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Deutscher Bundestag Drucksache       VI / 716 6. Wahlperiode Der Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen                        Bonn-Bad Godesberg, den 30. April 1970 I A 3-21 0601 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Betr.: Wohnungsbaupolitik Bezug: Große Anfrage der Abgeordneten Erpenbeck, Mick, Geisenhofer, Lücke (Bensberg), Dr. Müller-Hermann und der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache VI/572 - Die Bundesregierung nimmt zu der vorbezeichneten Großen Anfrage, wie aus der Anlage ersichtlich, Stellung. Lauritzen
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Drucksache VI/716                  Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU zur Wohnungsbaupolitik Ziel der konjunkturpolitischen Maßnahmen der Bun-      Zinsen hoch sind, muß mit einem weiteren Anstieg desregierung und der Bundesbank ist die Wieder-        des unechten Überhangs gerechnet werden. Bei Be- gewinnung der Preisstabilität. Es geht dabei um        ruhigung der Baupreisentwicklung und rückläufiger „Stabilisierung ohne Stagnation". Die Diskont-         Zinsentwicklung ist dieser, unechte Überhang ande- erhöhung soll u. a. auch im Baubereich den allge-      rerseits eine wichtige Reserve. meinen Preisauftriebstendenzen entgegenwirken. Nachdem sich die Bundesregierung die Normalisie- Um dieses Ziel zu erreichen, muß auch im Woh- rung der Preisentwicklung zum Ziel gesetzt hat, nungsbau eine gewisse zeitliche Streckung in der kann sie auch den sozialen Wohnungsbau, obwohl Erfüllung der wohnungspolitischen Aufgaben in er zweifellos für die konjunkturelle Überhitzung Kauf genommen werden. nicht verantwortlich zu machen ist, nicht völlig von Die gegenwärtige Lage im Wohnungsbau ist durch         dem Einfluß globaler Restriktionsmaßnahmen frei- die Tatsache gekennzeichnet, daß die Wohnungs-         halten. Eine politische Taktik, die an einem Tag baupreise nach den Feststellungen der amtlichen        unter dem Stichwort „Stabilisierung der Preisent- Statistik innerhalb eines Jahres, von Februar 1969     wicklung" stärkere Kürzungen bei den investitions- bis Februar 1970, um rd. 15 v. H. gestiegen sind.      fördernden Staatsausgaben fordert, und am anderen Die Effektivverzinsung neuer erststelliger Hypothe-    Tag unter dem Stichwort „Soziale Wohnungsbau- ken streut zur Zeit um 8,5 %. Es kann daher nicht      politik" jede vorübergehende Beeinträchtigung des überraschen, daß sich namentlich der unternehmeri-     sozialen Wohnungsbaues als politisches Versagen sche Wohnungsbau angesichts des gestiegenen Ver-       brandmarkt, ist keine verantwortungsbewußte Poli- mietungs- und Verkaufsrisikos z. T. abwartend ver-     tik. hält und da, wo sich besondere Engpässe in             Das darf jedoch nicht dazu führen, in der Wohnungs- überhöhten Preisforderungen niederschlagen, Bau        politik die Dinge treiben zu lassen. Bund und Län- beginne zurückstellt. Dies liegt jedoch ganz auf der   der müssen sich in ihrer Wohnungspolitik zumin- Linie der stabilitätspolitischen Bemühungen der        dest darauf einstellen, daß die in der amtlichen Bundesregierung und der Bundesbank.                    Statistik nachgewiesenen Baupreissteigerungen, die Zum Teil wird von den Auswirkungen der Diskont-        weitgehend kostenbedingt sind, nicht mehr rück- erhöhung auch der Bauüberhang betroffen. Hierbei       gängig gemacht werden können. Die stabilitätspoli- muß zwischen dem echten und dem unechten Über-         tischen Maßnahmen werden aber zu einer Normali- hang unterschieden werden. Der echte Überhang          sierung der Baupreisentwicklung im weiteren Ver- umfaßt die zu Beginn des Jahres tatsächlich im Bau      lauf des Jahres führen können. Sie werden dabei befindlichen Wohnungen. Zum unechten Überhang          sicher auch verstärkte Anstrengungen der Bauwirt- rechnen die genehmigten, aber noch nicht in Bau        schaft auf dem Gebiet der Rationalisierung, Indu- genommenen Wohnungen.                                   