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Deutscher Bundestag                                                                  Drucksache 19/24604 19. Wahlperiode                                                                                           24.11.2020 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Franziska Gminder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/24171 – Das geplante Arbeitsschutzkontrollgesetz der Bundesregierung und mögliche Folgen für die heimische Fleischbranche Vorbemerkung der Fragesteller Das Bundeskabinett hatte Ende Juli 2020 dem Entwurf für ein Gesetz zur Ver- besserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz) zuge- stimmt, welches u. a. regelt, dass ab dem 1. Januar 2021 bei der Schlachtung, der Zerlegung und der Fleischverarbeitung kein Fremdpersonal mehr einge- setzt werden darf (https://www.topagrar.com/schwein/news/kabinett-stimmt-w erkvertragsverbot-fuer-fleischwirtschaft-zu-12124897.html). Unternehmen des Fleischerhandwerks mit bis zu 49 Beschäftigten sollen von dem Verbot ausge- nommen sein (ebd.). Diese Neuregelungen beim Arbeitsschutz seien laut Presseberichten notwen- dig geworden, weil es zu massiven Corona-Ausbrüchen in der Großschlachte- rei Tönnies und weiteren Fleischbetrieben gekommen sei (https://www.rnd.de/ politik/schlachthofe-bund-beschliesst-verbot-von-werkvertragen-und-leiharbei t-K6UBI3CF7XTJFOEBIGS6DHZPLM.html). 1. Hat die Bundesregierung eine Folgenabschätzung zum Arbeitsschutz- kontrollgesetz (Bundestagsdrucksache 19/21978) durchgeführt? a) Wenn ja, wann; und zu welchen Ergebnissen kam diese? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 1 bis 1b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat eine Folgenabschätzung zum Arbeitsschutzkontroll- gesetz durchgeführt. Auf die entsprechenden Ausführungen in den Abschnitten D. bis F. des Vorblatts sowie in Abschnitt VI. im Allgemeinen Teil in der Ge- setzesbegründung des Regierungsentwurfs (Bundestagsdrucksache 19/21978) wird verwiesen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 23. November 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
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Drucksache 19/24604                                        –2–                Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Haben die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner, der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil und der Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn die Einladung zu einem Runden Tisch im Mai 2020 vom Verband der Fleischwirtschaft e. V. an- genommen (https://www.v-d-f.de/news/pm-20200513-0136)? a) Wenn ja, wann fand dieses Gespräch statt, und was waren die Ergeb- nisse? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet. Ein runder Tisch auf Einladung des Verbands der Fleischwirtschaft e.V. (VDF) hat nicht stattgefunden. Zum Zeitpunkt der Einladung des VDF zu einem Run- den Tisch liefen bereits die Planungen für das Branchengespräch Fleisch am 26. Juni 2020 in Düsseldorf, sodass ein gesonderter Runder Tisch nicht einbe- rufen wurde. Frau Bundesministerin Klöckner nahm am Branchengespräch Fleisch teil, nicht jedoch Herr Bundesminister Heil und Herr Bundesminister Spahn. 