Zwei Jahre Qualifizierungschancen- und Folgegesetz - Einführung der neuen Pflichtberatungsangebote der Weiterbildungsberatung der Bundesagentur für Arbeit

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Deutscher Bundestag                                                           Drucksache 19/29992 19. Wahlperiode                                                                            21.05.2021 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Jessica Tatti, Sabine Zimmermann (Zwickau), Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Sören Pellmann, Harald Weinberg, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE. Zwei Jahre Qualifizierungschancen- und Folgegesetz – Einführung der neuen Pflichtberatungsangebote der Weiterbildungsberatung der Bundesagentur für Arbeit Am 1. Januar 2019 trat das „Qualifizierungschancengesetz“ (kurz: QCG) in Kraft. Das Gesetz hatte das Ziel, die berufliche Weiterbildung durch mehr von der Bundesagentur für Arbeit (BA) finanzierte Förderungen zu verbreitern und zu intensivieren. Anlass für die umfangreicheren und breiter aufgestellten För- dermöglichkeiten war, dass neben arbeitslosen und arbeitsuchenden Leistungs- beziehenden auch aktuell in Betrieben Beschäftigte durch öffentlich geförderte Fort- und Weiterbildungen für den anstehenden technischen und wirtschaftli- chen Strukturwandel der Arbeitswelt vorbereitet und ertüchtigt werden sollen. Stichworte für den Strukturwandel sind u. a. Digitalisierung und Dekarbonisie- rung der Wirtschaft. Zudem sollten Fort- und Weiterbildungen in Bereichen mit ausgeprägtem Fachkräftemangel („Engpassberufe“) besser gefördert werden. Die Fördermöglichkeiten des QCG wurden während der Corona-Pandemie im Oktober 2020 durch das „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ noch einmal erweitert. Teil des Qualifizierungschancengesetzes sind zwei neue, ab dem 1. Januar 2019 eingeführte Beratungsangebote der BA, nämlich die Weiterbildungs- bzw. die Qualifizierungsberatung. Beide Beratungsangebote sind von der BA verpflich- tend anzubieten. Während bei der Weiterbildungsberatung alle Beschäftigten, unabhängig ihres derzeitigen Status, ein individuelles Beratungsrecht zu Fragen und Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung haben, adressiert die Qualifi- zierungsberatung Unternehmen, die sich zu Fragen der Qualifizierung ihrer Be- schäftigten und zu Möglichkeiten der Finanzierung beraten lassen möchten (vgl. §§ 29-31 SGB III neu, siehe dazu Bundestagsdrucksache 19/4948, z. B. S. 15, 21-23). Die Fragestellerinnen und Fragesteller wollen erfahren, wie die Bundesregie- rung nach zwei Jahren die bisherige Wirkung des Qualifizierungschancengeset- zes bewertet, und ob sie erste Weiterentwicklungs- oder Korrekturbedarfe sieht, um die ursprünglich anvisierten Ziele besser zu erreichen. Hierzu wurde der Bundesregierung eine Berichtspflicht auferlegt. Der Bericht wurde am 6. Janu- ar 2021 mit der Drucksachennummer 19/25785 vorgelegt. Er lässt jedoch aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller viele Fragen offen. Nachfolgend liegt der Fokus der Fragestellung auf der Weiterbildungsberatung.
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Drucksache 19/29992                                 –2–                Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie bewertet die Bundesregierung den Stand der Umsetzung des Rechts- anspruchs auf Weiterbildungsberatung durch die BA und in den lokalen Agenturen für Arbeit (AfA)? Wird nach Kenntnis der Bundesregierung in allen AfA flächendeckend seit dem 1. Januar 2019 Weiterbildungsberatung angeboten? Falls nicht, seit wann wurde das Angebot jeweils zum Regelangebot ge- macht? 2. Wie viele Weiterbildungsberatungen hat die BA bzw. haben die lokalen AfA in 2019 bzw. 2020 durchgeführt (bitte Anzahl Beratungsfälle angeben pro Jahr, falls möglich auch monatlich, sowie bitte zudem getrennt nach Bundesländern)? Entsprechen die Anzahl von Beratung und die Entwicklung der Beratungs- zahlen den Erwartungen der Bundesregierung? Wo sieht die Bundesregierung ggfs. Weiterentwicklungs- oder Korrektur- bedarfe? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung dafür bereits ergriffen? Wie lange dauert eine durchschnittliche Beratung und wie viele einzelne Beratungsgespräche umfasst diese (gerne neben dem Durchschnitt weitere Daten angeben)? Wie hoch ist der durchschnittliche Stundenaufwand pro Beratungsfall (inkl. Vorbereitung und Nachbereitung, Overhead der Verwaltung)? Wie lange war die durchschnittliche Wartezeit für Ratsuchende von der Anfrage bis zum Start der Beratung (bitte getrennt für 2019 und 2020, ger- ne auch regional differenziert angeben)? Welche Kanäle/Settings werden in welchem Umfang für die Beratung ge- nutzt (bitte jeweils prozentuale Anteile u. a. für persönliche Beratung, Te- lefonie, Videokonferenz etc. angeben, bitte getrennt für 2019 und 2020 an- geben)? An welchen Kriterien bemisst die BA und die Bundesregierung, ob eine Weiterbildungsberatung erfolgreich war oder nicht? Werden diese Kriterien tatsächlich überprüft und zu welchen Ergebnissen kamen die Prüfenden? 