Deutscher Bundestag Drucksache V/2440 5. Wahlperiode Der Bundesminister der Finanzen V A/6 — D 2004 — 113/67 Bonn, den 29. Dezember 1967 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Betr.: Getreideskandal in Süddeutschland Bezug : Kleine Anfrage der Abgeordneten Fellermaier, Hirsch, Marx (München), Seidel und Genossen - Drucksache V/2404 - Die oben bezeichnete Kleine Anfrage beantworte ich im Ein- vernehmen mit dem Herrn Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten namens der Bundesregierung wie folgt: 1. Wie weit ist der Sachstand des staatsanwaltlichen Ermittlungs- verfahrens im süddeutschen Getreideskandal ? Die Ermittlungen im süddeutschen Getreidefall sind mit den von der Zollfahndungsstelle München im Auftrage der Staats- anwaltschaft nunmehr durchgeführten Schlußvernehmungen ab- geschlossen. Sie waren infolge des Umfangs der vielfach undurch- sichtigen Geschäfte und ihrer Auslandsbezogenheit (Schweiz) schwierig und langwierig. Es ist mit Anklageerhebung zu rechnen. 2. Wie groß ist der Kreis der Firmen, die an solchen Manipula- tionen bei der Ausfuhr von Getreideerzeugnissen beteiligt waren ? Die Frage läßt offen, ob sie sich nur auf den in der 99. Sitzung am 16. März 1967 und in der 109. Sitzung am 11. Mai 1967 erörterten, im süddeutschen Raum festgestellten Tatbestand bezieht, oder ob sie auf alle bisher aufgedeckten Tatbestände im Zusammenhang mit dein unberechtigten Bezug von Er- stattungen bei der Ausfuhr von Getreide und Getreideerzeug- nissen bezogen werden soll.
Drucksache V/2440 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode In dem süddeutschen Fall sind neben der hauptsächlich be- lasteten Firma fünf weitere Firmen beteiligt. Insgesamt haben nach den Feststellungen der Oberfinanzdirekti- - onen 18 Firmen des Getreidebereichs in der Zeit vom 30. Juni 1962 bis zum 30. Juni 1967 Erstattungen zu Unrecht bezogen. Die Ergebniszahlen für das 2. Halbjahr 1967 werden mir erst nach dem 15. Februar 1968 zur Verfügung stehen. Hierzu treten nach Prüfungsfeststellungen der EVSt Getreide und Futtermittel für die Zeit vor dem 30. Juni 1962 (Übergang der Prüfungszu- ständigkeit auf die Oberfinanzdirektionen) etwa 10 Firmen, bei denen Rückforderungen in Höhe von etwa 2,5 Mio DM veranlaßt wurden. Die Fälle, in denen Firmen von Lücken und nichtgewollten Vorteilen der Gesetze zu ihrem Nutzen durch wirtschaftlich unerwünschte Geschäfte Gebrauch gemacht haben, sind in den Zahlen nicht enthalten. Die Feststellung solcher Fälle hat viel- fach zur Änderung der Bestimmungen und damit zu erheb- lichen Haushaltsersparnissen geführt. 3. Haben die Ermittlungen ergeben, daß die Schätzung der Scha- denshöhe, wie sie am 16. März 1967 im Deutschen Bundestag genannt wurde, erheblich überstiegen wird? Nach den Prüfungsfeststellungen der Oberfinanzdirektionen waren insgesamt bis zum 30. Juni 1967 - die Zahlen für das 2. Halbjahr liegen noch nicht vor — a) an Barerstattungen zurückzufordern 8 098 010,87 DM, b) an Abgaben nachzuerheben (abschöpfungsfreie Einfuhr) 9 991 635,26 DM. Da im Getreidebereich die Erstattung im Wege des Abschöp- fungsverzichts den Regelfall bildet, ist der auf diesen Bereich entfallende Anteil an den rd. 8 Mio DM Barerstattungen ge- ring; die zurückzufordernden Barerstattungen betreffen viel- mehr im wesentlichen die anderen Bereiche der Marktordnung. Dagegen beziehen sich die nachzuerhebenden Abgaben — rd. 10 Mio DM — ausschließlich auf den Getreidebereich. Für den süddeutschen Getreidefall kommen hierzu 5 bis 12 Mio DM, die in den Zahlen nicht enthalten sind. 4. Sind bereits Rückforderungen ch von Barerstattungen und Na erhebungen von Erstattungen an die Beteiligten ergangen Die Rückforderung der Barerstattungen und die Nacherhebung der Abgaben erfolgt jeweils nach Eingang der Prüfungsbe- richte laufend. Da jedoch die Betroffenen in den meisten Fällen von Rechtsmitteln Gebrauch machen, konnten bisher nur we- nige Fälle rechtskräftig erledigt werden.
