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Deutscher Bundestag                                                                   Drucksache 19/19234 19. Wahlperiode                                                                                      14.05.2020 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Christian Dürr, Frank Schäffler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/18893 – Versicherer in der Corona-Krise Vorbemerkung der Fragesteller Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht – beginnend mit dem 31. März 2020 – regelmäßig aktuelle Informationen zu aufsichtlichen Themen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona- Krise (https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/CoronaVirus/CoronaVirus_node.ht ml?cms_gtp=13831636_list%253D2; Abruf am 14. April 2020). Betroffen ist unter anderem der Bereich „Versicherungsaufsicht“ (siehe a. a. O.). 1. Wie hoch ist der Anteil der Beschäftigten der BaFin, die unter Beachtung der IT-Kapazitäten zeitgleich im Home-Office arbeiten können? Rund 75 Prozent der aktiven BaFin-Beschäftigten können zeitgleich im Home- Office arbeiten. 2. Gibt es innerhalb der BaFin Planungen darüber, wann Vor-Ort-Prüfungen wieder aufgenommen werden könnten? Die Frage der Dauer der Aussetzung von Vor-Ort-Prüfungen wird im Rahmen einer BaFin-internen Task Force regelmäßig diskutiert und auf Grundlage der jeweils vorliegenden, aktuellen gesundheitspolitischen Vorgaben und allgemei- nen Rahmenbedingungen (zum Beispiel Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit EZB und Deutscher Bundesbank) bewertet. Zurzeit steht noch kein konkre- tes Datum fest, zu dem Vor-Ort-Prüfungen wiederaufgenommen werden kön- nen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 14. Mai 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
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Drucksache 19/19234                                        –2–                   Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Hinsichtlich welcher möglichen Erleichterungen befindet sich die BaFin „in engem Austausch“ mit der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) und den anderen nationalen Aufsichtsbehörden (https://www.bafin.de/DE/Aufs icht/CoronaVirus/CoronaVirus_node.html?cms_gtp=13831636_list%2 53D2)? a) Welche Erleichterungen werden aktuell diskutiert (bitte einzeln auf- zählen und erläutern)? b) Wann ist mit der Einführung welcher Erleichterungen zu rechnen? Die Bundesregierung verweist auf die Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/18758. 4. Wie viele Neu- bzw. Änderungsanträge auf Anwendung der Übergangs- maßnahmen zur Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen (Rückstellungstransitional, Zinstransitional) bzw. der Volatilitätsanpassung sind seit dem 1. März 2020 eingegangen? Zwischen dem 1. März und dem 30. April 2020 sind bei der BaFin fünf Neuan- träge auf Genehmigung der Volatilitätsanpassung eingegangen. In demselben Zeitraum sind vier Änderungsanträge auf Anwendung der Übergangsmaßnah- men zur Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen eingegangen. 5. Wie viele Anträge auf Anwendung der Übergangsmaßnahmen bzw. der Volatilitätsanpassung wurden vor dem 1. März 2020 genehmigt und waren bzw. sind entsprechend in der Umsetzung? Vor dem 1. März 2020 sind bei der BaFin 99 Anträge auf Genehmigung der Volatilitätsanpassung und 68 Anträge auf Genehmigung von Übergangsmaß- nahmen zur Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen geneh- migt worden. 6. Wie viele Fälle einer temporären Unterdeckung des Sicherungsvermögens bei Pensionsfonds gab es in der Zeit vom 1. Januar bis 1. März 2020? a) Wie viele Fälle betrafen dabei eine Unterdeckung von bis zu 10 Pro- zent? b) Wie viele Fälle betrafen dabei eine Unterdeckung von über 10 Pro- zent? c) Wie hoch war das Volumen der Unterdeckung insgesamt? Der BaFin wurden für den betreffenden Zeitraum keine Unterdeckungen mitge- teilt. 7. Wie viele Fälle einer temporären Unterdeckung des Sicherungsvermögens bei Pensionsfonds sind seit dem 1. März 2020 (einschließlich) neu hinzu- gekommen (Ende des Zeitraums zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage)? Zum Stichtag 31. März 2020 lagen laut BaFin bei 14 Pensionsfonds Unterde- ckungen im Sicherungsvermögen oder in Versorgungskonten einzelner Arbeit- geber vor.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                   –3–                          Drucksache 19/19234 a) Wie viele der neuen Fälle betrafen dabei eine Unterdeckung von bis zu 10 Prozent? Bei allen 14 Pensionsfonds lag die Unterdeckung des Sicherungsvermögens zum Stichtag 31. März 2020 unter 10 Prozent. b) Wie viele der neuen Fälle betrafen dabei eine Unterdeckung von über 10 Prozent? Kein Pensionsfonds hatte zum Stichtag 31. März 2020 eine Unterdeckung des Sicherungsvermögens von über 10 Prozent. 8. In wie vielen Fällen hat die BaFin seit dem 1. März 2020 auf eine Bean- standung nach § 3 Absatz 5 der Anlageverordnung (AnlV) verzichtet? Die BaFin verzichtet auf eine Beanstandung, wenn ein Unternehmen die Quote nach § 3 Absatz 5 AnlV infolge der Corona-Krise verletzt. Es hat bislang kei- nen solchen Fall gegeben. 9. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Mitgliedstaaten, die sich für eine Vertagung des Solvency-II-Review einsetzen? Wenn ja, welche Zeiträume werden hierbei diskutiert? Welche Position nimmt hierbei die Bundesregierung ein? Die European Insurance and Occupational Pensions Authority hat am 30. April 2020 bekanntgegeben, dass sie ihre ursprünglich für den 30. Juni 2020 vorgese- henen Empfehlungen für den Solvency II Review erst Ende Dezember 2020 an die Europäische Kommission übermitteln wird (siehe unter: www.eiopa.europ a.eu/content/eiopa-revises-its-timetable-advice-solvency-ii-review-until-end-de cember-2020). Diese Verschiebung ermöglicht es, die Auswirkungen der anhal- tenden Pandemie in dem Solvency II Review zu berücksichtigen.
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