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Deutscher Bundestag                                                                  Drucksache 19/23668 19. Wahlperiode                                                                                       27.10.2020 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Peter Felser, Stephan Protschka, Berengar Elsner von Gronow, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/23336 – Errichtung von vertikalen Windindustrieanlagen Vorbemerkung der Fragesteller Um die politischen Ziele der Energiewende zu erreichen, bis 2030 mindestens 65 Prozent des Stroms aus sogenannten erneuerbaren Energien zu gewinnen, muss die Windenergie stark ausgebaut werden (https://www.bmwi.de/Redakti on/DE/Dossier/energiewende.html). Dabei setzt die Bundesrepublik Deutsch- land im Moment auf den Bau von bevorzugt horizontalen Windindustrieanla- gen, vertikale Windindustrieanlagen bilden eher noch eine Randerscheinung (https://www.klein-windkraftanlagen.com/technik/vertikale-windkraftanlagen/ #tab-con-6). Kleinwindindustrieanlagen sind besser geeignet für Orte mit turbulenten Windverhältnissen, beispielsweise innerhalb von Städten (ebd.). Im Vergleich zu horizontalen Anlagen verfügen die vertikalen über einen geringeren Wir- kungsgrad und bieten niedrigere Stromerträge (ebd.). Sie arbeiten derzeit noch unwirtschaftlich, Stromgestehungskosten (die Kos- ten des selbst erzeugten Stromes) sind erheblich höher (ebd.). Ein weiterer Nachteil sind eben auch die hohen Schwingungen und Resonanzen (https://w ww.klein-windkraftanlagen.com/technik/vertikale-windkraftanlagen/#tab-c on-6), die gerade im innerstädtischen Bereich ein Problem für die angrenzen- den Bewohner darstellen können. Es bestehen noch erhebliche offene Fragen im Zusammenhang mit der Mes- sung und Ausbreitung von tieffrequentem Infraschall und dessen Kodierung durch das zentrale Nervensystem und mögliche wahrnehmbare physiologische Effekte auf Lebewesen (https://www.allum.de/stoffe-und-ausloeser/infraschal l-und-tieffrequenter-schall/wahrnehmung-und-gesundheitsrisiken). Beim Bau von vertikalen Windindustrieanlagen neben oder in Wohnbebauun- gen sind Abstandsregeln nach Ansicht der Fragesteller noch unklar geregelt. Die starke Belästigung von Windindustrieanlagen kann bisher noch nicht mit dem Abstand erklärt werden (https://www.fachagentur-windenergie.de/filead min/files/Akzeptanz/FA-Wind_Abstand-Akzeptanz_Broschuere_2015.pdf). Das Bayerische Landesamt für Umwelt sagt, dass Infraschall nur dann Folgen haben kann, wenn Menschen ihn wahrnehmen können (https://www.lfu.bayer n.de/buerger/doc/uw_117_windkraftanlagen_infraschall_gesundheit.pdf). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 26. Oktober 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
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Drucksache 19/23668                                      –2–               Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode In einer Pilotanlage von 2017 in Deutschland wird gar von „Balsam für Men- schen und Vögel“ gesprochen (https://www.windkraft-journal.de/2017/05/18/i nnovative-windturbine-ohne-vogelschlag-und-laermbelaestigung-an-der-schw elle-zum-markteintritt/102490). Eine ruhige und fassbare Silhouette, die von Vögeln erkannt wird, die langsam drehenden Rotorblätter würden keine wahr- nehmbaren Lärm-Emissionen und wesentlich weniger Schattenwurf erzeugen (ebd.). Derzeit gibt es noch sehr wenige unabhängige Referenzen, wie Testfeldergeb- nisse, vermessene Leistungskurven oder Zertifizierungen zu solchen Anlagen (https://www.klein-windkraftanlagen.com/technik/vertikale-windkraftanlagen/ #tab-con-6). 1. Plant die Bundesregierung zur Zielerreichung zur sogenannten „Energie- wende bis 2050 auch den verstärkten Ausbau vertikaler Windindustrie- anlagen, und hat die Bundesregierung Kenntnis von der derzeitigen Ge- samtzahl der bestehenden vertikalen Windindustrieanlagen in Deutsch- land (bitte nach Anzahl und Bundesländern angeben), und wenn ja, ist der Bau solcher Anlagen auch auf Binnenseen geplant)? Die Bundesregierung hat mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien geschaffen. So wird die Höhe der Zahlungen für Strom aus erneuerba- ren Energien im Rahmen von wettbewerblichen Ausschreibungen ermittelt. Bei der Windkraft erfolgt das durch Ausschreibung der installierten Leistung, die Anlagen mit den geringsten