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Deutscher Bundestag                                                                     Drucksache 19/19318 19. Wahlperiode                                                                                       19.05.2020 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bettina Stark-Watzinger, Christian Dürr, Katja Hessel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/18899 – Status des Übergangs der FMSA in die BaFin/Umsetzung des FMSA- Neuordnungsgesetzes (FMSANeuOG) Vorbemerkung der Fragesteller Nach der Entscheidung der Bundesregierung vom Dezember 2016 die Bun- desanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) in die Bundesanstalt für Fi- nanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Finanzagentur zu überführen, wurde beschrieben, wie der inhaltliche Übergang und die Integration der FMSA-Mitarbeiter geschehen soll (vgl. FMSA-Neuordnungsgesetz bzw. https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/2018/06/Inhalte/Ka pitel-3-Analysen/3-1-Neuordnung-Aufgaben-Finanzmarktstabilisierung.html). Nach dem Übergang zum 1. Januar 2018 ist es nach Ansicht der Fragesteller Zeit, eine erste Zwischenbilanz der Bemühungen zu ziehen, ob der Übergang wichtiger Tätigkeitsfelder im Zusammenhang mit der Bankenabwicklung und der Integration der FMSA-Mitarbeiter im jetzigen Geschäftsbereich Abwick- lung reibungslos gestaltet wurde. Gleiches gilt für die Bereiche, die als Quer- schnittsthemen (z. B. Recht, Vergabe, Finanzen, Personal, Revision, Kommu- nikation) gelten, die sich in „alten“ BaFin-Strukturen wiederfinden. 1. Wie bewertet die Bundesregierung den Übergang und die Integration von ehemaligen FMSA-Strukturen in die BaFin? Sind alle Bereiche, die integriert wurden, uneingeschränkt arbeits- und leistungsfähig? 2. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass alle Elemente des FSMA- NeuOG durch die BaFin umgesetzt werden konnten? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Die Vorgaben des Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSANeuOG) konnten dank des großen und gemeinsamen Engagements der beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Behörden pünktlich zum 1. Januar 2018 umgesetzt werden. Die integrier- ten Bereiche erfüllen ihre gesetzlichen Aufgaben. Details zum Integrationspro- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 18. Mai 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
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Drucksache 19/19318                                          –2–             Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode zess können dem Monatsbericht Juni 2018 des Bundesministeriums der Finan- zen (BMF) entnommen werden (www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberi chte/2018/06/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-1-Neuordnung-Aufgaben-Finanzma rktstabilisierung.html). 3. Wurde nach Ansicht der Bundesregierung die personelle Integration der Mitarbeiter durch flankierende Maßnahmen der BaFin begleitet? Falls es diese gibt, welche sind dies konkret? a) Wurden diese Maßnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung evalu- iert? b) Wie wurden die Maßnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung von den Mitarbeitern aufgenommen, die bereits vor der Integration bei der BaFin tätig waren? c) Wie wurden die Maßnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung von den ehemaligen Mitarbeitern der FMSA aufgenommen? Die Fragen 3 bis 3c werden gemeinsam beantwortet. Die personelle Integration der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ehemaligen Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) wurde bereits frühzeitig ab dem dritten Quartal 2016 durch Maßnahmen der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsicht (BaFin) vorbereitet. Dazu zählten beispielsweise Infor- mationsveranstaltungen und Schulungstermine in den Räumen der ehemaligen FMSA mit Aushändigung von umfangreichem Informationsmaterial zum Über- gang in die BaFin, die Vorstellung der BaFin-Personalreferate bei den Füh- rungskräften der ehemaligen FMSA, die Beratung der ehemaligen FMSA bei externen Stellenausschreibungen und Eingruppierungsfragen, die Berücksichti- gung personeller Bedarfe in Stellenausschreibungen der BaFin bereits vor dem Übergang sowie die Schaltung von Beiträgen im BaFin-Intranet rund um die bevorstehende Integration. Zu den weiteren Maßnahmen der BaFin, die den neuen Beschäftigten die Ein- gewöhnung erleichtern und einen Beitrag zum Zusammenwachsen leisten soll- ten, zählten insbesondere die Übermittlung von Begrüßungsschreiben unmittel- bar nach dem Übergang, eine interne Videobotschaft des Präsidenten und des neuen zuständigen Exekutivdirektors, die persönliche Begrüßung der neuen Be- schäftigten durch den Präsidenten im Rahmen eines Empfangs, die Vorstellung der Aufgaben der Abwicklungsbehörde durch die Führungskräfte der ehemali- gen FMSA gegenüber den anderen Beschäftigten der BaFin am Standort Frank- furt. Beschäftigte der ehemaligen FMSA hatten bereits deutlich vor der Integration in die BaFin die Gelegenheit, personalrechtliche Fragestellungen und Personal- einzelfälle mit der BaFin zu erörtern und – soweit möglich – einer Klärung zu- zuführen, zum Beispiel im Hinblick auf individuelle Verbeamtungs- möglichkeiten. Das Bundesministerium der Finanzen hat im Rahmen seiner Rechts- und Fachaufsicht den Integrationsprozess von Anfang an konstruktiv und lösungsorientiert begleitet und neben Gesprächen mit Vertretern des BaFin- Direktoriums auch Gespräche mit Personalvertretungen geführt. Anlass zu einer gesonderten Evaluation der flankierenden Maßnahmen bestand nicht, da sich viele der vorgenannten Maßnahmen in einer einmaligen Anwen- dung erschöpften.