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Deutscher Bundestag                                                                      Drucksache 19/7611 19. Wahlperiode                                                                                       11.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Hessel, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/7323 – Reform der Besteuerung von Ehegatten und Frauen in Teilzeit Vorbemerkung der Fragesteller Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im September 2018 ein Gutachten zur Reform der Besteuerung von Ehegat­ ten vorgestellt (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/ Ministerium/Geschaeftsbereich/Wissenschaftlicher_Beirat/Gutachten_und_ Stellungnahmen/Ausgewaehlte_Texte/2018-09-27-Gutachten-Besteuerung-von- Ehegatten.html). Das Ehegattensplitting führt aufgrund der Steuerprogression für den Zweitverdiener in einer Ehe im Vergleich zu einer Einzelveranlagung zu einem höheren Grenzsteuersatz. Dadurch würden die Erwerbsanreize des Zweitverdieners verringert und wirke nach Ansicht des Wissenschaftlichen Bei­ rats der Vereinbarkeit von Familie und Beruf entgegen. Der Wissenschaftliche Beirat diskutiert verschiedene Reformvorschläge:  In einem ersten Ansatz könne die Progression in der Einkommensteuer ver­ ringert oder gar abgeschafft werden. Zu Letzterem hatte der Beirat im Jahr 2004 die Einführung einer sog. Flat Tax als eine Möglichkeit zur Reform der deutschen Einkommensteuer vorgeschlagen.  Ein zweiter Ansatz belasse die Progression unverändert, wobei das Ehegat­ tensplitting durch einen Übergang zur Einzelveranlagung mit geeigneter Be­ rücksichtigung der Unterhaltspflichten der Ehepartner ersetzt würde. Hier­ nach kämen laut des Wissenschaftlichen Beirats grundsätzlich folgende Al­ ternativen in Betracht: –    Vorschlag eines übertragbaren Grundfreibetrages; –    Vorschlag eines Eherealsplittings, wonach fiktive Unterhaltszahlungen bis zu einem Höchstbetrag auf den Zweitverdiener bzw. die Zweitver­ dienerin übertragen werden; –    Vorschlag, zusätzlich zu den individuellen Grundfreibeträgen einen Freibetrag für Eheleute einzuführen, der einem Partner zugeordnet oder zwischen den Partnern aufgeteilt werden können soll. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 7. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
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Drucksache 19/7611                                          –2–                     Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Mitte Dezember 2018 wurde die repräsentative Umfrage des DELTA-Instituts für Sozial- und Ökologieforschung „Frauen in Teilzeit – Lebensqualität oder Teilzeitfalle“ im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlicht (www.delta-sozialforschung.de/news/frauen-in-teilzeit- lebensqualitaet-oder-teilzeitfalle.html). Danach würden die meisten Frauen, die nicht Vollzeit arbeiten, dies freiwillig tun, und sie seien mit dieser Situation sehr zufrieden.  85 Prozent der befragten teilzeitbeschäftigten Frauen hätten es als „super“ empfunden, Teilzeit tätig zu sein.  75 Prozent hätten erklärt, aktuell „auf keinen Fall“ Vollzeit arbeiten zu wol­ len.  60 Prozent hätten angegeben, möglichst bis zur Rente in Teilzeit arbeiten zu wollen.  68 Prozent hätten erklärt, sich über die Folgen für die eigene Rente bewusst zu sein. 1.   Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Wissenschaftlichen Beirats beim BMF, wonach das Ehegattensplitting die Spezialisierung in der Ehe im Sinne der Erwerbstätigkeit des einen Partners und der Bereitstellung häuslicher Dienste durch den anderen Partner begünstige? Die Bundesregierung nimmt die Ansicht des Wissenschaftlichen Beirats beim BMF zur Kenntnis. Die Erwerbsentscheidungen von Ehegatten werden von einer Reihe von Faktoren beeinflusst und sind nicht durch eine einzige Tatsache allein determiniert. 2.   Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Zentrums für Europäische Wirt­ schaftsforschung (ZEW) in der Studie „Grenzbelastungen im Steuer-, Abga­ ben- und Transfersystem“ (August 2017), wonach unter anderem die Pro­ gression in der Einkommensteuer insbesondere für niedrige Einkommen an­ reizfeindlich wirke? 