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode Drucksache V/ 2440 5. Sind organisatorische Maßnahmen zur Verbesserung der Über- wachung des grenzüberschreitenden Verkehrs mit Marktord- nungswaren getroffen und eine bessere Ausbildung des Prüfer personals eingeleitet worden? Die organisatorischen Maßnahmen - zur Verbesserung der Über- wachung sind aufgrund der gemachten Erfahrungen ständig verfeinert worden und werden es weiterhin. Die mitgeteilten Ergebniszahlen beweisen es. Im Zusammenhang mit der voraussichtlich am 1. Februar 1968 in Kraft tretenden, von der EWG-Kommission zu erlassenden einheitlichen Erstattungsverordnung für den Getreide-, Reis-, Schweine-, Eier-, Geflügel- und Fettbereich und mit ihren Durchführungsbestimmungen sind weitere Verbesserungen des Erstattungsverfahrens und seiner Überwachung zu erwarten. In der außenwirtschaftlichen Überwachung einschließlich der des Verkehrs mit Marktordnungswaren sind bei den Oberfi- nanzdirektionen rund 100 Prüfer tätig. Sie werden in Kursen, auf Arbeitstagungen und durch weitere, der Ausbildung und Unterrichtung dienende Maßnahmen laufend geschult. Das ist allein wegen des ständigen Wechsels der Bestimmungen un- umgänglich. 6. Wird die Redits- und Amtshilfe zwischen EWG-Partnerländern für ausreichend erachtet, um ähnliche Skandale zukünftig zu verhindern, und wird die Einrichtung einer zentralen Beobach- tungsstelle — in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministeri- um — nach wie vor nicht für erforderlich gehalten Die Rechts- und Amtshilfe zwischen den Mitgliedsländern wird durch das am 7. September 1967 in Rom unterzeichnete EWG- Übereinkommen über die gegenseitige Unterstützung der Zoll- verwaltungen auf eine neue Grundlage gestellt. Das ratifi- zierungsbedürftige Abkommen sieht eine unmittelbare enge Zusammenarbeit der Zollverwaltungen vor. Es wird gegen- wärtig von den zuständigen Ressorts geprüft und voraussicht- lich im Februar 1968 vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Weiterhin hat in Brüssel wegen der betrügerischen Praktiken, die bei der Ein- und Ausfuhr von Agrarerzeugnissen festge- stellt wurden, wiederholt ein Erfahrungsaustausch von Sach- verständigen der beteiligten Länder stattgefunden. Der Er- fahrungsaustausch wird, falls erforderlich, fortgesetzt werden. In der Bundesrepublik werden die Vorgänge vom Bundesfinanz- ministerium und vom Bundesernährungsministerium laufend zentral beobachtet. Die Arbeit der Ermittlungsbehörden wird aufgrund der Beobachtungen koordiniert. Ob die Errichtung einer zentralen Beobachtungsstelle in Brüs- sel nach dem Inkrafttreten des vorerwähnten EWG-Überein- kommens noch notwendig sein wird, bleibt abzuwarten. In Vertretung Grund