Deutscher Bundestag Drucksache 19/24813 19. Wahlperiode 30.11.2020 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion AfD – Drucksache 19/24276 – Zwischenbilanz bei der Berufung von 100 zusätzlichen KI-Professuren Vorbemerkung der Fragesteller In der Strategie Künstliche Intelligenz (KI) der Bundesregierung aus Novem- ber 2018 wird angekündigt, dass die Bundesregierung Deutschland zu einem führenden KI-Standort machen und so zur Sicherung der künftigen Wettbe- werbsfähigkeit Deutschlands beitragen will (https://www.bmbf.de/files/Nation ale_KI-Strategie.pdf, S. 6). Eines der definierten Ziele der Strategie ist es, ein Programm zur wissenschaftlichen Nachwuchsförderung und Lehre im Bereich KI aufzulegen (ebd.). Eine breite Verankerung dieses Vorhabens der Bundes- regierung soll mit der Förderung von 100 zusätzlichen KI-Professuren an den deutschen Hochschulen abgesichert werden (ebd.). In dem Strategiepapier werden allerdings lediglich die Vorhaben und Ziele festgeschrieben. Einen Umsetzungsplan zur Erreichung der Ziele, also wie die angestrebten Professu- ren konkret von wem ausgeschrieben werden, wo sie angesiedelt sein sollen und wie viel Gelder aus welchen Haushaltsmitteln dafür bereitstehen, sucht man vergeblich in der KI-Strategie. Die Nachfrage nach geeigneten Wissen- schaftlern ist nicht alleine auf deutsche Hochschulen beschränkt, sodass von den Fragestellern davon ausgegangen wird, dass das ambitionierte Ziel von 100 zusätzlichen KI-Professuren auf absehbare Zeit nicht erreicht wird. Selbst im Zwischenbericht der KI-Strategie der Bundesregierung aus dem Jahr 2019 (https://www.bmbf.de/files/Zwischenbericht%20KI-Strategie_Final.pdf) wird lediglich angekündigt, dass 30 neue KI-Professuren für Deutschland als „Alexander-von-Humboldt-Professur für KI“ weltweit ausgeschrieben sind, welche bis 2024 zu besetzen sind. In der Sitzung der Enquete-Kommission Künstliche Intelligenz des Deutschen Bundestages vom 8. September 2020 wurde von der Bundesministerin für Bil- dung und Forschung erneut über den Zwischenstand bei der Berufung von KI- Professuren berichtet. Nach insgesamt zwei Jahren seien nun 28 KI-Professu- ren besetzt, so die Bundesministerin. Einem Medienbericht zufolge wurden in diese Aufzählung jedoch alle KI- Professuren aus diversen anderen Förderprogrammen zusammengefasst. So wurden etwa 15 der 28 Professuren aus dem Tenure-Track-Professuren Pro- gramm „ausgeliehen“ (https://background.tagesspiegel.de/digitalisierung/verw irrung-um-karliczeks-ki-professuren). Dies, obwohl die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/10293 ex- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 27. November 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 19/24813 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode plizit Tenure-Track-Professuren ausgeschlossen hat. Auch die übrigen 13 KI- Professuren wurden mit einbezogen, obwohl diese Professuren nur im weites- ten Sinne etwas mit KI zu tun haben – z. B. der Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Technik- und IT-Recht der Humboldt-Universität (s. o.). 1. Handelt es sich bei den von der Bundesministerin für Bildung und For- schung in der Sitzung der Enquete-Kommission (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) des Deutschen Bundestages vom 8. September 2020 aufge- zählten 28 KI-Professuren um Professuren im Sinne der Strategie Künst- liche Intelligenz (KI) der Bundesregierung, und wenn ja, wie erfolgte ei- ne diesbezügliche Zuordnung unter die in der Strategie Künstliche Intel- ligenz (KI) angestrebten 100 KI-Professuren, um die Zielvorgaben des Strategiepapiers zu erreichen (bitte die Zuordnung der 28 genannten und offenbar besetzten KI-Professuren und wie eine Zurechnung der KI- Professuren im Sinne des Strategiepapiers erfolgt ist, genau aufschlüs- seln sowie die KI-Professuren die der Strategie Künstliche Intelligenz (KI) der Bundesregierung zuzurechnen sind, auflisten)? 2. Auf welche Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtun- gen verteilen sich die durch die Bundesministerin für Bildung und For- schung in der Sitzung der Enquete-Kommission des Deutschen Bundes- tages vom 8. September 2020 aufgezählten 28 KI-Professuren (s. o.), und auf welche konkreten Förderprogramme verteilen sich diese 28 KI- Professuren? 