Deutscher Bundestag Drucksache 19/24558 19. Wahlperiode 23.11.2020 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jürgen Martens, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/23982 – Sicherstellung des Ausbaus der Agentur für Grenz- und Küstenwache Frontex Vorbemerkung der Fragesteller Der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache Frontex soll zu- künftig eine wachsende Rolle zukommen. Dazu soll ein besonderer Fokus auf Rückführungen von abgelehnten Schutzsuchenden liegen. Um deren Rückfüh- rungsquote zu erhöhen, sollen die Kompetenzen von Frontex gestärkt werden (vgl. https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/promoting-our-eu ropean-way-life/new-pact-migration-and-asylum_de). Gleichzeitig sind nach Aussage des Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer die EU-Finanzmittel für Frontex für die Jahre 2021 bis 2027 um 43 Prozent gekürzt worden (vgl. https://www.spiegel.de/politik/ausla nd/frontex-horst-seehofer-kritisiert-drastische-kuerzungen-bei-eu-grenzschutz- a-5501f473-3163-4515-a2f1-f5e89661fa1a und https://www.welt.de/politik/de utschland/article212500229/Grenzschutz-und-Migration-Gerade-im-Bereich-S icherheit-ist-das-Verhalten-schizophren.html). 1. Weshalb sind in der mittelfristigen EU-Finanzplanung die Frontex-Fi- nanzmittel um 43 Prozent gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag ge- kürzt worden? a) Welche Höhe der Finanzmittel hält die Bundesregierung für Frontex für die Jahre 2021 bis 2027 für angemessen? b) Bis wann plant die Bundesregierung, über die finanzielle Ausstattung von Frontex im Europäischen Rat eine Einigung zu erzielen? Die Fragen 1, 1a und 1b werden aufgrund des Themenzusammenhangs gemein- sam beantwortet. Die Verhandlungsführer des Rates und des Europäischen Parlaments konnten eine Einigung in den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021- 2027 der Europäischen Union (EU) erzielen. Diese sieht auch eine leichte Erhöhung des Budgets für die Europäische Agen- tur für die Grenz- und Küstenwache um 0,5 Mrd. Euro gegenüber der Einigung des Europäischen Rates vom Juli 2020 vor. Die Ausstattung erhöht sich damit Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 2. Dezember 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 19/24558 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode insgesamt auf rd. 5,6 Mrd. Euro im Finanzrahmen 2021-2027. Der MFR muss noch durch das Europäische Parlament und anschließend durch einen einstim- migen Beschluss des Rates bestätigt werden. 2. Welche zusätzlichen Maßnahmen sind nach Auffassung der Bundesregie- rung für eine effektivere Überwachung der EU-Außengrenzen notwen- dig? Wichtig ist, die Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache (Frontex), die Ende 2019 in Kraft getreten ist, umzusetzen und die besonders von der Durchführung der Grenzkontrolle belasteten Außen- grenzstaaten noch besser zu unterstützen. Die Umsetzung der Verordnungen zur Interoperabilität der zentralen EU- Informationssysteme in den Bereichen Grenzschutz, Migrationssteuerung und Sicherheit ist ebenfalls von zentraler Bedeutung. Ein weiterer Ausgangspunkt im Sinne der Fragestellung können auch einzelne Maßnahmen zum besseren Management der EU-Außengrenze aus dem von der Europäischen Kommission am 23. September 2020 vorgeschlagenen „Neuen Migrations- und Asylpaket“ sein. Die Diskussion zur möglichen Umsetzung der Vorschläge wird gegenwär- tig geführt. 3. Welche Maßnahmen sind nach Auffassung der Bundesregierung erfor- derlich, um die Erhöhung des Frontex-Personals bis 2027 auf 10 000 Mitarbeiter sicherzustellen? Die Vorgaben aus der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache sind hinsichtlich der Bereitstellung des Personals ver- pflichtend. Der sukzessive Aufwuchs des Personals bis 2027 auf 10.000 erfolgt unter der Maßgabe einer nach Art. 59 I der VO (EU) 2019/1896 vorgesehenen Überprüfung der ständigen Reserve bis zum 31. Dezember 2023. Die erforderlichen Maßnahmen für die Personalgestellung treffen die Mitglied- staaten und die Agentur eigenverantwortlich. a) Woher sollen die zusätzlichen Frontex-Beamten von deutscher Seite kommen? Das Personal für Frontex wird durch die Polizeien des Bundes und der Länder und die Zollverwaltung bereitgestellt. b) Mit wie vielen Beamten sind die restlichen EU-Mitgliedstaaten betei- ligt (bitte nach Land und Anzahl der Beamten aufschlüsseln)? Die bereitzustellenden Personalkapazitäten der Mitgliedstaaten für die ständige Reserve der Europäischen Grenz- und Küstenwache richten sich nach den in der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwa- che festgelegten Maßgaben. c) Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass fehl- endes ausgebildetes Personal die Personalaufstockung von Frontex verzögern kann? Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Verpflichtungen zur Personalge- stellung von den Mitgliedstaaten und der Agentur erfüllt werden.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/24558 d) Welche Ausbildungsmaßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Qualifizierung deutscher Beamter für Frontex-Einsätze zu ver- bessern? Die durch Deutschland in Frontex-Einsätze entsandten Polizeikräfte verfügen über einen umfassenden und qualitativ hochwertigen Ausbildungsstand. Darü- ber hinaus erhalten die deutschen Einsatzkräfte eine Einweisungsfortbildung vor einer erstmaligen Verwendung. Weitere fachqualifizierende Maßnahmen er- folgen zudem in Form von in Zusammenarbeit mit Frontex durchgeführter Lehrgänge. 4. Wie hoch soll der Anteil der direkt durch Frontex rekrutierten Grenz- schutzkräfte in den Jahren 2021 bis 2027 steigen? Der Aufwuchs des Personals der Agentur für die ständige Reserve der Europä- ischen Grenz- und Küstenwache (Statutspersonal) ergibt sich aus Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe a i. V. m Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache. 5. In welchen Bereichen besteht nach Auffassung der Bundesregierung noch Handlungsbedarf, um die Handlungsfähigkeit von Frontex weiter zu stärken (bitte auflisten und begründen)? Die Mitgliedstaaten treffen alle wesentlichen, strategischen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwa- che (Frontex) im Verwaltungsrat. Dazu gehört unter anderem die Festlegung ei- ner technischen und operativen Strategie im Rahmen der Umsetzung des mehr- jährigen Strategiezyklus für das integrierte europäische Grenzmanagement, die mehrjährige Programmplanung und das jährliche Arbeitsprogramm. Nach Auf- fassung der Bundesregierung wird dadurch angemessen auf die Herausforde- rungen im Sinne der Fragestellung reagiert. 6. Auf welche Aufgabenbereiche soll das Mandat von Frontex nach Auffas- sung der Bundesregierung in Zukunft ausgeweitet werden? Die Europäische Kommission und die Europäische Grenz- und Küstenwache stellen die Wirksamkeit der integrierten europäischen Grenzverwaltung durch einen mehrjährigen strategischen Politikzyklus sicher. Im Rahmen dieser Poli- tik werden für einen Zeitraum von fünf Jahren die politischen Prioritäten sowie strategische Leitlinien festgelegt. Vier Jahre nach Annahme der mehrjährigen strategischen Politik für die integrierte europäische Grenzverwaltung führt die Europäische Kommission eine umfassende Evaluierung ihrer Umsetzung durch. Hieraus könnten sich ggf. neue Handlungsfelder für die Agentur im Rahmen ihres bestehenden Mandates ergeben. Davon unberührt bleibt die Durchführung einer Bewertung der Verordnung (EU) 2019/1896 durch die Eu- ropäische Kommission bis zum 5. Dezember 2023, die dann alle vier Jahre er- neut vorgenommen wird.
Drucksache 19/24558 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, die Eigenständigkeit von Frontex mit eigenen Handlungsbefugnissen weiterzuentwickeln? a) Falls ja, wie? b) Fall nein, warum nicht? Die Fragen 7 bis 7b werden aufgrund des Themenzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 wird verwiesen. 8. Mit welchem Materialaufwand beteiligt sich die Bundesrepublik aktuell an Frontex? Die Beantwortung der Frage kann nicht offen erfolgen. Die Frage betrifft Infor- mationen, die aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind. Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen zu konkreten polizeilichen Einsatz- mitteln im Sinne der Fragestellung könnte für die von Deutschland vorgesehe- nen Unterstützungsleistungen im Rahmen von Frontex-Operationen zum Schutz der EU-Außengrenzen nachteilig sein. Deswegen wird hier auf die bei- gefügte „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ Anlage verwiesen.* 9. Wie viele Schleusernetzwerke hat Frontex in den Jahren 2015 bis 2020 bekämpft (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die Zuständigkeit für die Bekämpfung von Schleusernetzwerken liegt weiter- hin bei den jeweils zuständigen Mitgliedstaaten. Hierzu trägt Frontex im Rah- men ihrer Aktivitäten ausschließlich unterstützend bei. 10. Wie viele Verwaltungsabkommen mit Drittstaaten hat Frontex in den Jahren 2015 bis 2020 abgeschlossen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die Europäische Union hat mit der Republik Albanien (10. Juli 2018), der Re- publik Serbien (21. Januar 2019) und der Republik Montenegro (3. Juni 2020) Statusvereinbarungen über die Durchführung von Aktionen durch die Europä- ische Agentur für die Grenz- und Küstenwache auf deren Hoheitsgebieten ab- geschlossen. Sie regeln die operative Zusammenarbeit der Agentur mit diesen Ländern. Die Agentur selbst hat am 25. Mai 2016 ein sogenanntes Working Arrangement mit dem Kosovo abgeschlossen. 