3.   Teilt die Bundesregierung die Aussage des Wissenschaftlichen Beirats, wo­ nach eine Verringerung der Steuerprogression gerade bei geringeren Ein­ kommen die Arbeitsanreize verbessern könne? a) Und wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Verrin­ gerung der Steuerprogression, um bei geringeren Einkommen die Arbeits­ anreize verbessern zu können? b) Und wenn nein, aus welchen Gründen teilt die Bundesregierung die An­ sicht des Beirats nicht? Die Fragen 2 bis 3b werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beant­ wortet. Der Einkommensteuertarif gewährleistet durch den Grundfreibetrag die Freistel­ lung des Existenzminimums und darüber hinaus durch den progressiven Tarifver­ lauf eine Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Zur Entlas­ tung der Einkommensteuerpflichtigen hat die Bundesregierung zu Jahresbeginn erneut den Grundfreibetrag erhöht, und zum Ausgleich der kalten Progression wurden die übrigen Tarifeckwerte angepasst. Um zudem gezielt Geringverdiener bei den Sozialabgaben zu entlasten, wird zur Jahresmitte die Midi-Job-Regelung ausgeweitet und die Gleitzone in einen rentenrechtlich privilegierten Übergangs­
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                    –3–                             Drucksache 19/7611 bereich fortentwickelt. Insgesamt werden damit für Geringverdiener stärkere Ar­ beitsanreize gesetzt als bei einer etwaigen Verringerung der steuerlichen Progres­ sionswirkung im unteren Tarifbereich. 4.   Teilt die Bundesregierung die Aussage des Wissenschaftlichen Beirats, wo­ nach eine umfassende Reform unter Einbeziehung der sozialen Sicherungs­ systeme die Beeinträchtigung der Erwerbstätigkeit des Zweitverdieners stär­ ker verringern könne als eine alleinige Reform der Besteuerung von Ehegat­ ten? Ob eine umfassende Reform unter Einbeziehung der sozialen Sicherungssysteme die Beeinträchtigung der Erwerbstätigkeit des Zweitverdieners stärker verringern könnte als eine alleinige Reform der Besteuerung von Ehegatten, würde zunächst Analysen mit genaueren quantitativen Berechnungen zu verfassungsfesten Re­ formoptionen voraussetzen – insbesondere zu den Beschäftigungseffekten, zum Steueraufkommen und zu weiteren gesamtwirtschaftlichen Größen. 5.   Wann wird die Bundesregierung die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/4074 angekündigte Prüfung abge­ schlossen haben, „wie Kinderzuschlag, Wohngeld, Kinderunterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss besser aufeinander abgestimmt werden können“? Die Bundesregierung hat mit dem Entwurf des Starke-Familien-Gesetzes vom 9. Januar 2019 eine bessere Abstimmung der bisher unzureichend abgestimmten Schnittstellen auf den Weg gebracht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/4074 verwiesen. 6.   Wie bewertet die Bundesregierung den vom Wissenschaftlichen Beirat dis­ kutierten Reformvorschlag des übertragbaren Grundfreibetrages? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 7.   Wie bewertet die Bundesregierung den vom Wissenschaftlichen Beirat dis­ kutierten Reformvorschlag eines Eherealsplittings, wonach fiktive Unter­ haltszahlungen bis zu einem Höchstbetrag auf den Zweitverdiener übertra­ gen werden? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 8.   Wie bewertet die Bundesregierung die vom Wissenschaftlichen Beirat vor­ geschlagene Reformalternative, zusätzlich zu den individuellen Grundfrei­ beträgen einen Freibetrag für Eheleute einzuführen, der einem Partner zuge­ ordnet oder zwischen den Partnern aufgeteilt werden könne? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 9.   Welcher der im Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats dargestellten Re­ formvorschläge für die Besteuerung von Ehegatten ist aus Sicht der Bundes­ regierung zu befürworten bzw. ggf. zu favorisieren? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
