Deutscher Bundestag Drucksache 19/22406 19. Wahlperiode 15.09.2020 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Luksic, Frank Sitta, Bernd Reuther, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/21991 – Mittel aus dem DigitalPakt Schule für das Saarland Vorbemerkung der Fragesteller Mit der Einigung auf den DigitalPakt Schule im Mai 2019 haben sich Bund und Länder darauf verständigt, Schulen in Deutschland bis 2024 mit besserer digitaler Infrastruktur auszustatten und dafür bis zu 5,55 Mrd. Euro zu inves- tieren. Laut einer aktuelleren Umfrage des Magazins „Focus“ an alle Kultus- ministerien der Länder sind bislang rund 125 Mio. Euro bewilligt worden: al- so nur 2,5 Prozent. Die Kosten für die beantragten Projekte belaufen sich auf rund 284 Mio. Euro (5,7 Prozent) https://www.focus.de/magazin/kurzfassunge n/focus-25-2020-schulen-rufen-kaum-geld-aus-digitalpakt-ab-bisher-nur-2-5-p rozent-der-finanzmittel-bewilligt_id_12091309.html). Die Geschwindigkeit, mit der die Länder Projekte bewilligen, variiert weiter- hin stark. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung geht davon aus, dass sich die Mittelbindung durch Bewilligungen im Jahresverlauf 2020 deut- lich erhöhen wird. Im Februar hat sich Bundesministerin Anja Karliczek dazu geäußert, sich mit den Ländern darüber zu beraten, wie der Bewilligungspro- zess eventuell beschleunigt werden kann (https://www.tagesschau.de/inland/di gitalpakt-ein-jahr-101.html). Wegen der Corona-Krise haben Bund und Länder beschlossen, dass 100 Mio. Euro aus dem DigitalPakt vorübergehend und kurzfristig umgewidmet werden können, um den Unterrichtsausfall an den Schulen aufzufangen. Diese Summe kann bis Ende des Jahres für den Auf- und Ausbau von Online-Lernplattfor- men genutzt werden. Auch Lerninhalte sollten vorübergehend über die vom Digitalpakt finanzierte Infrastruktur finanziert werden können. Zusätzlich da- zu wurde ein Sofortausstattungsprogramm von 500 Mio. Euro beschlossen. Schulen sollen damit die Möglichkeit haben, technische Endgeräte anzuschaf- fen, die vor allem benachteiligten Schülerinnen und Schülern in der Krise leihweise zur Verfügung stehen. Ebenso kann die Ausstattung der Schulen ge- fördert werden, die für die Erstellung professioneller Online-Lehrangebote er- forderlich ist. Das vor Kurzem von der Bundesregierung beschlossene Konjunkturpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sieht außerdem eine Erweiterung des Katalogs der förderfähigen Investitionen im Rahmen des DigitalPakts vor. Sowie eine Beteiligung bei der Ausbildung und Finanzierung der Systemadministratoren, wenn die Länder im Gegenzug die digitale Weiter- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 14. September 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 19/22406 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode bildung der Lehrkräfte verstärken (https://www.bundesfinanzministerium.de/ Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/2020-06- 03-eckpunktepapier.pdf?__blob=publicationFile&v=9). 1. Aus welchen Kommunen im Land Saarland wurden bis zum 30. Juni 2020 Anträge zur Förderung durch den DigitalPakt eingereicht (bitte nach Schu- len in öffentlicher und freier Trägerschaft getrennt angeben)? Insgesamt wurden im Saarland 63 Anträge im Rahmen des DigitalPakt Schule eingereicht. Nähere Angaben berichten die Bundesländer dem Bund nur zu be- willigten Anträgen. Deshalb liegen der Bundesregierung hinsichtlich der einge- reichten Anträge keine Informationen zu den Schulträgern bzw. Schulen vor. 2. Wie viele Anträge zur Förderung durch den DigitalPakt wurden bis zum 30. Juni 2020 bewilligt (bitte nach Schulen in öffentlicher und freier Trä- gerschaft getrennt angeben)? Es wurden im Saarland fünf Anträge bewilligt, davon vier in öffentlicher und einer in freier Trägerschaft. 3. Wie viele Anträge zur Förderung durch den DigitalPakt wurden bis zum 30. Juni 2020 abgelehnt (bitte nach Schulen in öffentlicher und freier Trä- gerschaft getrennt angeben)? Es wurden im Saarland nach Kenntnis der Bundesregierung bis zum Stichtag 30. Juni 2020 keine Anträge abgelehnt. 4. Wie viele Anträge zur Förderung durch den DigitalPakt wurden bis zum 30. Juni 2020 zurückgezogen (bitte nach Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft getrennt angeben)? Es wurden im Saarland nach Kenntnis der Bundesregierung keine Anträge zu- rückgezogen. 5. In welcher Höhe wurden bis zum 30. Juni 2020 Förderungen im Rahmen des DigitalPakts bewilligt (bitte nach Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft getrennt angeben)? Auf öffentliche Träger entfallen Bewilligungen in Höhe von 1.727.214,90 Euro (Bundes- und Landesmittel), auf Schulen in freier Trägerschaft in Höhe von 204.178,46 Euro (Bundes- und Landesmittel).
