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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                   – 11 –                   Drucksache 19/25957 22. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, ob und wenn, auf welche Art und Weise den Geflüchteten auf Bhashan Char a) das Recht auf Bewegungsfreiheit; b) das Recht auf Bildung; c) das Recht auf Nahrung und sauberes Trinkwasser; d) das Recht auf Privatsphäre; e) das Recht auf Information; f) das Recht auf Arbeit und freie Berufswahl; g) der Zugang zu medizinischer und sanitärer Versorgung; h) der Zugang zu einem rechtsstaatlichen Asylverfahren gewährleistet wird? Zu den Fragen 22a bis 22f liegen der Bundesregierung liegen keine unabhängi- gen Informationen vor. Die bangladeschische Regierung erklärt, dass das Recht auf Bewegungsfreiheit durch regelmäßige Bootsverbindungen aufs Festland gegeben sei. Das Recht auf Bildung soll durch zwei Schulen und eine Kindertagesstätte sichergestellt werden. Das Recht auf Nahrung werde durch vier Lagerhallen für Nahrung und Märkte in der Nähe der Wohngebäude gewährleistet werden, sowie durch Gemeinschaftsküchen, in denen jeder Familie eine eigene Kochplatte zur Ver- fügung stehe. In den Wohnungen stünden pro Person 3,9 Quadratmeter zur Ver- fügung, was den humanitären Mindeststandards von „SPHERE“ (Humanitäre Charta und Mindeststandards in der Katastrophenhilfe) entspreche. Laut bang- ladeschischer Regierung wurden auf der Insel Funkmasten von zwei Mobil- funkanbietern installiert, um Internetzugang zu ermöglichen. Das Recht auf Arbeit und freie Berufswahl soll durch ein umfassendes Programm zur Ent- wicklung von Kompetenzen und zur Schaffung nachhaltiger Lebensgrundlagen sichergestellt werden, etwa durch Ausbildungsangebote im Bereich Landwirt- schaft, Fischerei, Handwerk, Kunsthandwerk. Der Zugang zu Mikrokrediten zur Entwicklung unternehmerischer Tätigkeiten werde ebenfalls gewährleistet. Der Zugang zu medizinischer und sanitärer Versorgung werde durch vier Ge- sundheitszentren und zwei Krankenhäuser mit je 20 Betten sichergestellt. Zur Möglichkeit eines rechtsstaatlichen Asylverfahrens liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. Im Übrigen führt die bangladeschische Regierung aus, dass die Sicherheit der Geflüchteten vor Naturkatastrophen und Monsunregen- fällen durch ausreichend hohe Deiche und Zyklonen-Schutzräume gewährleis- tet sei. Im Allgemeinen unterstreicht die bangladeschische Regierung, dass die Versor- gung der geflüchteten Rohingya in Bhashan Char deutlich besser sei als in den überfüllten Lagern in Cox’s Bazar. Medienberichten zufolge hat die banglade- schische Regierung 350 Mio. US-Dollar in die Infrastruktur der Insel investiert. Um darüber hinaus unabhängige Informationen zur Lage in Bhashan Char, ins- besondere der Sicherheit der Insel im Falle von Monsunregenfällen und Natur- katastrophen zu erlangen, setzt sich die Bundesregierung für eine baldige Eva- luierungsmission durch die Vereinten Nationen ein.
