auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/32143 - Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts
Deutscher Bundestag Drucksache 19/32649 19. Wahlperiode 04.10.2021 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Marcel Emmerich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/32143 – Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts Vorbemerkung der Fragesteller Generalbundesanwalt Dr. Peter Frank äußerte sich im Frühjahr 2021 öffentlich dahin gehend, dass der Rechtsextremismus die größte Bedrohung für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung ist (https://www.faz.net/aktuell/pol itik/inland/f-a-z-interview-mit-generalbundesanwalt-frank-den-einsamen-wol f-gibt-es-in-der-regel-nicht-17261444.html). Auch der islamistische Terroris- mus stelle weiterhin eine große Gefahr dar, so Dr. Peter Frank. Die Bedro- hungslage sei unverändert hoch. Angesichts der Vielzahl auch politisch rele- vanter Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts (GBA) möchte die fragenstellende Fraktion einen Überblick über die laufenden Verfahren sowie die Entwicklungen in den Phänomenbereichen Rechtsextremismus, Islamis- mus und Linksextremismus der letzten Jahre gewinnen. 1. Wie viele Verfahren (einschließlich Vorermittlungen, Prüf- und Beobach- tungsvorgängen sowie Strukturermittlungen) werden derzeit beim GBA geführt (bitte nach den jeweiligen Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität [PMK] aufschlüsseln: PMK-rechts, links, aus- ländische Ideologie, religiöse Ideologie, nicht zuzuordnen sowie nach der Anzahl der Beschuldigten, nach den Straftatbeständen, dem Ver- fahrensstand sowie – wenn möglich – dem Bundesland aufschlüsseln)? In der Praxis des Generalbundesanwalts beim BGH (GBA) fallen häufig Er- kenntnisse an, die auf ein Staatsschutzdelikt hindeuten, aber noch keine oder nicht genügend Tatsachen enthalten, die für die ausreichende Beurteilung des Anfangsverdachts für eine der in § 120 Absatz 1 des Gerichtsverfassungsgeset- zes (GVG) genannten Straftaten herangezogen werden könnten, so dass erst das Hinzutreten weiterer Tatsachen die Bejahung oder Verneinung der Zuständig- keit des GBA ermöglicht (vgl. Diemer, NStZ 2005, 666). Diese Vorgänge wer- den gemäß der Aktenordnung des Bundesgerichtshofs vom 31. Januar/ 13. Februar 2012 (AktOBGH) unter einem ARP-Aktenzeichen (Allgemeines Register für Staatsschutzstrafsachen) geführt, bis auf hinreichender Tatsachen- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 4. Oktober 2021 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 19/32649 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode basis über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens entschieden werden kann. Eine Unterscheidung zwischen den im Wesentlichen synonym verwende- ten Begriffen Vorermittlungen, Prüfvorgänge und Beobachtungsvorgänge, wie sie die Fragestellerinnen und Fragesteller vornehmen, findet insoweit nicht statt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit beschränkt sich die Aufschlüsselung nach den Straftatbeständen zudem auf die im Register erfassten führenden Straftatbestände. Unter Berücksichtigung dessen führt der GBA derzeit insgesamt 2.443 Ver- fahren. Hiervon sind 626 