Glasfaserausbau in Deutschland durch innovative Verlegetechniken
Deutscher Bundestag Drucksache 19/17432 19. Wahlperiode 28.02.2020 Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Kluckert, Frank Sitta, Bernd Reuther, Torsten Herbst, Dr. Christian Jung, Oliver Luksic, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Sandra Bubendorfer- Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark- Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Glasfaserausbau in Deutschland durch innovative Verlegetechniken Der Zugang zu schnellem Internet ist nach Ansicht der Fragesteller eine ele- mentare Voraussetzung im 21. Jahrhundert. Unternehmen sind auf eine leis- tungsfähige, gigabitfähige digitale Infrastruktur angewiesen, um Innovationen wie Künstliche Intelligenz oder 5G nutzen und (weiter)entwickeln zu können. Auch im privaten Bereich ist die Verfügbarkeit einer belastbaren, digitalen In- frastruktur eine zentrale Voraussetzung, um beispielsweise Smart-Home- Anwendungen oder E-Government-Dienstleistungen verwenden zu können. Allerdings ist die Bereitstellung einer flächendeckend leistungsfähigen, digita- len Infrastruktur in Deutschland nach Ansicht der Fragesteller mangelhaft. Ge- mäß dem Breitbandatlas der Bundesregierung hatten Ende 2018 nur 87,8 Pro- zent der Haushalte Zugang zu Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s und gerade einmal 8,9 Prozent der Haushalte in Deutschland Anschluss an Glasfaser (Quelle: S. 2 bis 5, https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikation en/DG/breitband-verfuegbarkeit-ende-2018.pdf?__blob=publicationFile). Dieser aus Sicht der Fragesteller unzureichende Zustand der digitalen Infra- struktur in Deutschland spiegelt sich auch in internationalen Rankings wider. Beispielsweise belegt Deutschland laut dem Global Competitiveness Report 2019 des Weltwirtschaftsforums nur Platz 72 bei der Internetverbindung über Glasfaser (Quelle: S. 240, http://www3.weforum.org/docs/WEF_TheGlobalCo mpetitivenessReport2019.pdf). Trotz des schleppenden Ausbaus und der aus Sicht der Fragesteller nicht zufriedenstellenden Versorgung mit digitaler Infra- struktur in Deutschland werden die Fördermittel des Bundes für den Breitband- ausbau Medienberichten zufFolge allerdings nur teilweise abgerufen (Quelle:
Drucksache 19/17432 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/breitbandausbau-kommunen-verzic hten-auf-124-millionen-euro-an-foerdermitteln-a-1277928.html). Neben dem unzureichenden Abruf von Fördermitteln gibt es eine Vielzahl an weiteren Gründen für den langsamen Glasfaserausbau in Deutschland. Zum ei- nen wird der Glasfaserausbau durch langwierige und komplizierte Genehmi- gungsverfahren ausgebremst. Beispielsweise erfordern Anträge für Glasfase- rausbauprojekte oft die Zustimmung mehrerer nachgelagerter Behörden. Dies ist nach Auffassung der Fragesteller problematisch, denn die Genehmigungsbe- hörden selbst verfügen oft nicht über eine ausreichende Anzahl an qualifizier- ten Fachkräften, um die Anträge zeitnah bearbeiten oder technologieoffen über den Einsatz der adäquaten Verlegemethode entscheiden zu können (Quelle: S. 28 und 29, https://www.wik.org/fileadmin/Studien/2018/WIK-Tiefbaustudi e.pdf). Zum anderen wird der Glasfaserausbau in Deutschland durch Kapazitätseng- pässe in der ausführenden Tiefbaubranche verlangsamt (Quelle: https:// www.computerbase.de/2019-03/fiberdays-19-glasfaser-tiefbau/). Diese sind u. a. die Folge eines Fachkräftemangels in der Tiefbaubranche und der geringen Anzahl an im Glasfaserausbau tätigen Tiefbauunternehmen (Quelle: S. 20 und 24, https://www.wik.org/fileadmin/Studien/2018/WIK-Tiefbaustudie.pdf). Darüber hinaus stellen die Kosten für Tiefbaumaßnahmen ein weiteres Hemm- nis für einen schnellen, flächendeckenden Glasfaserausbau dar. Durch den Aus- bau mittels konventioneller Tiefbauverfahren, wie beispielsweise der offenen Grabenbauweise, entstehen enorme Kosten (Quelle: S. 8, https://www.bmvi.de/ SharedDocs/DE/Publikationen/DG/breitbandausbau-verlegetechniken.pdf?