11. An wie vielen operativen Missionen ist Frontex in Drittstaaten beteiligt? Frontex beteiligt sich derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung an Einsätzen zur Unterstützung der Grenzschutzbehörden der Länder Kanada, Belarus, Ukra- ine, Republik Moldau, Georgien, Serbien, Nordmazedonien, Kosovo, Albanien, Montenegro, Bosnien und Herzegowina und Aserbaidschan. * Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat Teile der Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berech- tigten eingesehen werden.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –5– Drucksache 19/24558 a) Inwieweit überschneiden sich solche Operationen mit denen der Ge- meinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union? Die Agentur trägt im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung zur Unterstützung der GSVP-Missionen bei. b) Mit welchen Herkunfts- und Transitstaaten wird Frontex zukünftig die Kooperation voraussichtlich vertiefen? Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache Frontex zukünftig den Fokus auf eine vertiefte Kooperation mit Staaten, die auf der sogenannten Seidenstraßenroute liegen, auf Staaten in Nord- und Westafrika, Staaten am Horn von Afrika sowie mit Staaten des Westbalkans legen wird. 12. Was unternimmt die Bundesregierung, um im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft die nach Ansicht der Fragesteller unzureichende Umsetzung folgender bereits beschlossener Maßnahmen zu beenden: a) die Schaffung einer europäischen Einsatzreserve von 1 500 Grenz- schützern, Der sogenannte Soforteinsatzpool als verpflichtender Beitrag der Mitgliedstaa- ten gemäß der Verordnung (EU) 2016/1624 über die Europäische Grenz- und Küstenwache wurde nach Kenntnis der Bundesregierung durch alle Mitglied- staaten umgesetzt. Dieser Pool wird gemäß (neuer) Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache als Kategorie 4 des sogenannten Standing Corps unter dem Namen „Ständige Reserve für Sofort- einsätze“ fortbestehen. b) die Entsendung von Frontex-Verbindungsbeamten in Mitgliedstaaten, und Grundlage für die Arbeit der Verbindungsbeamten der Agentur ist ein Memo- randum of Understanding (MoU) zwischen der Agentur und dem jeweiligen Mitgliedstaat. Ein solches MoU ist zwischenzeitlich (zuletzt im April 2020) mit allen Mitgliedstaaten/Schengen assoziierten Staaten abgeschlossen worden, und alle geplanten Frontex-Verbindungsbeamten wurden in die jeweiligen Staaten entsandt. c) der Aufbau eines EU-eigenen Fahrzeugpools? Gemäß Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küsten- wache hat Frontex das Mandat, eigene Einsatzmittel zu beschaffen und sieht den schrittweisen Aufbau eines eigenen Fahrzeugpools vor. Dabei orientiert sich die Agentur am operativen Bedarf, den Erfahrungen aus dem aktuellen Einsatzgeschehen und den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 13. Wird sich die Bundesregierung dafür stark machen, dass Frontex zukünf- tig über eigene hochwertige Einsatzmittel sowie neue Grenztechnik ver- fügt (bitte begründen)? Die Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwa- che sieht eine Erhöhung der personellen und materiellen Ausstattung der Agen- tur vor, um Kapazitätslücken der Mitgliedstaaten in den von ihr koordinierten
Drucksache 19/24558 –6– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Einsätzen an den Außengrenzen zu schließen. Die Beschaffung von Einsatzmit- teln wird wesentlich von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln des zu- künftigen Mehrjährigen Finanzrahmens 2021 bis 2027 abhängen. Die Bundesregierung begrüßt die Beschaffung von Einsatzmitteln durch die Agentur und hat hier bereits Unterstützung bei der Entwicklung von Beschaf- fungsprozessen angeboten. 14. Wie viele Einsatzkräfte der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder wurden in den Jahren 2018 bis 2020 im Rahmen von Frontex ein- gesetzt (bitte nach Jahren und Einsatzkräften aufschlüsseln)? 