchenden ausgelesen und ein Ergebnisprotokoll erstellt (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern auflisten)? Im zweiten Quartal 2019 wurden insgesamt 2.435* Datenträger von persönli- chen Erstantragstellern ohne Pass/Passersatz ab 14 Jahren ausgelesen. Differen- zierte Angaben nach Monaten und den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Monat               Anzahl an Datenträgern* April                                          856 Mai                                            909 Juni                                           670 * Durch nachträgliche Änderungen im Erfassungssystem, wie z. B. die Einreichung von Pass/ Passersatz Dokumenten, kann es zu Abweichungen der Daten im Vergleich zu vorherigen Angaben kommen. Es werden diejenigen Fälle ausgewertet, bei denen aus Prozesssicht alle erforderlichen Angaben im Kerndatensystem korrekt und valide hinterlegt sind. Staatsangehörigkeit                          April 2019         Mai 2019       Juni 2019 Syrien                                                   46             56                49 Nigeria                                                211            235                 91 Irak                                                     63             70                67 Afghanistan                                              83            116                91 Iran                                                     48             69                52 Türkei                                                   39             37                46 Somalia                                                  34             18                20 Russische Föderation                                     12             11                12 Eritrea                                                  20             11                18 Ungeklärt                                                28             13                16
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Drucksache 19/13945                                       – 14 –              Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) Zu welchem Anteil verfügten in diesem Zeitraum Asylsuchende, de- ren Identität bzw. Herkunft nach Auffassung des BAMF nicht hinrei- chend sicher durch Dokumente geklärt werden konnte, über mobile Datenträger, zu welchem Anteil konnten diese technisch ausgelesen werden und in wie vielen Fällen erfolgte bislang eine Auslesung erst nach behördlichen Androhungen oder durch Zwang bzw. gegen den Willen der Betroffenen (bitte so konkret wie möglich antworten)? Im zweiten Quartal 2019 gaben ca. 40 Prozent der persönlichen Erstantragstel- ler ohne Pass/Passersatz ab 14 Jahren an, dass Sie über ein Datenträger-Gerät verfügen. Zu einem Anteil von ca. 74 Prozent konnten diese Datenträger- Geräte technisch ausgelesen werden. Asylbewerber ohne Pass/Passersatz ab 14 Jahren werden unter Hinweis auf ihre Mitwirkungspflichten aufgefordert, vorhandene Datenträger herauszugeben. Zwangsmaßnahmen wurden bisher nicht angedroht oder durchgeführt. b) In wie vielen der Fälle, in denen eine Daten-Auslesung im genannten Zeitraum erfolgte und ein Ergebnisreport erstellt wurde, wurde dieser für das Asylverfahren durch die jeweiligen Entscheider angefordert, in wie vielen dieser Fälle wurde diesem Antrag nach entsprechender Prü- fung durch einen Volljuristen entsprochen bzw. erfolgte eine Ableh- nung (bitte so differenziert wie möglich antworten)? Im zweiten Quartal 2019 wurden zu den insgesamt 2.435 ausgelesenen Daten- trägern von persönlichen Erstantragstellern ohne Pass/Passersatz ab 14 Jahren insgesamt 1.009 Datenträger-Auswertungsanträge gestellt. Davon wurden bis- her 789 Datenträger-Auswertungen freigegeben. Die individuellen Gründe für entsprechende Ablehnungen werden statistisch nicht erfasst. c) In wie vielen dieser Fälle, in denen der Ergebnisreport der Auslegung für das Asylverfahren verwandt wurde, hat dieser dazu geführt oder maßgeblich dazu beigetragen, Angaben der Asylsuchenden zu ihrer Herkunft/Identität/Staatsangehörigkeit zu widerlegen bzw. zu bestäti- gen (bitte ausführen und unter Angabe absoluter und relativer Zahlen antworten)? Im zweiten Quartal 2019 führte die Ergebnisdokumentation der Datenträger von