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Deutscher Bundestag                                                                     Drucksache 19/19525 19. Wahlperiode                                                                                          27.05.2020 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Doris Achelwilm, Cornelia Möhring, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/18869 – Geschlechtergerechtes Entscheidungsmanagement zur Bewältigung der Coronakrise Vorbemerkung der Fragesteller Die COVID-19-Pandemie stellt das Gesundheitssystem, öffentliche Infra- strukturen, Regierungen und Parlamente vor beträchtliche Herausforderungen, viele Menschen und Betriebe geraten unvermittelt unter Existenzdruck. Poli- tisch gilt es, in kürzester Zeit Entscheidungen von großer Tragweite zu treffen, um die Gesundheit aller, insbesondere die vulnerabler Personen, zu schützen, die Krankenhäuser und ihre Beschäftigten vor Überlastung zu bewahren und soziale Nachteile, wirtschaftliche Folgen sowie kurzfristig notwendige Grund- rechteeinschränkungen weitestgehend zu begrenzen. Die Dimensionen von Ri- siken und Unsicherheit – ob epidemiologisch, makroökonomisch oder sozial- psychologisch betrachtet – überschreiten in ihrer Komplexität bisherige Erfah- rungen und Vorstellungen. Zur adäquaten Bewältigung dieser Krise braucht es nach Ansicht der Fragesteller diverses Fachwissen, handlungsfähige Institutio- nen, demokratische Legitimation, solidarische Normen und die konkrete Ein- beziehung verschiedener Perspektiven und Expertisen im Hinblick auf Gesell- schaft und Krisenmanagement. Die Herausforderungen der aktuellen Situation werden zu einem erheblichen Teil von Frauen getragen. Knapp drei Viertel der Beschäftigten in den als sys- temrelevant erkannten Berufen sind Frauen, deren Tätigkeit aktuell zwar ver- stärkt anerkannt, aber weiterhin oft unterdurchschnittlich bezahlt wird (Koebe u. a.: „Lohn- und Prestigeniveau unverzichtbarer Berufe in Zeiten von Coro- na“, DIW aktuell 28, S. 6). Auch im privaten Bereich „zu Hause“ sind es vor, während und voraussichtlich nach Corona überwiegend Frauen, die den Groß- teil notwendiger Fürsorgearbeiten wie Kinderbetreuung oder Pflege von An- gehörigen leisten und dafür geringere Einkommens- und Aufstiegsmöglichkei- ten sowie schlechtere Renten in Kauf nehmen (vgl. Zweiter Gleichstellungs- bericht der Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 18/12840). Nach Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) darf niemand wegen des Geschlechts benachteiligt oder bevorzugt werden. Nach Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 GG obliegt es dem Staat, die Gleichberechtigung von Frauen und Män- nern durchzusetzen und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwir- ken. Das bedeutet nach Ansicht der Fragesteller auch, dass Frauen an politi- schen Entscheidungsprozessen angemessen (dem Bevölkerungsanteil nach al- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27. Mai 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
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Drucksache 19/19525                                        –2–                 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode so mindestens paritätisch) beteiligt sein müssen. Das ist in der derzeitigen Si- tuation auf Ebene der meisten Parlamente nicht annähernd der Fall. Der Deut- sche Bundestag hat in der laufenden Legislaturperiode einen Frauenanteil von 31,2 Prozent. (Stand Juli 2019; vgl. https://www.bundestag.de/abgeordnete/bi ografien/mdb_zahlen_19/frauen_maenner-529508). Während im Bundeskabi- nett sieben Frauen und neun Männer vertreten sind, ist der Frauenanteil im so- genannten Kleinen Corona-Kabinett auf unter 30 Prozent gesunken (eigene Berechnung; vgl. https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronaviru s/regierungshandeln-covid19-1740548). Außerhalb von Politik und Parlamen- ten ist es nach Ansicht der Fragesteller um Geschlechterdemokratie und Gleichberechtigung in vielen Bereichen nicht besser bestellt. Im