strialisierung und Kooperation auslösen. Diese An- strengungen wird die Bundesregierung unterstützen Der echte Überhang betrug Anfang 1970 526 000          und fördern. Wohnungen gegenüber 506 000 Wohnungen Anfang 1969. Diese Bauten sind in der Regel durchfinan-       In der Wohnungspolitik kommt es jetzt darauf an, ziert. Auch die Preise der Bauleistungen dürften        Vorsorge dafür zu treffen, daß der soziale Woh- vielfach vertraglich festgelegt sein. Bei Auszahlung   nungsbau nach dem Abklingen der Überbeanspru- der Hypotheken und Bauspargelder gemäß Baufort-         chung des Leistungspotentials im notwendigen Um- schritt wird nur selten die Notwendigkeit bestehen,     fange fortgeführt werden kann. Um dieses Ziel zu Zwischenkredite in Anspruch zu nehmen. Eine Er-         erreichen, werden sowohl die Länder als auch der höhung der Zinsbelastung und der Mieten kann bei        Bund zusätzliche Anstrengungen für den sozialen diesen Vorhaben nur insoweit eintreten, als sie mit    Wohnungsbau unternehmen müssen. Hypotheken mit variablem Zins finanziert sind. Wird    Die Länder werden ihre Förderungssätze zu gege- der Spareckzins gesenkt, so mindert sich die Zins-     bener Zeit bis zu einem gewissen Grad an die ver- belastung mit entsprechenden Rückwirkungen auf         änderte Kostensituation anpassen müssen. Dabei Mieten und Lasten (bei Eigenheimen und Eigen-          wird es freilich nicht mit einer Erhöhung der Förde-- tumswohnungen) .                                       rungssätze allein getan sein. Auch die Mittelbereit- Der unechte Überhang wird von den Baupreissteige       stellungen werden dann erhöht werden müssen, rungen und der Erhöhung des Kapitalmarktzinses         wenn ein gesellschaftspolitisch nicht vertretbarer getroffen. Solange die Baupreise steigen und die       Rückgang des sozialen Wohnungsbaues vermieden
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Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode                   Drucksache VI/716 werden soll. Da das Schwergewicht der finanziellen        biete der Wohnungsbaupolitik fest. Um diese Ziel- Leistungen für den sozialen Wohnungsbau bei den            vorstellung zu verwirklichen, wird sie bei der Fort- Ländern liegt, werden auch die Länder sich auf die        schreibung der mittelfristigen Finanzplanung zu prü- neue Situation einzustellen haben.                        fen haben, in welchem Umfang ihre Leistungen im Rahmen des langfristigen Wohnungsbauprogramms Der Bund wird jedoch die Anstrengungen der Län- verstärkt werden können. Sie geht dabei davon aus, der seinerseits durch eine Verstärkung seiner Lei- daß sich auch die Länder auf die durch die Baupreis- stungen für den sozialen Wohnungsbau ergänzen steigerungen eingetretene veränderte Situation ein- müssen. Dies soll im Rahmen eines mit den Ländern stellen. Die Maßnahmen des Bundes und der Länder abzustimmenden langfristigen Wohnungsbaupro- werden dabei aufeinander abzustimmen sein. gramms geschehen. Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 30. April die Grundsätze für die Auf- stellung dieses langfristigen Wohnungsbaupro-                       2. Liegt der Bundesregierung Material darüber gramms zur Kenntnis genommen und die Einlei-                           vor, wie hoch der Kapitalmarktzins zur Zeit tung der erforderlichen Verhandlungen zwischen                         bei Neubauten im Wohnungsbau ist und in- den Beteiligten Bundesressorts und mit den Ländern                     wieweit bereits Auswirkungen auf den Woh- gebilligt. Um die Zielvorstellung der jährlichen För-                  nungsbau festgestellt werden können? derung von 200 000 bis 250 000 Wohnungen und Die Effektivverzinsung neuer erststelliger Hypo- Heimplätzen im sozialen Wohnungsbau zu errei- chen, wird der Bund bei der Fortschreibung der mit-       theken lag im Februar 1970 nach der Bundesbank- telfristigen Finanzplanung zu prüfen haben, in wel-       statistik in den meisten Fällen zwischen 7 3/4 und 8 1 /4 %. Sie dürfte zurzeit etwa bei 8,5 % liegen, chem Umfang seine Leistungen verstärkt werden können. Die zusätzlichen Leistungen des Bundes im         wobei regional und von Kreditinstitut zu Kredit- Rahmen des langfristigen Wohnungsbauprogramms             institut nicht unerhebliche Unterschiede bestehen. sollen sich auf drei Schwerpunkte konzentrieren:          Auswirkungen der Zinssteigerung auf den Woh- nungsbau lassen sich im einzelnen statistisch noch 1. auf die angemessene Wohnungsversorgung ein-            nicht nachweisen. kommensschwacher Bevölkerungskreise, 2. auf die Verstärkung des Wohnungsbaues in re-                     3. Wie hoch sind die Baupreissteigerungen gionalen Schwerpunkten, und zwar im Zusam-                         während des letzten Jahres und mit welchen menhang mit den regionalen Aktionsprogram-                         weiteren Baupreissteigerungen rechnet die men und in Orten mit erhöhtem Wohnungsbe-                          Bundesregierung für die nächsten zwölf Mo- darf,                                                              nate? Wie wirkt sich die Diskonterhöhung insbesondere auf den Bauüberhang von 3. auf die Modernisierung des Wohnungsbestandes.                       700 000 Wohnungen aus? Nach dem Abbau der Bundesmittel für den allge-            Nach den Feststellungen der amtlichen Statistik meinen sozialen Wohnungsbau von 700 Millionen             sind die Wohnungsbaupreise von Februar 1969 bis DM im Jahre 1957 bis auf 70 Millionen DM im Jahre        Februar 1970 um rund 15 v. H. gestiegen. Im Ver- 1966 sind die Mittel über rund 130 Millionen DM in       lauf der sich daran anschließenden 12 Monate wird den Jahren 1968 und 1969 auf rund 155 Millionen          sich der Baupreisanstieg zunehmend abschwächen. DM im Jahre 1970 erhöht worden. Der Bund wird            Der Bauüberhang wird von der im Gefolge der kre- sich auch in Zukunft seiner Aufgabe nicht entziehen,     ditpolitischen Maßnahmen eingetretenen Erhöhung einen angemessenen Beitrag zur Lösung der woh-           des Kapitalmarktzinses insoweit betroffen, als er nungspolitischen Aufgaben zu leisten. Leider hat die     noch nicht durchfinanziert ist. Im übrigen ergeben frühere Wohnungspolitik den falschen Eindruck ge-        sich allenfalls bei Hypotheken mit variablem Zins weckt, daß mit dem Abbau des kriegsbedingten             vorübergehende Erhöhungen der Zinsbelastung, die Nachholbedarfs und mit dem Abbau der Wohnraum-           sich zudem teilweise durch Tilgungsstreckung ab- bewirtschaftung die Dringlichkeit der Förderung des      fangen lassen. sozialen Wohnungsbaues nicht mehr gegeben sei. Nach diesen allgemeinen Bemerkungen wird zu den                     4. Wie hoch war die Steigerung der Geldbe- Einzelfragen wie folgt Stellung genommen:                              schaffungskosten und der Finanzierungs- kosten während der Bauzeit nach den Sta- tistiken der Gesamtbaukosten und der ein- 1. Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß               zelnen Kostenfaktoren im öffentlich geför- der soziale Wohnungsbau nach der letzten                 derten Wohnungsbau in den letzten vier Erhöhung des Diskontsatzes und der zwangs-               Jahren und wie wird sie heute beurteilt? läufig sich ergebenden Erhöhung des Kapi- talmarktzinses noch in dem notwendigen     In der amtlichen Bewilligungsstatistik werden die Umfange fortgeführt werden kann?           von den Bauherren veranschlagten Geldbeschaf- fungskosten und die Bauzinsen nicht gesondert aus- Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß im so-       gewiesen. Sie sind vielmehr in den Baunebenkosten zialen Wohnungsbau gewisse Verzögerungen in              mit enthalten, die auch die Kosten der Architekten- Kauf genommen werden müssen. Die Wiederge-               und Ingenieurleistungen, die Kosten der Verwal- winnung der Preisstabilität liegt auch im Interesse      tungsleistungen der Bauträger, Maklerprovisionen, des sozialen Wohnungsbaues. Die Bundesregierung          Notarkosten usw. umfassen. Deshalb kann nur über hält jedoch an ihren Zielvorstellungen auf dem Ge-       die Entwicklung des Anteils der gesamten Bau-
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Drucksache VI/716                       Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode nebenkosten an den veranschlagten Gesamtkosten                  ken der Pfandbriefinstitute finanziert worden, Auskunft gegeben werden. Der Anteil der Bau-                    und diese Hypotheken wurden zu festen Zins- nebenkosten betrug                                              sätzen gegeben, so daß sie von einer Verteue- rung des Kapitalmarkts nicht erfaßt werden. Da- 1966                                      10,5 v. H.            mit ergibt sich bei Mietwohnungen, die mit 1967                                      11,4 v. H.            Pfandbriefhypotheken finanziert worden sind, aus Anlaß der Diskontsatzerhöhung keine Miet- 1968                                      11,5 v. H.            erhöhung. Dasselbe gilt für Eigenheime, die mit 1969 (1. bis 3. Vierteljahr)              10,8 v. H.            Bausparkassenhypotheken finanziert worden sind. Soweit eine Finanzierung durch Hypothe- ken der Sparkassen vorliegt, die vielfach eine Im übrigen ist zu der Frage folgendes zu bemerken:              Zinsgleitklausel vereinbart haben, richtet sich der Hypothekenzins doch nicht nach dem Dis- 1. Die Geldbeschaffungskosten können nicht isoliert             kontsatz der Bundesbank, sondern nach dem für sich betrachtet werden. Wer einen höheren                Spareckzins." Nominalzins in Kauf nimmt, hat dafür niedrigere Geldbeschaffungskosten. Wer dagegen den Nomi-           Es kommt also darauf an zu präzisieren, in welchen nalzins möglichst niedrig halten will, muß dafür        Fällen im Wohnungsbestand aufgrund der Erhö- höhere Geldbeschaffungskosten in Kauf nehmen.           hung des Kapitalmarktzinses, die im Anschluß an Im sozialen Mietwohnungsbau sind die Woh-               die Diskonterhöhung eingetreten ist, Mieterhöhun- nungsunternehmen im Interesse tragbarer Mieten          gen gerechtfertigt sein können. in der Regel bereit, höhere Geldbeschaffungs- kosten gegen längere Tilgungsfristen hinzuneh-          Keine Berechtigung zu Mieterhöhungen besteht im men. Beide Faktoren, Nominalzins und Geldbe-            allgemeinen im Altwohnungsbestand. Hier kann die schaffungskosten, finden ihren Ausdruck in der          Erhöhung der Kreditzinsen allenfalls bei Krediten, Effektivverzinsung. Die Frage nach der Entwick-         die zur Modernisierung aufgenommen worden sind, lung des Effektivzinses neuer Wohnungsbau-              zu begrenzten Erhöhungen der