persönlichen Erstantragstellern ohne Pass/Passersatz ab 14 Jahren dazu, dass bei ungefähr 42 Prozent (286 Fälle) die Identität der Antragsteller bestätigt und bei ungefähr zwei Prozent (13 Fälle) die Identität widerlegt werden konnte. In ca. 56 Prozent der Fälle konnten keine verwertbaren Erkenntnisse aus der Ergebnisdokumentation gewonnen werden. Zum Stichtag 30. Juni 2019 waren für die 789 freigegebenen Datenträger- Auswertungen insgesamt 682 Ergebnisdokumentationen hinterlegt. Die Anzahl der Ergebnisdokumentation wird als Bezugsgröße für die oben genannten Pro- zentsätze herangezogen. d) Welche gerichtlichen Entscheidungen zur Auswertung mobiler Daten- träger durch das BAMF sind bereits ergangen (bitte etwaige Entschei- dungen/Verfahren konkret benennen und kurz darstellen), und welche Konsequenzen für die Praxis des BAMF wurden hieraus gegebenen- falls gezogen (bitte darstellen)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Aus verfahrensöko- nomischen Gründen findet keine systematische Auswertung von Gerichtsurtei- len statt, durch die Bescheide des BAMF bestätigt wurden. Gerichtsentschei- dungen zu Lasten des BAMF, in denen die Frage der Auswertung mobiler Da- tenträger entscheidungserheblich war, sind nicht bekannt.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                      – 15 –                         Drucksache 19/13945 e) Hält die Bundesregierung den grundrechtsrelevanten Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Asylsuchenden durch die Auslesung mobiler Datenträger in grundrechtlicher und finanzieller Hinsicht (bitte bei der Antwort differenzieren) für verhältnismäßig, wenn dieses Mittel im ersten Quartal 2019 in nur zwölf Fällen dazu führte, dass Angaben zur Identität widerlegt werden konnten (Bundes- tagsdrucksache 19/11001, Antwort zu Frage 6c) – wobei aus Sicht der Fragesteller offen ist, in wie vielen dieser Fälle eine solche Widerle- gung auch durch eine genaue Befragung der Betroffenen hätte erzielt werden können – und angesichts der nicht unerheblichen Kosten für diese Maßnahme (einmalig 5,7 Mio. Euro, jährlich 1,9 Mio. Euro, Bundestagsdrucksache 19/6647, Antwort zu Frage 15, was nach An- sicht der Fragesteller rein rechnerisch knapp 40.000 Euro pro aufge- decktem Fall ergibt, wenn nur die laufenden Kosten berücksichtigt und zwölf Fälle aufs Jahr hochgerechnet werden; bitte begründen)? Beim Auslesen mobiler Datenträger ist neben der Widerlegung der Angaben zur Identität der Asylsuchenden auch die Bestätigung der Identität ein mögli- ches, für das Asylverfahren gleichermaßen relevantes Ergebnis. Die grundrechtliche und finanzielle Verhältnismäßigkeit des Auslesens mobiler Datenträger ist mithin nicht allein anhand der Anzahl der widerlegten Identitä- ten zu beurteilen. 7. Wie viele Asylanträge wurden im zweiten Quartal 2019 nach § 14a Ab- satz 2 des Asylgesetzes von Amts wegen für hier geborene (oder einge- reiste) Kinder von Asylsuchenden gestellt, wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen von Kindern bzw. für Kinder unter 16 Jah- ren bzw. von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren bzw. von unbeglei- teten minderjährigen Flüchtlingen gestellt (bitte jeweils in absoluten Zah- len und in Prozentzahlen in Relation zur Gesamtzahl der Asylanträge so- wie die Gesamtzahl der Anträge unter 18-Jähriger und sich überschnei- dende Teilmengen angeben), und wie hoch waren die jeweiligen (auch bereinigten) Gesamtschutzquoten für die genannten Gruppen? Die Gesamtschutzquote bei unbegleiteten Minderjährigen unter 16 Jahren lag im zweiten Quartal 2019 bei 51,3 Prozent (erstes Quartal 2019: 58,3 Prozent), bei Unbegleiteten im Alter von 16 bis unter 18 Jahren bei 40,6 Prozent (erstes Quartal 2019: 57,3 Prozent) und bei allen Personen unter 18 Jahren bei 55,9 Prozent (erstes Quartal 2019: 57 Prozent). Die Gesamtschutzquote ohne Berücksichtigung formaler Entscheidungen bei unbegleiteten Minderjährigen unter 16 Jahren lag im zweiten Quartal 2019 bei 59,8 Prozent (erstes Quartal 2019 bei 62,7 Prozent), bei unbegleiteten Minder- jährigen im Alter von 16 bis unter 18 Jahren bei 47 Prozent (erstes Quartal 2019: 65,7 Prozent) und bei allen Personen unter 18 Jahren bei 71,7 Prozent (erstes Quartal 2019: 70,2 Prozent).
