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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                     – 11 –                    Drucksache 19/21707 19. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die in ausländischer Währung denominierte Verschuldung des öffentlichen Sektors Libanons? 20. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die in ausländischer Währung denominierte Verschuldung des libanesischen Privatsektors? Die Fragen 19 und 20 werden im Zusammenhang beantwortet. Von internationalen Organisationen veröffentlichte Daten zur Verschuldung im Libanon finden sich im gemeinsamen Schuldenportal der Weltbank, der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammen- arbeit (abrufbar unter https://databank.worldbank.org/source/joint-external-deb t-hub) sowie im letzten Art. IV-Bericht des IWF zum Libanon (Stand: Oktober 2019, abrufbar unter https://www.imf.org/en/Publications/CR/Issues/2019/10/1 7/Lebanon-2019-Article-IV-Consultation-Press-Release-Staff-Report-Informati onal-Annex-and-48733). Vom libanesischen Finanzministerium veröffentlichte Daten finden sich unter www.finance.gov.lb/en-us/Finance/PublicDebt/PDTS/. Weitergehende Kenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 21. In welcher Höhe bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Forderun- gen oder sonstige Vermögensgegenstände des deutschen Finanzsektors im Libanon? Nach Angaben der Deutschen Bundesbank hielten im Mai 2020 inländische Monetäre Finanzinstitute (MFI) Auslandsaktiva von 17 Mio. Euro im Libanon. Angaben zur Höhe der Aktiva sind auf der Webseite der Deutschen Bundes- bank in der Zeitreihen-Datenbank unter dem Link: https://www.bundesbank.de/ dynamic/action/de/statistiken/zeitreihen-datenbanken/zeitreihen-datenbank/723 452/723452?listId=www_s120_bh1b_100n&tsId=BBK01.QU1095 abrufbar. Das Gesamtaggregat für Forderungen des deutschen Finanzsektors aus Direkt- investitionsbeziehungen, die nicht in den oben genannten Auslandsaktiva ent- halten sind, belief sich im Jahr 2018 gegenüber dem Libanon nach Angaben der Deutschen Bundesbank auf 32,4 Mio. Euro. Aktuellere Daten stehen nach Aus- kunft der Deutschen Bundesbank derzeit nicht zur Verfügung. 22. Welches sind die deutschen Finanzinstitute mit dem größten Geschäfts- anteil im Libanon (bitte auflisten und das Geschäftsvolumen nennen)? Für die bedeutenden Institute innerhalb Deutschlands ist die Europäische Zen- tralbank seit November 2014 zuständige Aufsichtsbehörde gem. § 6 Absatz 1 KWG. Informationen über diese Institute unterfallen nicht dem Verantwor- tungsbereich der Bundesregierung und sind nicht öffentlich bekannt. Vor die- sem Hintergrund ist es der Bundesregierung nicht möglich, die Frage nach den Institutionen mit den größten Geschäftsanteilen im Libanon zu beantworten. 23. In welchem Volumen hat es seit dem 1. Oktober 2019 Kapitalverschie- bungen aus dem Libanon nach Deutschland gegeben (bitte monatliches Volumen aufschlüsseln)? Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die erbetenen Daten bei der Deut- schen Bundesbank erfragt werden können.
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Drucksache 19/21707                                     – 12 –              Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 24. In welcher Höhe hat der Bund (direkt oder durch Entwicklungsbanken, Gesellschaften etc.) Forderungen gegenüber dem libanesischen öffent- lichen Sektor? Wie schätzt er die Ausfallwahrscheinlichkeit dieser Forderungen ein? 25. In welcher Höhe hat der Bund (direkt oder durch Entwicklungsbanken, Gesellschaften etc.) Forderungen oder sonstige Vermögensgegenstände im Libanon (bitte auflisten)? 26. Wie schätzt er die Ausfallwahrscheinlichkeit dieser Forderungen bzw. dieser Vermögensgegenstände ein (bitte pro Forderung bzw. Vermögens- gegenstand bewerten)? Die Fragen 24 bis 26 werden gemeinsam beantwortet. Seit dem 30. Juni 2020 bestehen Forderungen des Bundes aus finanzieller Zu- sammenarbeit in Höhe von 13,3 Mio. Euro gegenüber dem libanesischen öffentlichen Sektor. Darüber hinaus hat der KfW-Konzern Forderungen gegen- über libanesischen Unternehmen in Höhe von 14 Mio. Euro. Die Bundesregierung äußert sich nicht zu Ausfallwahrscheinlichkeiten von Schuldnern. 