laufenden Aufwen- hypotheken ist bereits beantwortet. Es ist noch-        dungen der Vermieter führen. mals darauf hinzuweisen, daß sich die jetzige           Auch 'bei de n nach der Währungsreform errichteten hohe Effektivverzinsung nach Lockerung der kre-         Wohnungen des freifinanzierten und des sozialen ditpolitischen Maßnahmen weitgehend wieder              Wohnungsbaues sind Mieterhöhungen insoweit un- zurückbilden wird.                                      gerechtfertigt, als die Wohnungen mit festverzins- lichen Hypotheken, mit Bauspargeldern, mit öffent- 2. Die Bauzinsen sind zurzeit zweifellos hoch. Die          lichen Darlehen und mit Eigenkapital finanziert sind. Entwicklung der Bauzinsen muß jedoch ebenfalls          Nur bei denjenigen Wohnungen, in deren Finanzie- im Zusammenhang mit den gesamtwirtschaftlich            rung Hypotheken mit Zinsgleitklausel eingeflossen notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung der Sta-            sind, können Zinserhöhungen eintreten, die auch bilität der Währung gesehen werden. Sonder-             eine gewisse Mieterhöhung berechtigt erscheinen regelungen, wie z. B. die Einführung eines ge-         lassen, soweit nicht von der Möglichkeit der Til- spaltenen Diskontsatzes, sind dabei nicht mög-          gungsstreckung Gebrauch gemacht werden kann. lich. Diesem Grundsatz mußten sich auch die frü- heren Bundesregierungen beugen.                         In diesem Zusammenhang ist auch auf die Ausfüh- rungen der Deutschen Bundesbank in ihrem Monats- bericht vom Februar (Seite 6) hinzuweisen. Darin 5. Hält die Bundesregierung die Auffassung,       wird hervorgehoben, daß auf die Althypotheken der die der Bundesminister für Städtebau und      Sparkassen kaum mehr als ein Fünftel der Woh- Wohnungswesen in der konjunkturpoliti-        nungsbaukredite entfalle und daß etwaige Miet- schen Plenardebatte am 13. März 1970 ver-     preiserhöhungen als unmittelbare Folge der Ein- trat, aufrecht, daß die Erhöhung des Diskont- lagenzinserhöhung für die gesamten Lebenshal- satzes keinen Einfluß auf die Mieten und tungskosten nur von geringer Bedeutung seien. Lasten haben werde? Zu diesen Ausführungen der Bundesbank bleibt zu Die Frage bedarf insofern bereits einer Berichti-          ergänzen, daß der überwiegende Teil der Sparkas- gung, als der Bundesminister für Städtebau und             senhypotheken nicht auf Mietwohnungen, sondern Wohnungswesen in der konjunkturpolitischen De-             auf Eigenheime entfällt. Gerade in diesen Fällen batte am 13. März nicht behauptet hat, daß die Er-         erlauben es aber die Darlehenskonditionen in aller höhung des 'Diskontsatzes überhaupt keinen Einfluß         Regel, durch Tilgungsstreckung laufende Mehrbe- auf die Mieten und Lasten haben werde. Der Bun-            lastungen zu vermeiden oder zumindest auf ein er- desminister für Städtebau und Wohnungswesen hat            trägliches Maß zu reduzieren. Im übrigen werden vielmehr folgendes ausgeführt:                             die jetzt unumgänglichen Zinserhöhungen von den Sparkassen im Falle einer Rückführung der Einlagen „Ich glaube nicht, daß die getroffenen Maßnah-        zinsen selbstverständlich wieder rückgängig ge- m en der Bundesregierung und der Bundesbank                                                              - macht werden. auf die Mieten allgemein durchschlagen müssen. Für den vorhandenen Wohnungsbestand ist               Die Zinssenkungsmöglichkeit bei Normalisierung doch folgendes festzustellen. Der soziale Miet-       der Verhältnisse zeigt übrigens, daß es abwegig ist, wohnungsbau ist in der Regel durch Hypothe            die Erhöhung des Hypothekenzinses — oder gar
