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Deutscher Bundestag 6. Wahlperiode                                                                     Drucksache     VI /185 Der Bundesminister für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen                                           Bonn, den 12. Dezember 1969 A 7 - B 70.20 - 430 Vma/69 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Betr.:   Bericht über die Verwendung der Bundesmittel zur Ver- besserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden — Jahr 1968 — des Bundesministers für Verkehr Bezug: Kleine Anfrage der Abgeordneten Baier, Adorno, Biechele, Dr. Ritz, Franke (Osnabrück), Röhner und Genossen — Drucksache VI/95 — Bevor ich die vorgenannte Kleine Anfrage beantworte, gestat- ten Sie mir, eine Zahlenangabe der Drucksache VI/95, erster Absatz, zu berichtigen: Der nach dem Bericht des Bundesministers für Verkehr für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden zur Verfügung stehende Betrag für das Jahr 1968 beträgt — ein- schließlich der Ausgabereste 1967 und der Darlehensermächti- gung für Vorhaben des öffentlichen Personennahverkehrs — 955 931 283,52 DM. Die Kleine Anfrage beantworte ich namens der Bundesregie- rung wie folgt: 1. Sind der Bundesregierung die vielen Verkehrsnotstände in den kreisangehörigen Gemeinden (kleinere und mittlere Gemeinden) bekannt und wie gedenkt sie bei der Bewältigung dieser Ver- kehrsprobleme künftig wirksamer zu helfen? Der Bundesregierung sind diese Verkehrsnotstände durchaus bekannt. Nach den Richtlinien für Bundeszuwendungen zur Ver- besserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden vom 12. Mai 1967 werden die Bundesmittel zur Förderung des kom- munalen Straßenbaus den Ländern schlüsselmäßig zugewiesen. Die Länder sind es auch, die die zu fördernden Straßenbaumaß- nahmen auswählen und damit bestimmen, zu welchem Anteil
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Drucksache V1/1 85              Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode die Bundesmittel an kreisangehörige Gemeinden und Land- kreise gegeben werden. Der Bund ist an diesem Verfahren nur insofern beteiligt, als der Bundesminister für Verkehr bei Vor- haben mit insgesamt mehr als 2,5 Millionen DM Bundeszuwen- dung seine Zustimmung erteilen muß; er hat jedoch auch in diesen Fällen kein Initiativrecht. Die in der Kleinen Anfrage zitierte Tabelle A 3 zeigt deutlich, daß die Aufteilung der Mittel auf ländliche Gebiete einerseits und kreisfreie Städte und Großstädte andererseits in den Län- dern sehr unterschiedlich ist. In dieser Aufteilung spiegeln sich die Gesamtstrukturen und die Planungsvorstellungen der ver- schiedenen Länder. Auch Unterschiede im kommunalen Finanz- ausgleich spielen eine Rolle. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß die Möglichkeiten wirk- samerer Hilfe für die mittleren und kleineren Gemeinden im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Beratung des Ent- wurfs eines Gesetzes gemäß Artikel 104 a Abs. 4 des Grund- gesetzes zu überprüfen ist. 2. Wird die Bundesregierung die Zuteilung der Bundesmittel zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden, wonach die Landkeise einschließlich der kreisangehörigen Ge- meinden mit 36 993 300 Einwohnern, das sind ca. 61,7% der Ge- samtbevölkerung, 32,39% der Mittel erhalten und die kreis- freien Städte und Großstädte mit 23 171 800 Einwohnern, das sind ca. 38,3% der Gesamtbevölkerung, 67,61% erhalten, in eine bessere Relation bringen, indem die Bagatellgrenze von 500 000 DM als Voraussetzung für die Gewährung von Zuwen- dungen nach § 2 Nr. 1 a und 2 der Richtlinien entsprechend gesenkt wird? Ob eine Senkung der Bagatellgrenze von 500 000 DM die Zu- teilung der Bundesmittel auf Landkreise und kreisangehörige Gemeinden einerseits sowie auf kreisfreie Städte und Groß- städte andererseits erheblich verändern würde, erscheint nicht sicher. Gleichwohl soll die Frage einer Herabsetzung der Bagatell- grenze bei den Beratungen eines Gesetzes gemäß Artikel 104 a Abs. 4 des Grundgesetzes, das die heutigen Bundesrichtlinien am 1. Januar 1971 ablösen soll, erörtert werden. Dabei wird man die bisher gesammelten Erfahrungen verwerten können. Die Bundesregierung möchte dem Ergebnis dieser Beratungen nicht vorgreifen. Sie hat jedoch keine grundsätzlichen Bedenken ge- gen eine Herabsetzung der Bagatellgrenze.
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Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode              Drucksache 6 / 185 3. Welche anderen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um den kommunalen Verkehrsausbau in allen Bereichen der Bun- desrepublik Deutschland wirkungsvoll zu unterstützen? In den Beratungen des bereits erwähnten Gesetzes nach Artikel 104 a Abs. 4 des Grundgesetzes wird zu prüfen sein, ob und wie es möglich ist, die Bundesmittel für den Verkehrsausbau der Gemeinden zu verstärken. Die Überlegungen der Bundesregie- rung hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Leber
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