Deutscher Bundestag Drucksache 19/17960 19. Wahlperiode 13.03.2020 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniel Föst, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/17399 – IT-System für Hochbaumaßnahmen des Bundes Vorbemerkung der Fragesteller Der Bundesrechnungshof hat in seiner Bemerkung 03/2019 kritisiert, dass sich der Aufbau eines IT-Systems zum Management der wesentlichen Projektdaten aller Bundeshochbaumaßnahmen seit Jahren verzögert (https://www.bundesre chnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/bemerkungen-jahresberichte/j ahresberichte/2019/langfassungen/03). Damit fehle dem zuständigen Bundes- ministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) eine wichtige Grundlage, um den Bundesbau zu reformieren. Bereits 2016 wurde ein entsprechendes IT- System in der „Reform Bundesbau“ angekündigt. Laut der Bemerkung des Bundesrechnungshofes hat das BMI den Aufbau bisher nicht vorangebracht. Die Hochbauprojekte des Bundes sind regelmäßig von Kosten- und Termin- überschreitungen betroffen: Laut der Antwort der Bundesregierung auf Bun- destagsdrucksache 19/10999 wurden bei 44 Prozent der vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) geleiteten Bauprojekte des Bundes über 10 Mio. Euro Terminrisiken identifiziert und bei 41 Prozent der Bauten über- steigen die Kostenprognosen die haushaltsmäßig anerkannte Kostenobergren- ze. 1. Ist der Aufbau eines IT-Systems zum Management der wesentlichen Pro- jektdaten aller Bundeshochbaumaßnahmen nach Auffassung der Bundes- regierung dringend geboten? Ja. Aus Sicht der Bundesregierung ist der Aufbau eines IT-Systems zum Ma- nagement der wesentlichen Projektdaten aller Bundesbaumaßnahmen für eine verbesserte Informationslage und eine ebenengerechte Steuerung dringend ge- boten. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 11. März 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 19/17960 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Aus welchen Gründen wurde der seit 2016 angekündigte Aufbau dieses IT-Systems bislang nicht vorangebracht? Im Bundesbau besteht eine sehr komplexe Beteiligungsstruktur mit vielen un- terschiedlichen IT-Systemen und Datenvorhaltungen (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat – BMI, Bundesministerium der Verteidigung – BMVg, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – BImA, 16 für den Bund tätige Bauverwaltungen, Maßnahmenträger, Nutzer etc., Projektsteuerer, Planer, Bau- firmen) mit unterschiedlichen Anforderungen im Zusammenhang mit Bedarfs- planung, Standort- und Beschaffungsentscheidungen, Planung, Bauvorberei- tung und Durchführung von Bundesbaumaßnahmen einschließlich der Be- triebsphase. Es zeigte sich, dass der zunächst verfolgte Ansatz, ein allumfassen- des IT-System aufzubauen, zwar wünschenswert wäre, die Umsetzung aber sehr langwierig, ausgesprochen komplex und risikobehaftet sein würde, insbe- sondere hinsichtlich der Akzeptanz der Beteiligten hinsichtlich ihrer eigenen IT- und Datenstrukturen. Um möglichst schnell über die benötigte zentrale Da- tenbank zumindest in wichtigen Teilen zu verfügen, wird nun der Ansatz eines stufenweisen Aufbaus verfolgt, bei dem zunächst verfügbare Hauptdaten zu- sammengeführt und IT-gestützt bereitgestellt werden, um dann in weiteren Stu- fen die Datenbank zu verbreitern und zu vertiefen. 3. Hat die Bundesregierung bereits den vom Bundesrechnungshof geforder- ten verbindlichen Terminplan für den Aufbau des IT-Systems erstellt, und falls ja, welche konkreten Meilensteine beinhaltet er? Ein verbindlicher Terminplan mit konkreten Meilensteinen für den Aufbau ei- ner Datenbank wird derzeit erarbeitet. 