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Drucksache 19/7611                                      –4–                    Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10.  Plant die Bundesregierung eine Reform der Besteuerung von Ehegatten, ins­ besondere eine Abschaffung des Ehegattensplittings? Nein. 11.  Betrachtet die Bundesregierung die Umfrage des DELTA-Instituts als reprä­ sentativ? Die Bundesregierung betrachtet die Untersuchung als repräsentativ. 12.  Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse der Umfrage des DELTA- Instituts, wonach die meisten Frauen freiwillig und sehr gern in Teilzeit ar­ beiten? Die Bundesregierung nimmt die Ergebnisse der Umfrage des DELTA-Instituts zur Kenntnis. Die Ergebnisse der Studie lassen darauf schließen, dass Teilzeit grundsätzlich als eine geeignete Beschäftigungsform für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf angesehen wird. Gleichwohl bleibt eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zum Beispiel durch den weiteren Ausbau der Kinderbe­ treuung und eine familienfreundliche Personalpolitik in den Unternehmen, ein wichtiges Ziel der Bundesregierung, um insbesondere Frauen die Möglichkeit ei­ ner vollzeitnahen Beschäftigung zu bieten. 13.  Teilt die Bundesregierung die Ansicht des DELTA-Instituts, wonach die Fa­ miliengründung nicht automatisch und zwingend in die Teilzeitfalle führe und nicht zwingend ein Hindernis sei, Vollzeit erwerbstätig zu sein? Die Bundesregierung teilt diese Ansicht des DELTA-Instituts, denn i. d. R. wer­ den Entscheidungen von einer Reihe von Faktoren beeinflusst und sind nicht durch eine einzige Tatsache determiniert. 14.  Würde nach Ansicht oder Einschätzung der Bundesregierung eine isolierte Reform der Besteuerung der Ehegatten voraussichtlich zu anderen Umfrage­ ergebnissen führen? Die Bundesregierung kann keine Umfrageergebnisse vorhersagen. 15.  Wie bewertet die Bundesregierung, dass 16 Prozent aller teilzeiterwerbstäti­ gen Frauen schon heute gerne Vollzeit arbeiten würden? Es ist ein wichtiges arbeits-, gleichstellungs- und familienpolitisches Anliegen der Bundesregierung, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer freiwillig in Teilzeit arbeiten können, aber nicht unfreiwillig in Teilzeitarbeit verbleiben müs­ sen. Das zum 1. Januar 2019 in Kraft getretene „Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit“ stellt mit der Brückenteil­ zeit sicher, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Ablauf einer zeitli­ chen Begrenzung der Teilzeitarbeit wieder zu ihrer ursprünglich vertraglich ver­ einbarten Arbeitszeit zurückkehren können. Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh­ mer in zeitlich nicht begrenzten Teilzeitarbeitsverhältnissen, die ihre Arbeitszeit (wieder) verlängern wollen, wird mit dem Gesetz die Realisierung ihrer Wünsche nach Verlängerung der Arbeitszeit erleichtert, indem bei der Besetzung entspre­ chender freier Arbeitsplätze die Darlegungs- und Beweislast in stärkerem Maße auf den Arbeitgeber übertragen wird.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                  –5–                                Drucksache 19/7611 16.  Sollte die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von derzeit teilzeiterwerbstä­ tigen Frauen aus Sicht der Bundesregierung künftig ansteigen? a) Und wenn ja, welche durchschnittliche Wochenarbeitszeit für derzeit teil­ zeiterwerbstätige Frauen strebt die Bundesregierung an bzw. hält sie für erstrebenswert? b) Und wenn ja, mit welchen Maßnahmen soll aus Sicht der Bundesregie­ rung eine Erhöhung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit erreicht werden? Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeit­ nehmer ihre eigenen Arbeitszeitpräferenzen und eine stärker lebenslauforientierte Arbeitszeitgestaltung realisieren können. Die Bundesregierung hat hierfür mit den Änderungen im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) zur Brückenteilzeit sowie zur Änderung der Beweislastverteilung bei einem Wunsch nach Verlängerung der Arbeitszeit eine wichtige Maßnahme ge­ schaffen, um dies zu fördern (siehe Antwort zu Frage 15). Mit dem Unterneh­ mensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“ setzt sich die Bundesregierung zudem in enger Kooperation mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft (DIHK, BDA, ZDH) und dem DGB für eine flexible, familienfreundliche Arbeitszeitge­ staltung ein. Dazu gehören auch mehr vollzeitnahe Teilzeitstellen, die Müttern mehr Erwerbschancen und Vätern mehr Familienzeit ermöglichen.
