Deutscher Bundestag 3. Wahlperiode Drucksache 216 Der Bundesminister des Auswärtigen Bonn, den 14. Februar 1958 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Betr.: Ratifizierung der Konventionen des Europarates Bezug : Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Mommer, Kiesinger und Genossen - Drucksache 163 - Auf die Kleine Anfrage antworte ich wie folgt : Zu 1. a) Von den elf Unterzeichnerstaaten haben sich am 16. Dezember 1956 sieben eine Ratifizierung des zweiten Zusatzprotokolls zum Allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Befrei- ungen des Europarates (Bestimmungen betreffend die Mit- glieder der Europäischen Kommission für Menschenrechte) vorbehalten, und zwar die Bundesrepublik Deutschland, Bel- gien, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien und Luxemburg. Bisher hat keiner dieser sieben Staaten die Rati- fizierung zum Abschluß gebracht. Die Bundesregierung hat die Vorarbeiten für die Ratifizierung des zweiten Zusatzprotokolls unverzüglich in Angriff genommen. Dabei ist insbesondere auch geprüft worden, ob die inner- staatliche Inkraftsetzung durch Vorlage eines Zustimmungs- gesetzes oder im Wege einer Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates (nach Maßgabe des Artikels 3 des Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Ab- kommen über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderor- ganisationen der Vereinten Nationen vom 21. November 1947 und über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an andere zwischenstaatliche Organisationen vom 22. Juni 1954 (BGBl. II S. 639) erfolgen solle. Der Weg einer Rechtsverord- nung hätte zwar eine schnellere Erledigung ermöglicht, jedoch haben die beteiligten Ressorts sich für die Vorlage eines Zu- stimmungsgesetzes entschieden, zumal das erwähnte Protokoll eine Ergänzung des Allgemeinen Abkommens über die Vor- rechte und Befreiungen des Europarates und des ersten Zusatz- protokolls hierzu enthält, denen ebenfalls durch Gesetz zu- gestimmt wurde. Nachdem die Vorarbeiten nunmehr abge- schlossen sind, wird das Bundeskabinett in Kürze mit der Angelegenheit befaßt werden können.
Drucksache 216 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode Zu 1. b) Die Ratifikation des Europäischen Abkommens über die Gleich- wertigkeit der Studienzeiten an den Universitäten hat sich verzögert, weil das Abkommen einer der Hauptgegenstände bei der Erörterung zwischen dem Auswärtigen Amt und den Regierungen der Bundesländer über die Frage der Vertrags- kompetenz des Bundes auf dem Gebiet der kulturellen An- gelegenheiten war. Nachdem eine Einigungsformel zwischen Bund und Ländern ausgearbeitet worden ist, die, soweit be- kannt, inzwischen die Zustimmung der Mehrheit der Länder- regierungen gefunden hat, ist damit zu rechnen, daß die Ratifizierung in Kürze eingeleitet werden kann. Zu 1. c) Das Europäische Niederlassungsabkommen ist das erste multi- laterale Abkommen der Bundesrepublik auf dem Gebiet des Niederlassungsrechts. Es enthält Rechtsbegriffe und Formu- lierungen, die im französischen und englischen Originaltext dem sprachlichen Gehalt nach zum Teil erheblich voneinander abweichen. Die deutsche Übersetzung konnte daher erst nach eingehenden Untersuchungen in Zusammenarbeit mit den beteiligten Bundesressorts hergestellt werden. Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß das Abkommen erst nach der Ratifizierung durch fünf der vierzehn Unter- zeichnerstaaten in Kraft tritt, während bisher nur ein Staat die Ratifizierung vorgenommen hat. Die Bundesregierung wird nunmehr in Kürze das Zustimmungs- gesetz zu dem Abkommen im Bundestag einbringen. Zu 2. Die vom Ministerkomitee im Mai 1951 angenommene „statu- tarische Entschließung" besagt unter der Überschrift „Befugnisse des Ministerkomitees" in Ergänzung des Artikels 15 des Sta- tuts unter anderem, daß jedes Mitglied sich verpflichtet, inner- halb eines Jahres oder, wenn dies wegen außergewöhnlicher Umstände unmöglich ist, innerhalb von 18 Monaten nach Ein- gang der Mitteilung (des Generalsekretärs über den Abschluß einer Konvention) die Frage der Ratifizierung der Konvention oder des Abkommens der oder den zuständigen Behörden seines Landes vorzulegen. Die Einführung einer Regelung im Sinne der Nr. 2 der Kleinen Anfrage würde praktisch bedeuten, daß die Frage nach dem Stand der Ratifizierungen nach Ablauf von 18 Monaten nach der Unterzeichnung von Abkommen und Konventionen auto- matisch auf die Tagesordnung des Ministerkomitees gesetzt würde und solange dort zu bleiben hätte, bis alle Staaten, die Abkommen des Europarates unterzeichnet haben, die Ratifizie- rungsurkunden beim Generalsekretär hinterlegt haben. Es ist
Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode Drucksache 216 nicht von der Hand zu weisen, daß dieses Verfahren auf rati- fikationsunwillige Regierungen einen gewissen Druck aus- üben würde. Obgleich es zweifelhaft ist, ob ein entsprechender Antrag die erforderliche Mehrheit finden wird, ist die Bundesregierung bereit, durch ihren Vertreter beim Europarat im Ministerkomitee den Antrag einzubringen, daß der Generalsekretär künftig ver- pflichtet sein soll, die Frage „Stand der Ratifizierungen" auto- matisch in die Tagesordnung aufzunehmen und alle Konven- tionen und Abkommen anzuführen, deren Unterzeichnung länger als 18 Monate zurückliegt. von Brentano