Ermittlungsverfahren und 1.817 ARP-Vorgänge. a) Ermittlungsverfahren, die zum Bereich des die innere Sicherheit betreffen- den Staatsschutzstrafrechts zählen: Dem Phänomenbereich PMK-rechts sind derzeit 46 Ermittlungsverfahren zu- zuordnen. Diese werden gegen 90 namentlich bekannte Beschuldigte und in 14 Verfahren (auch) gegen unbekannt geführt. Die Ermittlungen werden wegen des Verdachts folgender Straftatbestände geführt: Anzahl der Ermittlungsverfahren führende Straftatbestände 29 § 129a StGB* 4 § 129 StGB 7 § 211 StGB 1 § 85 StGB 3 § 89a StGB 2 § 89c StGB * Strafgesetzbuch Im Phänomenbereich PMK-links führt der GBA derzeit 52 Ermittlungsver- fahren gegen 46 namentlich bekannte Beschuldigte. In 36 Verfahren richten sich die Ermittlungen (auch) gegen unbekannt. Die Ermittlungen werden wegen des Verdachts folgender Straftatbestände geführt: Anzahl der Ermittlungsverfahren führende Straftatbestände 18 § 129a StGB 17 §§ 129a, 129b StGB 3 § 129 StGB 13 § 211 StGB 1 § 88 StGB Dem Phänomenbereich PMK-ausländische Ideologie sind derzeit 65 Ermitt- lungsverfahren gegen 75 namentlich bekannte Beschuldigte zuzuordnen. In 10 Verfahren richten sich die Ermittlungen (auch) gegen unbekannt. Die Er- mittlungen werden wegen des Verdachts folgender Straftatbestände geführt: Anzahl der Ermittlungsverfahren führende Straftatbestände 59 §§ 129a, 129b StGB 2 § 129 StGB 3 § 211 StGB 1 § 239b StGB
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/32649 Dem Phänomenbereich PMK-religiöse Ideologie sind derzeit 266 Ermitt- lungsverfahren gegen 392 namentlich bekannte Beschuldigte zuzurechnen. In 51 Verfahren richten sich die Ermittlungen (auch) gegen unbekannt. Die Er- mittlungen werden wegen des Verdachts folgender Straftatbestände geführt: Anzahl der Ermittlungsverfahren führende Straftatbestände 254 §§ 129a, 129b StGB 6 § 211 StGB 1 § 239b StGB 4 § 89a StGB 1 § 89c StGB Ein den vorgenannten Phänomenbereichen der PMK nicht zuzuordnendes Er- mittlungsverfahren richtet sich gegen einen Beschuldigten wegen des Verdachts einer Straftat nach § 106 StGB. b) Ermittlungsverfahren, die zum Bereich des die äußere Sicherheit betreffen- den Staatsschutzstrafrechts zählen: Dem Bereich des die äußere Sicherheit betreffenden Staatsschutzstrafrechts sind derzeit 83 Ermittlungsverfahren gegen 105 Beschuldigte zuzurechnen. In 31 Verfahren richten sich die Ermittlungen (auch) gegen unbekannt. Die Er- mittlungen werden wegen des Verdachts folgender Straftatbestände geführt: Anzahl der Ermittlungsverfahren führende Straftatbestände 1 § 94 StGB 53 § 99 StGB 11 § 18 AWG* 1 § 34 AWG 17 § 211 StGB * Außenwirtschaftsgesetz c) Ermittlungsverfahren, die zum Bereich des Völkerstrafrechts zählen: Dem Bereich des Völkerstrafrechts sind derzeit 113 Ermittlungsverfahren ge- gen 113 Beschuldigte zuzurechnen. In 16 Verfahren richten sich die Ermittlun- gen (auch) gegen unbekannt. Die Ermittlungen werden wegen des Verdachts folgender Straftatbestände geführt: Anzahl der Ermittlungsverfahren führende Straftatbestände 7 § 6 VStGB* 48 § 7 VStGB 40 § 8 VStGB 9 § 9 VStGB 5 § 11 VStGB 4 § 220a a. F. StGB * Völkerstrafgesetzbuch Eine Aufschlüsselung nach Ländern ist nicht möglich, da die Tatorte in den Verfahrensregistern des GBA nicht erfasst werden.