3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Zusammensetzung der Beratenenstruktur, u. a.: Wie viele der Beratenen waren zum Zeitpunkt der Beratung a) arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet im Bereich SGB III, b) leistungsbeziehend im SGB II, c) Frauen, d) Menschen mit Migrationshin- tergrund oder Ausländer:innen, d) mindestens 45 Jahre alt, e) allein erzie- hend, f) gering qualifiziert bzw. ohne abgeschlossene Berufsausbildung, g) mit abgeschlossener Berufsausbildung, h) mit abgeschlossenem Studium oder Meister/Techniker-Abschluss, i) teilzeitbeschäftigt, j) befristet be- schäftigt oder k) selbständig bzw. freiberuflich beschäftigt (bitte jeweils angeben: totale Anzahl, Prozentwert an allen durchgeführten Beratungen, bitte zudem als Vergleichswert angeben, wie hoch der jeweilige Prozent- wert der genannten Gruppe an der Erwerbsbevölkerung ist)? Entspricht die Zusammensetzung der Beratenenstruktur den Erwartungen der Bundesregierung? Wo sieht die Bundesregierung ggfs. Weiterentwicklungs- oder Korrektur- bedarfe?
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode               –3–                           Drucksache 19/29992 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Wünscht sich die Bundesregierung mehr Weiterbildungsberatungen für be- sonders am Arbeitsmarkt benachteiligte Gruppen wie etwa gering Qualifi- zierte, Teilzeit- und befristet Beschäftigte oder Alleinerziehende? Und falls ja, mit welchen Maßnahmen soll die Inanspruchnahme gesteigert werden? 4. Verfügt die BA nach Kenntnis der Bundesregierung über ein bundesweites Weiterbildungsberatungskonzept, das für die Umsetzung in den AfA ver- pflichtend ist (bitte, falls vorhanden, verfügbar Quelle angeben)? Teilt die Bundesregierung und nach Kenntnis der Bundesregierung die BA die Ansicht, dass Beratung (im engeren Sinn) zwingend über das Erteilen von Informationen („Service“) hinaus geht, also zumindest beinhaltet, dass ein (individueller, persönlicher) Ratschlag erteilt wird? Und trifft dies nach Kenntnis der Bundesregierung auch für die Weiterbil- dungsberatung zu? Orientiert sich das Konzept eher an der Pilotierung Weiterbildungsbera- tung (WBB, vgl. IAB-Forschungsbericht 1/2017) oder eher an der im März 2017 an drei Standorten gestarteten Pilotierung der „Lebensbeglei- tenden Berufsberatung“ (LBB, vgl. z. B. www.iab-forum.de/projekt-ich- lebensbegleitende-berufsberatung-in-der-erprobung/) und warum ist das so? Falls ein Konzept vorliegt: a) In welchem Verhältnis steht die Orientierung an den individuellen Wünschen der Ratsuchenden zu den Erfordernissen des Arbeitsmarkts (personenbezogene vs. instrumentelle Zielsetzung) und wie wird das in den Beratungen thematisiert, b) welche Zielgruppen wer- den durch welche spezifischen Beratungsmodule oder Methoden beson- ders adressiert, c) an welchen Indikatoren wird der Erfolg der Mitarbeiter- innen und Mitarbeiter gemessen, d) welche Methoden werden in der Infor- mationsberatung, der Kompetenzentwicklungsberatung, der Lernberatung bzw. der Laufbahnberatung den Beratenden nahegelegt bzw. vorgegeben? 5. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den lokalen AfA jeweils ei- gene „Spezial“-Abteilungen für die Weiterbildungsberatung, in denen be- sonders aus- und/oder weitergebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abseits des Arbeitsvermittlungsgeschäfts eingesetzt werden? Falls nein, welche anderen Modelle der Umsetzung gibt es und wie häufig sind die jeweiligen Modelle? Falls nein, warum haben sich Bundesregierung und BA gegen die Empfeh- lung aus der Pilotierung zur Weiterbildungsberatung (WBB, vgl. IAB- Forschungsbericht 1/2017, S. 74ff) entschieden, die Weiterbildungsbera- tung als spezialisierte und eigenständige Aufgabe einer ergebnisoffenen Beratung mit höherem Autonomiegrad innerhalb der AfA zu gestalten? 6. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden bundesweit in der Wei- terbildungsberatung auf wie vielen Stellen eingesetzt (bitte getrennt ange- ben für 2019 und 2020, bitte zusätzlich angegeben getrennt nach Bundes- ländern, bitte zusätzlich durchschnittliche Stellenzahl je AfA und je 1.000 Beschäftigte des Gebiets angeben)? Welche Kenntnisse und formalen Qualifikationen der Beratenden werden für eine derart qualifizierte Beratung bei der BA nach Kenntnis der Bundesregierung zwingend vorausgesetzt und wie schult die BA ggfs. die Mitarbeitenden hierzu weiter? Welche besonderen oder weiteren Kompetenzen (Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten, Methoden, insb. Analyse- und Beratungstechniken, soziale
