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Deutscher Bundestag 4. Wahlperiode                                                           Drucksache    IV/ 2443 Der Bundesminister für Verkehr Bonn, den 25. Juni 1964 Z 4 — 5 BK 64 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Betr.:  Bundeswasser- und Schiffahrtsverwaltung Bezug : Kleine Anfrage der Fraktion der SPD - Drucksache IV/ 2333 - Die Anfrage wird wie folgt beantwortet : Zu 1. In der Bundeswasser- und Schiffahrtsverwaltung (Kapitel 1203 bis 1207) sind zur Zeit nicht besetzt : a) im höheren Dienst von 405 Stellen 3, b) im gehobenen Dienst von 670 Stellen 69, c) im mittleren und einfachen Dienst von 911 Stellen 10. Zu 2. Die Nachwuchslage war im höheren sowie im mittleren und einfachen Dienst bisher zufriedenstellend. Infolge ungünstiger Altersschichtung im höheren Dienst wird jedoch in den kom- menden Jahren ein größerer Nachwuchsbedarf eintreten. Bei der abnehmenden Zahl der Bewerber für diesen Dienst wird es besonderer Anstrengungen bedürfen, diesen hohen Bedarf zu decken. Im gehobenen Dienst hat sich die Nachwuchslage allerdings in den vergangenen beiden Jahren zunehmend ver- schlechtert. Die bisherigen Bewerbungen entsprechen bei wei- tem nicht mehr dem Bedarf. Zu 3. Durch eine verstärkte Werbung und Aufklärung über die interessante Tätigkeit bei der Bundeswasser- und Schiffahrts- verwaltung wird ein größerer Kreis von Personen ange- sprochen werden, die die Einstellungsvoraussetzungen für den gehobenen Dienst erfüllen. Ferner sollen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten die Beförderungsverhältnisse weiter verbessert werden.
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Drucksache IV/ 2443      Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode Zu 4. Auf Vorschlag der Bundesregierung hat der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages am 23. Oktober 1963 einer fühl- baren Verbesserung des Stellenplans im gehobenen und mitt- leren Dienst der Bundeswasser- und Schiffahrtsverwaltung zugestimmt. Eine weitere wesentliche Verbesserung des Stellenplans im höheren und gehobenen Dienst für denselben Dienstzweig hat der Haushaltsausschuß des Deutschen Bun- destages am 24. Juni 1964 beschlossen. Diese Maßnahmen dienen der Angleichung der Beförderungsverhältnisse in der Bundesverwaltung und dürften sich auf die Gewinnung von Nachwuchs in der Bundeswasser- und Schiffahrtsverwaltung positiv auswirken. Seebohm
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