Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/13991 a) Inwiefern schätzt die Bundesregierung die Rückkehr dieser Personen als Risiko für die innere Sicherheit Deutschlands ein? Die von Rückkehrern ausgehende Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ist im Einzelfall zu bewerten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13c verwie- sen. b) Inwiefern plant die Bundesregierung die Überwachung der nach ihrer Rückkehr in Freiheit bleibenden Personen? Die Zuständigkeit für den Umgang mit Personen, die nach Deutschland zurück- gekehrt sind, liegt grundsätzlich in den Bundesländern. Sobald Informationen über die Rückkehr einer Person vorliegen, bewerten die zuständigen Sicher- heitsbehörden der Länder und des Bundes einzelfallbezogen die vorhandenen Erkenntnisse und stimmen das weitere Vorgehen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten ab. c) Inwiefern haben sich deutsche Sicherheitsbehörden bereits mit Strate- gien zu möglichen Präventions- und Deradikalisierungsmaßnahmen in diesem Kontext auseinandergesetzt, und wie würden diese konkret aussehen (bitte nach maßgeblichen Vorgehensweisen aufschlüsseln)? Der Umgang mit Rückkehrern und Rückkehrerinnen erfordert einen ganzheitli- chen Ansatz, welcher sicherheitsbehördliches Vorgehen und Strafverfolgung mit den Maßnahmen zur Deradikalisierung, sozialen Reintegration und Rehabi- litation einzelfallbezogen verbindet. Dabei stellen insbesondere Fallkonferen- zen – unter Beteiligung aller im Einzelfall involvierten Behörden – eine we- sentliche Grundlage effektiven behördlichen Handelns dar. Diese Fallkonferenzen dienen dem Angleichen von Informationsständen im Rahmen der gesetzlichen Übermittlungsvorschriften und der gemeinsamen Be- wertung der vorliegenden Informationen. Eine weitere zentrale Strategie zielt auf die frühzeitige Zusammenführung aller im Einzelfall relevanten Informatio- nen bei der sachbearbeitenden Behörde. Auf Grundlage dieser Informationen wird die Erstellung individueller Fall- und Risikoanalysen ermöglicht und ggf. die Beurteilung der Relevanz, Eignung und Umsetzbarkeit konkreter Prä- ventions- und Deradikalisierungsmaßnahmen ermöglicht. d) Plant die Bundesregierung, Angehörige der IS-Rückkehrerinnen und IS-Rückkehrer in diese Maßnahmen miteinzubeziehen, und wenn ja, wie? Im Rahmen der o. g. ganzheitlichen Fallbearbeitung ist die Beteiligung der An- gehörigen als sinnvoll und notwendig anzusehen. Die Teilnahme an Maßnah- men zur Deradikalisierung ist grundsätzlich freiwillig. Die Angehörigen der IS- Rückkehrerinnen und IS-Rückkehrer werden auf das Beratungsangebot der BAMF-Beratungsstelle „Radikalisierung“ und des bundesweiten Beratungsnet- zwerkes aufmerksam gemacht und dazu motiviert, diese in Anspruch zu neh- men. Es steht ihnen frei, die Angebote zu nutzen.
