Deutscher Bundestag 1. Wahlperiode Drucksache Nr. 1569 1949 Der Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen ' Bonn, den 30. Oktober 1950 I - 5 - Nr. 6491/50 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Betr.; Anfrage Nr. 128 der Peaktion der KPD - Nr. 1468 d e r Drucksachen - betr, Subventionen des Bundesmini- steriums für gesamtdeutsche Fragen an den Deutsdien Bund" Die der Bundesregierung unter dem 20. Oktober 1950 zuge leitete Anfrage beantworte ich wie folgt Zu der Frage, ob die Bundesregierung davon Kenntnis batte, dal/ der „Deutsche Bund" bei dem Bankverein Westdeutschland einen Kredit in Höhe von 50 000. — D\1 aufgenommen hat, sowie ob es zutreffend ist, daß das Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen ausdrücklich die Genehmigung zu der Übernahme einer Bürgschaft durch das Hilfswerk „Brüder in Not" für diesen Kredit erteilt hat, wird mitgeteilt, daß der Bundesregierung weder die Aufnahme eines solchen Kredites durch den „Deutschen Bund" noch die Übernahme einer Bürg- schaft durch das Hilfswerk „Brüder in Not" bekannt war. Hieraus folgt zugleich, daß das Bundesministerium für gesamt- deutsche Fragen auch nicht die Übernahme einer Bürgschaft durch das Hilfswerk. „Brüder in Not" genehmigt hat. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis davon, daß die Kon- ferenz der Wohlfahrtsverbände unter Vorsitz des Präsidenten des Deutschen Roten Kreuzes Hessen, Dr. Blaum , behauptet hat, die Gelder des „Deutschen Bundes" würden inunkontrollier- bare Kanäle fließen. Es liegt hier lediglich ein Schreiben der „Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der freien Wohlfahrts- pflege" vom 7. Februar 1950 sowie eine Entschließung dieser Arbeitsgemeinschaft vom 20. Januar 1950 vor. Diese enthalten jedoch eine derartige Behauptung nicht, sondern beschränken sich auf eine Stellungnahme zu der Frage, ob das Bestehen einer besonderen Hilfsorganisation für Sowjetzonenflüchtlinge neben den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege gerechtfertigt erscheint
Der „Deutsche Bund" hat in der Zeit seines Bestehens durch das Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen Zuwendungen in Höhe von 15 392. - DM zur Erfüllung seiner Aufgaben bei der Betreuung der Sowjetzonenflüchtlinge erhalten . Die Bundesregierung vermag nicht zu bestätigen, daß sich die Leitung des Hilfswerkes „Brüder in Not" einer strafbaren Handlung schuldig gemacht hat, da sie weder berufen noch in der Lage ist. die hierfür erforderlichen Feststellungen zu treffen Auf die Frage, ob und gegebenenfalls in welcher Weise die Bundesregierung bereit ist, aus der Art der Geschäftsführung des „Deutschen Bundes" und des Hilfswerkes „Brüder in Not" Konsequenzen zu ziehen, wird zunächst mitgeteilt, daß das Hilfswerk „Brüder in Not" seitens der Bundesregierung mit Ausnahme einer einmaligen zweckgebundenen Zuwendung in Höhe von 5000.-- DM keinerlei finanzielle Unterstützung erhalten hat. Im übrigen findet diese Frage ihre Beantwortung in dem Hinweis, daß der „Deutsche Bund" gegenwärtig keinerlei finan- zielle Unterstützung seitens der Bundesregierung erhält, weil jetzt die Gesamtinteressenvertretung der Flüchtlinge aus der sowjetischen Besatzungszone nicht mehr beim „Deutschen Bund", sondern bei einer von den Flüchtlingsorganisationen gebildeten „Arbeitsgemeinschaft" liegt In Vertretung Thedieck