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Drucksache 19/13945                                      – 16 –            Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die weiteren Angaben können der folgenden Tabelle entnommen werden. Teil- mengen sind eingerückt zur beinhaltenden Menge angegeben. 8. Wie viele der Asylsuchenden im zweiten Quartal 2019 waren sogenannte Nachgeborene, d. h. hier geborene Kinder von Asylsuchenden oder Flüchtlingen (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben und nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und welche An- gaben oder Einschätzungen können dazu gemacht werden, wie viele die- ser Kinder von Asylsuchenden im Verfahren bzw. von bereits anerkann- ten Flüchtlingen stammen (bitte ausführen)? Der Aufenthaltsstatus der Eltern kann nicht ermittelt werden. Die weiteren An- gaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: 2. Quartal 2019                        Gesamt                          Verhältnis zu Asylerstanträgen gesamt Gesamt                                                          7.082                                      22,1 % darunter: Syrien                                                          2.875                                      33,4 % Irak                                                              645                                      21,3 % Nigeria                                                           673                                      25,6 % Türkei                                                            102                                       4,3 % Iran                                                              145                                       6,6 % Afghanistan                                                       592                                      27,3 % Somalia                                                           290                                      35,3 %
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                  – 17 –                              Drucksache 19/13945 2. Quartal 2019                        Gesamt                            Verhältnis zu Asylerstanträgen gesamt Eritrea                                                             421                                      42,0 % Ungeklärt                                                           237                                      30,0 % Russische Föderation                                                141                                      19,8 % 1.Quartal 2019                         Absolut                            Verhältnis zu Asylerstanträgen gesamt Gesamt                                                           7.867                                       19,7 % darunter: Syrien                                                           3.240                                       31,1 % Irak                                                                723                                      19,2 % Nigeria                                                             663                                      17,9 % Türkei                                                              114                                       4,9 % Iran                                                                156                                       7,1 % Afghanistan                                                         600                                      27,5 % Georgien                                                              53                                      4,6 % Ungeklärt                                                           307                                      30,6 % Guinea                                                                53                                      5,5 % Somalia                                                             317                                      35,4 % 9. Wie viele unbegleitete Minderjährige (d. h. unter 18-Jährige) haben im zweiten Quartal 2019 einen Asylerstantrag gestellt (bitte aufgliedern nach wichtigsten Herkunftsländern und Bundesländern), und welche Asylent- scheidungen ergingen bei unbegleiteten Minderjährigen im genannten Zeitraum (bitte nach verschiedenen Schutzstatus und wichtigsten Her- kunftsländern differenzieren)? Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden: 2. Quartal 2019                        Asylerstanträge unbegleiteter Minderjähriger Staatsangehörigkeiten gesamt                                                           608 darunter Guinea                                                                                 125 Afghanistan                                                                             94 Irak                                                                                    71 Syrien                                                                                  63 Somalia                                                                                 58 Iran                                                                                    32 Eritrea                                                                                 23 Gambia                                                                                  21 Türkei                                                                                  15 Nigeria                                                                                 15 Marokko                                                                                 15 Algerien                                                                                 5 Angola                                                                                   5 Kamerun                                                                                  5 Jemen                                                                                    5 2. Quartal 2019                   Asylerstanträge unbegleiteter Minderjähriger Bundesländer gesamt                                                               608 davon: Baden-Württemberg                                                                   26 Bayern                                                                              83 Berlin                                                                              25 Brandenburg                                                                          9