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Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode                    Drucksache VI/716 wie in der Plenardebatte am 13. März die Diskonter-       2. die Erhöhung der laufenden Aufwendungen, die höhung — in ihrer Auswirkung auf die Mieten mit               im Jahre 1967 durch die Heraufsetzung des Til- Baukostensteigerungen gleichzusetzen. Während                 gungssatzes der Aufbaudarlehen von 2 % auf nämlich die Hypothekenzinsen der Sparkassen re-               4 % eingetreten ist, versibel sind, können einmal entstandene Baukosten nicht mehr gesenkt werden.                                3. Gebührenerhöhungen und 4. Veränderungen bei anderen Bewirtschaftungsko- sten, wie z. B. Versicherungsprämien. 6. Welche Mieterhöhungen haben sich inner- halb des letzten Jahres für den Wohnungs-    Dabei hatten die beiden zuerst genannten Faktoren bau, insbesondere den sozialen Wohnungs-     vermutlich ein stärkeres Gewicht als die Gebühren- bau, durchschnittlich ergeben? erhöhungen. Die Statistik des Gesamtverbandes ge- Nachdem sich die Mieten der jeweils neu geförder-         meinnütziger Wohnungsunternehmen gibt jedoch ten Sozialwohnungen in den Jahren von 1960 bis            keine genauen Anhaltspunkte zur Quantifizierung 1968 wie folgt entwickelt haben:                          des Einflusses der einzelnen Faktoren. Die An- regung, die Feststellungen der gemeinnützigen Verände             Wohnungsunternehmen stärker aufzugliedern, wird rung gegen           zur Zeit vom Gesamtverband gemeinnütziger Woh- Vorjahr nungsunternehmen geprüft. Sie wird allerdings 1960         1,55 DM        + 7,6 v. H.          frühestens bei der nächstjährigen Erhebung zum Tragen kommen können. 1961         1,67 DM        + 7,7 v. H. 1962         1,86 DM        +11,4 v. H.          Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß der in der Frage genannte Anteilsatz auch unter Berücksichti- 1963         2,01 DM        + 8,1 v. H. gung dessen, was bereits kritisch bemerkt wurde, 1964         2,13 DM        + 6,0 v. H.          deshalb keinen Aussagewert besitzen kann, weil es 1965         2,36 DM        +10,8 v. H.          entscheidend auch auf das gesamte Ausmaß der im betreffenden Jahr eingetretenen Mietsteigerung an- 1966         2,67 DM        +113,1 v. H.         kommt. Wenn, wie im Jahre 1967, keine Miet- 1967         2,96 DM        +10,9 v. H.          erhöhungen aufgrund mietpreisrechtlicher Maßnah- 1968         2,99 DM,       + 1,0 v. H. men eintreten, ist es von vornherein klar, daß bei den gemeinnützigen Wohnungsunternehmen Miet- betragen die Mieten der 1969 geförderten Mietwoh-         erhöhungen im wesentlichen nur durch Wohnwert- nungen im Schnitt 3,05 DM. Dieser Durchschnittswert       verbesserungen, Fortfall von Beihilfen, Fortfall der liegt um 2 v. H. über dem entsprechenden Durch-           Grundsteuervergünstigung, Gebührenerhöhungen schnittswert des Jahres 1968. Im Verlaufe des Jah-        und ähnliches eintreten können. Völlig abwegig ist res 1969 trat erst im vierten Vierteljahr eine Erhö-      es jedoch, die nur für den Bereich der gemeinnützi- hung ein. Während die Mieten der neu geförderten          gen Wohnungswirtschaft geltenden Feststellungen zu verallgemeinern. Sozialwohnungen in den ersten drei Quartalen des Jahres noch, wie 1968, etwa bei 3,00 DM gelegen hatten, sind sie im vierten Vierteljahr im Schnitt                               8. Welche Maßnahmen, insbesondere finan- um 4 v. H. auf 3,13 DM gestiegen.                                      