sidharta_geschwaerzt.pdf
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Sidhartha, München“
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Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.
Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.
Kontrelibereich Verstoß Detailfeststellungen (ggf. Beiblatt/Anlagen): Fundstelle (Gesetz): Art. 4 Abs. 2 i.V;m. Anh.Il Kap.II Nr. 1 (Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene) Behebung: , Hygiene allgemein (Betriebshygiene), Ausstattung (Vw) Küche x Küche x Kühlraum/Külcke X Kühlraum/Küche X Linksseitig beim mittleren Herdbereich stand ein Ablagetisch, dieser war an den Randbereichen und denGriffleisten mit alten, klebrigen Schmutzablagerungen behaftet. Die Küchenausstattung kann im Laufe des Arbeitsprozesses immer wieder von den Köchen berührt werden (Kontaminationsrisiko). Siehe Bild Nr. 8 - 10 Fundstelle (Gesetz): Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap.III Nr. 1 (Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene) Behebung: Hygiene allgemein (Betriebshygiene), Herd war verunreinigt : Beim linksseitigem Kochbereich (Fensterfront) waren zum Kontrollzeitpunkt die Herdmuldennichtin Betrieb, diese waren mit eineralten verschmutzten Alufolie abgedeckt. Auf den zwei Brennervorrichtungen stand ein großer Topf (Außenseiten waren klebrig) befüllt einer roten Flüssigkeit. Die Grillplatte linksseitig war an den Randbereichen mit alten Lebensmittelresten verschmutzt. Die Küchenausstattung kann im Laufe des Arbeitsprozesses immer wieder von den Köchen berührt werden (Kontaminationsrisiko). Siehe Bild 13-17 Fundstelle (Gesetz): Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. V Nr. 1a (Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene) Behebung: . Hygiene allgemein (Betriebshygiene), Ausstattung (Vw) Die Einlegeböden des Regalssystems waren größtenteils verschmutzt und an drei Einlegeböden im unterem Bereich waren Roststellen erkennbar. Zum Zeitpunkt der Kontrolle lagerten zahlreiche Lebensmittelbehältnisse, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden (Kontaminationsrisiko). Esist nicht auszuschließen, dass die in der Küche offen verarbeiteten Lebensmittel durch mit alten Verschmutzungen mikrobiell kontaminiert ‘werden. 2 ü Siehe Bild Nr. 19 — 22 Fundstelle (Gesetz): Art. 4 Abs. 2 i.V.m: Anh. Il Kap.III Nr. 1 (Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene) Behebung: Hygieneallgemein (Betriebshygiene), Fußboden Randbereiche verunreinigt Am Fußbodenbereich (Laufwege der Köche) und insbesonderein den Rand- und Eckbereichen warenalte Schmutzablagerungenerkennbar. Zahlreiche Lebensmitteleimer und Milch Kartonagenlagerten direkt am unsauberem Boden, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden (Kontaminationsrisiko). Esist nicht auszuschließen, dass die in der Küche verarbeiteten Lebensmittel durch mit alten Verschmutzungen mikrobiell kontaminiert werden. “
Kontrolibereich Detailfeststellungen (ggf. Beiblatt/Anlagen): Verstoß Siehe Bild Nr. 18, 19, 23 und 24 Fundstelle (Gesetz): Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. II Nr. 1f (Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene) im Behebung: Theke 10. sachfremde Kontrollpunkte/Verstöße, Leer 1 - sachfremde Verstöße x Für das gesamte Küchenpersonal ohne eine wissenschaftliche Ausbildung oder eine Berufsausbildung fehlte eine Schulung, in der Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs mit Lebensmitteln einschließlich der Lebensmittelhygiene vermittelt werden. Fundstelle (Gesetz): () Behebung: Gesamt-Ergebnis: Beanstandungen U] Keine [] Geringgradige [J] Mittelgradige Maßnahmen: Datum: Art der Maßnahme: Status: [L_] Hochgradige