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Drucksache 19/29992                                –4–                Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. und reflexive Kompetenzen etc.) benötigt nach Ansicht der Bundesregie- rung eine qualifizierte Mitarbeiterin bzw. ein qualifizierter Mitarbeiter in der Weiterbildungsberatung über die Kenntnisse einer Arbeitsvermittlerin bzw. eines Arbeitsvermittlers hinaus? Orientiert sich die die BA nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich des Kompetenzprofils der eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an einem bestimmten Kompetenzprofil für Beratende, etwa dem des Nati- onalen Forums Beratung in Bildung, Beruf und Beschäftigung (nfb) und der der Forschungsgruppe Beratungsqualität (verfügbar über www.elgp n.eu/elgpndb/fileserver/files/51)? Falls nein, sieht die Bundesregierung einen Handlungsbedarf, damit die eingesetzten Beraterinnen und Berater angemessen auf ihre Aufgaben vor- bereitet werden können? Verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung die von den AfA eingesetz- ten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitet tatsächlich über diese Qualifikatio- nen? Falls nein oder unbekannt, welche Maßnahmen zur Befähigung ergreift die BA nach Kenntnis der Bundesregierung? Wie viele der in der Weiterbildungsberatung eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über eine abgeschlossene a) pädagogische, b) beraterische bzw. Coaching- Ausbildung? 7. Beraten die Beratenden der Weiterbildungsberatung in den lokalen Agen- turen für Arbeit ausschließlich zu von der BA geförderten bzw. förderfähi- gen Weiterbildungen oder umfassend im Sinne der Beratenen, also z. B. auch zu Studiengängen und ggfs. möglichen Förderungen des Berufsaus- bildungsförderungsgesetzes (BAföG) oder zu Aufstiegsweiterbildungen und anderen Aus- und Weiterbildungen, die über das Aufstiegsfortbil- dungsförderungsgesetz (AFBG) förderfähig sind? Beraten die Beraterinnen und Berater nach Kenntnis der Bundesregierung auch über mögliche (Teil-) Anerkennung ausländischer Ausbildungs- und Studienabschlüsse? 8. Wie viele Bildungsgutscheine oder sonstige Förderzusagen bezüglich des Nachholens von Haupts- oder vergleichbaren Schulabschlüssen hat die BA nach Kenntnis der Bundesregierung bewilligt bzw. wie viele wurden ein- gelöst (bitte Förderzahlen angeben für die Zeiträume 1. Halbjahr 2017, 2. Halbjahr 2017, 1. Halbjahr 2018, 2. Halbjahr 2018, 1. Halbjahr 2019, 2. Halbjahr 2019, 1. Halbjahr 2020, 2. Halbjahr 2020)? Beraten nach Kenntnis der Bundesregierung die lokalen Agenturen für Ar- beit in der Weiterbildungsberatung aktiv auf das Nachholen eines Haupt- oder gleichwertigen Schulabschlusses hin? Werden Ratsuchende ohne Hauptschulabschluss von den Beratenden stets aktiv auf den Rechtsanspruch auf Förderung, der seit Ende Mai 2020 be- steht, hingewiesen? Mit Hilfe welcher Weisungen oder ähnlichem sichert die BA und das BMAS, dass die Beratenen vollständig und proaktiv informiert werden? 9. Mit welchen anderen öffentlichen und privaten Beratungsanbietern kon- kurriert die BA nach Kenntnis der Bundesregierung mit ihrer Weiterbil- dungsberatung (bitte Überschneidungen in Beratungsangeboten oder Tei- len davon angeben, jeweils unter Angabe der anderen Anbieter, insb. bitte eingehen auf Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Bera-
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode             –5–                          Drucksache 19/29992 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. tungsangebote zu Bildungsgutscheinen, Anerkennungsberatungsstellen, Studienberatung, sonstige vergleichbare Angebote von oder im Auftrag von Ländern und Kommunen etc.)? Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweite und/oder regio- nale Kooperationsvereinbarung zwischen BA und anderen Weiterbildungs- beratungsanbietern und falls ja, mit wem, und was sind die jeweils wich- tigsten Punkte der Vereinbarungen? 10. Wie viele Mittel hat die BA nach Kenntnis der Bundesregierung in 2019 bzw. 2020 für die Weiterbildungsberatung ausgegeben (Personal-, Sach- und Verwaltungskosten)? Welche Kosten erwartet die BA in 2021 sowie 2022? Wie teuer war eine durchschnittliche Weiterbildungsberatung einer bzw. eines Ratsuchenden für die BA? Berlin, den 19. Mai 2021 Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
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Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333
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