27. Wie viele Deutsche halten sich nach Schätzungen oder Kenntnissen der Bundesregierung derzeit im Libanon auf? In die Krisenvorsorgeliste des Amtsbezirks der Botschaft Beirut haben sich mit Stand 5. August 2020 1.822 Personen eingetragen, davon gaben 86 Personen an, sich kurzzeitig im Libanon aufzuhalten (unter sechs Monaten). Diese Zahl kann jedoch nur als ein Indiz für die vor Ort befindlichen Deutschen gewertet werden, da keine Verpflichtung zur Eintragung in die Krisenvorsorgeliste be- steht und zum Teil auch nichtdeutsche Familienangehörige in der Liste erfasst werden. 28. Inwiefern bereitet die Bundesregierung Initiativen zur Unterstützung des Libanons im Rahmen der EU und während der Ratspräsidentschaft vor? Die Bundesregierung unterstützt die Maßnahmen, die die EU im Rahmen ihrer globalen „Team Europe“ COVID-19-Reaktion vom 8. April 2020 ergriffen hat. Libanon profitiert dabei von 376 Mio. Euro Unterstützung, die für gesundheits- bezogene Bedarfe sowie zur sozio-ökonomischen Erholung, auch durch Hilfen für Kleine und Mittlere Unternehmen, eingesetzt werden. Über den Regionalen Treuhandfonds der Europäischen Union als Reaktion auf die Syrien-Krise wird Libanon zudem zusammen mit Jordanien mit insgesamt 55 Mio. Euro unter- stützt, um die Gesundheitsversorgung sowohl syrischer Geflüchteter wie auch vulnerabler Personen und Haushalte in den Gastländern abzusichern. Die Um- setzung dieser Maßnahmen wird auch während der deutschen Ratspräsident- schaft fortgesetzt.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                    – 13 –                         Drucksache 19/21707 29. Inwiefern kooperiert die Bundesregierung mit libanesischen Stellen zum Aufspüren und Verurteilen von Personen nach Tatbeständen des deut- schen Völkerstrafgesetzbuches in Syrien (wenn ja, bitte Erfolgsfälle auf- zählen)? Bislang gab es nach Kenntnis der Bundesregierung einen Fall mit Libanon- Bezug im Sinne der Fragestellung. Es handelte sich um ein Auslieferungs- ersuchen des Generalbundesanwalts an den Libanon wegen eines syrischen Ge- heimdienstmitarbeiters. Das Ersuchen wurde mit der Begründung abgelehnt, dass ein Aufenthalt des Betroffenen im Libanon nicht festgestellt werden kön- ne. 30. Hat die Bundesregierung Kenntnis über Angriffe von Parteien, vor allem Hisbollah, der Amal nahestehenden Milizen oder anderer Gruppierungen auf die Demonstrierenden, und unterstützt die Bundesregierung die An- liegen der Demonstranten und Demonstrantinnen? Die Bundesregierung hat Kenntnis darüber, dass es im Verlauf der Proteste im- mer wieder gewaltsame Übergriffe gegen friedliche Demonstranten gab. Zum Hintergrund der Angreifer verfügt die Bundesregierung über die öffentlich zu- gänglichen Informationen, denen zufolge es sich um Gruppierungen handelte, die der Hisbollah bzw. der Amal nahestehen. Die Bundesregierung hat in bila- teralen Gesprächen sowie in Erklärungen im ISG-Kreis wiederholt die Not- wendigkeit betont, das Recht der Menschen auf friedliche Meinungsäußerung zu wahren und jegliche Gewalt gegen Demonstranten zu verhindern. Ebenso hat die Bundesregierung als Teil der ISG die politische Führung des Libanon bereits zu Beginn der Demonstrationen dazu aufgerufen, den legitimen Forde- rungen der Demonstrierenden Gehör zu schenken und gemeinsam an Lösungen und deren Umsetzung zu arbeiten und diese Position mehrfach deutlich zum Ausdruck gebracht. 31. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Maßnahmen der Regierung, die syrische Flüchtlinge zwingen, ihre Unterkünfte in libanesischen Flücht- lingslagern abzureißen, und sind diese ihrer Auffassung nach mit gelten- den Flüchtlingsrechten zu vereinbaren? Im Sommer 2019 kam es erstmals zu Abrissen semi-permanenter Strukturen in informellen Siedlungen syrischer Flüchtlinge auf Druck der libanesischen Be- hörden, insbesondere in Arsal im Nordlibanon. Begründet wurde dieser Schritt durch die Nicht-Übereinstimmung dieser Strukturen mit geltendem libanesi- schem Recht. Die EU und die internationale Gebergemeinschaft haben hierauf gegenüber der libanesischen Regierung deutlich reagiert und erklärt, dass ein solches Vorgehen nicht akzeptabel ist. Der damalige Ministerpräsident Saad Hariri hat zugesagt, dass es keine weiteren Abrisse geben werde. Der UNHCR stand in dieser Phase in engem Austausch mit den libanesischen Sicherheits- behörden, um die negativen Auswirkungen der Maßnahmen zu minimieren. Seit August 2019 sind der Bundesregierung keine weiteren Abrisse bekannt ge- worden. Der Libanon ist bislang keiner internationalen Konvention zur Rege- lung des Status von Flüchtlingen beigetreten, hat sich jedoch zum Prinzip des Non-Refoulement bekannt.
