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Deutscher Bundestag                                                                     Drucksache     VI/ 1 476 6. Wahlperiode Sachgebiet 5 Der Bundesminister der Verteidigung                                                   Bonn, den 24. November 197C An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Betr.:  Weißbuchdebatte 1970 Bezug: Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Klepsch, Dr. Zim- mermann, Stahlberg, Ernest!, Damm, Dr. Marx (Kaisers- lautern) und Genossen -DrucksaheVI/1357 Am 24. Juni 1970 hat der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ver- teidigung der Fraktion der CDU/CSU in einem offenen Brief an mich eine Reihe von angeblich in der Weißbuchdebatte des Deutschen Bundestages am 2. Juni 1970 unbeantwortet geblie- bener Fragen formuliert. In einem ebenfalls der Presse über- gebenen Antwortschreiben vom 26. Juni 1970 habe ich auf die parlamentarische Übung hingewiesen, Anregungen und Fragen aus einer Grundsatzdebatte des Plenums des Deutschen Bundes- tages im Fachausschuß zu behandeln. Ich habe selbstverständ- lich die Bereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung zu einer solchen Behandlung der Fragen und Anregungen er- klärt. Nachdem nun die Fragen in einer der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages angemessenen Form (Kleine An- frage der Fraktion der CDU/CSU, Drucksache VI/1357) gestellt worden sind, beantworte ich sie wie folgt: 1. In welchem Umfang wirken sich die im Weißbuch 70 angekün- digten kurz- und langfristigen Umschichtungen zu Lasten der konventionellen Ausrüstung der Bundeswehr aus? Hat die Bundesregierung im Rahmen der mittelfristigen Finanz- planung hierfür besondere Mittel ausgewiesen oder müssen sie auch in den Jahren 1972 bis 1974 durch Umschichtungen aufge- bracht werden? Wenn ja, aus welchen Sachgruppen des Aus- rüstungsetats wird dann im Haushalt 1971 umgeschichtet und aus welchen Sachgruppen in den Jahren 1972 bis 1974? Handelt es sich bei den Umschichtungen aus dem Ausrüstungs- bereich um Umschichtungen, die allein aufgrund beabsichtigter Gesetzesnovellierungen notwendig werden, also ständig wieder- kehrende Ausgaben beinhalten? Wenn nein, für welche Vor- haben mit welcher Kostenwirksamkeit soll zusätzlich aus Aus- rüstungssachtiteln umgeschichtet werden? In meiner Antwort auf die Frage D.4. der Kleinen Anfrage betreffend „Finanzplanung Verteidigungshaushalt für die Jahre 1971/74" — Drucksache VI/1286 — ist dargelegt, in welcher Weise der Entwurf des Haushaltsplans 1971 die im Weißbuch 1970 angekündigten kostenwirksamen Besoldungs-, Fürsorge- und Sozialmaßnahmen berücksichtigt.
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Drucksache VI/1 476              Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode Die dafür erforderlichen Mittel zur Verstärkung der Ausgaben im Kap. 14 12 (Unterbringung) und zugunsten des für die übri- gen Maßnahmen eingerichteten Globaltitels sollen hauptsächlich aus dem Bereich des Feldzeugwesens, der Flugzeuge und der Schiffe aufgebracht werden. In diesen Bereichen sind Einsparun- gen durch Straffung und Konzentration der Investitionspro- gramme möglich, ohne daß dadurch die Kampfkraft der Bundes- wehr beeinträchtigt wird. Zur Frage, aus welchen Beschaffungstiteln in den Jahren 1972 bis 1974 die erforderlichen Umschichtungsbeträge freigemacht werden, verweise ich auf die Antwort auf die Kleine Anfrage VI/1286 unter Nummer 4 (2. Absatz) und Nummer 5 zu Frage D. Der für alle Weißbuchmaßnahmen voraussichtlich erforderliche Gesamtbetrag in Höhe von rd. 2,5 Mrd. DM für den Zeitraum 1970 bis 1974 setzt sich zusammen aus rd. 700 Mio DM für ein- malige Ausgaben (verbesserte Unterbringung) und rd. 1,8 Mrd. DM für wiederkehrende Ausgaben. Die zu wiederkehrenden Ausgaben führenden Maßnahmen bedürfen weitgehend einer Regelung durch Gesetze und Verordnungen. 