PE 6 - 109/14 Erläuterung der Rechtsnatur von Beihilfeleitlinien im Kontext des Art. 107 Abs. 3 AEUV

Europa

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Auftrag Nr. 109/14

Telefonische Auskunft zu Fragen der rechtlichen Verbindlichkeit von Beihilfeleitlinien am Beispiel der

Umweltleitlinien der Kommission. Gespräch ge 2

21.05.2014:

Erläuterung der Rechtsnatur von Beihiffeleitlinien im Kontext des Art. 107 Abs. 3 AEUV als rechtlich
nicht verbindliche Ermessenskonkretisierung der Kommission. Diese ist hieran aber selbst gebunden,
so dass für Mitgliedstaaten und deren Beihilfevorhaben eine faktische Verbindlichkeit besteht.

Eingegangen ferner auf die rechtlichen Grenzen der Ermessenskonkretisierung, insbesondere in
Abgrenzung zu anderen EU-Pelitikbereichen und Kompetenzvorbehalten zugunsten der
Mitgliedstaaten.

Hingewiesen auf Ausarbeitung zu ähnlichen Thema {Nr. 60/14) und eine Zurverfügungstellung
angeboten, die dankend angenommen wurde.
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