zieller Art, gedenkt die Bundesregierung zu treffen, um die Mieten trotz der Erhöhung Für den sonstigen Mietwohnungsbau gibt es keine                        der Baupreise und des Kapitalmarktzinses in entsprechenden Angaben.                                                einem Rahmen zu halten, der für die breiten Schichten der Bevölkerung tragbar ist? 9. Welche Konsequenzen beabsichtigt die Bun- 7. Können die Feststellungen der meist Sozial-               desregierung hieraus bei der angekündigten wohnungen verwaltenden gemeinnützigen                     Novellierung des Wohngeldgesetzes und des Wohnungsunternehmen für drei Millionen                    Zweiten Wohnungsbaugesetzes zu ziehen? Wohnungen im Jahre 1967, wonach 56,7 % der Mietsteigerungen auf Gebührenmehrbe-     Die Mietsätze für die im sozialen Wohnungsbau lastungen zurückzuführen waren, als reprä-   neu zu fördernden Wohnungen werden ebenso wie sentativ für die Hauptursache der Miet-      die Förderungssätze von den Ländern bestimmt. In- steigerungen im Bereich der Sozialwohnun- soweit hat die Bundesregierung nur begrenzte Ein- gen angesehen werden? Wenn ja, trifft dies auch gegenwärtig noch zu?                    flußmöglichkeiten. Der Bundesminister für Städte- bau und Wohnungswesen kann lediglich in der Län- Die Frage geht von der Annahme aus, daß die Miet-         derministerkonferenz auf ein möglichst einheitliches steigerungen im Wohnungsbestand der gemeinnützi-          Vorgehen der Länder hinwirken. Diese Bemühun- gen Wohnungsunternehmen im Jahre 1967 zu                  gen sind jedoch dadurch erschwert, daß sich die 56,7 v. H. auf Gebührenmehrbelastungen zurückzu-          Förderungssysteme der Länder in den sechziger führen waren. Diese Annahme trifft nicht zu. In           Jahren stark auseinanderentwickelt haben. Alle- Wirklichkeit umfaßt der genannte Anteilsatz:              Länder werden sich im Laufe der nächsten Monate entscheiden müssen, wie sie namentlich der Bau- 1. den Fortfall der Grundsteuervergünstigung bei          preisentwicklung durch Korrekturen der Förde- einem ganzen Baujahrgang,                             rungssätze und der Mietsätze im sozialen Woh-
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Drucksache VI/716                    Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode nungsbau Rechnung tragen wollen. Eine überstürzte        Ansatz für Wohnungsbauprämien im Bundeshaus- Anpassung der Förderungssätze und der Mietsätze          halt 1970 beträgt 860 Millionen DM. Er hat in der würde aber die kreditpolitischen Maßnahmen der           Finanzplanung stark steigende Tendenz. Hinzu Bundesbank unterlaufen. Im Augenblick muß das            kommen die steuerlichen Hilfen für das Bausparen, Ziel der „Stabilisierung ohne Stagnation" Vorrang        die Hilfen des Vermögensbildungsgesetzes, die haben. Auf weitere Sicht wird es unumgänglich sein,      Lastenzuschüsse des Wohngeldgesetzes und noch die Förderungssätze und die Mietsätze an dasjenige       einige andere steuerliche Vergünstigungen. Niveau der Baupreise und der Einkommen anzupas- sen, das nach der erstrebten Normalisierung erreicht     Die Bundesregierung wird durch eine verbesserte sein wird.                                               