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Deutscher Bundestag                                                                     Drucksache 19/22177 19. Wahlperiode                                                                                       08.09.2020 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Seitz, Martin Erwin Renner, Corinna Miazga, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/22150 – Korrekturbitten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Oktober 2019 (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472) Vorbemerkung der Fragesteller Kleine Anfragen sind ein Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunk- tion des Deutschen Bundestages und Ausfluss des Demokratieprinzips. Aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 GG folgt ein Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung, an dem die einzelnen Abgeordneten und die Fraktionen als Zusammenschlüsse von Abgeordneten nach Maßgabe der Aus- gestaltung in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages teilhaben und mit dem grundsätzlich eine Antwortpflicht der Bundesregierung korrespon- diert (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 1. Juli 2009 – 2 BvE 5/06). Während andere Schriftliche Fragen über Anzahl und Anlass von an Medien gerichteten Korrekturbitten bei objektiv unzutreffender Berichterstattung noch von der Bundesregierung detailliert nach Datum, Behörde, Medium und An- lass beantwortet wurden (Schriftliche Fragen 54 und 55 auf Bundestagsdruck- sache 19/4421), verweigert sich die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472 nach Ansicht der Frage- stellerinnen und Fragesteller einer detaillierten Beantwortung gleichgerichteter Fragen seitens der Fragestellerinnen und Fragesteller. Gefragt war in Frage 1: „Welche Bundesministerien, obersten Bundesbehör- den und oberen Bundesbehörden mit Ausnahme des BND, des MAD, des BfV und des BKA haben seit dem Jahr 2001 aufgrund welcher Veröffentlichungen mittels anwaltlicher Hilfe oder ohne anwaltliche Hilfe an Medien Korrektur- bitten verschickt (bitte nach Bundesministerien, obersten Bundesbehörden, oberen Bundesbehörden, Datum, Medium, Anlass und den jeweiligen Kosten aufschlüsseln)?“ Gefragt war somit nach einer detaillierten Aufschlüsselung von Korrekturbitten an Medien. Die Antwort der Bundesregierung lautete darauf: „Eine Gesamtübersicht der mittels anwaltlicher Hilfe oder ohne an- waltliche Hilfe gegebenen Hinweise liegt nicht vor“ (Bundestagsdrucksache 19/7472). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 8. September 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
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Drucksache 19/22177                                                      –2–                        Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Da nicht nach einer Gesamtübersicht gefragt war, sondern nach konkret und detailliert aufzuschlüsselnden Korrekturbitten, muss die Bundesregierung nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nochmals zu dieser The- matik befragt werden. 1. Aus welchen Anlässen hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr- kontrolle (BAFA) im Oktober 2019 bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen las- sen (bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und seine Geschäftsbereichsbehörden Bundeskartellamt (BKartA), Bundesnetzagentur (BNetzA), Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), Bundes- anstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geben in selten auftretenden Fällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn die vom BMWi oder von den Ge- schäftsbereichsbehörden BKartA, BNetzA, BAM, BGR und BAFA veröffent- lichten Informationen oder Aussagen über das Handeln der Bundesregierung objektiv unzutreffend sind und das BMWi oder die Geschäftsbereichsbehörden BKartA, BNetzA, BAM, BGR und BAFA einen Hinweis für geeignet und an- gemessen erachten. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise besteht nicht, und eine sol- che umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt, so dass dazu eine Auflistung nicht erstellt werden kann. Im Übrigen wird auf die Vorbe- merkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/7472 Bezug genommen. 2. Aus welchen Anlässen hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr- kontrolle im Oktober 2019 bei Medien unter Inanspruchnahme anwalt- licher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)? Im erfragten Zeitraum haben das BMWi und seine Geschäftsbereichsbehörden BKartA, BNetzA, BAM, BGR und BAFA in keinem Fall bei Medien unter In- anspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen er- suchen lassen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333
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