Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an die Bundesregierung, an die Bundesministerien und deren nachgeordnete Behörden seit dem Jahr 2017
Deutscher Bundestag Drucksache 19/29509 19. Wahlperiode 10.05.2021 Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff, Ulrich Oehme, Dr. Harald Weyel, Stefan Keuter und der Fraktion der AfD Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz an die Bundesregierung, an die Bundesministerien und deren nachgeordnete Behörden seit dem Jahr 2017 Nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes hat jedermann, unab- hängig von Wohnsitz oder eigener Betroffenheit, einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen der Bundesbehörden, vgl. § 1 Absatz 1 IFG. Sinn und Zweck des IFG ist unter anderem, die Bürgerbeteiligung zu fördern und das Vertrauen in die staatlichen Strukturen und Institutionen durch Nachvoll- ziehbarkeit und Transparenz zu stärken. Die Fragesteller interessieren sich daher für die seit dem Jahr 2017 an die Bundesregierung sowie für die an die Bundesministerien und deren nachgeord- nete Behörden gestellten Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie viele IFG-Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen wurden seit dem Jahr 2017 an die Bundesregierung und an die Bundesministerien samt deren nachgeordnete Behörden gestellt? a) Wann sind die IFG-Anträge der Bundesregierung und den Behörden je- weils zugegangen? b) Mit welchem Aktenzeichen bzw. Geschäftszeichen wurden die IFG- Anträge jeweils versehen? c) Wurden die IFG-Anträge von einer natürlichen oder juristischen Person gestellt? d) Zu welchen amtlichen Informationen wurde jeweils Zugang beantragt (bitte beantragte Informationen vollständig gemäß jeweiligem Antrag aufführen)? e) Wann und wie wurden die IFG-Anträge jeweils beschieden? f) Welche Organisationseinheit der zuständigen Behörde war jeweils in- haltlich federführend zuständig? 2. In welchen Fällen wurde gegen ablehnende Bescheide der zuständigen Be- hörde Widerspruch eingelegt (bitte zuordenbar angeben)? a) Mit welcher Begründung wurden die entsprechenden IFG-Anträge abge- lehnt?
Drucksache 19/29509 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) In welchen Fällen und mit welcher Begründung wurde erhobenen Wi- dersprüchen stattgegeben? c) In welchen Fällen und mit welcher Begründung wurden die erhobenen Widersprüche zurückgewiesen? 3. In welchen Fällen wurde gegen ablehnende Widerspruchsbescheide Klage bzw. Verpflichtungsklage vor dem Verwaltungsgericht erhoben? a) Vor welchen Verwaltungsgerichten wurde jeweils Klage erhoben? b) Welche wesentlichen Inhalte hatte die jeweils behördenseitig eingereich- te Klageerwiderung? c) Wie wurde gerichtlich über die jeweilige Klage entschieden? Berlin, den 3. Mai 2021 Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333