3. Hat die Bundesregierung die Aussage des Unternehmers Clemens Tön- nies an Bundesminister Hubertus Heil bewertet, wonach ein generelles Verbot von Werkverträgen in der Fleischwirtschaft massive, strukturell- negative Veränderungen für die Agrarwirtschaft zur Folge hätte (https:// www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/corona-krise-fleischindustrie-w arnt-vor-abschaffung-von-werkvertraegen-a-d38787b4-d409-4039-961b- 0169cde99d27), und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Die Bundesregierung geht nicht von strukturell-negativen Auswirkungen für die Agrarwirtschaft aus. Das Verbot des Einsatzes von Fremdpersonal kann u. a. durch die Erweiterung der Stammbelegschaft aufgefangen werden. Mit dem Vorgehen gegen Missbräuche beim Einsatz von Werkverträgen in der Fleischindustrie folgt Deutschland zudem ausländischen Vorbildern und stellt faire Wettbewerbsbedingungen her. 4. Ist der Bundesregierung die Aussage der Hauptgeschäftsführerin des Ver- bands der Fleischwirtschaft e. V. bekannt, dass bei einem Verbot der An- heuerung von Subunternehmen große Teile der Fleischproduktion ins Ausland abwandern und gravierende wirtschaftliche Schäden drohen würden (ebd.)? Der Bundesregierung ist die Aussage bekannt. 5. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Fleischbranche vor einem Ar- beitskräftemangel gewarnt hat, falls das Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz verabschiedet wird (https://www.topagra r.com/schwein/news/regierung-verbietet-billigloehner-und-leiharbeiter-m it-werkvertraegen-in-der-schlachtbranche-12070402.html)? Wenn ja, welche Folgen hätte das nach Kenntnis der Bundesregierung für die Fleischbranche und die deutsche Nutztierhaltung, und hat die Bundesregierung gegebenenfalls bereits Lösungsansätze dafür? Der von den Fragestellern zitierte Artikel enthält keine Ausführungen zu War- nungen der Fleischbranche vor einem Arbeitskräftemangel. Dennoch sind der Bundesregierung die Aussagen der Fleischwirtschaft bekannt. Dem von der Branche befürchteten Arbeitskräftemangel ließe sich aus Sicht der Bundes-
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                      –3–                        Drucksache 19/24604 regierung u. a. dadurch entgegentreten, dass die Stammbelegschaft erweitert, die existierenden Flexibilitätsmöglichkeiten des deutschen Arbeitsrechts ge- nutzt sowie attraktivere Arbeitsbedingungen geschaffen werden. Mit dem Ar- beitsschutzkontrollgesetz leistet die Bundesregierung einen Beitrag für bessere, und damit attraktivere, Arbeitsbedingungen in der Branche. Nennenswerte Aus- wirkungen auf die Nutztierhaltung werden nicht erwartet. 6. Ist der Bundesregierung bekannt, dass das Unternehmen Tönnies Hol- ding ApS & Co. KG den Bau eines zweiten Schlachthofs in Spanien plant (agrarzeitung, 40, Freitag, 2. Oktober 2020, S. 7)? Wenn ja, besteht nach Auffassung der Bundesregierung hierbei ein Zu- sammenhang zum Arbeitsschutzkontrollgesetz (Bundestagsdrucksache 19/21978), und ist der Bundesregierung bekannt, ob das Unternehmen Tönnies Holding ApS & Co. KG für den Bau nationale oder EU- Subventionen beansprucht hat beziehungsweise beanspruchen kann? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 7. Was genau meint die Bundesministerin für Ernährung und Landwirt- schaft Julia Klöckner, wenn sie sagt, dass sie Werkverträge in der Fleischbranche verurteile, weil damit hauptsächlich rumänische und bul- garische Arbeitskräfte über „Sub-Sub-Sub-Unternehmen“ geknechtet und ausgebeutet würden (https://www.moz.de/lokales/oranienburg/agrar politik-julia-kloeckner-schimpft-bei-cdu-in-kremmen-ueber-werkvertrae ge-in-der-fleischindustrie-49181146.html)? Mit dem geplanten Arbeitsschutzkontrollgesetz verfolgt die Bundesregierung das Ziel, der unhaltbaren Praxis des Subunternehmertums in der Fleischwirt- schaft entgegenzuwirken. Im Rahmen der Arbeit der Kontrollbehörden wurde deutlich, dass vor allem bei Beschäftigten von Subunternehmen rechtliche Vor- gaben nicht eingehalten werden und unzureichende Arbeitsbedingungen beste- hen. Der überwiegende Teil der Werkvertragsarbeitnehmerinnen und -arbeit- nehmer stammt aus Rumänien und Bulgarien. Aufgrund vorliegender Sprach- barrieren sind diese Beschäftigten auf Unterstützung angewiesen. Durch die Verknüpfung von Arbeitsverträgen mit Mietverträgen sowie der täglichen Ar- beitseinteilung besteht den zuständigen Prüfbehörden zufolge eine starke Ab- hängigkeit von den Werkvertragsunternehmen. 