Maßnahmen: Datum: 01.12.2017 Art der Maßnahme: mündliche Belehrung Status:
Kontrolle Fachbereich Lebensmittel/FLHY - Ergebnisprotokoll Stadt München Betrieb: En sichartha Anschrift: WolfratshauserStr. 211 (Standort) 81479 München Thalk.Obersendl.- Forsten-Fürstenr.-Solln Öffnungszeit: Betriebsnummer(n): Registrierungen/ Zulassungen: Ruhetage: Durchführender der Kontrolle: EEE Beteiligte: - (Behörde) Beteiligte: EEE (Betrieb) Datum der Kontrolle: 14.12.2017 Art der Kontrolle: ‘ Uhrzeit von: 11:35 bis: 12:00 Nachkontrolle Schwerpunkt(e): Lebensmittelbetriebsart(en): kontrolliert Dienstleistungsbetriebe Speisegaststätte Dienstleistungsbetriebe Partyservice X Bemerkung: Detailfeststellungen (ggf. Beiblatt/Anlagen): 1. | Kontrolibereich Hygiene allgemein (Betriebshygiene), Ausstattung (Vw) Verstoß Küche X Küche x Linksseitig beim mittleren Herdbereich stand ein Ablagetisch, dieser war an den Randbereichen und den Griffleisten mit alten, klebrigen Schmutzablagerungenbehaftet. Die Küchenausstattung kann im Laufe des Arbeitsprozesses immer wieder von den Köchen berührt werden (Kontaminationsrisiko). Siehe Bild Nr. 8 - 10 Fundstelle (Gesetz): Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. Ill Nr. 1 (Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene) Behebung: 2. Hygiene allgemein (Betriebshygiene), Herd war verunreinigt . Beim linksseitigem Kochbereich (Fensterfront) waren zum Kontrollzeitpunkt die Herdmuldennichtin Betrieb, diese waren mit einer alten verschmutzten Alufolie abgedeckt. Auf den zwei Brennervorrichtungenstand ein großer Topf (Außenseiten waren klebrig) befüllt einer roten Flüssigkeit. Die Grillplatte linksseitig war an den Randbereichen mit alten Lebensmittelresten verschmutzt. Die Küchenausstattung kann im Laufe des Arbeitsprozesses immer
): en ag nl /A tt la ib Be . gf (g en ng lu el st st fe il ta De [ Kontrolibereich Verstoß wieder von den Köchen berührt werden (Kontaminationsrisiko). Siehe Bild 13 - 17 1a Nr. V p. Ka Il h. An m. V. i. 2 s. Ab 4 . Art : z) et es (G le el Fundst e) en gi hy el tt mi ns be Le er üb 04 20 2/ 85 Nr. G) g (E un dn or er (V w. Behebung: Hygiene allgemein (Betriebshygiene), Ausstattung (Vw) Kühlraum/Küche X ai E rn : ) 8 Theke x Die Einlegeböden des Regalssystems waren größtenteils verschmutzt und andrei Einlegeböden im unterem Bereich waren Roststellen erkennbar. Zum Zeitpunkt der Kontrolle lagerten zahlreiche Lebensmittelbehältnisse, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden (Kontaminationsrisiko). Esist nicht auszuschließen, dass die in der Küche offen verarbeiteten Lebensmittel durch mit alten Verschmutzungen mikrobiell kontaminiert werden. Siehe Bild Nr. 19-22 Fundstelle (Gesetz): Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. III Nr. 1 (Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene) Behebung: 0 En en rn 0 Bananen Fr 7. sachfremde Kontrolipunkte/Verstöße, Leer 1 - sachfremde Verstöße Für das gesamte. Küchenpersonal ohneeine wissenschaftliche Ausbildung oder eine Berufsausbildung fehlte eine Schulung, in der Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs mit
Kontrollbereich Detailfeststellungen (ggf. Beiblatt/Anlagen): Verstoß Lebensmitteln einschließlich der Lebensmittelhygiene vermittelt werden. Fundstelle (Gesetz): () BE Behebung: Gesamt-Ergebnis: Beanstandungen U] Keine [] Geringgradige [J] Mittelgradige Maßnahmen: Datum: 14.12.2017 Art der Maßnahme: mündliche Belehrung Status: [] Hochgradige