3. Wie viele der durch die Bundesregierung in ihrem Strategiepapier Künst- liche Intelligenz (KI) angekündigten 100 zusätzlichen Professuren für ei- ne Verankerung der KI in den Hochschulen sind bis heute konkret nach den Vorgaben der KI-Strategie besetzt worden? Die Fragen 1 bis 3 werden im Zusammenhang beantwortet. Mit dem in der Strategie Künstliche Intelligenz (KI-Strategie) der Bundesregie- rung formulierten politischen Ziel, 100 KI-Professuren zu schaffen, wird die Bundesregierung KI-Expertise nachhaltig für Deutschland sichern. Um die Möglichkeiten der KI für Technologieentwicklung und Innovationen zu nutzen und Deutschland zu einem weltweit führenden KI-Standort zu machen, werden exzellent ausgebildete KI-Experten gebraucht, die in Deutschland forschen und ihr Wissen an Studierende und Nachwuchswissenschaftler weitergeben. Die Einrichtung und Denomination von Professuren liegt in der Verantwortung der Hochschulen und der sie tragenden Länder. Um die Länder zu befähigen, die KI-Professuren einzurichten, setzt die Bundesregierung – in enger Abstim- mung mit den Ländern – verschiedene, sich ergänzende Maßnahmen und Pro- gramme für unterschiedliche Zielgruppen um: – Mit der Alexander von Humboldt-Professur für Künstliche Intelligenz sol- len KI-Experten für den Forschungs- und Wissenschaftsstandort Deutsch- land gewonnen werden, die derzeit im Ausland arbeiten. – Weitere KI-Professuren werden im Zusammenhang mit einer Verstetigung der Förderung der KI-Kompetenzzentren an den Hochschulen eingerichtet. – Professuren mit KI-Bezug werden auch im Rahmen themenoffener Förder- programme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), wie der Exzellenzstrategie und dem Tenure-Track-Programm von Bund und Ländern, gefördert. Seit der Verabschiedung der KI-Strategie im November 2018 wurden bereits – trotz des intensiven weltweiten Wettbewerbs um KI-Expertise – 28 KI-Profes-
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/24813 suren besetzt, die auf die Förderung des BMBF zurückgehen oder im Umfeld der genannten Maßnahmen von den Ländern eingerichtet worden sind. Die Bundesregierung arbeitet intensiv daran, die Anzahl der durch Förderung geschaffenen Professuren weiter zu erhöhen und die Experten in Deutschland zu halten. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Fra- ge 225 der Abgeordneten Dr. Anna Christmann auf Bundestagsdrucksache 19/23454 verwiesen. 4. Bis zu welchem Zeitpunkt ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit ei- ner Besetzung der angedachten 100 Professuren zu rechnen? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 25 und 26 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/24243 verwiesen. 5. Wie viele Professuren im Bereich KI und fachähnlichen Bereichen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland, wie viele der bereits im Zwischenbericht 2019 (vgl. Vorbemerkung der Fragestel- ler) weltweit ausgeschriebenen „Alexander-von-Humboldt-Professur für KI“ wurden bereits besetzt, und wann ist mit einer Vollbesetzung rech- nen? Es wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 99 der Abgeordneten Dr. Anna Christmann auf Bundestagsdrucksache 19/6663 so- wie zu Frage 27 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestags- drucksache 19/24243 verwiesen. 6. Wurden die durch die Kompetenzzentren erstellten Ausbaupläne zu For- schung, Forschungskooperationen und Lehre von Bund, Sitzländern und den Hochschulverwaltungen durch die Bundesregierung geprüft, und wenn ja, welche konkreten Ergebnisse konnten daraus abgeleitet werden, und welche konkreten Erkenntnisse für ihr weiteres Handeln konnte die Bundesregierung aus diesen Ausbauplänen gewinnen? Die von den Kompetenzzentren vorgelegten Konzepte für einen inhaltlichen, strukturellen und personellen Ausbau wurden im Juni 2019 von einem interna- tional besetzten wissenschaftlichen Beirat positiv bewertet. Der Beirat hat je- dem Zentrum individuelle Empfehlungen hinsichtlich seiner weiteren Entwick- lung ausgesprochen, die auch im Zuge einer künftigen Evaluierung berücksich- tigt werden. Die Bundesregierung hat in Reaktion auf die positive Begutach- tung beschlossen, die Projektförderung der Zentren bis 2022 zu verdoppeln und ihre Finanzierung mittelfristig gemeinsam mit den Sitzländern zu verstetigen.