2. Ist der Ansatz für Materialerhaltung im Haushalt angesichts der Preissteigerungen ausreichend? Wenn ja, wie haben sich die Kosten für Materialerhaltung im Jahre 1969, 1970 bisher ent- wickelt (für Flugzeuge, gepanzerte Fahrzeuge, Radfahrzeuge)? Mit welcher Erhöhung der Kosten für die Jahre 1971 bis 1974 rechnet die Bundesregierung bei der Materialerhaltung ange- sichts der Preisexplosion und infolge der Verzögerung der Neu- ausrüstung in den Teilstreitkräften? Der Ansatz für die Materialerhaltung im Haushalt 1970 von 1 766,1 Mio DM reicht knapp aus. Lediglich bei einigen Titeln mußte bisher überplanmäßig ein Mehrbedarf von insgesamt rd. 33 Mio DM gedeckt werden. Für die Materialerhaltung sind 1969 und 1970 ausgewiesen: in Mio DM             - Soll                 Ist (Haushalts         (1970 voraussicht ansatz)           liches Ist ein- schließlich evtl. weiteren Mehrbedarfs) a) Insgesamt               1969              1 757,0           1 703,6 1970              1 766,1           1 830,0 b) Für Fahrzeuge (gepanzerte und ungepanzerte sind in einem Titel veranschlagt) 1969                525,0             475,8 1970                512,9             548,0 c) Für Flugzeuge 1969                740,0             739,9 1970                740,0             740,0
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Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode               Drucksache VI/1476 Im 4. Finanzplan sind nach dem für die Ausgabenberechnung vorgeschriebenen Stichtag 31. Dezember 1969 folgende Gesamt- beträge für die Materialerhaltung eingeplant: 1971               1972               1973            1974 1 851,7            1 877,3            1 916,9        1 953,2 Mio DM Die Preis- und Kostensteigerungen nach dem Stichtag werden bei der Beratung des Haushaltsentwurfs 1971 und bei der näch- sten Fortschreibung des Finanzplans zu berücksichtigen sein. 3. Warum sind die Wehrpflichtigen bei der kritischen Bestands- aufnahme nicht gehört worden? Wann beabsichtigt die Bundesregierung das erste Wehrpflich- tigenparlament einzuberufen? Auf welche Weise soll dieses Wehrpflichtigenparlament ent- stehen, wie soll es sich zusammensetzen und welche Aufgaben soll es haben? Im Rahmen der kritischen Bestandsaufnahme haben die Staats- sekretäre und ich etwa 20 Truppenbesuche durchgeführt, bei denen vornehmlich Probleme der Mannschaften und der Wehr- pflichtigen zur Sprache kamen. Die Wehrpflichtigen hatten Gelegenheit, sich mit ihren Ansichten zur Kritischen Bestands- aufnahme an den Bundesminister der Verteidigung zu wenden. Ihre Eingaben haben im Weißbuch 1970 Niederschlag gefunden, nicht zuletzt in den 44 der 128 Einzelmaßnahmen, die unmittel- bar und mittelbar Wehrpflichtige betreffen. Es ist nicht beabsichtigt, ein „Wehrpflichtigenparlament" ein- zuberufen. Im Weißbuch 1970 (Seite 126, Nummer 163) ist jedoch angekündigt, daß das Element der freien Diskussion im Leben der Bundeswehr institutionalisiert werden soll und zu diesem Zweck regelmäßig Tagungen mit Soldaten aller Dienstgrade, auch mit Wehrpflichtigen, vorgesehen sind. Eine erste „Tagung für Mannschaften", also vorwiegend für Wehrpflichtige, hat am 20. November 1970 in Koblenz statt- gefunden. Es nahmen 250 gewählte Vertrauensmänner der Mannschaften aus allen Teilstreitkräften teil. Die Teilnehmer wurden von den Einheiten entsandt. Die Korps und Kommandobehörden stellten sicher, daß alle Arten von Verbänden und Einheiten vertreten waren. Tagungsthema war „Die Arbeit der Vertrauensmänner und be- sondere Fragen der Mannschaftsdienstgrade der Bundeswehr im sozialen und Fürsorgebereich". Zu diesem Thema hielt ein Ver- trauensmann aus jeder Teilstreitkraft ein Kurzreferat, das im Plenum zur Diskussion gestellt wurde. Die Tagung ergab eine Reihe von Anregungen und Vorschlägen, die zur Zeit im Bundesministerium der Verteidigung ausge- wertet werden. Es ist geplant, Tagungen dieser Art in angemes- senen Zeitabständen zu wiederholen.