4. Bis wann will die Bundesregierung das IT-System aufbauen und in Betrieb nehmen? Im ersten Schritt erfolgt der Aufbau einer zentralen Projektdatenbank auf Grundlage vorhandener Projektdaten und vorhandener IT-gestützter Bereichs- datenbanken für die zivilen Bundesbaumaßnahmen. Dazu gehört z. B. die so genannte IT-gestützte eVKE-Datenbank, in der bereits jetzt projekt- und leis- tungsscharf alle von den Bundesbauverwaltungen erbrachten Leistungen mit ihren Kosten erfasst sind. Der Abschluss dieser Phase wird für Anfang 2021 angestrebt. Dieses Ziel ist ambitioniert, weil u. a. die dafür erforderlichen IT-Programmier- arbeiten mit nicht unerheblichem Zeitbedarf ausgeschrieben und vergeben wer- den müssen. In einem weiteren Schritt sollen ab 2021 die vorhandenen unterschiedlichen de- zentralen Datenbestände der Bundesbauverwaltungen in die zentrale Projektda- tenbank sukzessive integriert werden. 5. Welche Schritte zum Aufbau eines entsprechenden IT-Systems hat die Bundesregierung bisher unternommen? Folgende Schritte wurden seitens BMI bisher unternommen: – Festlegung des BMI-Datenbedarfs – Beauftragung der Bundesbauverwaltung in Niedersachsen mit der konkre- ten Konzeption, dem Aufbau und der Einführung der IT-gestützten bauver-
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/17960 waltungübergreifenden Datenbank als zentrale Stelle in enger Zusammenar- beit mit dem BMI. 6. Welche Daten zu den Bundeshochbaumaßnahmen muss die Datenbank nach Auffassung der Bundesregierung enthalten? Die Datenbank muss alle relevanten Informationen u. a. zu Flächen, Art der Nutzung, Nutzungskosten, Bauaufgabe, Beteiligten, Kosten, Terminen, Verga- beverfahren, Umsetzung (bau-)politischer Ziele (z. B. Nachhaltigkeit, Energie- effizienz, Kunst am Bau), erteilten Aufträgen, Planungs- und Bautenständen enthalten. 7. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der Aufbau einer entsprech- enden Datenbank die Kosten- und Termintreue von Bundeshochbauten verbessern könnte (bitte begründen)? Ja. Aus Sicht der Bundesregierung ist eine IT-gestützte ebenengerechte zentrale Datenbank ein wichtiges Instrument zur schnellen Informationsbereitstellung, für ein zeitgemäßes Controlling sowie eine effiziente Steuerung. Sie unterstützt damit auch die Verbesserung der Kosten und Termintreue. Einerseits kann auf Basis aktueller Daten bei Projektstörungen besser und frühzeitiger gegensteuert werden, andererseits können Erkenntnisse von laufenden bzw. abgeschlossenen Projekten bei anderen Projekten kontinuierlich genutzt werden. 8. Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für den Aufbau eines entsprechenden IT-Systems? Die Kosten für den Aufbau einer IT-gestützten zentralen Datenbank für die zi- vilen Hochbaumaßnahmen des Bundes werden derzeit mit rd. 4 Mio. Euro ab- geschätzt. 9. Beabsichtigt die Bundesregierung, zum Aufbau des IT-Systems externe Berater heranzuziehen oder diese mit dem Aufbau des Systems zu beauf- tragen? Für den Aufbau der Datenbank werden in angemessenem Umfang externe Be- rater bzw. Dienstleister, z. B. im Zusammenhang mit IT-Leistungen, insbeson- dere zur Programmierung und IT-Schnittstellen, beauftragt. Die inhaltliche Konzeption erfolgt durch die Bundesbauverwaltung entsprechend ihrem Be- darf. 10. Beabsichtigt die Bundesregierung eine gemeinsame Datenbank aller Bundeshochbaumaßnahmen (zivil und militärisch), und wenn nein, wes- halb nicht? Aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen des BMI (zuständig für Bun- desbauverwaltung und Regelwerke insgesamt sowie zivile Bundesbaumaßnah- men) und des BMVg (zuständig für militärische Bundesbaumaßnahmen sowie Nutzung und Betrieb) macht es Sinn, getrennte Datenbanken zu entwickeln und zu betreiben. Allerdings wird sichergestellt werden, dass ein Datenaustausch und eine übergreifende Auswertung möglich sind.