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Drucksache 19/7611                                           –6–                   Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode c) Wie hat sich die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von teilzeiterwerbs- tätigen Frauen seit 1990 entwickelt (bitte Jahresangaben anführen)? Daten zur durchschnittlichen Wochenarbeitszeit für Erwerbstätige liegen im Mi- krozensus vor. Da der Mikrozensus erst seit 1991 in den neuen Bundesländern durchgeführt wird, werden vergleichbare Werte für das gesamte Bundesgebiet erst ab 1991 dargestellt. Jahr                      Durchschnittlich normalerweise geleistete Wochenarbeitsstunden von in Teilzeit erwerbstätigen Frauen ab 15 Jahren 1991                                             20,3 1992                                             19,9 1993                                             19,9 1994                                             19,9 1995                                             19,4 1996                                             18,8 1997                                             18,6 1998                                             18,4 1999                                             18,1 2000                                             18,1 2001                                             18,1 2002                                             17,9 2003                                             18,0 2004                                             17,8 2005                                             17,8 2006                                             18,1 2007                                             18,2 2008                                             18,3 2009                                             18,4 2010                                             18,6 2011                                             18,5 2012                                             18,6 2013                                             19,2 2014                                             19,4 2015                                             19,6 2016                                             19,8 2017                                             19,8 Ab 2005         Jahresdurchschnittswert, davor Berichtswoche im Frühjahr. Ab 2010         Die Hochrechnung erfolgt anhand der Bevölkerungsfortschrei­ bung auf Basis des Zensus 2011, davor Basis Volkszählung 1987. Aufgrund geänderter Methodik im Zeitverlauf ist ein Vergleich teilweise eingeschränkt. Ab 2016         Geänderte Auswahlgrundlage auf Basis des Zensus 2011. Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                   –7–                             Drucksache 19/7611 17.  Hält die Bundesregierung den Anteil der Lohnsteuerklassenkombination 4/4 von 22 Prozent der Frauen in Teilzeit für zu gering? a) Und wenn ja, mit welchen Maßnahmen soll aus Sicht der Bundesregie­ rung eine Erhöhung des Anteils der Lohnsteuerklassenkombination 4/4 erhöht werden? b) Und wenn ja, wie hoch soll der Anteil der Lohnsteuerklassenkombina­ tion 4/4 aus Sicht der Bundesregierung künftig sein? Die Fragen 17 bis 17b werden gemeinsam beantwortet. Eheleute haben die Wahlfreiheit zwischen den Steuerklassenkombinationen IV/IV, III/V und der Steuerklasse IV mit Faktorverfahren. Die Bundesregierung respektiert die Entscheidung der Eheleute bei der Wahl der Steuerklassen. Die Bundesregierung verweist auf die seit 2018 geltende gesetzliche Regelung, wo­ nach bei Eheschließung die Lohnsteuerklassenkombination IV/IV automatisch vergeben wird. Damit ist die Steuerklassenkombination IV/IV der Regelfall und die Kombination III/V wird nur auf Antrag beider Ehegatten vergeben. Die mo­ natlich erhobene Lohnsteuer dient im Übrigen lediglich als Vorauszahlung; das Ergebnis einer nachfolgenden Veranlagung zur Einkommensteuer ist in allen Fäl­ len gleich. 18.  Hält die Bundesregierung den Anteil der Lohnsteuerklassen nach dem Fak­ torverfahren von 10 Prozent für zu gering? Die Bundesregierung respektiert die Entscheidung der Eheleute bei der Wahl der Steuerklassen. a) Hält die Bundesregierung den Anteil von 76 Prozent der verheirateten Frauen in Teilzeit für zu hoch, denen das Faktorverfahren unbekannt ist? Ja. b) Und wenn ja, mit welchen Maßnahmen soll aus Sicht der Bundesregie­ rung eine Erhöhung des Anteils der Lohnsteuerklassenkombination nach dem Faktorverfahren erhöht werden? Nach dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sollen Ehegatten für eine gerechte Verteilung der Steuerlast über das Faktorverfahren besser infor­ miert werden, um die Akzeptanz zu stärken. Personen mit Steuerklassenkombi­ nation III/V sollen in den Steuerbescheiden regelmäßig über das Faktorverfahren informiert und auf die Möglichkeit des Wechsels zur Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor hingewiesen werden. In Umsetzung dieses Ziels haben Bund und Länder vereinbart, bei Ehegatten, die beide in einem aktiven Arbeitneh­ merverhältnis stehen, einen Erläuterungstext in Steuerbescheiden mit einem Hin­ weis auf das Faktorverfahren automatisch auszugeben. Ferner kann das Faktor­ verfahren seit dem 1. Januar 2019 für zwei Jahre beantragt werden und nicht mehr nur für ein Jahr. Die Maßnahme dient der Vereinfachung und der größeren Ak­ zeptanz des Verfahrens. c) Und wenn ja, wie hoch soll der Anteil der Lohnsteuerklassenkombination nach dem Faktorverfahren aus Sicht der Bundesregierung künftig sein? Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen.
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