Wissen- schaftsrat der maßgeblich vom Bund finanzierten Wissenschaftsakademie Le- opoldina, auf deren Stellungnahme u. a. die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel vor Veröffentlichung am 13. April 2020 positiv setzte (https://www.spi egel.de/wissenschaft/leopoldina-forscher-legen-konkreten-fahrplan-fuer-ende- der-kontaktsperren-vor-a-0cfd0aed-cf48-4dd1-a219-241d818d60ae), sind beispielsweise 24 Männer und zwei Frauen vertreten. Mit Blick auf ein ge- schlechtergerechtes Entscheidungsmanagement stellt sich daher die Frage, in welchem Verhältnis Frauen und Männer (und ggf. non-binär verortete Men- schen) grundsätzlich in den relevanten Entscheidungsgremien und Krisenstä- ben vertreten sind. Den Fragestellenden ist klar, dass sich die Qualität von Entscheidungen nicht unmittelbar an der geschlechtlichen Zugehörigkeit der Entscheiderinnen und Entscheider festmachen lässt. Gleichzeitig sind nach Ansicht der Fragesteller eine diverse Vertretung relevanter Wissensperspektiven wie auch die transpa- rente Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Unterschiede und Ansprüche wichtige Faktoren für die Legitimation, Praktikabilität und Angemessenheit von Entscheidungen, die die Gesellschaft in ihrer Pluralität und Gänze umfas- sen. Für ein geschlechtergerechtes Entscheidungsmanagement ist nach An- sicht der Fragesteller von zentraler Bedeutung, die unterschiedlichen Lebens- und Arbeitsbedingungen von Frauen und Männern zu berücksichtigen und si- cherzustellen, dass z. B. gesundheits- oder arbeitsmarktpolitische Maßnahmen geschlechtsspezifische Unterschiede und Situationen unter gleichstellungspo- litischen Maßgaben berücksichtigen. Mit welchen Folgen diese Differenzie- rung in der Vergangenheit versäumt wurde, zeigt etwa eine Analyse der in der letzten Finanzkrise 2008/2009 verabschiedeten Konjunkturpakete I und II: Viele der in diesem Kontext getroffenen Maßnahmen haben nach Ansicht der Fragesteller geschlechtsspezifische Ungerechtigkeiten noch verschärft (vgl. Kuhl, Mara: Wem werden Konjunkturpakete gerecht? Eine budgetorientierte Gender-Analyse der Konjunkturpakete I und II. WISO Diskurs, Mai 2010) – mit nachteiligen Effekten nicht nur für Frauen und Familien, sondern auch für die Wirtschaft. 1. Welche relevanten Entscheidungsgremien und Krisenstäbe hat die Bundesregierung bisher bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie einge- richtet oder genutzt? 2. In welchem Verhältnis sind Frauen und Männer (und ggf. non-binär veror- tete Personen) in diesen Gremien bzw. Krisenstäben vertreten (bitte je- weils nach Anzahl und Prozentsatz aufschlüsseln)? Die Fragen 1 und 2 werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs gemein- sam beantwortet. Die Bundesregierung tritt entschlossen und mit aller Kraft den Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie entgegen. Gemäß § 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung sind die Ressorts bei allen politischen, normgebenden und verwaltenden Maßnahmen gehalten, die Auswirkungen im Hinblick auf Gender Mainstreaming zu berück- sichtigen (gleichstellungsorientierte Folgenabschätzung). Die Gleichstellung
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                 –3–                         Drucksache 19/19525 von Frauen und Männern ist demnach durchgängiges Leitprinzip. Dies gilt auch für alle wirtschaftlichen, steuerlichen, arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie. Die Einbin- dung in Entscheidungsgremien, die aufgrund der Pandemie eingerichtet wur- den, ergibt sich weit überwiegend durch die ausgeübte Funktion der Teilnehme- rinnen und Teilnehmer. Folgende relevante Entscheidungsgremien und Krisenstäbe hat die Bundes- regierung eingerichtet oder genutzt: Neue wesentliche Entscheidungs- und Abstimmungsgremien sind die Bespre- chungsrunden der Bundeskanzlerin mit bestimmten Ministerinnen und Mini- stern, die auch untechnisch „großes Corona-Kabinett“ und „kleines Corona- Kabinett“ genannt werden. Seit Beginn der Krise tagen montags unter Leitung der Bundeskanzlerin die Bundesministerinnen und