Drucksache 19/32649 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Hinsichtlich der ARP-Vorgänge ist ebenfalls keine weitere Aufschlüsselung möglich. Die für die Beantwortung notwendigen Daten (Phänomenbereiche, Straftatbestände) werden in den Verfahrensregistern des GBA nicht erfasst. Mangels Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch den GBA gibt es in ARP-Vorgängen keine Beschuldigten. 2. Wie viele der beim GBA geführten Verfahren sind a) Prüf- und Beobachtungsvorgänge, b) Vorermittlungen, Der GBA führt derzeit 1.817 ARP-Vorgänge. c) Strukturermittlungsverfahren, 33 der derzeit geführten Verfahren sind Strukturermittlungsverfahren. d) Spionageverfahren sowie 54 der derzeit geführten Verfahren sind Spionageverfahren. e) Verfahren wegen Terrorismusverdachts (bitte jeweils nach PMK- Phänomenbereichen und Straftatbeständen aufschlüsseln)? Der Begriff „Terrorismusverdacht“ ist gesetzlich nicht definiert. Die Frage wird daher so verstanden, dass sich diese nur auf Ermittlungsverfahren bezieht, in denen ein Straftatbestand führt, der zum Bereich des die innere Sicherheit betreffenden Staatsschutzstrafrechts zählt (§§ 88, 89a ff., 129, 129a f. StGB). 397 der anhängigen Verfahren werden wegen eines Straftatbestands geführt, der zum Bereich des die innere Sicherheit betreffenden Staatsschutzstrafrechts zählt. Die Ermittlungsverfahren gliedern sich nach Phänomenbereichen wie folgt auf: Im Phänomenbereich PMK-rechts führt der GBA derzeit 38 Ermittlungsver- fahren. Die Ermittlungen werden wegen des Verdachts folgender führender Straftatbestände geführt: Anzahl der Ermittlungsverfahren führende Straftatbestände 29 § 129a StGB 4 § 129 StGB 3 § 89a StGB 2 § 89c StGB Im Phänomenbereich PMK-links führt der GBA derzeit 39 Ermittlungsver- fahren. Die Ermittlungen werden wegen des Verdachts folgender führender Straftatbestände geführt: Anzahl der Ermittlungsverfahren führende Straftatbestände 18 § 129a StGB 17 § 129a, § 129b StGB 3 § 129 StGB 1 § 88 StGB
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –5– Drucksache 19/32649 Im Phänomenbereich PMK-ausländische Ideologie führt der GBA derzeit 61 Ermittlungsverfahren. Die Ermittlungen werden wegen des Verdachts folg- ender führender Straftatbestände geführt: Anzahl der Ermittlungsverfahren führende Straftatbestände 59 § 129a, § 129b StGB 2 § 129 StGB Im Phänomenbereich PMK-religiöse Ideologie führt der GBA derzeit 259 Er- mittlungsverfahren. Die Ermittlungen werden wegen des Verdachts folgender führender Straftatbestände geführt: Anzahl der Ermittlungsverfahren führende Straftatbestände 254 § 129a, § 129b StGB 4 § 89a StGB 1 § 89c StGB 3. Bei wie vielen geführten Verfahren (einschließlich Prüf- und Beobach- tungsvorgängen, Vorermittlungen sowie Strukturermittlungen) machte der GBA von seinem Evokationsrecht nach § 120 Absatz 2 des Gerichts- verfassungsgesetzes (GVG) Gebrauch (bitte nach Straftatbeständen auf- schlüsseln)? Die Ausübung des Evokationsrechts nach § 120 Absatz 2 GVG wird in den Verfahrensregistern des GBA nicht erfasst. 4. Wie viele dieser Verfahren wurden später wieder an die jeweiligen Län- derstaatsanwaltschaften abgegeben? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 5. Bei wie vielen vom GBA geführten Verfahren (einschließlich Prüf- und Beobachtungsvorgängen, Vorermittlungen sowie Strukturermittlungen) besteht ein Bezug zur Organisierten Kriminalität (bitte nach PMK- Phänomenbereichen und Anzahl der Beschuldigten aufschlüsseln)? Ein „Bezug“ zur Organisierten Kriminalität wird in den Verfahrensregistern nicht erfasst. 6. Wie viele Verfahren (einschließlich Vorermittlungen, Prüf- und Beobach- tungsvorgängen sowie Strukturermittlungen) wurden vom GBA einge- leitet und an die jeweiligen Länderstaatsanwaltschaften abgegeben (bitte nach den jeweiligen PMK-Phänomenbereichen sowie der Anzahl der Beschuldigten, den Straftatbeständen, dem Verfahrensstand und dem zu- ständigen Bundesland aufschlüsseln)? Die Frage wird aufgrund der Bezugnahme auf das Interview mit dem General- bundesanwalt Dr. Peter Frank seitens der Fragestellerinnen und Fragesteller so- wie im Zusammenhang mit Frage 7 dahin verstanden, dass die im Jahr 2020 abgegebenen Verfahren gemeint sind. Der GBA hat im Jahr 2020 insgesamt 202 Ermittlungsverfahren an die Staats- anwaltschaften der Länder abgegeben.