8. Wie soll durch das Arbeitsschutzkontrollgesetz (Bundestagsdrucksache 19/21978) das regionale Fleischerhandwerk konkret gestärkt werden, wie Bundesministerin Julia Klöckner in einer Pressemitteilung ankündigte (https://www.bmel.de/SharedDocs/Meldungen/DE/Presse/2020/200729- arbeitsschutzkontrollgesetz.html)? Im Arbeitsschutzkontrollgesetz soll im Bereich des Kerngeschäfts der Fleisch- wirtschaft, der Schlachtung, der Zerlegung und der Fleischverarbeitung der Einsatz von Werkvertrags- sowie Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern künftig nicht mehr zulässig sein. Hiervon soll das Fleischerhandwerk ausge- nommen werden, um eine weitere Zentralisierung in der Branche zu vermeiden. Durch diese Ausnahmeregelung wird der besonderen Struktur der Fleischerbe- triebe Rechnung getragen. In ländlichen Regionen existieren Fleischerbetriebe mit einer sehr überschaubaren Anzahl an Beschäftigten, überwiegend Familien- mitglieder. Vor allem der Strukturwandel in den Regionen und in der Landwirt- schaft zwingt viele Betriebe, um wettbewerbsfähig zu bleiben, zur ständigen Professionalisierung und Ausweitung ihrer Tätigkeiten. Weitere Restriktionen
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Drucksache 19/24604                                       –4–                Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode für diese kleinen und mittelgroßen Betriebe würden deren Erhalt in den Regio- nen gefährden. Auch das Fleischerhandwerk trägt zu einer Stärkung der regio- nalen Wirtschaft bei. 9. Wie viele Unternehmen bis 49 Mitarbeiter schlachten und zerlegen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland, und wie hoch ist der Anteil dieser Unternehmen an der gesamten Fleischerzeugung? Die Frage wird auf Basis des statistischen Unternehmensregisters des Statisti- schen Bundesamts beantwortet. Das statistische Unternehmensregister legt seit dem Berichtsjahr 2018 den Unternehmensbegriff der EU-Einheitenverordnung zugrunde, nach der das Unternehmen als „kleinste Kombination rechtlicher Einheiten, die eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen bildet und […] über eine gewisse Entscheidungsfreiheit ver- fügt“, definiert ist. Das Statistische Unternehmensregister weist bisher nur „Rechtliche Einheiten“ und „Niederlassungen“ aus. Das Datenangebot soll ab dem 4. Quartal des Jahres 2020 um Tabellen zu Unternehmen nach der EU- Unternehmensdefinition erweitert werden. Die Tabelle im Anhang enthält eine Auswertung zum aktuellen Stand des sta- tistischen Unternehmensregisters, Berichtsjahr 2018, zu den Rechtlichen Ein- heiten in der Wirtschaftsklasse 10.1 „Schlachten und Fleischverarbeitung“ der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008). Bei der Interpretation ist zu berücksichtigen, dass das statistische Unternehmensregister nur Rechtli- che Einheiten mit Beschäftigten und/oder steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen im Berichtsjahr ausweist. Zudem sei betont, dass ein Unterneh- men aus mehreren Rechtlichen Einheiten bestehen kann. Hinsichtlich weiterer methodischer Hinweise bei der Interpretation von Auswertungen aus dem sta- tistischen Unternehmensregister sei auf die entsprechende Publikation des Sta- tistischen Bundesamts verwiesen: https://www.destatis.de/DE/Themen/Branche n-Unternehmen/Unternehmen/Unternehmensregister/Methoden/methodische-gr undlagen.pdf?