Deutscher Bundestag Drucksache 19/19869 19. Wahlperiode 10.06.2020 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Pasemann, Dr. Götz Frömming, Dr. Marc Jongen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/19555 – Fachkräftezuwanderung aus Chile vor dem Hintergrund des Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen Vorbemerkung der Fragesteller Am 1. April 2012 traten das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und An- erkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen respektive das Ge- setz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (BQFG) in Kraft. Ziel dieser Gesetze war unter anderem, die Anerkennung ausländischer Qualifikationen zu erleichtern. Dadurch sollte ferner der Stand- ort Deutschland für qualifizierte Zuwanderer attraktiver werden (vgl. https://w ww.anerkennung-in-deutschland.de/media/20120320_erlaeuterungen_zum_an erkennungsg_bund.pdf, S. 3). Nach Angaben etwa des Goethe-Instituts stam- men gegenwärtig circa 500 000 Chilenen von Deutschen ab, von denen bis zu 40.000 noch heute die deutsche Sprache als Muttersprache beherrschen (vgl. https://www.goethe.de/ins/cl/de/kul/mag/20815303.html). 1. Wie viele chilenische Staatsangehörige hielten sich nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. laut Ausländerzentralregister zum 31. März 2020 insgesamt in der Bundesrepublik Deutschland auf (bitte nach aufenthalts- rechtlichem Hintergrund aufschlüsseln)? Ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) hielten sich zum Stichtag 31. März 2020 insgesamt 8.998 chilenische Staatsangehörige in Deutschland auf. Weitere Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Chilenische Staatsangehörige in Deutschland zum Stichtag 31. März 2020 Aufhältig zum 31. März 2020 8.998 davon Anteil in Prozent Niederlassungserlaubnis 38 Aufenthaltserlaubnis 41 darunter: aus familiären Gründen 18 zu Ausbildung und Studium 13 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 10. Juni 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 19/19869 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Chilenische Staatsangehörige in Deutschland zum Stichtag 31. März 2020 zur Erwerbstätigkeit 8 aus völkerrechtlichen, humanitären, politischen oder sonstigen Gründen 2 sonstiges (z. B. Aufenthaltstitel beantragt, Fiktionsbescheinigung, Gestattung, kein Auf- 21 enthaltsgrund erfasst) Quelle: Ausländerzentralregister 2. Wie entwickelte sich die Anzahl von in der Bundesrepublik Deutschland lebenden chilenischen Staatsbürgern seit dem Jahre 2000, und wie viele Personen, die zuvor eine chilenische Staatsangehörigkeit besaßen oder noch besitzen, wurden seit dem Jahr 2000 eingebürgert (bitte nach Jah- resscheiben aufschlüsseln)? Angaben zum Aufenthalt chilenischer Staatsangehöriger in Deutschland aus- weislich des AZR können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden, wo- bei Angaben zu Personen, die die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben, im AZR nicht mehr gespeichert werden, auch wenn sie ggf. darüber hinaus weitere ausländische Staatsbürgerschaften besitzen sollten. Chilenische Staatsangehörige in Deutschland (nach AZR, jeweils zum 31. Dezember, Angaben ab 2004 aufgrund einer AZR-Datenbereinigung nicht mit den Vorjahren vergleichbar) Jahr 2000 6.495 2001 6.543 2002 6.704 2003 6.831 2004 5.734 2005 5.817 2006 5.874 2007 5.959 2008 5.983 2009 5.960 2010 6.079 2011 6.253 2012 6.404 2013 6.492 2014 6.615 2015 6.976 2016 7.449 2017 7.949 2018 8.416 2019 8.946 Quelle: Ausländerzentralregister Angaben zur Einbürgerung chilenischer Staatsangehöriger können der nachfol- genden Tabelle entnommen werden. Einbürgerung chilenischer Staatsangehöriger für die Berichtsjahre 2000 bis 2018 Jahr 2000 152 2001 172 2002 140 2003 184 2004 130