Drucksache 19/13991 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Welche Schlüsse zieht und ggf. welche nächsten Handlungsschritte leitet die Bundesregierung aus dem Bericht „Umgang mit Rückkehrern aus den jihadistischen Kampfgebieten“ (Stand: 20. März 2019) der länderoffenen Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Ganzheitliche Fallbearbeitung im Umgang mit islamistisch radikalisierten Personen in der Praxis“ ab, welcher bei der 210. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und Innense- natoren der Länder vom 12. bis 14. Juni 2019 in Kiel besprochen wurde? Inwiefern liegen bereits Ergebnisse oder Teilergebnisse einer Fortschrei- bung der Studie „Radikalisierungshintergründe und -verläufe von aus Deutschland nach Syrien Ausgereisten“ (vgl. Antwort der Bundesregie- rung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/8066) vor, und was sind die wesentlichen aktuellen Erkenntnisse (vgl. Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdruck- sache 18/8066)? Infolge der 209. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -sena- toren der Länder (IMK) vom 28. bis 30. November 2018 in Magdeburg bat die IMK das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), eine län- deroffene Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Ganzheitliche Fallbearbeitung im Um- gang mit islamistisch radikalisierten Personen in der Praxis“ einzurichten. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist die Erstellung von Vorschlägen für die Zusam- menarbeit zwischen Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder mit ande- ren zuständigen öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen, insbesondere aus dem Bereich Deradikalisierung. Das Leitlinienpapier soll Empfehlungscharak- ter aufweisen und eigene Erfahrungen aus den Ländern bzw. Bundesbehörden mit den Prozessen sowie Good Practice Beispiele aus den Bundesländern bein- halten. Das Papier wurde erstellt, mit den Bundesländern abgestimmt und wird derzeit in die IMK über die Arbeitskreise eingebracht. Die zweite Fortschreibung der Studie „Analyse der Radikalisierungshintergrün- de und -verläufe der Personen, die aus islamistischer Motivation aus Deutsch- land in Richtung Syrien oder Irak ausgereist sind“ des Bundeskriminalamts (BKA), des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) und des Hessischen Informations- und Kompetenzzentrum gegen Extremismus (HKE) wurde im Oktober 2016 auf der Internetseite des BKA unter www.bka.de/SharedDocs/ Downloads/DE/Publikationen/Publikationsrei-hen/Forschungsergebnisse/ 2016AnalyseRadikalisierungsgruendeSyrienIrakAusreisende.html veröffent- licht. In einem nächsten Schritt werden BKA, BfV und HKE eine Studie zu Rückkehrerinnen und Rückkehrern aus den Kampfgebieten in Syrien/ Irak er- stellen, die ähnliche Merkmale analysiert wie die vorherige Studie. Auch diese Studie wird aus Mitteln des Nationalen Präventionsprogrammes (NPP) geför- dert. Ergebnisse hierzu liegen noch nicht vor. 15. Welche Programme, Maßnahmen und Projekte im Bereich Präventions- und Deradikalisierungsarbeit Islamismus werden seitens des Bundes ak- tuell mit je welcher Summe im Bundeshaushalt gefördert (bitte auch nach Einzelplänen aufschlüsseln)? Im Hinblick auf Präventions- und Deradikalisierungsstrategien für deutsche Staatsbürger in den ehemaligen IS-Gebieten werden vom Bundesamt für Mi- gration und Flüchtlinge die in der Anlage zu Frage 15 unter a genannten Pro- jekte gefördert. Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ werden im Pro- grammbereich „Radikalisierungsprävention“ unter anderem Modellprojekte spezifisch zur Prävention islamistischer Orientierungen und Handlungen geför- dert. Auf die Anlage zu Frage 15 unter b wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/13991 Darüber hinaus werden im Programmbereich „Partnerschaften für Demokratie“ den Gebietskörperschaften und im Programmbereich „Landes-Demokratiezen- tren“ den 16 Bundesländern Fördermittel zur Verfügung gestellt, um damit ge- zielt den regional sehr unterschiedlichen Problemlagen vor Ort begegnen zu können. Zudem ist die Schwerpunktsetzung sehr vieler Einzelprojekte und gan- zer Programmbereiche im Bundesprogramm größtenteils Phänomen übergrei- fend angelegt, wie etwa im Programmbereich „Stärkung des Engagements im Netz – gegen Hass im Netz“ oder im Programmbereich „Prävention und Dera- dikalisierung in Strafvollzug und Bewährungshilfe“. Dadurch ist eine direkte thematische Zuordnung dieser Fördermittel nicht möglich. Deshalb wird darauf hingewiesen, dass die unter Kapitel / Titel 1702 684 04 aufgeführten Förder- summen nicht die aufgewandten Gesamtmittel für den Phänomenbereich isla- mistische Orientierungen