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Drucksache 19/21707                                      – 14 –               Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 32. Führt die Bundesregierung Gespräche mit der libanesischen Regierung über die Ausweitung der Rechte palästinensischer Flüchtlinge, und befürchtet sie durch eine Annexion weiterer palästinensischer Gebiete durch Israel weitere Flüchtlingsbewegungen in den Libanon? Der Austausch mit der libanesischen Regierung umfasst unterschiedliche Themenbereiche, darunter auch die Lage der im Land lebenden palästinen- sischen Flüchtlinge. Die Bundesregierung unterstützt die Arbeit der United Nations Relief and Works Agency (UNRWA) im Libanon und engagiert sich auch im Rahmen weiterer Projekte für die dort lebenden Palästinenser und die Schaffung von Voraussetzungen für nachhaltige Perspektiven. Die Bundesregierung hat ihre Sorge vor den Folgen einer Annexion von Teilen des besetzten Westjordanlandes auf die Stabilität der Region mehrfach zum Ausdruck gebracht, zuletzt am 21. Juni 2020 im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen. Eine belastbare Prognose im Sinne der Fragestellung ist aus Sicht der Bundesregierung nicht möglich. 33. Wie schätzt die Bundesregierung die Lage in den syrischen und paläs- tinensischen Flüchtlingslagern ein, und teilt sie die Einschätzung huma- nitärer Hilfsorganisationen, dass durch die Corona-Pandemie und die finanzielle Krise ein Massensterben in den Lagern droht? Im Libanon existieren derzeit 12 offizielle Flüchtlingslager für palästinensische Flüchtlinge, die aufgrund des arabisch-israelischen Kriegs 1948 nach Libanon flohen. Syrische Flüchtlinge leben direkt in Gastgemeinden und geschätzt lan- desweit an 1.700 Orten, insbesondere im Bekaa-Tal, wo aus improvisierten ein- fachen Unterkünften, Zelten und Hütten über die Jahre sogenannte „informelle Siedlungen“ („informal tent settlements“) entstanden sind. Von den Auswirkun- gen der eingeführten Ausgangssperren und anderer restriktiver Maßnahmen im Zuge der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie in Libanon wurden syrische und palästinensische Flüchtlinge besonders hart getroffen. Dies gilt insbeson- dere für Flüchtlinge in Lagern und informellen Zeltsiedlungen, die bereits zu- vor hohen Risiken ausgesetzt und hauptsächlich auf die Unterstützung von Hilfsorganisationen angewiesen waren. Hilfsorganisationen haben jedoch in den letzten Wochen und im Zuge der leichten Aufhebung von Beschränkungen ihre Bemühungen verstärkt, grundlegende Unterstützung für die am stärksten von der Krise betroffenen Menschen zu gewährleisten. Neben der Bereit- stellung von Dienstleistungen erhalten syrische und palästinensische Flücht- linge zudem weiter temporäre Geldleistungen durch UNHCR und das Hilfs- werk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge (UNRWA), um drin- gendste Grundbedürfnisse decken zu können. Auch im Gesundheitssektor wur- den Maßnahmen, insbesondere im Bereich der psycho-sozialen Betreuung er- weitert. Außerdem sollen geflüchtete Frauen und Kinder in Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen besser vor gewaltsamen und sexuellen Übergriffen geschützt werden. 34. Wie schätzt die Bundesregierung die Tatsache ein, dass der Libanon in- zwischen nun auf der UN-OCHA-Länderliste des Global Humanitarian Response Plan zur COVID-19 Response ist? In Libanon sind offiziellen Angaben zufolge bislang etwa 7 700 bestätigte COVID-19-Ansteckungen mit zuletzt deutlich steigender Tendenz und 92 Todesfälle gemeldet worden (Stand: 14. August 2020). Die Dunkelziffer positi- ver COVID-19-Fälle fällt voraussichtlich höher aus, da mangels ausreichender Testkapazitäten die Fallzahlen nicht sicher abgebildet werden können. Da dem
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode              – 15 –                     Drucksache 19/21707 libanesischen Gesundheitssystem nur sehr begrenzte Kapazitäten zur Ver- fügung stehen, es an medizinischer Ausstattung und Medikamenten fehlt und das Überlastungsrisiko durch die Pandemie angestiegen ist, ist der Beistand durch die internationale Staatengemeinschaft und über koordinierte Unterstüt- zungsmechanismen wie den „Global Humanitarian Response Plan COVID-19“ (G-HRP) zur Deckung der hohen Bedarfe und zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie im Land von zentraler Bedeutung. Die prekäre Situation im Gesundheitswesen hat sich durch die Explosionskatastrophe vom 4. August deutlich verschärft, da hier auch zahlreiche Gesundheitseinrichtungen beschä- digt oder zerstört wurden.
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Drucksache 19/21707 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/21707
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Drucksache 19/21707 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
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Drucksache 19/21707 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
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