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/19869 Einbürgerung chilenischer Staatsangehöriger für die Berichtsjahre 2000 bis 2018 Jahr 2005 157 2006 150 2007 145 2008 122 2009 117 2010 122 2011 103 2012 98 2013 79 2014 98 2015 102 2016 90 2017 101 2018* 95 2019 90 Quelle: Ausländerzentralregister * Seit dem Berichtsjahr 2018 wird die Fünferrundung zur statistischen Geheimhaltung angewendet. 3. Wie viele Anträge auf Gleichwertigkeitsprüfung wurden seit Inkrafttre- ten der in der Vorbemerkung erwähnten Gesetze hinsichtlich chilenischer Abschlüsse gestellt, deren Prüfung im Rahmen der Bundeszuständigkeit vollzogen wurde, und wie wurden diese beschieden (bitte möglichst nach Jahresscheiben sowie nach Abschlusstyp, Abschlussklasse, Institutions- typ, Studien- bzw. Ausbildungsrichtung aufschlüsseln)? 4. Wie entwickelten sich die Fallzahlen hinsichtlich Gleichwertigkeitsprü- fungsanträgen und deren Anerkennung bei Abschlüssen im Bereich der Heilberufe, der Berufe nach Berufsbildungsgesetz sowie der Berufe nach Handwerksordnung, deren Regelung im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 19 des Grundgesetzes im Bereich der Gesetzgebungskompetenz des Bundes liegt (bitte im Sin- ne der Frage 3 aufschlüsseln)? Die Fragen 3 und 4 werden im Zusammenhang beantwortet. Die amtliche Statistik nach § 17 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) bzw. Fachgesetzen mit Verweis auf § 17 BQFG erfasst den deutschen Referenzberuf, zu dem die Gleichwertigkeitsprüfung für die ausländische Be- rufsqualifikation vorgenommen wird. Sie beinhaltet keine Informationen zu den ausländischen Ursprungsqualifikationen. Daher ist eine Differenzierung nach Abschlusstyp, Abschlussklasse, Institutionstyp, Studien- oder Ausbil- dungsrichtung nicht möglich. Zudem ist aufgrund der geringen Fallzahl eine Ausdifferenzierung zwischen den Berufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. nach der Handwerksordnung (HwO) nicht möglich. Derzeit sind Daten für den Zeitraum 2012 bis 2018 verfügbar. Die Anzahl der seit Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes des Bundes am 1. April 2012 gestellten Anträge zu bundesrechtlich geregelten Berufen kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Drucksache 19/19869 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anträge zu bundesrechtlich geregelten Berufen nach Antragsjahr Antragsjahr Ausbildungsstaat Anträge Gesamt 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Gesamt 18 24 15 27 24 24 33 165 Heilberufe* 15 18 9 18 18 18 24 120 Chile Berufe nach 3 6 6 9 6 6 9 45 BBiG/HwO** Quelle: amtliche Statistik 2012-2018 nach § 17 BQFG bzw. Fachrechte mit Verweis auf § 17 BQFG. Erhe- bung der Statistischen Ämter von Bund und Ländern. Berechnungen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) * beinhaltet Gesundheitsfachberufe und akademische Heilberufe (alle reglementiert) ** beinhaltet nicht reglementierte Aus- und Fortbildungsberufe nach BBiG und HwO sowie reglementierte Fortbildungsberufe nach HwO (Meisterberufe). Hinweis: Aus Datenschutzgründen sind alle Daten (Absolutwerte) jeweils auf ein Viel- faches von drei gerundet; der Gesamtwert kann deshalb von der Summe der Einzelwerte abweichen. Für das erste Berichtsjahr 2012 wurden die für die An- erkennung zuständigen Stellen in einigen Fällen erst im Laufe des Berichts- jahres bestimmt und mussten ihre Berichtssysteme neu aufbauen. Daher sind die Meldungen möglicherweise nicht in allen Fällen vollumfänglich und ter- mingerecht erfolgt. Für das Berichtsjahr 2013 erfolgte die Meldung einiger Be- richtsstellen unvollständig und fehlerhaft. Insofern ist das Bundesergebnis als Untergrenze zu betrachten. Für Bremen liegen keine Daten für das Jahr 2015 vor. Daher wurden für dieses Bundesland die Angaben von 2014 übernommen. Für die Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein liegt für das Berichts- jahr 2016 insgesamt eine Untererfassung in niedriger dreistelliger Höhe im