Gebotshöhe in ct/kWh erhalten den Zuschlag. An der technologiespezifischen Ausschreibung für Windenergieanlagen und an der Innovationsausschreibung können alle Typen von Windenergieanlagen teilneh- men, sofern sie u. a. eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutz- gesetz vorweisen. Das gilt auch für vertikale Windenergieanlagen. Im Markt- stammdatenregister der Bundesnetzagentur werden alle in Betrieb befindlichen Erneuerbare-Energien-Anlagen registriert. Das Register ist öffentlich zugäng- lich. Darin ist aber nicht erfasst, ob es sich um vertikale oder horizontale Wind- energieanlagen handelt. In der Regel weisen vertikale Windenergieanlagen aber ein deutlich geringeres Stromerzeugungspotential auf als horizontale Windener- gieanlagen. Die Kosten pro erzeugter Kilowattstunde Strom sind folglich höher, so dass sie in den wettbewerblichen Ausschreibungen Nachteile gegenüber den konventionellen Anlagen aufweisen können. 2. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Aufnahmen zum innerstädti- schen Vogelschlag an vertikalen Windkraftanlagen, und wenn ja, welche konkreten Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen oder Aufnahmen vor. 3. Wie sehr wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Insektenbestand an solchen Standorten beeinflusst? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                     –3–                         Drucksache 19/23668 4. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse zum Infraschall in solch geringen Bauhöhen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) , und wenn ja, wo liegen in diesem Bereich die Grenzwerte und Mindestabstände zu bebauten Grundstücken? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 5. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durch die Schwingungen und Resonanzen erzeugten Einschränkungen auf das zentrale Nervensys- tem der angrenzend an solchen Anlagen lebenden Menschen bekannt? Wenn ja, mit welchen gesundheitlichen Einschränkungen müssen die an- wohnenden Menschen in diesem Falle konkret rechnen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 6. Zieht die Bundesregierung eine finanzielle Förderung von Kleinwind- industrieanlagen in Betracht, und wenn ja, in welcher Form? Die finanzielle Förderung erfolgt über das EEG. Hierzu wird auf die regelmäßi- ge Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land gemäß §§ 36 ff. EEG 2017 sowie auf die Förderung für Pilotwindenergieanlagen an Land gemäß § 22a EEG 2017 verwiesen. Zu Pilotwindenergieanlagen zählen grundsätzlich auch vertikale Windenergieanlagen. 7. Wie viele Kleinwindkraftanlagenhersteller waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 am deutschen Markt als Betreiber und als Hersteller im Gewerberegister gemeldet, wie viele da- von existieren derzeit noch? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 8. Sind durch die Bundesregierung Forschungsprojekte zur vertikalen Windindustrie auf den Weg gebracht worden, und wenn ja, welche, und wurden bereits Projekte abgeschlossen? Seit 1992 wurden keine technischen Vorhaben zu Windkraftanlagen mit Verti- kalachse gefördert. Im Zeitraum von 2007 bis 2009 wurde ein Vorhaben be- willigt, welches sich ausschließlich mit der Akzeptanz solcher Anlagen befasst hat. 9. Haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung vertikale Windindustrie- anlagen von 2010 bis 2020 bereits im Ausland etabliert, und wenn ja, in welchen Ländern (bitte auflisten bzw. Rangliste angeben)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
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Drucksache 19/23668                                                      –4–                        Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Hat die Bundesregierung Kenntnis von sogenannten Schwimmenden Windindustrieanlagen auf Binnenseen (https://taz.de/Erneuerbare-Energi en-in-Gewaessern/!5687895/), und wenn ja, wo wurden diese bereits ge- testet, und ist der Bau von weiteren solcher „Schwimmenden Anlagen“ geplant? Im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur sind alle in Betrieb be- findlichen Erneuerbare-Energien-Anlagen registriert und für die Öffentlichkeit zugänglich. Darin ist aber nicht erfasst, ob es sich um vertikale oder horizontale Windenergieanlagen handelt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333
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