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Drucksache 19/25957                                       – 12 –             Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 23. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Situation der 306 Rohingya, die seit mehreren Monaten auf Bhashan Char festgehalten werden sowie den 1 600 Geflüchteten, die am 4. Dezember 2020 auf die Insel gebracht wurden? Der Bundesregierung liegen keine über die Medienberichterstattung hinaus- gehenden Kenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen. 24. a) Inwiefern setzt sich die Bundesregierung gegenüber der Regierung Bangladeschs dafür ein, dass humanitäre Organisationen und Vertre- terinnen und Vertreter der VN Zugang zu den Personen bekommen? Die Bundesregierung steht in Gesprächen mit hochrangigen Vertretern der VN und der bangladeschieschen Regierung, um die Betreuung der in Bhashan Char befindlichen Geflüchteten durch die VN und andere humanitäre Organisationen zu erwirken. Diese Gespräche wurden nach der ersten Umsiedlung von ge- flüchteten Rohingya am 4. Dezember 2020 intensiviert. Die Bundesregierung setzt sich in diesem Zusammenhang für die baldmögliche Durchführung einer Bewertungsmission der Insel durch die Vereinten Nationen ein, insbesondere um die Sicherheit der vorhandenen Infrastruktur zu überprüfen. Unabhängig von dieser Evaluierungsmission drängt die Bundesregierung auf eine unverzüg- liche Betreuung der umgesiedelten Personen durch die Vereinten Nationen und andere humanitäre Organisationen. b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Vorwürfe sexueller Belästigung dieser Geflüchteten durch die Polizei und Marineangehö- riger, und inwiefern setzt sie sich gegenüber der Regierung Bangla- deschs für eine umfassende und unabhängige Untersuchung dieser Vorwürfe ein (https://www.bbc.com/news/world-asia-54717686)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. In Gesprächen mit der bangladeschischen Regierung setzt sich die Bundes- regierung regelmäßig für die Einhaltung der Menschenrechte und die Auf- klärung von Menschenrechtsverletzungen ein. c) Inwiefern setzt sie sich gegenüber der Regierung Bangladeschs dafür ein, dass die Bewegungsfreiheit dieser Personen sichergestellt wird und sie die Insel verlassen können, wenn sie das möchten? In Gesprächen mit der bangladeschischen Regierung setzt sich die Bundes- regierung für regelmäßige Fähr- oder Bootsverbindungen zwischen Bhashan Char und dem bangladeschischen Festland ein. Dies wurde von der banglade- schischen Regierung auch zugesichert. Darüber hinaus wird auf Antwort zu Frage 22 verwiesen. 25. Wie hat die Bundesregierung auf die Berichte von Misshandlungen und unzureichender Versorgung der Geflüchteten auf Bhashan Char reagiert? Steht sie dazu im Kontakt mit den bangladeschischen Behörden (https:// www.hrw.org/news/2020/10/01/bangladesh-protesting-rohingya-refugee s-beaten)? Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 24a verwiesen.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                   – 13 –                      Drucksache 19/25957 26. Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass humanitäre Akteure Zugang nach Bhashan Char erhalten? Es wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen. 27. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung im Rahmen des entwicklungs- politischen Schwerpunkts gute Regierungsführung, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte für Alternativen zu einer Umsiedlung der Rohingya ein, und welche sind dies? In ihrem entwicklungspolitischen und menschenrechtlichen Dialog setzt sich die Bundesregierung für die Rückkehr der Rohingya in ihre Heimat in Myan- mar ein. Bezüglich der Umsiedlung von Rohingya auf die Insel Bhasan Char fordert die Bundesregierung, dass Umsiedlungen ausschließlich auf freiwilliger Basis erfolgen dürfen und dass auf der Insel angemessene Lebensbedingungen gewährt sind. Außerdem fordert die Bundesregierung den uneingeschränkten Zutritt von UNHCR auf die Insel zur Bewertung der Situation. Alternativen der bangladeschischen Regierung zu einer Umsiedlung der Rohingya sind der Bundesregierung nicht bekannt. 28. Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die Ver- einten Nationen in ihrer Forderung zu unterstützen, eine unabhängige Untersuchung zur Bewohnbarkeit und den Lebensbedingungen auf der Insel durchzuführen? 29. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung gegenüber der Regierung Bangladeschs ein, dass eine unabhängige Untersuchungskommission der VN abschließend klärt, ob Bhashan Char langfristig bewohnbar ist? Die Fragen 28 und 29 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen. 30. Waren bzw. sind nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Firmen direkt oder indirekt an den Baumaßnahmen auf Bhashan Char beteiligt, und wenn ja, bitte nach Firma und Sektor aufschlüsseln. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis im Sinne der Fragestellung.
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