Bundesminister der Verteidigung, der Finanzen, des Innern, des Auswärtigen, für Gesundheit und der Chef des Bundeskanzleram- tes. Aus der Leitung der Ressorts ergibt sich die Antwort zu Frage 2. Eine weitere Runde tagt regelmäßig an jedem Donnerstag. Neben den Teilneh- merinnen und Teilnehmern der oben genannten Besprechungsrunde werden auch alle Fachministerinnen und Fachminister hinzugeladen, die bei den je- weils zu behandelnden Themen zuständig sind. Aufgrund dessen wechselt die Anzahl der Teilnahme von Frauen und Männern wöchentlich. Daneben tagt weiterhin mittwochs das Kabinett unter Vorsitz der Bundeskanz- lerin und Teilnahme aller Ministerinnen und Minister und fasst die notwendi- gen Beschlüsse zur Bewältigung der Pandemie. Die Antwort auf Frage 2 ergibt sich aus der Leitung der Ressorts. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und Bundesminis- terium für Gesundheit (BMG): Das BMI und das BMG haben einen gemeinsamen Krisenstab eingerichtet. Der gemeinsame Krisenstab des BMI und des BMG wird von zwei Männern geleitet. Eine Vielzahl weiterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMI, des BMG und anderer Ressorts der Bundesregierung waren und sind bei den Sitz- ungen des Krisenstabes in verschiedenen Funktionen anlass- und/oder themen- bezogen, dauerhaft und/oder temporär anwesend. Eine geschlechtsspezifische Übersicht aller Personen, die bisher an den Sitzungen des Krisenstabes des BMI und des BMG teilgenommen haben, wird nicht geführt. Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF): Einschlägiges Gremium des BMBF im Sinne dieser Kleinen Anfrage ist der „Arbeitsstab Coronavirus-Pandemie“ im BMBF. Ihm gehören insgesamt acht ständige Mitglieder an. Von diesen sind fünf Männer (62,5 Prozent) und drei Frauen (37,5 Prozent). Non-binär verortete Personen sind – soweit bekannt – nicht unter den Mitgliedern. Bundesministerium der Verteidigung (BMVg): Das BMVg hat als Krisenstab das Lagezentrum CORONA eingerichtet. Dieser ist mit elf Frauen (12 Prozent) und 79 Männern (88 Prozent) besetzt. Auswärtiges Amt (AA): Das AA hat ein Krisenreaktionszentrum eingerichtet, das u. a. verantwortlich ist für das Rückholprogramm der Bundesregierung für im Ausland gestrandete deutsche Reisende. Ihm gehören 36 Frauen (57 Prozent) und 27 Männer (43 Prozent) an.
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Drucksache 19/19525                                       –4–                 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Dem „Arbeitsstab Corona“ des AA gehören sechs Frauen (50 Prozent) und sechs Männer (50 Prozent) an. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ): Das BMZ hat den Entwicklungspolitischen Sonderstab „Globale Gesundheit, Pandemiebekämpfung und One Health“ mit acht Frauen (73 Prozent) und drei Männern (27 Prozent) eingerichtet. 3. Ist die in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien fest- gehaltene Vorgabe, die Gleichstellung von Frauen und Männern als durch- gängiges Leitprinzip bei allen politischen, normgebenden und verwalten- den Maßnahmen der Bundesministerien in ihren Bereichen zu fördern, un- verändert für diese Entscheidungsgremien und Krisenstäbe gültig? Wenn ja, nach welchen Maßstäben wird diesem Gleichstellungsprinzip Rechnung getragen? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesministerien sehen sich der in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien festgehaltenen Vorgabe, die Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Leitprinzip bei allen politischen, normgeben- den und verwaltenden Maßnahmen der Bundesministerien in ihren Bereichen zu fördern, verpflichtet. Insofern finden diese geltenden Regelungen auch wäh- rend der Corona-Pandemie Anwendung. 4. Inwiefern wird seitens der Bundesregierung überprüft und berücksichtigt, dass die im Zuge der Krisenbewältigung getroffenen Maßnahmen auf un- terschiedliche Arbeitsbedingungen und Lebenssituationen von Frauen und Männern treffen, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Hilfs- maßnahmen sich nicht negativ auf z. B. die Entgeltgleichheit oder gerech- te Familienvereinbarkeit von Frauen und Männern auswirken (geschlech- terdifferenzierte Folgenabschätzung)? 