Deutscher Bundestag Drucksache V/478 5. Wahlperiode Der Bundesminister für Verkehr Bonn, den 25. März 1966 E 4/A 1 Baon 5186 Ve 66 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Betr.: Stillegung von Strecken der Deutschen Bundesbahn im Zonenrandgebiet Bezug : Kleine Anfrage der Abgeordneten Franke (Hannover), Hauck, Höhmann (Hessisch Lichtenau), Hofmann (Kro nach), Junghans, Dr. Kreutzmann, Kunze und der Fraktion der SPD - Drucksache V/394 - Die Anfrage wird wie folgt beantwortet: 1. Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn mit ihrem ersten und zweiten Stufenprogramm mehr als 3 400 unwirtschaftliche Streckenkilometer im Zonenrandgebiet stillegen will, und wird die Bundesregierung diesen Plänen zustimmen? 2. Wie sind die Stillegungspläne der Deutschen Bundesbahn mit dem Beschluß der Bundesregierung vom 16. Dezember 1964 zu vereinbaren, wonach Stillegungsmaßnahmen aller Art in den Zonenrandgebieten nicht in Frage kommen? Die Bundesregierung hat sich in ihrem Kabinettsbeschluß vom 16. Dezember 1964 und in dem Kabinettsbeschluß vom 5. Mai 1965 eingehend mit der besonderen Stellung des Zonenrand- gebietes befaßt. Beide Kabinettsbeschlüsse sind in das Ver- kehrspolitische Programm für die 5. Legislaturperiode einge- gangen, das am 26. Januar 1966 von der Bundesregierung verabschiedet worden ist. Auch hier wird der besonderen Stellung des Zonenrandgebietes wieder Rechnung getragen. Die Deutsche Bundesbahn muß sich über die in den Zonen- randgebieten liegenden Strecken intern einen Überblick über deren Wirtschaftlichkeit verschaffen; denn entsprechend dem - Beschluß der Bundesregierung vom 26. Januar 1966 wird über die verlustbringenden Strecken in den Zonenrandgebieten, die aus politischen Gründen weiter in Betrieb bleiben sollen,
Drucksache V /478 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode zwischen den beteiligten Ressorts über einen entsprechenden Ausgleich gemäß § 28a Bundesbahngesetz verhandelt. In diesem Zusammenhang sind auch die Untersuchungen der Deutschen Bundesbahn zu sehen, die in Stufenplänen ihren Aus- druck gefunden haben. Im 1. und 2. Stufenplan sind im übrigen nicht 3 400, sondern nur etwa 1 500 km untersuchte Strecke aus Zonenrandgebieten enthalten. 3. Hat die Bundesregierung die nach Auffassung des Herrn Bun- desverkehrsministers „nicht nennenswerten kleinen Beträge" für Ausgleichszahlungen an die Deutsche Bundesbahn im Haushalts- plan 1966 bereitgestellt, damit auch im Interesse der Verwirk- lichung der raumordnungspolitischen Vorstellungen der Bun- desregierung die Deutsche Bundesbahn Strecken in den Zonen- randgebieten aufrechterhält? Als der Entwurf des Bundeshaushalts 1966 bei den gesetz- gebenden Körperschaften eingebracht wurde, konnten die vor- liegenden Rechnungsergebnisse noch nicht als Grundlage für die Veranschlagung eines zweckbestimmten Haushaltsansatzes dienen, um Mittel für eventuelle Ausgleichszahlungen nach § 28a Bundesbahngesetz für unrentable und aus übergeord- neten Gründen aufrechtzuerhaltende Strecken auszubringen. Das Gutachten der „Deutschen Revisions- und Treuhand AG" über die Kostenrechnung der Deutschen Bundesbahn wird u. a. auch daraufhin ausgewertet werden, wie die finanziellen Be- ziehungen zwischen Bund und Bundesbahn im einzelnen ge- regelt werden können. Danach wird die Deutsche Bundesbahn der Bundesregierung die erforderlichen Unterlagen vorlegen können. Im übrigen wird sichergestellt, daß die Ziele und Grundsätze beachtet werden, die im Raumordnungsgesetz vom 8. April 1965, vor allem in dein § 1 Abs. 2 und § 2 Abs. 1 Nr. 4, ihren Niederschlag gefunden haben. Seebohm