15. Wie viele Einsatztage an der EU-Außengrenze wurden durch die Einsatz- kräfte der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder in den Jahren 2018 bis 2020 geleistet (bitte nach Jahren und Einsatzkräften aufschlüs- seln)? Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Deutschland hat sich in den Jahren 2018 bis 2020 personell wie folgt an Einsät- zen der Europäischen Grenz- und Küstenwache Frontex beteiligt: 2018 Es wurden insgesamt 41.792 Einsatztage geleistet. Das entspricht einem durch- schnittlichen täglichen Kräfteansatz von insgesamt 114 Einsatzkräften. Davon stellte die Bundespolizei mit 29.654 Einsatztagen durchschnittlich 79 Beamtin- nen und Beamte. Die Polizeien der Länder, das Bundeskriminalamt und die Zollverwaltung leisteten 12.138 Einsatztage mit durchschnittlich 35 Einsatz- kräften pro Tag. 2019 Es wurden insgesamt 38.437 Einsatztage geleistet. Das entspricht einem durch- schnittlichen täglichen Kräfteansatz von insgesamt 105 Einsatzkräften. Davon stellte die Bundespolizei mit 26.637 Einsatztagen durchschnittlich 73 Beamtin- nen und Beamte. Die Polizeien der Länder, das Bundeskriminalamt und die Zollverwaltung leisteten 11.800 Einsatztage mit durchschnittlich 32 Einsatz- kräften pro Tag. 2020 Bis zum 31. Oktober 2020 wurden bisher ca. 33.160 Einsatztage geleistet. Das entspricht einem durchschnittlichen täglichen Kräfteansatz von insgesamt 109 Einsatzkräften. Davon stellte die Bundespolizei mit ca. 24.160 Einsatztagen durchschnittlich ca. 79 Beamtinnen und Beamte. Die Polizeien der Länder, das Bundeskriminalamt und die Zollverwaltung leisteten ca. 9.000 Einsatztage mit durchschnittlich ca. 30 Einsatzkräften pro Tag. 16. In welcher Höhe hat sich die Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 2018 bis 2020 zur Entsendung von Einsatzkräften der Sicherheitsbehör- den verpflichtet (bitte nach Jahren und Einsatzkräften aufschlüsseln)? Auf Grundlage der Verordnung (EU) 2016/1624 über die Europäische Grenz- und Küstenwache besteht bis zum 31. Dezember 2020 für die Mitgliedstaaten der EU lediglich eine Verpflichtung zur Personalgestellung im Rahmen eines Aufrufs des sogenannten Frontex Soforteinsatzpools, wobei Deutschland einen
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –7– Drucksache 19/24558 Anteil von maximal 225 Einsatzkräften im Aufruffall zu stellen hätte. Die Per- sonalgestellung für die Regeleinsätze von Frontex ist für die Mitgliedstaaten im Rahmen der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache, die am 4. Dezember 2019 in Kraft getreten ist, erst ab dem Jahr 2021 verpflichtend. Bis dahin erfolgt die Personalgestellung für die Frontex- Regeleinsätze noch freiwillig und richtet sich nach dem jährlich durch Frontex formulierten Bedarf. 17. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung des Chefs der EU- Grenzschutzagentur, seiner Behörde eine stärkere gesundheitspolitische Rolle zukommen zu lassen (vgl. https://www.tt.com/artikel/17047813/fro ntex-cef-asyl-pruefung-schon-an-grenze)? Im Rahmen des integrierten Grenzmanagements sind bei Grenzkontrollen auch Aspekte des Gesundheitsschutzes mit einzubeziehen. Grenzpolizeibehörden müssen bei Feststellungen, die offensichtlich auf besondere Erkrankungen (z. B. Tuberkulose oder aktuell die Coronavirus-Krankheit-2019 [COVID-19]) hindeuten, mit den zuständigen Gesundheitsbehörden eng zusammenarbeiten. Dies gilt auch für Einsätze durch die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache Frontex zur Unterstützung der jeweiligen Mitgliedstaaten. 18. Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung die Kooperation zwi- schen Frontex und dem EU-Koordinator für Rückführungen in der Praxis konkret aussehen? Die Europäische Kommission teilte im Zusammenhang mit dem neuen EU- Migrations- und Asylpaket mit, dass die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache eine führende Rolle bei der Umsetzung eines gemeinsamen EU-Rückkehrsystems haben soll; zu diesem System zählt auch der EU-Koordi- nator für Rückkehr. Weiterhin solle die Agentur zum operativen Arm der EU- Rückkehrpolitik entwickelt werden. Neue Kompetenzen erhält die Agentur in diesem Zusammenhang nicht. Derzeit liegen der Bundesregierung noch keine konkreten Informationen zur Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Agentur für die Grenz-und Küstenwache und dem Rückkehrkoordinator vor. Eine Einschätzung der Kooperation zwischen der Agentur und dem Koordina- tor für Rückkehr erscheint deshalb und vor dem Hintergrund, dass die Vor- schläge der Europäischen Kommission erst seit Ende September 2020 vorlie- gen, verfrüht.
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