Drucksache 19/17960 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Welche Bauverwaltungen der Länder sind aktuell mit Hochbauaufgaben des Bundes betreut? Zur Erledigung seiner Bauangelegenheiten in den Ländern (mit Ausnahme im Land Berlin) leiht sich der Bund auf der Grundlage von § 5 des Finanzverwal- tungsgesetzes und bilateraler Verwaltungsabkommen vereinbarte Teile der Bau- verwaltung der Länder gegen Kostenerstattung, unterstellt sie seiner Fachauf- sicht und nutzt sie wie eigene Behörden. Es handelt sich insoweit im funktionalen Sinne um Bundesverwaltung. Alle für den Bund in den Ländern tätigen Bauverwaltungen sind mit Hochbauaufgaben des Bundes befasst. 12. Besitzen alle Bauverwaltungen der Länder nach Kenntnis der Bundes- regierung für die Hochbauaufgaben des Bundes eigene Datenbanken mit wesentlichen Projektdaten wie Art der Nutzung, Projektstand sowie Kosten- und Termindaten? Nach Kenntnis der Bundesregierung verfügen alle für den Bund in den Ländern im Wege der Organleihe (vgl. Antwort zu Frage 11) tätigen Bauverwaltungen über eigene Datenbanken, allerdings in unterschiedlichen Datenformaten, Da- tentiefe sowie IT-Systemen mit unterschiedlichen Qualitäten. Die neue zentrale Datenbank. 13. Wie viele Hochbaumaßnahmen des Bundes sind derzeit in der Planungs- oder Bauphase? Derzeit befinden sich ca. 2.000 investive Einzelmaßnahmen mit Gesamtkosten in Höhe von mehr als 2 Mio. Euro in der Planungs-und Bauphase bis zur Rech- nungslegung. Zur Zahl der investiven Maßnahmen unter 2 Mio. Euro und zu den der Bauunterhaltungsmaßnahmen liegen der Bundesregierung keine Ge- samtstatistiken vor. 14. Welche Daten von Liegenschaften des Bundes sind im Zuge des Neubaus bzw. im Bestand regelmäßig im Rahmen der Betreiberverantwortung und konkreter gesetzlicher Bestimmungen (z. B. Bauproduktenverordnung) zu erfassen und vorzuhalten, inwieweit haben sich diese Bestimmungen in den letzten fünf Jahren geändert, welche zusätzlichen Bestimmungen kommen absehbar in den nächsten zehn Jahren hinzu, und in welcher Form halten die zuständigen Bundesbehörden diese Daten bislang vor? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen bzw. Statistiken vor. 15. Wie sehen die konkreten Planungen der Bundesregierung aus, diese und andere relevante Bauwerksdaten, z. B. auch zur besseren Recyclingfähig- keit von Baustoffen, in BIM-fähige (BIM = Building Information Mode- ling) Datenbanken zu integrieren bzw. diese flächendeckend einzufüh- ren? Konkrete Planungen hierzu liegen noch nicht vor. Grundsätzliches Ziel der Bundesregierung ist es, die relevanten Bauwerksdaten für den Bundesbau in BIM-fähigen Datenbanken zu integrieren bzw. aus diesen Datenbanken die re- levanten Daten zu generieren.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –5– Drucksache 19/17960 16. Bei wie vielen Vergaben (prozentual und absolut) im Rahmen von Neu- bauten im Bundeshochbau wurde das Zuschlagskriterium „Kosten“ nach § 59 der Vergabeverordnung (VgV) in den letzten drei Jahren auf Grund- lage der Lebenszykluskosten berechnet? Plant die Bundesregierung, diese Quote zu erhöhen, und wenn ja, wie? Bei allen investiven Baumaßnahmen über 2 Mio. Euro erfolgt entsprechend dem Regelwerk als Teil der Haushaltsunterlagenaufstellung eine Wirtschaft- lichkeitsuntersuchung mit – soweit relevant – einer Standort- und Variantenun- tersuchung. Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen beziehen sich nicht nur auf die Investitionskosten, sondern erfassen den gesamten Lebenszyklus der Immo- bilie. Die Wirtschaftlichkeit der untersuchten Handlungsoptionen ergibt sich dann aus den jeweiligen Barwerten und ggf. nichtmonetären Bewertungskriteri- en. Insoweit sind bei allen größeren Investitionen im Zusammenhang mit Bundes- bauvorhaben frühzeitig die Lebenszykluskosten zu betrachten. Wenn sich hie- raus eine Eigenbaulösung ergibt, erfolgt eine vertiefende Planung und in der Regel eine Ausschreibung der erforderlichen Bauleistungen als Einheitspreis- verträge mit detaillierten Leistungsverzeichnissen. Damit wird von den Anbie- tern ein identisches Bau-Soll verlangt, bei dem sich die Lebenszykluskosten mit Ausnahme der Anfangsinvestitionskosten (Zuschlagskriterium Kosten bzw. Angebotssumme) nicht unterscheiden. Insoweit ist es hier weder sinnvoll noch erforderlich Lebenszykluskosten als Zuschlagskriterium bei der Vergabe zu be- rücksichtigen.
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