Drucksache 19/32649 –6– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Davon sind 201 Ermittlungsverfahren zum Bereich des die innere Sicherheit betreffenden Staatsschutzstrafrechts zu zählen: Im Phänomenbereich PMK rechts hat der GBA im Jahr 2020 drei Ermittlungs- verfahren abgegeben. Diese wurden gegen drei Beschuldigte geführt. Zwei Ver- fahren wurden wegen des Verdachts einer Straftat nach § 89a StGB, ein Ver- fahren wegen des Verdachts einer Straftat nach § 222 StGB geführt. Zwei Ver- fahren wurden an Staatsanwaltschaften des Landes Hessen, ein Verfahren an eine Staatsanwaltschaft des Landes Nordrhein-Westfalen abgegeben. Im Phänomenbereich PMK links hat der GBA im Jahr 2020 zwei Ermittlungs- verfahren abgegeben. Diese wurden gegen vier namentlich bekannte Beschul- digte und in einem Verfahren gegen unbekannt geführt. Die Ermittlungen wur- den wegen des Verdachts einer Straftat nach § 129a StGB geführt. Ein Ver- fahren wurden an eine Staatsanwaltschaft des Landes Baden-Württemberg, ein Verfahren an eine Staatsanwaltschaft des Landes Bayern abgegeben. Im Phänomenbereich PMK ausländische Ideologie hat der GBA im Jahr 2020 14 Ermittlungsverfahren abgegeben. Diese wurden gegen 12 namentlich be- kannte Beschuldigte und in vier Verfahren gegen unbekannt geführt. Die Er- mittlungen wurden wegen des Verdachts einer Straftat nach §§ 129a, 129b StGB geführt. Die Verfahren wurden an Staatsanwaltschaften folgender Länder abgegeben (Anzahl der jeweils abgegebenen Verfahren in Klammern): Baden- Württemberg (3), Bayern (1), Berlin (1), Hessen (2), Niedersachsen (1), Nord- rhein-Westfalen (2), Rheinland-Pfalz (3), Thüringen (1). Im Phänomenbereich PMK religiöse Ideologie hat der GBA im Jahr 2020 182 Ermittlungsverfahren abgegeben. Diese wurden gegen 214 namentlich be- kannte Beschuldigte und in fünf Verfahren gegen unbekannt geführt. 180 Er- mittlungsverfahren wurden wegen des Verdachts einer Straftat nach §§ 129a, 129b StGB, ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Straftat nach § 89a StGB und ein Verfahren wegen des Verdachts einer Straftat nach § 89c StGB geführt. Die Verfahren wurden an die Staatsanwaltschaften folgender Länder abgegeben (Anzahl der jeweils abgegebenen Verfahren in Klammern): Baden-Württemberg (24), Bayern (12), Berlin (19), Hamburg (15), Hessen (23), Niedersachen (13), Nordrhein-Westfalen (42), Rheinland-Pfalz (12), Sachsen (17), Sachsen-Anhalt (2), Thüringen (3). Im Bereich des Völkerstrafrechts hat der GBA im Jahr 2020 ein Ermittlungs- verfahren abgegeben. Das Verfahren wurde gegen einen namentlich bekannten Beschuldigten wegen des Verdachts einer Straftat nach § 8 VStGB geführt. Das Ermittlungsverfahren wurde an eine Staatsanwaltschaft des Landes Bayern ab- gegeben. Zum Stand dieser Verfahren nach Fortführung durch die Landesstaatsanwalt- schaften nimmt die Bundesregierung aufgrund der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes keine Stellung. Hinsichtlich der ARP-Vorgänge erfolgt keine Erledigung durch Abgabe. 7. Wie viele Verfahren wurden im Jahr 2020 durch den GBA abgeschlossen (bitte nach den jeweiligen PMK-Phänomenbereichen sowie den Straftat- beständen sowie der Anzahl der Beschuldigten aufschlüsseln)? Die Frage wird in Abgrenzung zu Frage 6 so verstanden, dass sich diese nur auf Ermittlungsverfahren bezieht, die auf andere Art als durch Abgabe erledigt wurden. Im Jahr 2020 wurden 396 Ermittlungsverfahren durch Anklageerhebung oder durch Verfahrenseinstellung erledigt.