Fortführung des sozialen Wohnungsbaues einen an- gemessenen Beitrag zur Vermögensbildung der Ab 1971 soll im übrigen ein neues Wohngeldgesetz         Arbeitnehmer leisten. Die Förderung des sozialen schnell und unbürokratisch den anspruchsberech-          Wohnungsbaues muß sich jedoch den regional un- tigten Bevölkerungsgruppen besser als bisher hel-        terschiedlichen Gegebenheiten und Bedürfnissen an- fen, ihre Mietbelastungen in tragbaren Grenzen zu        passen. Deshalb war es seit jeher verfehlt, starre halten. Im Finanzplan des Bundes ist hierfür ein         Vorränge und Eigentumsquoten anzustreben. In sei- finanzieller Rahmen vorgesehen, der zusammen mit         ner jetzigen Fassung bietet das II. WoBauG genü- den entsprechenden Leistungen der Länder insge-          gend Spielraum für die Anpassung an die tatsäch- samt Verbesserungen im Ausmaß von 360 Mil-               lichen Bedürfnisse. lionen DM — bis 1973 ansteigend auf 480 Mil- lionen DM -- ermöglicht. Diese Verbesserungen            Der Anteil der Eigentümerwohnungen, der in der werden auch den Beziehern der in diesem Jahr neu         ersten Hälfte der sechziger Jahre bei 30 v. H. ge- gebauten Wohnungen zugute kommen.                        legen hatte, hat sich im traditionellen öffentlich geförderten Wohnungsbau ab 1966 wie folgt ent- Eine Änderung des II. WoBauG allein wegen der            wickelt: Entwicklung der Baupreise und des Kapitalmarkt-                             1966        29,2 v. H. zinses ist nicht erforderlich. Auch nach der jetzigen 1967        23,6 v. H. Fassung des II. WoBauG kann Änderungen der wirt- schaftlichen Gegebenheiten durch Änderung der För-                         1968        21,9 v. H. derungssätze und der Mietobergrenzen im sozialen                            1969        21,7 v. H. Wohnungsbau Rechnung getragen werden. Neben dem traditionellen öffentlich geförderten Wohnungsbau muß jedoch auch der sogenannte 10. Beabsichtigt die Bundesregierung, an der   zweite Förderungsweg, also die Förderung mit durch das Zweite Wohnungsbaugesetz ver-     direkten staatlichen Hilfen nach § 88 des II. Wo- stärkten Förderung der Eigentumsmaßnah-    BauG berücksichtigt werden. Diese im Jahre 1967 men im sozialen Wohnungsbau festzuhalten? begonnene Förderung wird erst seit 1968 statistisch Wie hoch war der Anteil der Eigentumsmaß-   voll erfaßt. Danach zeigt sich, daß im gesamten mit nahmen am gesamten Wohnungsbau und am       direkten staatlichen Hilfen geförderten Wohnungs- sozialen Wohnungsbau im letzten Jahr?       bau, also im ersten und zweiten Förderungsweg, der Anteil der Eigentümerwohnungen Die Bundesregierung sieht in einer gezielten Ver- mögenspolitik einen wichtigen Beitrag im Sinne                             1968        28,5 v. H. der angestrebten sozialen Symmetrie und damit zur 1969        30,0 v. H. Festigung und zum Ausbau der freiheitlichen Gesell- schafts- und Wirtschaftsordnung. Die Förderung der       betrug. Damit konnte auch in den beiden letzten Eigentumsbildung im sozialen Wohnungsbau ist im          .Jahren die frühere Quote der Eigentumsbildung gut größeren Zusammenhang der gesamten Vermögens-            gehalten werden. Es kann damit gerechnet werden, politik zu sehen. Es wäre deshalb falsch, den Blick      daß die Eigentumsbildung im sozialen Wohnungs- nur darauf zu richten, wieviel Eigenheime und            bau gerade auch durch das langfristige Wohnungs- Eigentumswohnungen im sozialen Wohnungsbau               bauprogramm eine Stützung erfahren wird. gefördert werden. Dabei würden die gerade für die Eigentumsbildung im Wohnungsbau viel bedeut-             Für den gesamten Wohnungsbau gibt es kein voll- sameren Hilfen übersehen, die die Vermögens-             ständig vergleichbares Zahlenmaterial über den An- politik bietet. Allein der Bundesanteil an den Woh-      teil der Eigentümerwohnungen. Hier werden na- nungsbauprämien macht über 40 v. H. des Aus-             mentlich die Eigentumswohnungen, die im frei- gabenvolumens im Einzelplan des Bundesministe-           finanzierten Wohnungsbau eine ständig wachsende riums für Städtebau und Wohnungswesen aus. Der           Rolle spielen, nicht besonders erfaßt.
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