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Drucksache VI/1476              Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode 4. Warum schlägt das Weißbuch 70 ein Entlassungsgeld je Monat Wehrdienstleistung von 50 DM vor, obwohl der Verteidigungs- minister auf dem wehrpolitischen Kongreß der SPD in Bad Honnef 100 DM je Monat Wehrdienstleistung versprochen hat? Warum hat die Bundesregierung für Grundwehrdienstleistende keine Zulagen vorgesehen, wenn sie unter gleichen Bedingun- gen Dienst tun wie Zeit- und Berufssoldaten, und warum hat die Bundesregierung für Grundwehrdienstleistende keine Zulagen vorgesehen, wenn sie als Ausbilder eingesetzt werden? Der Vorschlag des Weißbuches 1970, das Entlassungsgeld für unverheiratete Wehrpflichtige auf 50 DM pro Monat der abge- leisteten Wehrdienstzeit zu erhöhen, ist in Verbindung zu sehen mit weiteren Vorschlägen für Maßnahmen zur Erhöhung der Wehrgerechtigkeit. Hierzu zählen zum Beispiel die Erhöhung des Wehrsoldes, verstärkte Leistungen nach dem Unterhalts- sicherungsgesetz, die Einführung von kostenlosen Urlauber- fahrkarten und das Weihnachtsgeld. Angesichts dieser ebenfalls kostenwirksamen und inzwischen eingeleiteten oder schon ein- geführten Verbesserungen für Grundwehrdienstleistende und angesichts dessen, daß der Umfang der vorgesehenen Wehrsold- erhöhung sogar über den Vorschlag des Weißbuches 1970 hin- ausgeht, ist eine Anhebung des Entlassungsgeldes über den im Weißbuch genannten Satz hinaus aus finanziellen Gründen jedenfalls zur Zeit nicht möglich. Jedoch ist als Fernziel im Zuge der Bemühungen um größtmögliche Wehrgerechtigkeit eine weitere Erhöhung des Entlassungsgeldes ins Auge gefaßt. Bei den im Weißbuch angekündigten neuen Zulagen können die Grundwehrdienstleistenden nicht berücksichtigt werden, da sie den entsprechenden Belastungen nur verhältnismäßig kurze Zeit unterworfen sind. Außerdem sollen diese Zulagen auch einen Anreiz zur Verpflichtung auf längere Dienstzeiten dar- stellen. Grundwehrdienstleistende, die in herausgehobenen Funktionen, etwa als Ausbilder, verwendet werden, können entsprechend befördert werden (so zum Beispiel zum Unteroffizier bereits nach 12 Monaten) und sollen künftig einen wesentlich höheren           - Wehrsold erhalten (vgl. den Entwurf eines 7. Gesetzes zur Än- derung des Wehrsoldgesetzes Bundesratsdrucksache 533/70 —). Damit bedarf es keiner zusätzlichen Ausbilder-Zulage. 5. Inwieweit schafft die zweite Wohngeldverordnung vom 30. April 1970 Abhilfe bei den Mietbelastungen der Soldaten? Trifft es zu, daß Staatssekretär Birkholtz in einer intermini- steriellen Sitzung einem Vorschlag zugestimmt hat, der eine zukünftige zumutbare Mietbelastung für Soldaten von 18 % vor- sieht, während es bis zu diesem Zeitpunkt nur 15 % waren? Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu treffen, um künftig erhebliche Mieterhöhungen für die Soldaten zu unterbinden? Welche Maßnahmen sind inzwischen getroffen worden, um die versprochenen Globalanmietungen zu realisieren? Nach dem Zweiten Wohngeldgesetz, das inzwischen vom Deut schen Bundestag verabschiedet worden ist und zur Zeit dem Bundesrat vorliegt, wird der von den Soldaten zu tragende
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Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode            Drucksache VII 1476 Eigenanteil an der Miete bei Unteroffizieren und Feldwebeln                  13 bis 16 v. H. (Besoldungsgruppen A 5 bis A 7) Oberfeldwebeln und Hauptfeldwebeln              14 bis 16,5 v. H. (Besoldungsgruppen A 7 plus Amtszulage und A 8 plus Amtszulage) Leutnanten                                      13 bis 17 v. H. (Besoldungsgruppe A 9) Oberleutnanten                                  15 bis 17 v. H. (Besoldungsgruppe A 10) des jeweiligen Bruttoeinkommens betragen. Bis zum Inkrafttreten des Zweiten Wohngeldgesetzes werden seit dem 1. Juli 1970 den Soldaten der Besoldungsgruppen A 1 bis A 9, deren Mietbelastung 18 v. H. übersteigt, Wohnungs- zuschüsse gezahlt. Die ursprünglichen Richtlinien der Bundeswehr für Wohnungs- zuschüsse von 1959 gingen von einer zumutbaren Mietbelastung von 15 v. H. des Bruttoeinkommens aus. Ab 1. Mai 1966 wurde dieser Satz auf 17 v. H. und ab 1. Mai 1967 auf 18 v. H. an- gehoben. Eine Mietbelastung von 18 v. H. sieht auch das Bundesministe- rium des Innern bei der Gewährung von Trennungsgeld als zumutbar an. Die wesentlich verbesserten Leistungen des Zweiten Wohn- geldgesetzes tragen dazu bei, künftige erhebliche Mietanhebun- gen für die Soldaten abzufangen. Darüber hinaus wird zur Zeit geprüft, in welcher Weise Angehörigen der Bundeswehr für die nicht vom Zweiten Wohngeldgesetz abgedeckten Mietbelastun- gen weitere Zuschüsse gewährt werden können. Im Weißbuch 1970 ist angekündigt (Seite 105, Nummer 129), daß die Globalanmietung von Bundesdarlehenswohnungen auf ihre Zweckmäßigkeit untersucht wird. Ein Modellversuch in einigen kleineren Standorten (Süderbrarup), Glinde, Visselhövede, Hei- denheim und Rottenburg) für die dort im Bau oder in der Pla- nung befindlichen Wohnanlagen ist angelaufen. Das Bundes- ministerium für Städtebau und Wohnungswesen hat bereits Verhandlungen mit den Bauträgern über eine Globalanmietung eingeleitet. Schmidt
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