__blob=publicationFile. Die Tabelle zeigt, dass in der Wirtschaftsklasse 10.1 „Schlachten und Fleisch- verarbeitung“ der WZ 2008 ca. 10.000 Rechtliche Einheiten mit insgesamt ca. 174.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten tätig sind. Ihr Umsatz be- trug im Berichtsjahr 2018 ca. 49,3 Mrd. Euro. Rechtliche Einheiten in der Be- schäftigtengrößenklasse 0 bis 49 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte machten 94 Prozent der gesamten Rechtlichen Einheiten der Wirtschaftsklasse aus. Sie erwirtschaften 22 Prozent des Gesamtumsatzes aller Rechtlichen Ein- heiten dieser Wirtschaftsklasse und stellten 38 Prozent aller sozialversiche- rungspflichtig Beschäftigten. 10. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob es durch die Verab- schiedung des Arbeitsschutzkontrollgesetzes (Bundestagsdrucksache 19/21978) zu einer Erhöhung des Fleischpreises kommt, und wenn ja, wie hoch wird diese voraussichtlich sein? 11. Wie begründet der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil seine Einschätzung, dass steigende Fleischpreise aufgrund des Arbeits- schutzkontrollgesetzes lediglich „Ammenmärchen“ und „hohle Drohun- gen“ der Fleischwirtschaft seien (https://www.wiwo.de/unternehmen/ind ustrie/gesetz-verabschiedet-diese-regeln-beschert-heil-nun-der-fleischbra nche/26046706.html)? Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                    –5–                            Drucksache 19/24604 Auf die Ausführungen in Abschnitt VI. des Allgemeinen Teils der Gesetzesbe- gründung im Regierungsentwurf (Bundestagsdrucksache 19/21978) wird ver- wiesen. 12. Wie positioniert sich die Bundesregierung hinsichtlich der Kritik, dass es verfassungswidrig sei, Werkverträge nur in einer einzigen Branche zu verbieten (https://www.westfalen-blatt.de/Ueberregional/Nachrichten/Wi rtschaft/4241397-Nach-Toennies-Fall-Minister-Heil-will-auch-andere-Br anchen-pruefen-Streit-um-Werkvertraege)? Es ist Ausfluss des für jede Form staatlicher Regelsetzung maßgeblichen Ge- bots der Verhältnismäßigkeit, dass Einschränkungen nur dort erfolgen, wo sie – unter Berücksichtigung des Beurteilungsspielraums des Gesetzgebers – geeig- net, erforderlich und angemessen sind. Einschränkungen des Fremdpersona- leinsatzes sind daher – unbeschadet der Befugnis des Gesetzgebers zur genera- lisierenden und typisierenden Betrachtung – jeweils mit Blick auf die in einer Branche bzw. einem bestimmten Wirtschaftsbereich herrschenden Verhältnisse spezifisch zu begründen. Dem entsprechend werden die im Regierungsentwurf für ein Arbeitsschutzkontrollgesetz vorgesehenen Einschränkungen des Fremd- personaleinsatzes im Bereich der Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbei- tung, branchenspezifisch mit den in der Fleischwirtschaft vorgefundenen Miss- ständen begründet. Für vergleichbare Einschränkungen des Fremdpersonalein- satzes in anderen Branchen bzw. Wirtschaftsbereichen müssten ebenso jeweils spezifische Rechtfertigungsgründe angeführt werden. 13. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Schlacht- und Zerlegekapazi- täten durch zusätzlichen Infektionsschutzmaßnahmen in den Schlachtbe- trieben heruntergesetzt sind (https://www.v-d-f.de/news/pm-20201002- 0148)? a) Wenn ja, welche Auswirkungen hat das nach Kenntnis der Bundes- regierung auf die Abnahme der Schweine durch die Schlachtbetriebe, und ist der Bundesregierung bekannt, ob es dadurch zu Tierschutz- problemen kommt? b) Wenn ja, beabsichtigt die Bundesregierung, Ausnahmen vom Ar- beitsschutzgesetz für die Schlacht- und Zerlegebetriebe sowie eine Aussetzung des Sonn- und Feiertagsschlachtverbots einzuführen, um durch eine kurzfristige Erhöhung der Kapazitäten den Schlacht- schweinestau abzubauen? Die Fragen 13 bis 13b werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung ist bekannt, dass Corona-bedingte temporäre Schließun- gen von Schlachtbetrieben im Frühling/Sommer dieses Jahres sowie Maßnah- men zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, die die Kapazitätsauslastung der Schlachtbetriebe beinträchtigen, zu einem Stau bei der Schlachtung von Schweinen geführt haben. Die Bundesregierung geht davon aus, dass dadurch bedingt bislang grundsätzlich keine Tierschutzprobleme bestehen. Während ein großer Teil der Schlachtbetriebe mittlerweile wieder Schlacht- und Verarbeitungskapazitäten fast auf Vor-Corona-Niveau erreicht hat, arbeiten derzeit insbesondere drei große Schlachtbetriebe in Rheda, Sögel und Emstek noch mit deutlich verringerter Produktion. Die Bundesregierung steht mit allen Beteiligten in engem Kontakt, um den be- stehenden „Schlachtstau“ möglichst rasch zurückzufahren. Dabei ist ausdrück- lich zu betonen, dass der Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht zur Disposition
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Drucksache 19/24604                                       –6–                Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode stehen. Ausnahmen vom Arbeitsschutzgesetz für Schlacht- und Zerlegebetriebe sind nicht geplant. Ob Ausnahmen von den Arbeitszeitvorschriften insbesondere zur Beschäfti- gung an Sonn- und Feiertagen zugelassen werden können, ist im Einzelfall von den Arbeitsschutzbehörden der Länder zu prüfen. Sie können nach § 15 Absatz 2 des Arbeitszeitgesetzes solche Ausnahmen im öffentlichen Interesse geneh- migen. Bei der Prüfung dürfen rein wirtschaftliche Interessen der Betriebe kei- ne Rolle spielen. 14. Ist der Bundesregierung bekannt, dass durch die Ankündigung des Ar- beitsschutzkontrollgesetzes (Bundestagsdrucksache 19/21978) mit dem Verbot des Einsatzes von Fremdarbeitskräften in der Fleischwirtschaft ab dem 1. Januar 2021 bereits jetzt Arbeitskräftemangel in den Schlachtbe- trieben besteht, sodass für zusätzliche Schichten oder Schlachtungen am Wochenende kein zusätzliches Personal zur Verfügung steht (https://ww w.v-d-f.de/news/pm-20201002-0148)? a) Wenn ja, welche Auswirkungen hat das nach Kenntnis der Bundes- regierung auf die Abnahme der Schweine durch die Schlachtbetriebe, und ist der Bundesregierung bekannt, ob es dadurch zu Tierschutz- problemen kommt? b) Wenn ja, beabsichtigt die Bundesregierung, Ausnahmen vom Ar- beitsschutzgesetz für die Schlacht- und Zerlegebetriebe sowie eine Aussetzung des Sonn- und Feiertagsschlachtverbots einzuführen, um durch eine kurzfristige Erhöhung der Kapazitäten den Schlacht- schweinestau abzubauen? Die Fragen 14 bis 14b werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung ist die Aussage des Verbands bekannt. Der Bundesregie- rung liegen jedoch keine Belege zur Richtigkeit der Aussage vor, dass die An- kündigung des Arbeitsschutzkontrollgesetzes zu einer Reduktion der Arbeits- kräfte geführt haben soll. Aus Sicht der Bundesregierung ist vielmehr davon auszugehen, dass aufgrund der Coronavirus-Ausbrüche in Betrieben der Fleischwirtschaft und der damit verbundenen gesellschaftlichen Debatte im In- und Ausland sowie der Gefahr der Ansteckung mit dem Coronavirus weniger Arbeitskräfte aus dem Ausland einreisen konnten oder wollten.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –7– Drucksache 19/24604
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