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –7– Drucksache 19/32649 Davon sind 363 Ermittlungsverfahren zum Bereich des die innere Sicherheit betreffenden Staatsschutzstrafrechts zu zählen: Im Phänomenbereich PMK rechts wurden 2020 sechs Ermittlungsverfahren ab- geschlossen. Die Ermittlungen wurden wegen des Verdachts folgender führen- der Straftatbestände geführt: Anzahl der Ermittlungs- Anzahl Beschuldigte führende Straftat- verfahren bestände 2 24 § 129a StGB 4 5 § 211 StGB Im Phänomenbereich PMK links wurden 2020 sieben Ermittlungsverfahren ab- geschlossen. Die Ermittlungen wurden wegen des Verdachts folgender führen- der Straftatbestände geführt: Anzahl der Ermittlungs- Anzahl Beschuldigte führende Straftat- verfahren bestände 2 2 § 88 StGB 2 2 § 129a StGB 3 3 §§ 129a, 129b StGB Im Phänomenbereich PMK ausländische Ideologie wurden 2020 149 Ermitt- lungsverfahren abgeschlossen. Die Ermittlungen wurden wegen des Verdachts folgender führender Straftatbestände geführt: Anzahl der Ermittlungs- Anzahl Beschuldigte führende Straftat- verfahren bestände 148 161 §§ 129a, 129b StGB 1 1 § 211 StGB Im Phänomenbereich PMK religiöse Ideologie wurden 2020 201 Ermittlungs- verfahren abgeschlossen. Die Ermittlungen wurden wegen des Verdachts fol- gender führender Straftatbestände geführt: Anzahl der Ermittlungs- Anzahl Beschuldigte führende Straftat- verfahren bestände 200 233 §§ 129a, 129b StGB 1 1 § 211 StGB Im Bereich des die äußere Sicherheit betreffenden Staatsschutzstrafrechts hat der GBA im Jahr 2020 18 Ermittlungsverfahren abgeschlossen. Die Ermittlun- gen wurden wegen des Verdachts folgender führender Straftatbestände geführt: Anzahl der Ermittlungs- Anzahl Beschuldigte führende Straftat- verfahren bestände 1 unbekannt § 95 StGB 14 22 § 99 StGB 2 2 § 211 StGB 1 2 § 18 AWG
Drucksache 19/32649 –8– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im Bereich des Völkerstrafrechts hat der GBA im Jahr 2020 15 Ermittlungs- verfahren abgeschlossen. Die Ermittlungen wurden wegen des Verdachts fol- gender Straftatbestände geführt: 1 1 § 6 VStGB 3 3 § 7 VStGB 4 4 § 8 VStGB 4 4 § 9 VStGB 3 3 § 11 VStGB Im Jahr 2020 wurden 1.813 ARP-Vorgänge erledigt. Zu den ARP-Vorgängen ist keine weitere Aufschlüsselung möglich. Auf die Antwort zu Frage 1 wird inso- weit Bezug genommen. 8. Aufgrund welcher Vorwürfe wird gegen die Beschuldigten durch den GBA bzw. die Länderstaatsanwaltschaften ermittelt (bitte nach den jeweiligen PMK-Phänomenbereichen sowie dem jeweiligen Tatbestand und dem Bundesland aufschlüsseln)? Im Bereich des die innere Sicherheit betreffenden Staatsschutzstrafrechts er- mittelt der GBA wegen folgender führender Tatvorwürfe aufgeschlüsselt nach PMK und Anzahl der namentlich bekannten Beschuldigten: – § 85 StGB: PMK rechts 3 Beschuldigte, – § 88 StGB und weitere: PMK links kein/e namentlich bekannte/r Beschul- digte/r, – § 89a StGB und weitere: PMK rechts 4 Beschuldigte, PMK religiöse Ideo- logie 4 Beschuldigte, – § 89c StGB und weitere: PMK rechts 2 Beschuldigte, PMK religiöse Ideo- logie 3 Beschuldigte, – § 106 StGB und weitere: PMK nicht zuzuordnen 1 Beschuldigter, – § 129 StGB und weitere: PMK rechts 30 Beschuldigte, PMK links 16 