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Drucksache 19/13945                                     – 18 –             Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Quartal 2019                  Asylerstanträge unbegleiteter Minderjähriger Bremen                                                                          10 Hamburg                                                                         40 Hessen                                                                          53 Mecklenburg-Vorpommern                                                            6 Niedersachsen                                                                   69 Nordrhein-Westfalen                                                            148 Rheinland-Pfalz                                                                 40 Saarland                                                                          2 Sachsen                                                                         28 Sachsen-Anhalt                                                                  13 Schleswig-Holstein                                                              33 Thüringen                                                                       23 2. Quartal 2019                       Entscheidungen über Erstanträge gesamt       Anerkennung Anerkennung Subsidiärer              Abschie- als Asylbe-      als Flüchtling Schutz gem.      bungsverbot rechtigt         gem. § 3 I        § 4 I AsylG   gem. § 60 (Art. 16a GG AsylG                               V/VII Auf- u. Fam.Asyl)                                     enthG Staatsangehörigkeiten gesamt                   503                -               59            55            102 darunter: Guinea                                          99                -               13              3            14 Afghanistan                                     79                -                 9           11             20 Irak                                            42                -                 6             1            12 Syrien                                          33                -                 3           23              1 Somalia                                         66                -               12              9            12 Iran                                            20                -                 7             -              - Eritrea                                         45                -                 1             6            28 Gambia                                           8                -                 -             -              - Türkei                                          13                -                 -             1              - Nigeria                                          7                -                 1             1             1 Marokko                                          1                -                 -             -              - Algerien                                         4                -                 -             -              - Angola                                           4                -                 1             -             3 Kamerun                                          2                -                 -             -              - Jemen                                            1                -                 -             -              - 10. Wie viele unbegleitete Minderjährige wurden im zweiten Quartal 2019 an welchen Grenzen durch die Bundespolizei aufgegriffen, wie viele von ih- nen wurden an die Jugendämter übergeben, wie viele von ihnen wurden zurückgewiesen oder zurückgeschoben (bitte nach den fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Die Angaben für das zweite Quartal 2019 können den nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Anzahl unbegleiteter davon zurückge-           davon zurückge-      davon Übergabe 2. Quartal 2019 Minderjähriger            wiesen               schoben          an Jugendämter Gesamt                                            399                  75                     6               236 Grenze zu Österreich                                        154                  68                     1                63 Frankreich                                         76                                         3                55 Belgien                                            58                                         2                52
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                – 19 –                           Drucksache 19/13945 Anzahl unbegleiteter davon zurückge-         davon zurückge-     davon Übergabe 2. Quartal 2019 Minderjähriger           wiesen                schoben        an Jugendämter Flughäfen                                        36                    7                                     13 Schweiz                                          23                                                          14 Dänemark                                         19                                                          17 Tschechien                                       13                                                           7 Polen                                             8                                                           4 Seehäfen                                          4                                                           4 Niederlande                                       3                                                           2 ungeklärt                                         3                                                           3 Luxemburg                                         2                                                           2 Staatsangehörigkeit (Top 5) Afghanistan                                     136                   53                    1                68 Guinea                                           40                                         1                32 Marokko                                          34                                                          27 Algerien                                         19                                         1                16 Somalia                                          17                                                          14 Etwaige Differenzen zwischen der Zahl der festgestellten unbegleiteten Min- derjährigen und den aufgeführten Maßnahmen erklären sich aus sonstigen Maßnahmen der Bundespolizei und den anderen mit der Kontrolle des grenz- überschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden, etwa die Übergabe an zur Abholung berechtigte Personen. 