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Deutscher Bundestag                                                                   Drucksache   19/11947 19. Wahlperiode                                                                                          25.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/11079 – Deutsche Sicherheitsunternehmen und Militärunternehmen in Krisen- und Kriegsgebieten Vorbemerkung der Fragesteller In der Vergangenheit berichteten Medien immer wieder über den Einsatz deut­ scher Sicherheits- und Militärunternehmen in Kriegs- und Krisengebieten bzw. über die Tätigkeit deutscher Staatsangehöriger für entsprechende ausländische Unternehmen. Insofern besteht die Möglichkeit, dass hier auch außenpolitische Interessen der Bundesrepublik Deutschland berührt werden (vgl.: „Fremde Le­ gion“, Der Freitag Nr. 4314 vom 23. Oktober 2014, www.freitag.de/autoren/ michael-schulze-von-glasser/fremde-legion, „Ehemalige Bundeswehrsoldaten als Söldner in Krisengebieten“, telepolis vom 27. Mai 2010, www.heise.de/ tp/features/Ehemalige-Bundeswehrsoldaten-als-Soeldner-in-Krisengebieten-3385 717.html, „Krieg ist ihr Geschäft“ Bild.de vom 29. Oktober 2017, www.bild.de/ politik/ausland/krieg/ist-ihr-geschaeft-53680592.bild.html). Gegenwärtig besteht zwar ein freiwilliger Verhaltenskodex für private Sicher­ heitsunternehmen, die in Krisen- und Kriegsgebieten tätig sind, dieser wurde jedoch bis August 2011 von keinem deutschen Unternehmen unterzeichnet (vgl.: „Internationaler Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister“, http://icoca.ch/sites/all/themes/icoca/assets/icoc_german3.pdf sowie: Bundes­ tagsdrucksache 17/6780, S. 7 f., http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/067/17 06780.pdf). Vorbemerkung 1 der Bundesregierung Es wird auf folgende Antworten der Bundesregierung auf parlamentarische An­ fragen verwiesen, die die Thematik der vorliegenden Fragestellung behandeln: die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/3675, die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/10219 und die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Frak­ tion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/10432. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 23. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
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Drucksache 19/11947                                     –2–                   Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorbemerkung 2 der Bundesregierung Sofern die Bundesregierung über Informationen verfügt, die über die im Internet abrufbaren Darstellungen der genannten Firmen hinausgehen, können diese nach gründlicher Abwägung zwischen den Grundrechten Dritter und dem Parlamenta­ rischen Informationsanspruch weder in offener noch in eingestufter Form über­ mittelt werden. Weitere Angaben könnten die Unternehmen, deren Mitarbeiter sowie deren Schutzobjekte und Auftraggeber einer erhöhten Gefährdung von Leib und Leben im jeweiligen Einsatzland aussetzen. Darüber hinaus stehen einer Veröffentlichung detaillierter Angaben die Grundrechte der Unternehmen, insbe­ sondere ihre Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse entgegen, da eine weitere Auf­ schlüsselung Rückschlüsse auf die Tätigkeit und den Schwerpunkt des individu­ ellen Geschäftsmodells zuließe. 1.  Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung zu folgenden deutschen Sicherheits- und Militärunternehmen, die in Krisen- oder Kriegsgebieten ak­ tiv sind oder waren: a) ASGAARD German Security Guards - Consulting GmbH b) Atlas Solutions Protection & Training GmbH c) BA Enterprises (vormals Bodyguard Akademie) d) Global.AG Security & Communication e) ISN – International Security Network GmbH f) Result Group g) Wodan Special Security Service (bitte unter Angabe des Unternehmensnamen, des Einsatzgebietes und der Einsatzzeiträume beantworten)? Die Fragen 1 bis 1g werden gemeinsam beantwortet. Auf die Vorbemerkung 1 der Bundesregierung wird verwiesen. 2.  Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung zu weiteren deutschen Si­ cherheits- und Militärunternehmen, die in Krisen- oder Kriegsgebieten aktiv sind oder waren (bitte unter Angabe des Unternehmensnamen, des Einsatz­ gebietes und der Einsatzzeiträume beantworten)? Im Rahmen allgemeiner Informationsgespräche sprechen im Ausland tätige deut­ sche Unternehmen bzw. ausländische Unternehmen mit Bezug zu Deutschland auch bei den deutschen Auslandsvertretungen vor. Darunter können auch Firmen sein, die im Sicherheits- oder Militärbereich in Krisen- oder Kriegsgebieten aktiv sind oder waren. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung 2 der Bundesregie­ rung verwiesen. 3.  In welchen Krisen- und Kriegsgebieten sind nach Kenntnis der Bundesregie­ rung deutsche Staatsangehörige für ausländische Sicherheits- und Militärun­ ternehmen tätig (bitte unter Angabe des Unternehmensnamen, des Einsatz­ gebietes und der Einsatzzeiträume beantworten)? Eine systematische Erfassung deutscher Staatsangehöriger, die für ausländische Unternehmen tätig sind, findet nicht statt.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                    –3–                            Drucksache 19/11947 4. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung zu aktiven oder ehemali­ gen Angehörigen der Bundeswehr als Beschäftige privater in- oder auslän­ discher Militär- und Sicherheitsunternehmen in Krisen- oder Kriegsgebieten (bitte unter Angabe des Einsatzgebietes und der Art der Erkenntnis beant­ worten)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Frak­ tion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/10219 wird in diesem Zusam­ menhang verwiesen. Darüber hinaus hat die Bundesregierung Kenntnis von Me­ dienberichten zur Firma I. B. S. (www.abendblatt.de/hamburg/article106529569/ Firma-bietet-Kaempfer-gegen-Piraten-fuer-6500-Euro-im-Monat.html). Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung 2 der Bundesregierung verwiesen. 5. Gegen wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der in den Fragen 1 bis 4 gegenständlichen Unternehmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland Strafverfahren geführt (bitte nach Jahren und Delikten auf­ schlüsseln)? Auf die Vorbemerkung 1 der Bundesregierung, insbesondere auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/10219, wird verwiesen. Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine weiteren Erkenntnisse vor. 6. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung zu derzeit oder ehemals den Sicherheitsbehörden bekannten Neonazis als aktive Teilnehmer in be­ waffneten Konflikten in Krisen- oder Kriegsgebieten (vgl. www.spiegel. de/panorama/justiz/ukraine-deutsche-soeldner-heuern-bei-rechtsextremem- freiwilligenbataillon-an-a-1177400.html; bitte unter Angabe des Einsatzge­ bietes und der Art der Erkenntnis beantworten)? Über die von den Fragestellern erwähnte Pressemeldung hinausgehende Erkennt­ nisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 7. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen vermutet wird oder be­ kannt ist, dass deutsche Sicherheits- und Militärunternehmen oder ehemalige oder aktive Angehörige der Bundeswehr als Söldner an Kampfhandlungen in Krisen- oder Kriegsregionen beteiligt waren (bitte unter Angabe des Lan­ des, des Jahres, der beteiligten Unternehmen bzw. Anzahl Bundeswehrange­ höriger und möglicher insbesondere strafrechtlicher Konsequenzen beant­ worten)? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist unter den nach Syrien oder in den Irak ausgereisten Personen kein aktiver Bundeswehrsoldat. Unter den nach Kenntnis der deutschen Sicherheitsbehörden in diese Länder aus­ gereisten Personen wurden bislang 59 Personen identifiziert, die Wehrdienst ge­ leistet haben. Elf dieser Personen sind in die Region ausgereist, um dort an Kampfhandlungen gegen den Islamischen Staat (IS) teilzunehmen oder den dor­ tigen Widerstand gegen den IS in sonstiger Weise zu unterstützen. Zu Aktivitäten der weiteren ehemaligen Bundeswehrangehörigen für Sicherheits- und Militärfir­ men oder als Söldner ist der Bundesregierung nichts bekannt. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/10219 verwiesen. Weitere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor.
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Drucksache 19/11947                                                     –4–                             Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8.    Sind der Bundesregierung Ermittlungs- oder Strafverfahren gegen Sicher­ heits- oder Militärunternehmen bekannt, die im Ausland tätig wurden (wenn ja, bitte unter Angabe des Strafvorwurfes, des Jahres, des Namens des Un­ ternehmens bzw. dessen Sitzes, der ermittelnden Behörde, des Ausgangs des Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens beantworten)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der Frak­ tion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/10219 verwiesen. 9.    Sind der Bundesregierung Ermittlungs- oder Strafverfahren gegen Angehö­ rige von Sicherheits- oder Militärunternehmen bekannt, die im Ausland tätig wurden (wenn ja, bitte unter Angabe des Strafvorwurfes, des Jahres, des Na­ mens des Unternehmens bzw. dessen Sitzes, der ermittelnden Behörde, des Ausgangs des Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens beantworten)? Auf die Antwort zu Frage 7 sowie auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksa­ che 18/10219 wird verwiesen. Weitere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 10.    Wie viele Unternehmen mit Sitz in Deutschland haben nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile den „Internationalen Verhaltenskodex für pri­ vate Sicherheitsdienstleister“ unterzeichnet? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage der Frak­ tion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/10219 wird in diesem Zusam­ menhang verwiesen. 11.    Gibt es in den zuständigen Ressorts der Bundesregierung derzeit Überlegun­ gen, im Rahmen der geplanten rechtlichen Regulierung des privaten Sicher­ heitsgewerbes in der Bundesrepublik Deutschland auch die Tätigkeiten von in Deutschland ansässigen Unternehmen der Sicherheitsbranche im Ausland zu regulieren, und was sind ggf. Eckpunkte einer solchen Regulierung? Entsprechende Überlegungen gibt es derzeit nicht. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333
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