5. Inwiefern wird überprüft und sichergestellt, dass Frauen und Männer von wirtschaftlichen oder arbeitsmarktpolitischen Hilfsmaßnahmen gleicher- maßen profitieren, bzw. sichergestellt, dass diese keine negativen Effekte auf Gleichstellungsziele, wie z. B. geschlechtergerechte Lohnentwicklun- gen und Entwicklungen sozialer Leistungen, haben (Gender Budgeting, Eltern- und Arbeitslosengeld, Grundsicherungsanspruch usw.)? Aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 4 und 5 gemein- sam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Darüber hinaus finden die Förde- rung der Gleichberechtigung der Geschlechter sowie die Stärkung der Men- schenrechte von Frauen und Mädchen in der deutschen Entwicklungszusam- menarbeit als handlungsleitende Prinzipien grundsätzlich verbindliche Anwen- dung. Dies gilt auch bei der Unterstützung der Partnerländer bei der Bekämp- fung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                     –5–                          Drucksache 19/19525 6. Hat die Nationalakademie Leopoldina, die vom Bund zu 80 Prozent finan- ziert wird, nach Kenntnis der Bundesregierung einen Gleichstellungsplan, und wenn ja, inwiefern wurde dieser bei Besetzung des Wissenschaftsrates berücksichtigt? Die Leopoldina hat mit dem Bund eine „Verfahrensordnung für die Gleichstel- lung von Frauen und Männern in der Geschäftsstelle der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina e. V. -Nationale Akademie der Wissenschaften“ abgeschlossen. Die Regelungen gelten somit für die Beschäftigten der Natio- nalakademie. Die nach dem Kriterium „herausragende wissenschaftliche Leistungen“ auf Le- benszeit aufgenommenen Mitglieder der Leopoldina (aktuell etwa 1.600) brin- gen sich ehrenamtlich in die Arbeit der Akademie ein. Sie beteiligen sich aktiv an der Akademiearbeit, zum Beispiel indem sie an Stellungnahmen und Emp- fehlungen mitwirken, Gutachtertätigkeiten übernehmen oder Vorträge halten. Auch hier ist ein ausgewogenes Verhältnis der Geschlechter im gesamten Wis- senschaftssystem sowie eine Förderung der Chancengleichheit erklärtes Ziel der Leopoldina. Auf Grund der besonderen Dringlichkeit bei der Erarbeitung der aktuellen Stel- lungnahmen erfolgte die Ansprache möglicher mitwirkender Wissenschaftlerin- nen und Wissenschaftler unter sehr hohem Zeitdruck. Die unmittelbare Verfüg- barkeit der angesprochenen Expertinnen und Experten für die arbeits- und zeit- intensive Mitarbeit an den Ad-hoc-Stellungnahmen spielte bei der Zusammen- setzung der Arbeitsgruppen eine deutlich wichtigere Rolle als bei anderen Ar- beitsgruppen der Leopoldina. Die Nationalakademie wird bei der weiteren Begleitung der Coronavirus-Pandemie sicherstellen, dass der in der Leopoldina üblicherweise hohe Anteil von Wissenschaftlerinnen an der Zusammensetzung von Gremien und Arbeitsgruppen gewährleistet wird. 7. Inwiefern hält es die Bundesregierung bei der Eindämmung der Corona- Pandemie und der Bewerkstelligung der damit verbundenen Maßnahmen für relevant, geschlechtsspezifische Ungleichheiten und Lebenssituationen zu berücksichtigen und entsprechende Expertisen und Perspektiven einzu- beziehen? Auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 5 wird verwiesen. 8. Hält es die Bundesregierung für geboten, bei der Entwicklung von Maß- nahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie auch Praxiserfahrene und Interessenvertretungen aus sogenannten systemrelevanten Berufsfeldern einzubeziehen, und wenn ja, in welcher Form stellt sie diese Beteiligung sicher? Für die Bundesregierung hat die Eindämmung der Corona-Pandemie aller- höchste Priorität. Die Bundesregierung steht daher auch mit unterschiedlichen Personen, Gruppierungen, Interessenvertreterinnen und -vertretern usw. anlass- und themenbezogen in verschiedenen Formaten im Kontakt und setzt entspre- chende Expertinnen und Experten ein. Hierüber wird im Einzelnen keine Auf- listung geführt.
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