Be- schuldigte, PMK ausländische Ideologie keine namentlich bekannten Beschuldigten, – § 129a StGB und weitere: PMK rechts 48 Beschuldigte, PMK links 11 Be- schuldigte, – §§ 129a, 129b StGB und weitere: PMK links 15 Beschuldigte, PMK aus- ländische Ideologie 65 Beschuldigte, PMK religiöse Ideologie 370 Beschul- digte, – § 211 StGB und weitere: PMK rechts 3 Beschuldigte, PMK links 4 Be- schuldigte, PMK ausländische Ideologie 8 Beschuldigte, PMK religiöse Ideologie 5 Beschuldigte, – § 239b StGB und weitere: PMK ausländische Ideologie 2 Beschuldigte, PMK religiöse Ideologie 10 Beschuldigte. Im Bereich des die äußere Sicherheit betreffenden Staatsschutzstrafrechts er- mittelt der GBA wegen folgender führender Tatvorwürfe aufgeschlüsselt nach Anzahl der namentlich bekannten Beschuldigten: – § 94 StGB und weitere: kein/e namentlich bekannte/r Beschuldigte/r, – § 99 StGB und weitere: 73 Beschuldigte, – § 211 StGB und weitere: 15 Beschuldigte,
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –9– Drucksache 19/32649 – § 18 AWG und weitere: 16 Beschuldigte, – § 34 AWG: 1 Beschuldigter. Im Bereich des Völkerstrafrechts ermittelt der GBA wegen folgender führender Tatvorwürfe aufgeschlüsselt nach Anzahl der namentlich bekannten Beschul- digten: – § 220a a. F. StGB und weitere: 4 Beschuldigte, – § 6 VStGB: 7 Beschuldigte, – § 7 VStGB und weitere: 48 Beschuldigte, – § 8 VStGB und weitere: 40 Beschuldigte, – § 9 VStGB und weitere: 9 Beschuldigte, – § 11 VStGB und weitere: 5 Beschuldigte. Eine Aufschlüsselung nach Ländern ist nicht möglich, da die Tatorte in den Verfahrensregistern des GBA nicht erfasst werden. Insoweit wird auf die Ant- wort zu Frage 1 verwiesen. Zu Ermittlungs- und Strafverfahren, die nicht in die Zuständigkeit des Bundes, sondern in die Zuständigkeit der Länder fallen, nimmt die Bundesregierung aufgrund der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes keine Stellung. 9. Inwiefern gibt es einen regionalen Fokus bei den Strukturermittlungs- verfahren (bitte nach PMK-Phänomenbereichen aufschlüsseln)? Im Bereich der Vereinigungskriminalität ergibt sich regelmäßig aus dem Aktionsradius der von den Ermittlungen betroffenen Gruppierung ein „regio- naler Fokus“. Im Falle international agierender Organisationen im Bereich PMK religiöse Ideologie sowie PMK ausländische Ideologie liegen regionale Schwerpunkte insbesondere im Kaukasus, in Vorderasien und am Hindukusch sowie in Afrika. Im Falle national agierender Gruppierungen, namentlich im Bereich PMK rechts und PMK links, erteilt die Bundesregierung keine weiter- gehenden Auskünfte. Die Ermittlungen werden verdeckt geführt. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht der Bundesregierung, Informa- tionsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach konkreter Abwägung der betroffenen Belange das Informationsinteresse des Parlaments hinter den berechtigten Geheimhaltungsinteressen zurück. Auskünfte zu weite- ren Einzelheiten, insbesondere zu mit den Verfahren in den Blick genommenen Organisationen oder Sachverhalten, würden konkret weitergehende Ermitt- lungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln, weshalb aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt, dass das betroffene Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfolgung (vgl. dazu BVerfGE 51, 324 [343 f.]) hier Vorrang vor dem