Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/9665 Ziele der Bundesregierung für eine natürliche Waldentwicklung sind in der Nati onalen Strategie zur biologischen Vielfalt enthalten und sind nicht mit dem Kli maschutzaspekt begründet. Der Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung greift aber die Klimapotenziale der natürlichen Waldentwicklung im Leitbild 2050 im Sektor Landnutzung und Forstwirtschaft auf. Die Kohlenstoffbilanz des LULUCF-Sektors setzt sich zusammen aus den Bilanzen der Teilbereiche Wäl der, Ackerland, Grünland und Moore. Der Teilbereich Wälder ist dabei die ein zige Senke von Treibhausgasen. 16. Wodurch wird sichergestellt, dass kein Holzverkauf aus Waldflächen zu gunsten der Naturschutzorganisationen und Stiftungen als Eigentümer statt findet, der die Gemeinnützigkeit der waldbesitzenden Naturschutzorganisa tionen und Stiftungen in Frage stellen würde? 17. Inwiefern ist es zu vertreten, dass nach Kenntnis der Fragesteller Natur schutzorganisationen und Stiftungen auf dem Holzmarkt auftreten und zuvor öffentliche Förderung erhalten haben, die anderen Marktteilnehmern nicht zugutekommt? Die Fragen 16 und 17 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die naturschutzfachliche Betreuung der Naturerbeflächen erfordert in einigen Flächen Waldumbaumaßnahmen, bevor die Waldflächen in den Prozessschutz gehen. Die daraus erzielten Erträge müssen von den Flächenträgern in das Natio nale Naturerbe reinvestiert werden oder andernfalls an den Bund abgeführt wer den. Alle Projekteinnahmen, die im Rahmen der Projekte des Bundesprogramms „chance.natur – Bundesförderung Naturschutz“ und darüber hinaus erzielt wer den, sind für die Erreichung der Projektziele (Umsetzung der Maßnahmen aus dem abgestimmten Pflege- und Entwicklungsplan) zu verwenden. 18. Hält die Bundesregierung eine Meldepflicht für den Erwerb von Natur schutzflächen als sinnvoll, um den Fortschritt der Stilllegungsziele (5 Pro zent der Waldfläche als NWE (= Natürliche Waldentwicklung) als Teil von 2 Prozent der Landesfläche als „Wildnis“) besser verfolgen zu können? Eine allgemeine Meldepflicht für den Erwerb von Naturschutzflächen hält die Bundesregierung nicht für sinnvoll. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 19. Wie bewertet die Bundesregierung den Sachverhalt, dass durch einen mit Bundesmitteln geförderten Grunderwerb ein Mehrfaches des eigentlichen Marktwertes für potenzielle Waldnaturschutzflächen durch Naturschutzor ganisationen und Stiftungen gezahlt werden kann? Dies findet im Rahmen des Bundesprogramms „chance.natur – Bundesförderung Naturschutz“ nicht statt, da hier das ortsübliche Preisniveau bzw. der marktübli che Verkehrswert als Obergrenze festgelegt ist. 20. Wie bewertet die Bundesregierung die Förderung von Naturschutzmaßnah men ohne Änderung der Besitzverhältnisse im Vergleich zu einem geförder ten Grunderwerb zugunsten von Naturschutzorganisationen und Stiftungen? Beide Vorgehensweisen können sinnvoll sein. Eine Entscheidung muss im Ein zelfall getroffen werden.
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