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/22406 6. In welcher Höhe wurden Förderungen im Rahmen des DigitalPakt Schule in den folgenden Landkreisen für jeweils welche Maßnahmen mit Stand zum 30. Juni 2020 beantragt (bitte nach Landkreisen, Schulträgern, Anträ- gen sowie Schularten – Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymn- asien, sonstige allgemeinbildende Schulen, berufsbildende Schulen – auf- schlüsseln) a) Merzig-Wadern, b) Neunkirchen, c) Regionalverband Saarbrücken, d) Saarlouis, e) Saarpfalz-Kreis, f) St. Wendel? Die Fragen 6 bis 6f werden gemeinsam beantwortet. Die Länder berichten der Bundesregierung detailliert über die bewilligten Mit- tel. Detaillierte Informationen über beantragte Mittel liegen der Bundesregie- rung dagegen nicht vor. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. In folgender Höhe wurden im Saarland Schulträgern aus den Landkreisen Mit- tel bewilligt. Es handelt sich bei allen Maßnahmen um Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 der Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule. Informationen zu den Schularten liegen der Bundesregierung nicht vor. Bewilligte Summe Bewilligte Summe (Bundes- und Landes- (Bundes- und Landes- Landkreis mittel) öffentliche mittel) freie Schulträ- Schulträger in Euro ger in Euro Merzig-Wadern - - Neunkirchen - - Regionalverband - - Saarbrücken Saarlouis 1.040.214,90 - Saarpfalz-Kreis - 204.178,46 St. Wendel 687.000,00 - 7. Welche Planungen für regionale Projekte nach § 3 Absatz 2 der Verwal- tungsvereinbarung des DigitalPakts Schule sind der Bundesregierung zum Stand 30. Juni 2020 bekannt? Der Bundesregierung sind keine Planungen für entsprechende Projekte be- kannt. 8. Wie viele der Schulen in den o. g. Landkreisen haben bereits einen eige- nen Medienentwicklungsplan aufgestellt und eingereicht (bitte nach Schu- len in öffentlicher und freier Trägerschaft, sowie Landkreisen getrennt an- geben)? Pädagogisch-technische Einsatzkonzepte sind die Voraussetzung für Förderan- träge im Rahmen des DigitalPakts Schule. Die Anträge werden aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzzuschreibung von den Ländern geprüft und bewilligt. Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, wie viele Schu- len eines Landes bereits über entsprechende Konzepte verfügen.
Drucksache 19/22406 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. In welcher Höhe wurden Mittel aus dem Sofortausstattungsprogramm im Land Saarland beantragt, bewilligt und ausgezahlt? 10. Welche Soft- und/oder Hardware wurde mit Mitteln des „Sofortpro- gramm Endgeräte“ im Saarland bisher erworben? 11. Wie viele Mittel aus dem Sofortausstattungsprogramm wurden in den o. g. Landkreisen beantragt, bewilligt und ausgezahlt (bitte nach Land- kreisen, Schulträgern und Anträgen aufschlüsseln)? Die Fragen 9 bis 11 werden im Zusammenhang beantwortet. Gemäß § 8 der Zusatzvereinbarung „Sofortausstattungsprogramm“ zum Digi- talPakt Schule berichten die Länder erstmals zum 31. Dezember 2020 über In- vestitionen in mobile Endgeräte für Schülerinnen und Schüler, die in ihrer häuslichen Situation nicht auf bestehende technische Geräte zurückgreifen konnten und insoweit der Unterstützung bedurften. 12. Wie viele Anträge zum Abruf von Mitteln aus dem DigitalPakt Schule wurden im Land Saarland bisher abgelehnt (bitte jeweils nach Landkrei- sen, Schularten – Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, sonstige allgemeinbildende Schulen, berufsbildende Schulen –, Schulträ- gern – öffentlich, privat – ausweisen)? Der Abruf von bewilligten Mitteln wird zwischen den benannten Stellen im Land und Schulträgern geregelt. Informationen zum Verfahren sind in den För- derrichtlinien des Saarlandes enthalten. Der Bundesregierung liegen dazu keine weiteren Informationen vor. 13. Welche weiteren Maßnahmen wurden von Seiten des Bundes getroffen, um Schulen im Rahmen der Corona-Pandemie zu unterstützen? Im April 2020 hat die Bundesregierung das Projekt OpenEduHub bewilligt. Das Projekt umfasst einerseits die bis zum Jahresende geltende Öffnung der HPI Schul-Cloud für Schulen außerhalb des MINT-EC e. V. sowie das Projekt „Wir lernen online“ (www.wirlernenonline.de), das auf Basis einer innovativen Suchfunktion den zentralen Zugriff auf bislang in unterschiedlichen Repositori- en vorgehaltene Offene Bildungsmaterialien (OER) erlaubt. Die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung initiierte und von fast allen Ländern unterstützte Allianz für MINT-Bildung zu Hause, www.wir-bleib en-schlau.de, bündelt die Angebote von über 80 Partnern für Schülerinnen und Schüler im MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik).