11. Wie viele Asylanträge wurden im zweiten Quartal 2019 als „offensicht- lich unbegründet“ abgelehnt (bitte Angaben differenziert nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern machen und zudem jeweils in Relation zur Gesamtzahl der Ablehnungen setzen)? Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: darunter: als offen- Anteil an Ablehnun- 2. Quartal 2019                      Ablehnung insgesamt           sichtlich unbegründet gen gesamt abgelehnt Staatsangehörigkeiten insgesamt                           12.888                     3.669               28,5 % darunter: Syrien                                                         13                        1                7,7 % Irak                                                        1.229                       87                7,1 % Nigeria                                                     1.614                      250               15,5 % Türkei                                                      1.034                       79                7,6 % Iran                                                        1.255                       70                5,6 % Afghanistan                                                   645                       28                4,3 % Somalia                                                       217                       14                6,5 % Eritrea                                                        79                        5                6,3 % Ungeklärt                                                     211                       71               33,6 % Russische Föderation                                          564                       71               12,6 % Georgien                                                      666                      439               65,9 % Guinea                                                        431                      101               23,4 % Pakistan                                                      339                       74               21,8 % Albanien                                                      321                      315               98,1 % Aserbaidschan                                                 366                       88               24,0 %
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Drucksache 19/13945                                    – 20 –              Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Wie viele so genannte Flughafenverfahren wurden im zweiten Quartal 2019 an welchen Flughafenstandorten mit welchem Ergebnis durchge- führt (bitte auch Angaben zum Anteil der unbegleiteten Minderjährigen und den zehn wichtigsten Herkunftsländern machen), und wie erklärt die Bundesregierung, dass Ablehnungen als offensichtlich unbegründet im Flughafenverfahren in den letzten Jahren deutlich zugenommen haben (Bundestagsdrucksache 19/11001, Antwort zu Frage 12: 49,1 Prozent der Entscheidungen im ersten Quartal 2019 waren „offensichtlich unbegrün- det“ Ablehnungen, gegenüber 24,9 Prozent im Jahr 2016, 28,6 Prozent 2017 und 40,6 Prozent 2018)? Im Berichtszeitraum gab es keine Flughafenverfahren für unbegleitete Minder- jährige. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Entscheidungen innerhalb von 2 Tagen 2. Quartal 2019 nach Antragstellung Staatsangehörigkeit              Aktenanlage      Mitteilung § 18a VI     offens. unbegründet      eingestellt AsylG Gesamt                                      110                       56                        52             0 darunter: Syrien                                         6                        5                        0             0 Irak                                           3                        0                        5             0 Nigeria                                        -                        -                        -             - Türkei                                       10                         7                        3             0 Iran                                         27                       10                        18             0 Afghanistan                                    4                        4                        0             0 Somalia                                        3                        2                        1             0 Eritrea                                        1                        1                        0             0 Ungeklärt                                      3                        2                        0             0 Russische Föderation                           2                        0                        0             0 Entscheidungen innerhalb von 2 Ta- 2. Quartal 2019 gen nach Antragstellung Flughafen                        Aktenanlage      Mitteilung § 18a VI offens. unbegründet          eingestellt Gesamt                                       110                       56                       52             0 darunter: Flughafen Frankfurt                          102                       56                       42             0 Flughafen München                               8                       0                       10             0 Die Zunahme offensichtlich unbegründeter Ablehnungen im Flughafenverfah- ren ist nach Einschätzung des BAMF Folge der individuell-konkreten Sachvor- träge der Personen, welche entweder aus sicheren Herkunftsstaaten kommend oder „ohne im Besitz eines gültigen Passes oder Passersatzes zu sein“ auf ei- nem Flughafen um Asyl nachsuchen. Die Entscheidungen des BAMF unterliegen der richterlichen Überprüfung durch das zuständige Verwaltungsgericht, das die Entscheidungen des BAMF im Flughafenverfahren in den vergangenen Jahren in ca. 86 bis 95 Prozent der Fälle bestätigte.
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