/ 2
PDF herunterladen
Deutscher Bundestag                                                                   Drucksache 19/29457 19. Wahlperiode                                                                                         06.05.2021 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Seitz, Martin Erwin Renner, Corinna Miazga, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/29044 – Korrekturbitten des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) im November 2019 (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472) Vorbemerkung der Fragesteller Kleine Anfragen sind ein Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des Deutschen Bundestages und Ausfluss des Demokratieprinzips. Aus Arti- kel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 GG folgt ein Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung, an dem die einzelnen Abgeordneten und die Fraktionen als Zusammenschlüsse von Abgeordneten nach Maßgabe der Aus- gestaltung in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages teilhaben und mit dem grundsätzlich eine Antwortpflicht der Bundesregierung korrespon- diert (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 1. Juli 2009 – 2 BvE 5/06). Während andere Schriftliche Fragen über Anzahl und Anlass von an Medien gerichteten Korrekturbitten bei objektiv unzutreffender Berichterstattung noch von der Bundesregierung detailliert nach Datum, Behörde, Medium und An- lass beantwortet wurden (Bundestagsdrucksache 19/4421, Fragen 54 und 55), verweigert sich die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller einer de- taillierten Beantwortung gleichgerichteter Fragen seitens der Fragesteller (Bundestagsdrucksache 19/7472). Gefragt war in Frage 1: „Welche Bundesministerien, obersten Bundesbehör- den und oberen Bundesbehörden mit Ausnahme des BND, des MAD, des BfV und des BKA haben seit dem Jahr 2001 aufgrund welcher Veröffentlichungen mittels anwaltlicher Hilfe oder ohne anwaltliche Hilfe an Medien Korrektur- bitten verschickt (bitte nach Bundesministerien, obersten Bundesbehörden, oberen Bundesbehörden, Datum, Medium, Anlass und den jeweiligen Kosten aufschlüsseln)?“ Gefragt war somit nach einer detaillierten Aufschlüsselung von Korrekturbitten an Medien. Die Antwort der Bundesregierung lautete da- rauf: „Eine Gesamtübersicht der mittels anwaltlicher Hilfe oder ohne anwaltli- che Hilfe gegebenen Hinweise liegt nicht vor.“ (Bundestagsdrucksache 19/7472). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 6. Mai 2021 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1

Drucksache 19/29457                                                       –2–                       Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Da nicht nach einer Gesamtübersicht gefragt war, sondern nach konkret und detailliert aufzuschlüsselnden Korrekturbitten, muss die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller nochmals zu dieser Thematik befragt werden. 1. Aus welchen Anlässen hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Le- bensmittelsicherheit (BVL) im November 2019 bei Medien unter Inan- spruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)? Im fraglichen Zeitraum gab es kein Ersuchen des BVL um Korrekturen von Berichterstattungen unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe. 2. Aus welchen Anlässen hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Le- bensmittelsicherheit im November 2019 bei Medien ohne Inanspruchnah- me anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)? Das BVL gibt lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn vom BVL veröffentlichte Informationen oder Angaben objektiv unzutref- fend wiedergegeben sind und das BVL einen Hinweis für geeignet und ange- messen erachtet. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise besteht nicht, und eine sol- che umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt, so dass dazu eine Auflistung nicht erstellt werden kann. Im Übrigen wird auf die Vorbemer- kung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Abge- ordneten Thomas Seitz, Corinna Miazga u. a. und der Fraktion der AfD (Drucksache 19/06995) Bezug genommen. 3. Wie viele der Korrekturbitten gemäß Frage 2 erfolgten ausschließlich fern- mündlich? 4. Wie viele der Korrekturbitten gemäß Frage 2 erfolgten in Textform? Bezüglich der Fragen 3 und 4 wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 5. Welche Stelle in welcher Abteilung und in welchem Referat oder in wel- cher Organisationseinheit mit Stabsfunktion ist für Korrekturbitten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit an Medi- en zuständig? Für etwaige Korrekturbitten des BVL an Medien wäre das Referat 012 in der Referatsgruppe Leitungsbereich zuständig. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333
2