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –5– Drucksache 19/22406 14. Hält die Bundesregierung eine Weiterentwicklung des DigitalPakts Schu- le insbesondere im Sinne einer Entbürokratisierung des Antragsverfah- rens für geboten? a) Wenn ja, wie, und wann will sie diese auf den Weg bringen? b) Wenn nein, aus welchen Gründen? 15. Hält die Bundesregierung eine zentrale Plattform für die Antragstellung von Mitteln aus dem DigitalPakt für eine geeignete Maßnahme, das An- tragsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen (vgl. Antrag der FDP-Bundestagsfraktion „Weniger Bürokratie wagen – DigitalPakt Schule beschleunigen“, Bundestagsdrucksache 19/20582)? a) Wenn ja, wann wird der Auftrag für eine zentrale Plattform ausge- schrieben? b) Wenn nein, welche andere? Die Fragen 14 und 15 werden im Zusammenhang beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 12 und 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/21209 verwiesen. 16. Welche Breitbandverfügbarkeiten liegen an den Schulen im Saarland je- weils vor (bitte jeweils nach Schularten – Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, sonstige allgemeinbildende Schulen, berufsbil- dende Schulen –, Schulträger – öffentlich, privat – aufteilen)? Für die Beantwortung der Frage wird auf Daten zur Breitbandverfügbarkeit aus dem Breitbandatlas des Bundes zurückgegriffen. Die Datenbasis des Breitband- atlas basiert auf freiwilligen Meldungen der Anbieter von Telekommunikati- onsdienstleistungen. Die Abfrage der Telekommunikationsunternehmen erfolgt halbjährlich. Der Bundesregierung liegt derzeit der Datenstand von Ende 2019 vor; an der Abfrage zum 1. Halbjahr 2020 wird gearbeitet. Die Daten basieren auf Anbieterangaben und stellen den Versorgungsgrad des Gebietes der Schule dar. Eine Schule gilt als versorgt, wenn die Rasterzelle (250m x 250m), in der die Schule liegt, zu ≥ 95 Prozent mit der jeweiligen Bandbreite versorgt ist. Ein adressgenauer Abgleich der Breitbandverfügbarkeit an allen Schulstandorten kann auf Grundlage der gegenwärtigen Datenbasis nicht erfolgen. Darüber hinaus wurden kundenindividuell realisierte Geschäfts- kundenprodukte sowie Anschlüsse über landeseigene oder Forschungsnetzwer- ke nicht gesondert erfasst, weshalb die tatsächliche Breitbandverfügbarkeit an diesen Standorten höher liegen kann. Eine differenzierte Erhebung nach Schul- arten findet nicht statt. Die Breitbandversorgung an Schulen im Saarland stellt sich wie folgt dar: Breitbandverfügbarkeit über alle Technologien (in Prozent der Schulstandorte) Bandbreitenklasse Verfügbarkeit ≥ 16 Mbit/s 97,0 ≥ 30 Mbit/s 93,5 ≥ 50 Mbit/s 89,5 ≥ 100 Mbit/s 71,5 ≥ 200 Mbit/s 59,1 ≥ 400 Mbit/s 53,2 ≥ 1000 Mbit/s 42,5
Drucksache 19/22406 –6– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 17. Wie viele Schulen im Saarland sollen nach Möglichkeit bis 2025 eine umfassende lokale digitale Infrastruktur aufgebaut haben? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 27 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/21283 verwiesen.
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