und Handlungen im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ umfassen. Das BMI fördert über den Haushaltsplan 06 das Nationale Zentrum Kriminal- prävention (NZK) mit einem Haushaltsansatz von 500.000 Euro. Als wissen- schaftlicher Fachdienst für Kriminalpolitik und Kriminalprävention verfolgt das NZK einen phänomenübergreifenden Ansatz, der auch Aktivitäten im Be- reich der Extremismusprävention umfasst. Mit einem Haushaltsansatz von 250.000 Euro fördert das BMI das NZK-Projekt „Entwicklung von Evalua- tionskriterien in der Extremismusprävention“ (EEE). Zielsetzung des Projekts ist es, einen Beitrag zur Entwicklung von Evaluationskriterien in der Islamis- musprävention zu leisten. Im Rahmen der Umsetzung des „Nationalen Präventionsprogramm gegen isla- mistischen Extremismus“ setzt die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) eine Reihe von Einzelmaßnahmen um. Auf den Punkt c in der Anlage zu Frage 15 wird verwiesen. 16. Welche Programme, Maßnahmen und Projekte im Bereich Präventions- und Deradikalisierungsarbeit Islamismus sind vor allem auf rückkehrende und rückgeführte Erwachsene ausgerichtet, und welche zusätzlichen sind in Planung? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Außerdem wird insbesondere auf die Tätigkeit des bundesweiten Beratungsnetzwerkes, derzeit bestehend aus 13 zivilgesellschaftlichen und vier staatlichen Angeboten, aufmerksam ge- macht. Zusätzlich existieren zahlreiche Angebote im Vollzugskontext, die durch Justiz- und Sozialressorts der Länder gefördert werden. Die BAMF-Beratungsstelle Radikalisierung erfüllt in diesem Kontext ebenfalls eine „Frühwarnfunktion“: Bei erheblicher Steigerung der jeweiligen Bedarfe können sinnvolle Ergänzungen der Projektlandschaft vorgenommen werden. 17. Welche Programme, Maßnahmen und Projekte im Bereich Präventions- und Deradikalisierungsarbeit Islamismus sind vor allem auf rückkehrende und rückgeführte Kinder ausgerichtet, und welche zusätzlichen sind in Planung? Für die (Re-)Integration der Kinder sind primär die Erziehungs- und Sorgebe- rechtigten sowie die Jugendämter zuständig. Je nach Einzelfall sollte der Fokus hierbei auf gesundheitlichen, insbesondere psycho-traumatologisch orientierten Maßnahmen liegen. Hinzu kommen die Bedarfe in den Bereichen Schule, Kin- dertagesstätten, Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen u. v. m. Alle o. g. betei- ligten Institutionen sollen im Rahmen der Koordinierungsprojekte einzelfallbe- zogen sensibilisiert werden und kontinuierliche Unterstützung im Umgang mit
Drucksache 19/13991 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Kindern seitens des bundesweiten Beratungsnetzwerkes sowie staatlicher Akte- ure erhalten. Sollen explizit Deradikalisierungs- bzw. Distanzierungsmaßnah- men benötigt werden und von der betreffenden Person gewünscht sein, so ste- hen die bundesweiten Akteure bereit. 18. Welche Programme, Maßnahmen und Projekte erfolgen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in den einzelnen Bundesländern in Bezug auf Präventions- und Deradikalisierungsarbeit im Rahmen des Strafvoll- zuges? a) Welche Maßnahmen zur Deradikalisierung von inhaftierten IS-Ange- hörigen unternimmt die Bundesregierung konkret in Haftanstalten, und wie bereitet sie sich auf mögliche zukünftige IS-Häftlinge in deut- schen Gefängnissen vor? b) Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die Zahl der islamischen Seelsorger in Gefängnissen mit IS-Rückkehrerinnen und IS-Rückkehrern zu erhöhen? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 18 bis 18b gemeinsam be- antwortet. Sowohl für das Strafvollzugsrecht als auch für die Durchführung des Strafvoll- zugs sind nach der Zuständigkeitsverteilung des Grundgesetzes die Länder zu- ständig. Die Länder entwickeln dabei eigenständige Konzepte zur Entdeckung und Prä- vention von Radikalisierung in den Justizvollzugsanstalten. So werden in den Justizvollzugsanstalten zahlreiche Präventions- und Deradikalisierungspro- gramme durchgeführt. Diese werden als Gruppentraining oder als Einzelbera- tung und -begleitung angeboten. Die Länder beziehen bei dieser Arbeit ver- schiedene private Träger ein. Neben solchen Präventions- und Deradikalisie- rungsprogrammen bilden die Länder die Mitarbeiter des Justizvollzugs darin aus, extremistische Haltungen zu erkennen und angemessen zu reagieren. Die Bundesregierung unterstützt die Länder dabei auf vielfältige Weise: So organisiert das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit dem Strafvollzug der Länder, um einen Erfahrungsaustausch zu Fragen der Deradikalisierung im Strafvollzug zu ermöglichen. In den vergangenen Jahren fanden in diesem Rahmen Veran- staltungen