Be- reich der medizinischen Gesundheitsberufe vor. Der Ausgang der beschiedenen Verfahren stellt sich wie folgt dar: Ausgang der beschiedenen Verfahren zu bundesrechtlich geregelten Berufen Ausbildungsstaat: Chile Berichtsjahr Entscheidung (vor Rechtsbehelf) 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Positiv – volle Gleichwertigkeit der 9 15 9 15 12 12 21 Berufsqualifikation1) Bescheid mit der „Auflage“ einer Ausgleichsmaßnahme, zum 31.12. des jeweiligen Berichtsjahres noch 3 3 3 3 6 9 9 alle beschiede- nicht absolviert (nur reglementierte nen Verfahren Berufe)2) Teilweise Gleichwertigkeit (nur nicht - - - 3 3 3 3 reglementierte Berufe) Negativ3) - - - - - - - Gesamt 12 18 12 21 21 24 33 Positiv – volle Gleichwertigkeit der 9 12 3 9 9 9 15 Berufsqualifikation1) Bescheid mit der „Auflage“ einer beschiedene Ausgleichsmaßnahme, zum 31.12. Verfahren zu des jeweiligen Berichtsjahres noch 3 3 3 3 6 9 9 Heilberufen* nicht absolviert (nur reglementierte Berufe)2) Negativ - - - - - - - Gesamt 12 15 6 12 15 18 24
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –5– Drucksache 19/19869 Ausgang der beschiedenen Verfahren zu bundesrechtlich geregelten Berufen Ausbildungsstaat: Chile Berichtsjahr Entscheidung (vor Rechtsbehelf) 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Positiv – volle Gleichwertigkeit der Aus Datenschutzgründen nicht auflistbar 1) - 6 6 3 3 3 Berufsqualifikation Bescheid mit der „Auflage“ einer Ausgleichsmaßnahme, zum 31.12. des jeweiligen Berichtsjahres noch - - - - - - nicht absolviert (nur reglementierte beschiedene Berufe) 2) Verfahren zu Teilweise Gleichwertigkeit (nur nicht Berufen nach - - 3 3 3 3 reglementierte Berufe) BBiG/HwO** Negativ3) - - - - - - Gesamt - 6 6 9 6 6 6 Quelle: amtliche Statistik 2012-2018 nach § 17 BQFG bzw. Fachrechte mit Verweis auf § 17 BQFG. Erhebung der Statistischen Ämter von Bund und Ländern. Berechnungen des BIBB. * beinhaltet Gesundheitsfachberufe und akademische Heilberufe (alle reglementiert). ** beinhaltet nicht reglementierte Aus- und Fortbildungsberufe nach BBiG und HwO sowie reglemen- tierte Fortbildungsberufe nach HwO (Meisterberufe). 1) Einem Bescheid über die volle Gleichwertigkeit kann bei reglementierten Berufen die erfolgreiche Absolvierung einer Ausgleichsmaßnahme vorangegangen sein. 2) Nach der erfolgreichen Absolvierung der Ausgleichsmaßnahme wird die volle Gleichwertigkeit er- teilt. 3) inkl. Unaufklärbarkeit des Sachverhalts bei nicht reglementierten Berufen. Hinweis: Aus Datenschutzgründen sind alle Daten (Absolutwerte) jeweils auf ein Viel- faches von drei gerundet; der Gesamtwert kann deshalb von der Summe der Einzelwerte abweichen. Für das erste Berichtsjahr 2012 wurden die für die An- erkennung zuständigen Stellen in einigen Fällen erst im Laufe des Berichts- jahres bestimmt und mussten ihre Berichtssysteme neu aufbauen. Daher sind die Meldungen möglicherweise nicht in allen Fällen vollumfänglich und ter- mingerecht erfolgt. Für das Berichtsjahr 2013 erfolgte die Meldung einiger Be- richtsstellen unvollständig und fehlerhaft. Insofern ist das Bundesergebnis als Untergrenze zu betrachten. Für Bremen liegen keine Daten für das Jahr 2015 vor. Daher wurden für dieses Bundesland die Angaben von 2014 übernommen. Für die Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein liegt für das Berichts- jahr 2016 insgesamt eine Untererfassung in niedriger dreistelliger Höhe im Be- reich der medizinischen Gesundheitsberufe vor. 5. Kann die Bundesregierung diesbezügliche statistische Angaben auch für Anträge auf Zulassung zu Pflegestudiengängen darstellen, deren Ausge- staltung im Rahmen des Hochschulrechts in den Kompetenzbereich der Länder fällt (wenn ja, bitte analog zu Frage 4 aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine Angaben zu Anträgen auf Zulassung zu Stu- diengängen sowie über die Antragsteller vor.