__bl ob=publicationFile). Dies ist besonders problematisch, da die Preise für Tief- baumaßnahmen in den Jahren 2017 und 2018 insgesamt um 30 Prozent ange- stiegen sind (Quelle: S. 19, https://www.monopolkommission.de/images/PDF/S G/11sg_telekommunikation.pdf). Zur Bewältigung dieser Probleme und damit auch zu einer Beschleunigung des Glasfaserausbaus in Deutschland kann nach Auffassung der Fragesteller insbe- sondere der Einsatz innovativer Verlegemethoden beitragen. Hierzu zählen u. a. sogenannte Trenching- oder Fräsverfahren, Horizontal-Spülbohrverfahren, die Pressbohrung (Erdraketentechnik), die Pflugtechnik, die oberirdische Verle- gung sowie die Verlegung in Frisch- und Abwasserkanälen oder Gasleitungen (Quelle: S. 5 und 6, https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/DG/br eitbandausbau-verlegetechniken.pdf?__blob=publicationFile; Quelle: S. 3, https:/www.gigabit.nrw.de/images/PDFs/Leitfaden/alternative-verlegemethode n-fuer-den-glasfaserausbau.pdf). Charakteristisch für diese Verlegetechniken ist, dass sie im Gegensatz zum konventionellen Tiefbau (mit Verlegetiefen von i. d. R. 60 cm) in einer geringeren Verlegetiefe (von meist weniger als 60 cm) erfolgen (Quelle: ebd.). Diese alternativen Verlegetechniken in geringer Verle- getiefe sind seit der Überarbeitung des § 68 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) im Zuge des DigiNetz-Gesetzes (2016) explizit zulässig (Quelle: ebd., S. 3). Allerdings sind Bundesautobahnen und autobahnähnliche Bundesfernst- raßen vom Einsatz von Verlegetechniken in geringer Verlegetiefe ausgeschlos- sen (Quelle: § 68 Absatz 2 Satz 2 und 3 TKG). Im Gegensatz zum Glasfaserausbau durch konventionelle Tiefbaumethoden ist der Ausbau mit diesen alternativen Verlegetechniken wesentlich schneller durchzuführen. Durch das Trenchingverfahren lassen sich beispielsweise bis zu 600 m Glasfaserkabel pro Tag verlegen. Im Gegensatz dazu können mittels konventioneller Tiefbautechnik pro Tag lediglich 100 m Glasfaserkabel verlegt werden (Quelle: S. 9 und 14, https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikation en/DG/breitbandausbau-verlegetechniken.pdf?__blob=publicationFile). Inno- vative Verlegetechniken können jedoch nicht nur den Glasfaserausbau signifi-
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/17432 kant beschleunigen, sondern zusätzlich auch die Kosten des Ausbaus senken. So kostet beispielsweise die Verlegung eines Meters Glasfaser mittels konventi- oneller Tiefbauverfahren durchschnittlich zwischen 75 Euro und 120 Euro, wo- hingegen etwa bei der Anwendung des Horizontalspülbohrverfahrens im Durchschnitt nur Kosten in Höhe von 50 Euro für einen Meter anfallen (Quelle: S. 12, https://www.wik.org/fileadmin/Studien/2018/WIK-Tiefbaustudie.pdf). Trotz des aus Sicht der Fragesteller enormen Potenzials dieser Verlegemetho- den gibt es teilweise seitens der für die Genehmigung von Glasfaserausbaupro- jekten zuständigen kommunalen Behörden Vorbehalte gegenüber diesen Tech- nologien (Quelle: S. 30, https://www.wik.org/fileadmin/Studien/2018/WIK-Tie fbaustudie.pdf). Dies betrifft oft, aber nicht nur, den Einsatz auf Feld-, Wald- und Forstwegen, obwohl alternative Verlegetechniken hier ein besonders gro- ßes Potenzial aufgrund des geringen Versiegelungsgrades der Strecke hätten (Quelle: S. 43, ebd.). Die Vorbehalte der Kommunen und der daraus folgende seltene Einsatz alternativer Verlegetechniken ist nach Auffassung der Fragestel- ler vor allem vor dem Hintergrund des im Koalitionsvertrag der Bundesregie- rung (zwischen CDU, CSU und SPD) verankerten Ziels einer flächendecken- den digitalen Infrastruktur bis 2025 kritisch zu betrachten (Quelle: https:// www.it-times.de/news/digital-gipfel-muss-buerokratiebremse-loesen-deutsche- glasfaser-und-vatm-leiten-ag-mehr-tempo-beim-glasfaserausbau-133454/). Um den Glasfaserausbau zu beschleunigen, wäre es nach Ansicht der Fragestel- ler daher notwendig, die Akzeptanz alternativer Verlegetechniken zu steigern und bürokratische Hürden abzubauen. Dies könnte zum einen durch die Schaf- fung einheitlicher, allgemein verbindlicher Standards, wie etwa DIN- Normierungen, für die Anwendung und Ausgestaltung dieser Technologien ge- schehen (Quelle: S. 42, https://www.wik.org/fileadmin/Studien/2018/WIK-Tief baustudie.pdf). Zum anderen würde sich die Gleichstellung dieser Verlegetech- niken mit dem konventionellen Tiefbau in den Allgemeinen Technischen Be- stimmungen für die Benutzung von Straßen durch Leitungen und Telekommu- nikationslinien positiv auf den Glasfaserausbau auswirken (Quelle: S. 6, https://www.de.digital/DIGITAL/Redaktion/DE/Digital-Gipfel/Download/201 9/p1-mehr-tempo-beim-netzausbau-ergebnisdokument.pdf?