Deutscher Bundestag 2. Wahlperiode Drucksache 308 1953 Der Bundesminister der Finanzen IIC-BL 1526 - 19/54 Bonn, den 6. März 1954 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Betr.: Wiederinstandsetzung besatzungsgeschädigter Hotels in Ostbayern Bezug: Kleine Anfrage 31 der Abgeordneten Kahn, Höcherl und Genossen - Drucksache 262 - Die Kleine Anfrage 31 betreffend die Wieder- des Gaststätten- und Beherbergungsge- instandsetzung besatzungsgeschädigter Hotels werbes" in Ostbayern beantworte ich namens der herausgegeben. Bundesregierung wie folgt: Abdrucke dieses Rundschreibens sind dem Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten, dem Zu Nr. 1 Ausschuß für Wirtschaftspolitik und dem Auf Grund eines Antrages der Fraktion der Ausschuß für Besatzungsfolgen des Deutschen FU (BP-Z) vom 14. Februar 1952 - Nrn. 4485, Bundestages zugeleitet worden. 3104 der Drucksachen der 1. Wahlperiode - Nach den Richtlinien können den nach dem hat sich der Deutsche Bundestag in seiner 31. März 1953 freigegebenen Betrieben des Sitzung am 3. Juli 1953 mit der Frage der Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes bei Gewährung von Bundesdarlehen an freigege- Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auf bene Betriebe des Gaststätten- und Beherber- Antrag Bundesdarlehen gewährt werden. Wegen gungsgewerbes befaßt und u. a. folgenden näherer Einzelheiten verweise ich auf das im Beschluß gefaßt: Ministerialblatt des Bundesministeriums der Finanzen Nr. 37 vom 9. Dezember 1953 „Die Bundesregierung wird ersucht, ohne (S. 923 ff.) veröffentlichte Rundschreiben des Aufschub in eine Prüfung einzutreten, Bundesministeriums der Finanzen vom 1. De- wie die durch die langjährigen Beschlag- zember 1953. Die zum Vollzug der Richtlinien nahmen jeglicher Investitionsmittel und erforderlichen Verfahrensbestimmungen der Investitionsmöglichkeit beraubten Eigen- Herren Finanzminister (Finanzsenatoren) der tümer durch die Bereitstellung von Krediten Länder, des Herrn Kreispräsidenten des Kreises in den Stand gesetzt werden können, Lindau sowie des Herrn Senators für Finanzen ihre Beherbergungs- und Kurbetriebe in von Berlin werden in Kürze herausgegeben. einer den neuzeitlichen Anforderungen Im Lande Bayern sind Anträge auf Gewährung des Fremdenverkehrs genügenden Weise von Bundesdarlehen bei dem jeweils zustän- wieder aufzubauen." digen Besatzungskostenamt einzureichen. Auf Grund dieses Beschlusses hat das Bundes- Zu Nr. 2 ministerium der Finanzen - im Einvernehmen Die Anrechnung des in der gezahlten Nutzungs- mit dem Herrn Bundesminister für Wirtschaft - vergütung enthaltenen Anteils für Abschrei- mit Rundschreiben vom 1. Dezember 1953 bung auf die Entschädigung für Belegungs- - IIC-BL 1526 - 1/53 - schäden am Inventar beruht auf der ausdrück- „Richtilinen für die Gewährung von lichen Anordnung der Besatzungsmacht in der Bundesdarlehen an freizugebende Betriebe Änderung Nr. 1 zum Circular Nr. 187.
Auf Grund der Verhandlungen des Bundes- Entschädigung für Besatzungsschäden dem ministeriums der Finanzen mit der amerika- gemeinen Wert entsprechen muß. nischen Besatzungsmacht ist die in der Änderung Im übrigen ist vereinbart worden, daß Ent- Nr. 1 getroffene Regelung durch die Wochen- schädigungsfälle, in denen die von den ört- direktive Nr. 2 vom 9. Januar 1953 dahin lichen amerikanischen Dienststellen festgesetzte ergänzt worden, daß, falls diese Regelung Entschädigung nach Auffassung der deutschen Härten verursacht oder keine angemessene Seite nicht dem gemeinen Wert des in Verlust Entschädigung bietet, von dem in der Änderung geratenen oder beschädigten Inventars entspricht, Nr. 1 festgelegten Bewertungsverfahren ab- zum Gegenstand von Verhandlungen zwischen gewichen werden kann. dem Bundesministerium der Finanzen und Damit ist klargestellt, daß die Entschädigung dem Hauptquartier der amerikanischen Armee in Anwendung des Artikels 3 der Durch- in Heidelberg gemacht werden sollen. führungsverordnung Nr. 1 zum Gesetz 47 der Alliierten Hohen Kommission über die Schäffer