Drucksache 19/19869 –6– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung zu den Stichtagen 31. März 2012, 31. März 2017 sowie zum 31. März 2020 die Anzahl so- zialversicherungspflichtiger Beschäftigter chilenischer Staatsbürger- schaft in Deutschland, und wie verteilen sich diese entlang der Klassifi- kation der Berufe 2010? Endgültige Ergebnisse der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Ar- beit (BA) zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten liegen bis Septem- ber 2019 vor. Nach Angaben der BA waren im September 2019 rund 3.200 Per- sonen mit chilenischer Staatsangehörigkeit in Deutschland sozialversicherungs- pflichtig beschäftigt. Der nachfolgenden Tabelle kann eine Differenzierung nach Berufshauptgruppen der Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 (KldB 2010) entnommen werden. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte chilenischer Staatsangehörigkeit nach ausgeübter Tätigkeit (KldB 2010) Deutschland (Arbeitsort) Ausgewählte Stichtage Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Staatsangehörigkeit: „332 Chile“ Tätigkeit nach KldB 20101) 31.03.1 30.09.1 31.03.1 30.09.1 31.03.1 30.09.1 31.03.1 30.09.1 2 2 3 3 7 7 9 9 Insgesamt 1.559 1.631 1.641 1.686 2.293 2.488 2.893 3.185 11 Land-, Tier-, Forstwirt- - - 6 * 19 20 13 22 schaftsberufe 12 Gartenbauberufe, Floristik - - 7 9 13 18 13 17 21 Rohstoffgewinn, Glas-, - - * * * * * * Keramikverarbeitung 22 Kunststoff- u. Holzherst.,- - - 12 10 24 30 21 22 verarbeitung 23 Papier-, Druckberufe, - - 21 20 22 27 28 37 tech. Mediengestalt. 24 Metallerzeugung,- - - 59 60 42 42 44 45 bearbeitung, Metallbau 25 Maschinen- und Fahrzeug- - - 47 53 70 72 75 81 technikberufe 26 Mechatronik-, Energie- u. - - 47 52 65 63 72 73 Elektroberufe 27 Techn. Entwickl. Konstr. - - 55 59 71 75 96 106 Produktionssteuer. 28 Textil- und Lederberufe - - * 4 4 4 7 8 29 Lebensmittelherstellung u. - - 78 88 103 125 145 159 -verarbeitung 31 Bauplanung, Architektur, - - 20 29 41 48 57 67 Vermessungsberufe 32 Hoch- und Tiefbauberufe - - 8 9 6 12 8 9 33 (Innen-)Ausbauberufe - - 12 13 12 15 14 17 34 Gebäude- u. versorgungs- - - 19 23 29 39 40 32 technische Berufe 41 Mathematik-Biologie- - - 39 39 71 75 87 97 Chemie-, Physikberufe 42 Geologie-,Geografie-, - - 4 3 * * 11 13 Umweltschutzberufe 43 Informatik- und andere - - 50 52 98 103 142 148 IKT-Berufe
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –7– Drucksache 19/19869 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte chilenischer Staatsangehörigkeit nach ausgeübter Tätigkeit (KldB 2010) Deutschland (Arbeitsort) Ausgewählte Stichtage Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Staatsangehörigkeit: „332 Chile“ Tätigkeit nach KldB 20101) 31.03.1 30.09.1 31.03.1 30.09.1 31.03.1 30.09.1 31.03.1 30.09.1 2 2 3 3 7 7 9 9 51 Verkehr, Logistik - - 112 118 138 144 138 162 (außer Fahrzeugführ.) 52 Führer von Fahrzeug- u. - - 19 19 41 39 51 42 Transportgeräten 53 Schutz-,Sicherheits-, - - 8 9 14 14 14 17 Überwachungsberufe 54 Reinigungsberufe - - 63 67 88 97 105 137 61 Einkaufs-, Vertriebs- und - - 47 42 53 51 73 86 Handelsberufe 62 Verkaufsberufe - - 75 76 94 94 113 145 63 Tourismus-, Hotel- und - - 73 82 146 182 207 245 Gaststättenberufe 71 Berufe Unternehmensführung,- - - 157 157 217 237 273 287 organisation 72 Finanzdienstl. Rech- - - 24 27 39 41 56 63 nungsw., Steuerberatung 73 Berufe in Recht und - - 23 23 29 29 31 35 Verwaltung 81 Medizinische - - 101 104 132 131 170 184 Gesundheitsberufe 82 Nichtmed. Gesundheit, - - 44 46 60 70 81 75 Körperpfl., Medizint. 83 Erziehung, soz., hauswirt. - - 138 127 193 200 242 244 Berufe, Theologie 84 Lehrende und ausbildende - - 166 167 215 247 298 326 Berufe 91 Geistes-Gesellschafts- - - 8 7 17 20 25 25 Wirtschaftswissen. 92 Werbung, Marketing, - - 30 28 60 58 77 92 kaufm, red. Medienberufe 93 Produktdesign, - - 5 5 3 5 * * Kunsthandwerk 94 Darstellende, unterhaltende - - 48 49 55 52 55 54 Berufe Keine Angabe/Sonstige 1.559 1.631 11 6 5 5 6 6 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. 1) Mit der Einführung der Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 (KldB 2010) liegen Ergebnisse der Be- schäftigungsstatistik differenziert nach Berufen der KldB 2010 ab Dezember 2012 vor.