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                     –3–                          Drucksache 19/19318 4. Liegen der Bundesregierung Daten zur Mitarbeiterzufriedenheit bei der BaFin und insbesondere in den Bereichen vor, die die ehemaligen FMSA- Mitarbeiter abdecken? Gibt es aktuelle Mitarbeiterbefragungen, die die Mitarbeiterzufriedenheit beurteilen können? Bereichsspezifische Befragungen fanden nicht statt. An diversen themenfokus- sierten Abfragen konnten jedoch Beschäftigte aller Bereiche der BaFin teilneh- men. 5. Gab es in der Zeit der Integration der Mitarbeiter der FMSA in die BaFin oder danach eine höhere Fluktuation im Mitarbeiterbereich? Es ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den Tätigkeiten im Geschäftsbereich Abwicklung um ein relativ neues Aufgabengebiet für Banken und Aufsichtsbe- hörden und beim maßgeblichen Bankenabwicklungsrecht um ein relativ junges Rechtsgebiet handelt, weshalb es hier möglicherweise zu stärkeren Mitarbeiter- bewegungen kommen konnte und kann. Nach der Integration zum 1. Januar 2018 sind bei der BaFin nach deren Angaben insgesamt allerdings keine nen- nenswerten Veränderungen in der Fluktuation feststellbar. 6. Wie viele Mitarbeiter sind nach Kenntnis der Bundesregierung am 1. Janu- ar 2018 von der FMSA in die BaFin übergetreten, und wie viele dieser Mitarbeiter befinden sich zum heutigen Tag noch in der BaFin? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage Nr. 233 der Abgeordneten Stark-Watzinger vom 26. März 2019 wird verwiesen. Von den 89 Personen, die bei der FMSA tätig waren und zur BaFin gewechselt sind, wa- ren 82 Beschäftigte der FMSA. Die anderen sieben Mitarbeiter waren ur- sprünglich der FMSA von der Deutschen Bundesbank, der BaFin oder dem BMF zugewiesen; drei dieser sieben Mitarbeiter sind weiterhin bei der BaFin tätig. Von den 82 Beschäftigten der FMSA sind zum 5. Mai 2020 noch 63 in der BaFin tätig. 19 dieser Beschäftigten haben die BaFin – aus unterschiedlichen Gründen – wieder verlassen (Stichtag 5. Mai 2020). 7. Gab oder gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Rechtsstreitigkeiten zwischen Ex-FMSA-Mitarbeitern und der BaFin? Wenn ja, was ist der Gegenstand der Streitigkeiten? Insgesamt gab es drei Rechtsstreitigkeiten. Zwei Verfahren betrafen die von der BaFin versagte Möglichkeit einer Anstellung als Syndikusrechtsanwalt/Syndi- kusrechtsanwältin. Ein Verfahren betraf Eingruppierungsfragen nach dem Tarif- vertrag für den öffentlichen Dienst. 8. Konnten nach Ansicht der Bundesregierung durch die Integration von ehe- maligen FMSA-Strukturen in die BaFin Synergien gehoben werden? Wenn ja, sind diese quantifizierbar und/oder benennbar? Synergien konnten durch die Nutzung gemeinsamer Strukturen, Prozesse und Sachkunde realisiert werden. Dazu zählen beispielsweise die effizientere Wahr- nehmung von hoheitlichen Aufgaben u. a. durch Übernahme der langfristig
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Drucksache 19/19318                                                      –4–                        Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode erprobten und teilweise standardisierten Verwaltungsprozesse der BaFin, der regelmäßige fachübergreifende Austausch auf Direktoriumsebene, die effizien- tere fachliche Zusammenwirkung der Aufsichtsbereiche, die Bearbeitung von Querschnittsaufgaben in den Bereichen Kommunikation, Beschaffung, Interne Revision und Compliance sowie Synergien im Bereich IT (einfachere Steue- rung von IT-Projekten, effizientere Nutzung von Datenbanken und IT- Prozessen, Datennutzung über gemeinsame Schnittstellen). 9. Konnte nach Ansicht der Bundesregierung das Ziel, dass sich die BaFin zu einer modernen öffentlichen Verwaltung entwickelt, umgesetzt werden, bzw. was müsste (noch) getan werden, um diese Entwicklung voranzutrei- ben? Die BaFin arbeitet fortlaufend an Verbesserungen, die es ihr ermöglichen, sich an aktuelle Anforderungen anzupassen. Ziel ist es, Prozesse zu verbessern, Ar- beitsplätze und -bedingungen anzubieten, die für gut ausgebildete und qualifi- zierte Beschäftigte attraktiv sind, und dabei insbesondere die Möglichkeiten der Digitalisierung zu nutzen. Die im Februar 2019 veröffentlichte Digitalisierungsstrategie der BaFin nimmt sich im dritten Handlungsfeld im Rahmen der Binnendigitalisierung insbeson- dere der Implikationen für die Prozess- und Arbeitsplatzgestaltung sowie der Auswahl und Qualifikation des Personals an. Die BaFin hat einen wesentlichen Teil der Aufsichts- und Verwaltungsprozesse bereits digitalisiert, wichtige Voraussetzungen für zeitgemäße Arbeitsformen und Arbeitsinfrastruktur geschaffen sowie Konzepte für die Rekrutierung und Fortbildung von Beschäftigten weiterentwickelt. Die BaFin wird den einge- schlagenen Weg in Abstimmung mit ihren Gremien und dem aufsichtsführen- den Bundesministerium der Finanzen weiterverfolgen, fortlaufend hinterfragen und erforderlichenfalls anpassen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333
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