Drucksache 19/24813 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. In welchen konkreten Einzelplänen bzw. Titeln des Bundeshaushalts (es sollten ab 2019 500 Mio. Euro pro Jahr für die Gesamtstrategie KI be- reitgestellt werden, vgl. Strategiepapier, S. 6) werden die für das Errei- chen des Ziels „Besetzung von 100 neuen KI-Professuren“ nötigen Fi- nanzmittel abgebildet, in welcher Höhe fallen diese Finanzmittel aus, und findet hier eine Aufsplitterung auf verschiedene Ministerien statt? Wenn ja, warum? Zum Erreichen des Ziels, 100 neue KI-Professuren zu schaffen, sind nach der- zeitigem Stand die folgenden Fördermaßnahmen maßgeblich. Für sie stehen dem BMBF im Einzelplan 30 nachfolgende Ausgabenansätze zur Verfügung: – Zur Finanzierung der Alexander von Humboldt-Professur für KI stehen im Haushalt 2020 Ausgabenansätze in Höhe von 4,0 Mio. Euro im Titel 3002/681 01 zur Verfügung. – Für die Förderung der Kompetenzzentren für KI-Forschung stehen im Haushaltsjahr 2020 Ausgabenansätze in Höhe von rd. 23,7 Mio. Euro im Ti- tel 3004/683 21 zur Verfügung. – Zur Finanzierung des Tenure-Track-Programms durch den Bund stehen im Haushalt 2020 Ausgabenansätze in Höhe von 55,8 Mio. Euro im Titel 3003/685 14 zur Verfügung. Andere Bundesministerien sind an diesen Maßnahmen nicht beteiligt. 8. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass etwa 15 der 28 von der Bun- desministerin für Bildung und Forschung in der Sitzung der Enquete- Kommission des Deutschen Bundestages vom 8. September 2020 (s. o.) aufgezählten KI-Professuren aus dem Tenure-Track-Programm stammen, und wenn ja, wie erklärt die Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der diesbezüglichen Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfra- ge auf Bundestagsdrucksache 19/10293? Unter den derzeit durch das BMBF geförderten KI-Professuren befinden sich auch 15 aus dem Tenure-Track-Programm von Bund und Ländern. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 225 der Abgeord- neten Dr. Anna Christmann auf Bundestagsdrucksache 19/23454 verwiesen. Die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Frakti- on der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/10293 bezieht sich ausschließlich auf die Alexander von Humboldt-Professur sowie etwaige Planungen zukünftiger Maßnahmen. 9. Ist es richtig, dass eine Zuzählung von KI-Professuren aus dem Tenure- Track-Programm und anderen Förderprogrammen nicht im Sinne der Strategie Künstliche Intelligenz (KI) der Bundesregierung ist (das Tenure-Track-Programm zum Beispiel wurde 2016 von Bund und Län- dern aufgelegt mit einem Kontingent von 1 000 Professuren, die bis 2032 gefördert werden sollen, vgl. https://www.bmbf.de/de/wissenschaftliche r-nachwuchs-144.html#:~:text=Das%20Tenure-Track-Programm%201% 20Strukturelles%20Reformprojekt.%20Um%20die%20Personalstrukture n,Chancengerechtigkeit%20und%20der%20Vereinbarkeit%20von%20B eruf%20und%20Familie.) und dadurch eine Darstellungsverzerrung er- folgen würde? Die Bundesregierung fördert Künstliche Intelligenz bereits seit vielen Jahren. Die Verabschiedung der KI-Strategie im November 2018 markiert somit nicht den Beginn der Fördermaßnahmen, sondern die Strategie bildet einen strategi- schen Gesamtrahmen für laufende wie zukünftige Fördermaßnahmen gleicher-
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –5– Drucksache 19/24813 maßen. Nach Ansicht der Bundesregierung würde vielmehr durch das Ausblen- den erfolgreich etablierter Fördermaßnahmen eine verzerrte Darstellung der KI- Förderung entstehen. 10. Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass das vorgegebene am- bitionierte Ziel von 100 zusätzlichen KI-Professuren, vor dem Hinter- grund, dass innerhalb von zwei Jahren lediglich 28 KI-Professuren auf- gelistet werden konnten, umgesetzt wird, und teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass derzeit zu wenig Anreize durch Bund, Länder und Forschungseinrichtungen gesetzt werden, um geeignete, gut ausgebildete und ambitionierte Forscher an deutschen Hochschulen zu verpflichten? Wenn nein, welche anderen Gründe sieht die Bundesregierung für diese Zwischenbilanz? Bei der Förderung und der langfristigen Besetzung von KI-Professuren muss stets Exzellenz das handlungsleitende Kriterium sein. Gleichzeitig muss ge- währleistet werden, dass auch die Karrierewege für nachfolgende Generationen exzellenter Wissenschaftler gesichert sind. Vor diesem Hintergrund und in An- betracht des sehr kompetitiven Arbeitsmarktes sind die Maßnahmen der Bun- desregierung auf einen mehrjährigen Zeitraum ausgelegt. Das BMBF zieht zum jetzigen Zeitpunkt eine positive Zwischenbilanz der Maßnahmen.
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