Drucksache 19/19869 –8– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, und wenn ja, welche, über die Anzahl der in Chile lebenden deutschstämmigen oder deutschsprachigen Personen mit Blick auf die Fachkräfteanwerbung sowie die Fachkräfte- zuwanderung? Zur genauen Anzahl der deutschsprachigen Personen in Chile liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Nach der vom Auswärtigen Amt ge- meinsam mit dem Goethe-Institut, dem Deutschen Akademischen Austausch- dienst, der Deutschen Welle und der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen durchgeführten Datenerhebung 2020 über die Zahl der Deutschlernenden welt- weit beträgt die Anzahl der Personen, die derzeit in Chile Deutsch lernen, etwa 26.500. Die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Zahl von Deutschstämmi- gen in Chile (ca. 500.000) stimmt mit den Schätzungen der Bundesregierung überein. Die Bundesregierung schätzt außerdem die Zahl der in Chile lebenden deutschen Staatsangehörigen auf ca. 60.000 Personen, davon ca. 3.000 in Deutschland geborene Personen, die nach Chile zugewandert sind, sowie ca. 57.000 Personen mit doppelter (deutscher und chilenischer) Staatsangehörig- keit. Der Großteil des letzteren Personenkreises unterhält nach Einschätzung der Bundesregierung keine tieferen persönlichen Beziehungen nach Deutsch- land. Erkenntnisse zur Zahl derjenigen aus dem o. g. Personenkreis, die sich aus Chile heraus für eine Erwerbstätigkeit in Deutschland interessiert gezeigt haben, liegen der Bundesregierung nicht vor. 8. Plant die Bundesregierung derzeit Äquivalenzabkommen oder ähnliche bilaterale Abkommen hinsichtlich der Anerkennung von Bildungs- oder Berufsabschlüssen mit der Republik Chile? a) Wenn ja, was ist der angestrebte Zeitraum für das Inkrafttreten? b) Wenn ja, mit welchen konkreten Inhalten? 9. Plant die Bundesregierung derzeit Äquivalenzabkommen oder ähnliche bilaterale Abkommen hinsichtlich der Anerkennung von Bildungs- oder Berufsabschlüssen mit anderen lateinamerikanischen Staaten? a) Wenn ja, mit welchen Staaten? b) Wenn ja, was ist der angestrebte Zeitraum für das Inkrafttreten? c) Wenn ja, mit welchen konkreten Inhalten? Die Fragen 8 und 9 werden im Zusammenhang beantwortet. Derzeit gibt es keine Pläne der Bundesregierung zu Abkommen im Sinne der Fragestellungen. 10. Welche Qualitätsunterschiede und Mängel von an chilenischen Institutio- nen erlangten Abschlüssen im Sinne der Fragestellung erkennt die Bundesregierung im Vergleich zu den in der Bundesrepublik Deutsch- land geltenden Anforderungsrichtlinien, die im Rahmen von Anerken- nungsprozessen etwaig zu regelmäßigen Ablehnungen oder Herunterstu- fungen führen (wenn möglich bitte drei besonders häufig wiederkehren- de bzw. systemische Unterschiede respektive Mängel darstellen)? Die Berufsausbildung ist weltweit unterschiedlich ausgestaltet, und jeder An- trag auf Feststellung der Gleichwertigkeit einer ausländischen Berufsqualifika- tion mit einer inländischen Referenzausbildung muss im Einzelnen geprüft
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –9– Drucksache 19/19869 werden. Nach der amtlichen Statistik zu den Anerkennungsverfahren für bun- desrechtlich geregelte Berufe nach § 17 BQFG bzw. Fachgesetzen mit Verweis auf § 17 BQFG werden Verfahren vielfach mit einer vollen Gleichwertigkeit und in keinem Fällen negativ beschieden. Der Bundesregierung liegen keine weiteren Erkenntnisse im Sinne der Frage- stellung vor.