__blob=publication File&v=3). Des Weiteren könnten Fortbildungsmaßnahmen für das Personal, der Abbau von personellen Engpässen in den für Genehmigungsverfahren zu- ständigen Behörden und der vermehrte Einsatz von E-Government-Lösungen den Glasfaserausbau in Deutschland beschleunigen (Quelle: S. 38, https:// www.wik.org/fileadmin/Studien/2018/WIK-Tiefbaustudie.pdf). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche Summe wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Bundesförderprogramms für den Breitbandausbau im Jahr 2019 bereit- gestellt? a) Welcher Anteil der im Rahmen des Bundesförderprogramms für den Breitbandausbau bereitgestellten Mittel wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 abgerufen (bitte pro Quartal und Bun- desland in absoluten sowie relativen Zahlen auflisten)? b) Welche Gründe gibt es nach Auffassung der Bundesregierung dafür, dass für den Breitbandausbau bereitgestellte Mittel nicht abgerufen wurden? 2. Wie viele für den Glasfaserausbau qualifizierte Tiefbaufachkräfte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, und reichen diese aus, um das im Koalitionsvertrag selbst gesetzte Ziel einer flächendeckenden digitalen Infrastruktur bis 2025 zu erreichen?
Drucksache 19/17432 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Welche Methode zur Verlegung von Glasfaserinfrastruktur ist nach Auffas- sung der Bundesregierung am geeignetsten, um einen kostengünstigen und flächendeckenden Ausbau der Glasfaserinfrastruktur in Deutschland zu ge- währleisten? 4. Welche Methode zur Verlegung von Glasfaserinfrastruktur ist nach Kennt- nis der Bundesregierung seit der Verabschiedung des DigiNetz-Gesetzes im Jahr 2016 wie oft zum Einsatz gekommen (bitte in absoluten und relati- ven Zahlen nach Verlegemethode und Bundesland auflisten)? 5. Wendet die Bundesregierung § 68 Absatz 2 Satz 2 und 3 TKG auf die Ver- legung von Glasfaserleitungen oder Leerrohrsystemen in Bundesautobah- nen und autobahnähnlich ausgebauten Bundesfernstraßen an, und wenn nein, warum nicht? 6. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Akzeptanz alter- nativer Verlegemethoden zu steigern, und bis wann sollen diese Maßnah- me umgesetzt werden? 7. Wie bewertet die Bundesregierung das Potenzial der Steigerung der Ak- zeptanz innovativer Verlegemethoden durch die Aufnahme von Feld-, Forst- und Wirtschaftswegen in den § 68 TKG? 8. Plant die Bundesregierung die Etablierung und Gleichstellung alternativer Verlegeverfahren in den Allgemeinen Technischen Bestimmungen für die Benutzung von Straßen durch Leitungen und Telekommunikationslinien? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht? 9. Ist die Schaffung eines bundesweit einheitlichen Regelwerkes oder anderer Normierungen für die Anwendung und die technischen Spezifikationen al- ternativer Verlegetechniken geplant? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht? 10. Welche Maßnahmen plant der Bund, um personelle Kapazitätsengpässe bei der Genehmigung von Glasfaserausbauprojekten zu beheben? Bis wann sollen diese umgesetzt werden? 11. Plant die Bundesregierung Anreize für Weiterbildungsmaßnahmen für das Personal von Behörden, das über Glasfaserausbauprojekte entscheidet, zu schaffen? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht? 12. Wie viel Prozent der Behörden des Bundes nutzen bereits E-Government- Anwendungen, um den Planungs- und Genehmigungsprozess von Glasfa- serausbauprojekten zu beschleunigen? 13. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen eines stärkeren Ein- satzes von E-Government-Lösungen sowie Standardisierungen und Nor- mierungen auf die Akzeptanz und den Einsatz von alternativen Verlegeme- thoden? Berlin, den 30. Januar 2020 Christian Lindner und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333