Informationsinte- resse hat. 10. Nach welchen Kriterien wird bei Zuständigkeit des GBAs aufgrund der besonderen Bedeutung des Falles (§§ 74a Absatz 2, 120 Absatz 1 und 2 GVG i. V. m. § 142a GVG) neben dem länderübergreifenden Charakter der Tat (§ 120 Absatz 2 Satz 2 GVG) über die besondere Bedeutung eines Falles entschieden? Die Frage nach der „besonderen Bedeutung des Falles“ (§ 74a Absatz 2, § 120 Absatz 1 und 2 GVG i. V. m. § 142a GVG) wird in jedem Einzelfall in einer Gesamtschau gemäß den dazu von der höchstrichterlichen Rechtsprechung auf- gestellten Maßstäben entschieden. Bei der erforderlichen Gesamtwürdigung
Drucksache 19/32649 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode sind danach neben dem individuellen Schuld- und Unrechtsgehalt u. a. die kon- kreten Auswirkungen für die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und ihr Erscheinungsbild gegenüber Staaten mit gleichen Wertvorstellungen in den Blick zu nehmen sowie die von der Tat ausgehende Signalwirkung für potentielle Nachahmer/innen zu beachten (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 2000 – 3 StR 378/00 –, BGHSt 46, 238 ff.; BGH, Beschluss vom 13. Januar 2009 – AK 20/08 –, BGHSt 53, 128 ff.; BGH, Beschluss vom 22. September 2016 – AK 47/16 –, juris; BGH, Beschluss vom 15. Januar 2020 – AK 62/19 –, juris). 11. Gibt es mit Blick auf die Zuständigkeit des GBAs aufgrund der besonde- ren Bedeutung des Falles (§§ 74a Absatz 2, 120 Absatz 1 und 2 GVG i. V. m. § 142a GVG) über Verfassungsanforderungen und einschlägige Rechtsprechung hinaus, Vorgaben bzw. Richtlinien für die Auslegung der Begriffe „besondere Bedeutung“ sowie „mindere Bedeutung“ und für eine Ausübung von Ermessen bei der entsprechenden Entscheidung? Bei der Prüfung der Zuständigkeit des Generalbundesanwalts wegen der beson- deren Bedeutung des Falles (§ 74a Absatz 2, 120 Absatz 1 und 2 GVG i. V. m. § 142a GVG) gibt es keine „Vorgaben/Richtlinien“ im Sinne der der Fragestel- lung. Als Akt der Rechtsanwendung entzieht sich die Prüfung der „minderen Bedeutung“ und der „besonderen Bedeutung“ einer schematischen Regelung. Sie bedarf vielmehr einer Gesamtschau des Einzelfalls gemäß der höchst- richterlichen Rechtsprechung. Insoweit wird auf die Antwort zu Frage 10 ver- wiesen. 12. Welche Entwicklung lässt sich innerhalb der letzten zehn Jahren bei den Verfahren, die beim GBA geführt werden, mit Blick auf die Anzahl der Verfahren, die PMK-Phänomenbereiche sowie die Straftatbestände fest- stellen? Die Daten basieren auf den Übersichten über Staatsschutzverfahren, die jähr- lich dem Bundesamt für Justiz gemeldet werden. Die Frage wird in Abgren- zung zu Frage 13 so verstanden, dass sich diese nur auf Ermittlungsverfahren bezieht, die in der Justizstatistik wegen Straftatbeständen betreffend die Ge- fährdung des demokratischen Rechtsstaats erfasst werden. PMK-Phänomen- bereiche werden in der Statistik nicht ausgewiesen. Danach ergibt sich für die letzten zehn Jahre folgende Entwicklung: Jahr 2011 Straftatbestände zu Jahresbeginn neu eingeleitet oder Gefährdung des demo- anhängige Ermittlungs- übernommen kratischen Rechtsstaats verfahren §§ 129, 129a, 129b StGB 351 170 Jahr 2012 Straftatbestände zu Jahresbeginn neu eingeleitet oder Gefährdung des demo- anhängige Verfahren übernommen kratischen Rechtsstaats §§ 129, 129a, 129b StGB 331 79