zu den Themen „Umgang mit Salafismus im Strafvollzug“, „Islami- sche Seelsorge im Strafvollzug“ und „Umgang mit vor der Haftentlassung ste- henden islamistischen Gefährdern“ statt. Am 19. September 2019 hatte das BMJV einen Workshop organisiert, der sich mit verschiedenen Ansätzen zur Distanzierungsarbeit mit gewaltbereiten Extremisten im Justizvollzug sowie mit den Maßnahmen und Möglichkeiten beschäftigen wird, Radikalisierung während der Haftzeit zu erkennen. Weiterhin stellen der Generalbundesanwalt und das Bundeskriminalamt dem Justizvollzug ein gemeinsam herausgegebenes Merkblatt mit Indikatoren zum Erkennen islamistisch-terroristischer Zusammenhänge zur Verfügung. Die Be- diensteten der Justizvollzugsanstalten sollen durch eine zielorientierte Sensibi- lisierung Verbindungen Inhaftierter zu islamistisch-terroristischen Kreisen früh- zeitig erkennen, um beispielsweise etwaige Rekrutierungsversuche im Kreis der Insassen unterbinden zu können. Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ (Kapitel/Titel 1702 684 04) fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Ju- gend (BMFSFJ) seit 2017 im Programmbereich „Prävention und Deradikalisie- rung in Strafvollzug und Bewährungshilfe“ ein Modellprojekt in jedem Bun-
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/13991 desland mit dem Ziel, pädagogische Strategien der Radikalisierungsprävention und der Begleitung von Distanzierungsprozessen in den Themenfeldern des de- mokratiefeindlichen und gewaltbereiten Islamismus, Rechtsextremismus und linken Extremismus zu entwickeln und zu erproben. Die Modellprojekte arbei- ten in enger Verzahnung mit existierenden Angeboten in den jeweiligen Bun- desländern und werden in enger Abstimmung mit den jeweiligen Landesjustiz- ministerien umgesetzt. Sie richten sich mit ihren Maßnahmen schwerpunktmä- ßig an junge männliche Inhaftierte im Jugendvollzug bzw. Jugendarrest, die als besonders gefährdet für extremistische Ansprachen (Sekundärprävention) oder als bereits radikalisiert (Tertiärprävention) betrachtet werden. Der Programm- bereich ist phänomenübergreifend ausgerichtet. Eine Übersicht dieser Projekte mit einer Beschreibung der jeweiligen Handlungskonzepte findet sich auf der Programm-Webseite unter folgendem Link: www.demokratie-leben.de/ueber- demokratie-leben/praevention-und-deradikalisierung-in-strafvollzug-und- bewaehrungshilfe.html. Für den Einsatz von islamischen Seelsorgern in den Justizvollzugsanstalten sind aus den eingangs genannten Gründen die Länder zuständig. 19. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung des amerikanischen Bundesverteidigungsministeriums, das in einem aktu- ellen Bericht von einem Erstarken des IS und der Schwäche der örtlichen Sicherheitskräfte warnt (www.spiegel.de/politik/ausland/islamischer- staat-pentagon-warnt-vor-comeback-in-syrien-und-im-irak-a-128 0795.html)? Die Antwort kann nicht offen erfolgen; auf die Vorbemerkung der Bundesregie- rung wird verwiesen. 20. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung unter den 3 000 ausländischen Mitgliedern, die sich laut dem Pentagon-Bericht unter den 14 000 bis 18 000 IS-Angehörigen befinden, deutsche Staatsangehörige, und kennt die Bundesregierung ihren Aufenthaltsort? Der Bundesregierung liegen keine eigenen Informationen im Sinne der Frage- stellung vor. 21. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass bei Anschlägen des IS in Nord- und Westprovinzen des Irak dieses Jahr 274 Personen getötet wur- den, und hält die Bundesregierung den Irak für die Rückführung von Flüchtlingen für sicher (www.dw.com/de/is-die-dschihadistische-hydra/ a-50102351)? Der Bundesregierung liegen keine absoluten Zahlen im Sinne der Fragestellung vor. Flüchtlinge, d. h. Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention und subsidiär Schutzberechtigte, werden nicht in den Irak zurückgeführt.
Drucksache 19/13991 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 22. Besteht laut Bundesregierung weiterhin die Gefahr einer Verfolgung von Jesidinnen und Jesiden im Irak durch den IS, und welche Konsequenzen zieht sie aus dem Grundsatzurteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, das keine Gefahr mehr für die Verfolgung von Jesidinnen und Jesiden sieht (www.focus.de/politik/deutschland/richter-keine-gefahr-mehr-im- nordirak-grundsatzurteil-gericht-lehnt-asylantraege-von-jesiden- ab_id_10979658.html)? Die Antwort kann nicht offen erfolgen; auf die Vorbemerkung der Bundesregie- rung wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/13991
Drucksache 19/13991 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/13991
Drucksache 19/13991 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode