Aufarbeitung der Einschätzungen, Entscheidungen und Maßnahmen vor und nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/32274 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. l.de/politik/afghanistan-und-die-fluechtlingsfrage-warum-2015-darf-sich- nicht-wiederholen-falsch-und-beschaemend-ist/27524614.html)? 32. Inwieweit trifft der Vorwurf zu, dass insbesondere Bundesminister Müller und Bundesminister Seehofer in Bezug auf die Ortkräfte eine frühzeitige Lösung blockiert haben (https://www.zdf.de/gesellschaft/markus-lanz/ma rkus-lanz-vom-26-august-2021-100.html)? Wenn nein, welche konkreten Schritte wurde im April und Mai in Bezug auf das Ortkräfteverfahren und die Sicherheit der Ortkräfte nach Abzug der deutschen Truppen unternommen? Welche Rolle haben migrationspolitische Aspekte in der Frage für Visa- verfahren für Ortskräfte gespielt? 33. Inwieweit trifft es zu, dass fünf Schreiben vom Bundeswehrsoldat und Vorsitzender des Patenschaftsnetzwerk Afghanische Ortkräfte e. V. Marcus Grotian an das BundeskanzlerInnenamt unbeantwortet blieben (https://www.zdf.de/gesellschaft/markus-lanz/markus-lanz-vom-26-augus t-2021-100.html)? Wenn ja, mit welcher Begründung? 34. Inwieweit und wann genau wurde im BMZ eine sogenannte Taskforce eingerichtet, um die Evakuierung von Ortkräften zu unterstützen (https:// www.sueddeutsche.de/politik/afghanistan-ortskraefte-bmz-1.5394319 )? 35. Welche Notfall- und Evakuierungsszenarien des AA bestanden ange- sichts der volatilen Gesamtsituation für den Krisenposten Kabul? 36. Warum zog das AA eine Evakuierung der deutschen Botschaft in Kabul erst für den 16. August 2021 in Betracht? Warum wurde trotz der rasanten Entwicklungen am 14. und 15. August 2021 daran festgehalten (https://www.spiegel.de/politik/deutschland/reko nstruktion-des-deutschen-scheiterns-in-afghanistan-wir-machenuns-abma rschbereit-a-77cbaa83-219d-47dd-ba66-71b2f1e5d709)? a) Auf welcher Hierarchieebene wurde dies entschieden bzw. zunächst nicht entschieden? b) Trifft es zu, dass der deutsche Gesandte unter Gefahr im Verzug am Morgen des 15. August 2021 eigenmächtig die Evakuierung veranlas- sen musste, weil eine Weisung aus Berlin fehlte? Falls nein, wann und durch wen erfolgte die nötige Weisung? 37. Welche Positionen haben jeweils AA und BMVg vertreten, als in der Kri- senstabssitzung am 13. August 2021 Medienberichten zufolge die Frage erörtert wurde, ob Flugzeuge der deutschen Luftwaffe zur Evakuierung aus Kabul zum Einsatz kommen könnten (https://www.welt.de/politik/au sland/plus233282745/Afghanistan-Unterlassene-Hilfeleistung.html)? 38. Wer bzw. welches Ressort genau entscheidet seit dem Fall Kabuls über die Aufnahme von Personen auf die Liste der zu Evakuierenden? Und nach welchen Kriterien? 39. Wie werden die Listen aus verschiedenen Ressorts priorisierend zusam- mengeführt? 40. Welche Listen mit welchen Unterkategorien führt der Krisenstab des AA? 41. Über welche Hierarchie-Ebenen gehen die Listen im AA, bevor sie frei- gegeben werden?
Drucksache 19/32274 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 42. Wurde die Weiterleitung der Listen innerhalb des Krisenstabs und Mitar- beiterInnen vor Ort elektronisch verschlüsselt? 43. Welche Kommunikationsmittel wurden für die Kommunikation mit den Personen auf deutschen Listen verwendet? 44. Warum wurden Personen, auch deutsche Staatsangehörige, die auf den Listen standen, tagelang per Anruf in Kabul darum gebeten, dass sie zu Hause bleiben und nicht zum Flughafen kommen sollen? 45. Warum musste am 21. August 2021 eine KSK-Sondermission eine Fami- lie mit deutschen Staatsangehörigen außerhalb des Flughafens abholen, weil sie nicht an den Gates durchgelassen wurden (https://www.tagesscha u.de/investigativ/report-mainz/afghanistan-1041.html)? 46. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Berichte, wonach auch deut- sche SoldatInnen über lange Phasen während der Evakuierung nicht an den Toren des Flughafens standen, sondern lediglich US-SoldatInnen? Wenn ja, wie begründet sie dies? 47. Wann, wie häufig und auf welcher Hierarchieebene wurden und werden deutsche Listen an US-SoldatInnen weitergegeben und mit welcher kon- kreten Vereinbarung? 48. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Medienberichte, wonach auch deutsche SoldatInnen in Einzelfällen hilfesuchende Personen abgewiesen haben, die für die Listen des Krisenstabs gemeldet waren (https://www.ta gesschau.de/investigativ/wdr/afghanistan-ortskraft-101.html)? Wenn ja, warum konnte dies nach Einschätzung der Bundesregierung ge- schehen und welche Konsequenzen sind daraus gezogen worden? 49. Wie haben die deutschen Verantwortlichen vor Ort mit den KollegInnen der USA und anderen NATO-Partnern kommuniziert, um die Arbeitstei- lung am Flughafen zu regeln? 50. Wie haben die deutschen Verantwortlichen vor Ort mit den Taliban kom- muniziert, um eine geordnete Evakuierung und den Durchlass der Perso- nen zum Flughafen zu gewährleisten, ebenso wie es die Amerikaner und Briten getan haben? 51. Was machen die deutschen Vertretungen in den Nachbarländern mit den Listen, die laut AA auch ihnen zugesandt werden? Wurden diese Listen auch den jeweiligen Gastregierungen übermittelt und wenn ja, wie wird sichergestellt, dass die Grenzposten der Gastländer die Listen haben und gelisteten Geflüchteten den Grenzübertritt erlauben (bitte Land für Land aufschlüsseln)? 52. Warum hat die Bundesregierung keine direkte Ansprechstelle für NGOs eingerichtet, die sich für ihre Ortskräfte und andere bedrohte Personen einsetzen wollten? 53. Warum wurde erst am 18. August 2021 – mehr als drei Tage nach der Er- oberung Kabuls durch die Taliban – durch das AA bekannt gegeben, eine Hotline für Hilfesuchende eingerichtet zu haben? 54. Wie viele Personen arbeiteten zeitgleich für die Hotline +49-30-1817-1000? Warum wurde die Hotline personell nicht stärker besetzt, um das Durch- kommen in der Notsituation zu erleichtern? 55. Wie viele Personen waren bzw. sind mit der Bearbeitung von Evakuie- rungsbitten, die per Mail eingehen, zuständig?
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/32274 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 56. Warum werden auf der Website des AA zu Evakuierungen aus Afghanis- tan nur Deutsche angesprochen und keine gefährdeten AfghanInnen (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/afghanistan/2477396, Stand: 23. August 2021)? 57. In welchem Zeitraum der militärischen Evakuierungsflüge standen die Plätze in den Flugzeugen auch afghanischen ausreiseberechtigten Staats- bürgerInnen offen, bzw. inwiefern ist es zutreffend, dass die Bundesregie- rung Antragstellenden mitteilte, es würden ausschließlich deutsche StaatsbürgerInnen evakuiert (Mitteilung bei der Telefon-Hotline des Aus- wärtigen Amts am 20. August 2021, laut Aussage von Betroffenen)? 58. Wer hat warum entschieden, dass Transportmaschinen vom Typ Airbus A400M (Kapazität: 114 Personen) für die Evakuierung nach Taschkent genutzt werden und warum wurden nicht –wie von anderen Regierungen – größere Flugzeuge – z. B. Boeing C17 (Kapazität 600–800 Personen) gechartert? 59. Warum hat man nicht bereits vor dem Fall Kabuls Charterflüge rechtzei- tig gebucht und an die USA Anträge auf Landegenehmigungen gestellt? 60. Warum mussten zwei vom BMVg bereits bestellte Charter-Flüge nach Mazar-i-Scharif für die Evakuation von Bundeswehr-Ortskräften und ih- ren Familienangehörigen (insgesamt 300 Personen) am 22. Juni 2021 we- gen Verfahrensbedenken über Visa- und Sicherheitsfragen storniert wer- den (bitte nachzeichnen, welches Ressort welche Haltung vertrat und wer welche Entscheidungen getroffen hat)? 61. Warum startete eine Transportmaschine A400M am 17. August 2021 mit nur 7 Personen vom Flughafen, während viele tausend Menschen im und vor dem Airport verzweifelt auf eine Evakuierung hofften? a) Wer hat über den Start der Maschine in letzter Instanz entschieden? b) Welche Verhandlungen mit den US-Verantwortlichen gingen der Ent- scheidung voraus? c) Warum konnte sich die deutsche Seite gegenüber den anderen Part- nern nicht durchsetzen, die Standzeit des Flugzeugs am Boden zu ver- längern? 62. Welches sind die mehr als 40 Nationen, aus denen laut BMVg die bisher Evakuierten in den deutschen Maschinen stammten (bitte Zahl der Eva- kuierten nach Nation auflisten)? 63. Inwiefern hat sich die Bundesregierung an der Evakuierung der Beschäf- tigten der EU-Delegation in Afghanistan beteiligt, und warum hat sie da- bei keine führende Rolle wie Frankreich, Italien, Belgien oder Spanien übernommen? 64. Welche operativen Aufgaben sollten die beiden nach Kabul entsandten Bundeswehr-Hubschrauber vom Typ H145M erfüllen? 65. Warum wurden die Evakuierungsflüge am 27. August 2021 eingestellt, obwohl sich die USA und andere NATO-Partner ihre Evakuierungen fort- setzten und obwohl, laut Aussage des AA vom 27. August 2021 (https:// www.zdf.de/nachrichten/politik/regierungspressekonferenz-berlin-seiber t-100.html) bis dato sich noch etwa 300 deutsche StaatsbürgerInnen und rund 10 000 ausreiseberechtigte afghanische StaatsbürgerInnen in Afgha- nistan befanden und auf ihre Evakuierung hofften? 66. Wie viele von den 300 deutschen StaatsbürgerInnen, die in Afghanistan verblieben sind, haben eine doppelte Staatsangehörigkeit?
Drucksache 19/32274 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 67. Stimmt es, wie ARD-Korrespondent Peter Hornung am 30. August 2021 twitterte, dass die Bundesregierung Listen mit deutschen Ortskräften mit den Taliban geteilt haben (https://twitter.com/ph_reporterpool/status/1432 196662777286659)? 68. Welche Anweisungen hatte die Bundesregierung bezüglich des zivilge- sellschaftlich organisierten und vom Auswärtigen Amt unterstützen Ret- tungsflugs der „Luftbrücke Kabul“ des Vereins Civilfleet-Support am 25./26. August 2021 wann an welche Stellen am Flughafen Kabul gege- ben (https://www.spiegel.de/ausland/afghanistan-eine-nacht-in-kabul-a-d 3fc3cca-c8ab-4266-9911-d540f82d85b7; https://www.zeit.de/politik/ausl and/2021-08/afghanistan-kabul-luftbruecke-evakuierung-ortskraefte; https://projekte.sueddeutsche.de/artikel/muenchen/afghanistan-eine-nach t-am-flughafen-in-kabul-e606394/?reduced=true)? a) Warum war bei Ankunft der Maschine zunächst keine deutsche Ver- bindungsperson vor Ort und warum mussten sich die Begleiter des ge- charterten Airbus A 320 mühsam über Kontaktpersonen anderer NATO-Partner deutsche Kontaktpersonen ausfindig machen? b) Warum erhielten die Begleiter des Flugs zunächst von der deutschen Seite die Auskunft, das Flugzeug sei nicht autorisiert, Zivilisten aus- zufliegen, obwohl das AA den Flug zuvor autorisiert hatte? Falls es sich hierbei um eine Fehlkommunikation handelte, wer war dafür verantwortlich, und wie wird dies untersucht und aufgeklärt? c) Warum hatte die deutsche Seite keine schutzbedürftigen Personen aus ihren Listen zu vermitteln, die an Bord des Fliegers konnten, sondern nur in diesem Fall 18 portugiesische Ortskräfte? d) Warum musste die Maschine schließlich mit nur 18 Personen an Bord abheben? e) Warum wurden die deutschen JournalistInnen, die mit dem Flug der „Luftbrücke Kabul“ nach Afghanistan gekommen waren, um aus Ka- bul über die Lage zu berichten und zu versuchen, ihre lokalen Medi- enpartner zu unterstützen, nicht in die Stadt gelassen und gegen ihren Willen ausgeflogen? 69. Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch, dass Deutschland in Vertretung durch das BMI zusammen mit fünf weiteren EU-Staaten in ei- nem Brief am 10. August 2021 die EU-Kommission bat, Abschiebungen nach Afghanistan weiter durchzuführen, während am gleichen Tag die EU-Botschafter in Kabul angesichts der sich verschärfenden Sicherheits- lage im Land in einem Schreiben an die Mitgliedstaaten vor Abschiebun- gen nach Afghanistan warnten? 70. Erwartet die Bundesregierung eine baldige Verbesserung der Lage in Af- ghanistan, da sie Abschiebungen weiterhin nur aussetzt und keinen Ab- schiebestopp erlässt? 71. Warum war der Lagebericht des AA, der Mitte Juli erschien, auf dem Stand von Anfang Mai, und warum wurde angesichts der sich rasant ver- ändernden Sicherheitslage kein aktueller Ad-Hoc-Bericht vorgelegt, wie es in solchen Fällen vorgesehen ist? 72. Wann wird das AA die angekündigte Neufassung des Lageberichts Af- ghanistan veröffentlichen? 73. Gedenkt die Bundesregierung, aufgrund der aktuellen Situation in Afgha- nistan, das erst im April gestartete Hilde-Domin-Stipendienprogramm für bedrohte Studierende und Promovierende des DAAD mit zusätzlichen fi-
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/32274 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. nanziellen Mitteln auszustatten und sich im ersten Jahr neben belarussi- schen nun auch auf afghanische Studierende und Promovierende zu fo- kussieren? 74. Welche konkreten Vorbereitungen traf die Bundesregierung für das Ab- zugsszenario, a) nach dem Doha-Abkommen vom 29. Februar 2020? b) als der ehemalige US-Präsident Donald Trump im Oktober 2020 eine drastische Truppenreduzierung und einen schnellen Teilabzug bis Mitte Januar 2021 ankündigte? 75. Welche analytischen und operativen Konsequenzen wurden innerhalb der Bundesregierung Ende 2020 gezogen, als der BND eine Machtergreifung der Taliban in Afghanistan, einen Zusammenbruch des afghanischen Re- gierungsapparats und ein „Emirat 2.0“ voraussagte? 76. Welche konkreten Vorbereitungen traf die Bundesregierung für das Ab- zugsszenario, als US-Präsident Joe Biden Mitte April 2021 den endgülti- gen Abzug der US-Truppen in einem Zeitraum vom 1. Mai bis spätestens 11. September ankündigte? 77. Welche Argumente brachte auf der ressortübergreifenden Sitzung am 29. April 2021 zum Ortskräfteverfahren wer vor und woran scheiterte schließlich ein schnelles Handeln zur Gruppenaufnahme von Ortskräften (bitte die Argumente pro Ressort aufführen)? 78. Hat der BND nach dem Fall von Kunduz und Kandahar neue Lagebilder erstellt und die Bundesregierung darüber informiert, und wenn ja, wann? 79. In welchen Abständen hat der BND wen innerhalb der Bundesregierung mit Lagebildfortschreibungen seit dem Abzugsbeschluss vom 15. April 2021 zu Afghanistan informiert? 80. Bleibt die Bundesregierung bei der Aussage von Bundesaußenminister Heiko Maas vom 20. August 2021 gegenüber dem Spiegel, der BND ha- be eine falsche Lageeinschätzung getroffen? 81. Welche konkreten Konsequenzen will die Bundesregierung aus der Ar- beitsweise der Dienste als Lehren aus der Afghanistan-Tragödie ziehen? 82. Welche Verantwortung trifft das Bundeskanzleramt als oberste Dienstbe- hörde des BND und welche Konsequenzen sollen gezogen werden (per- sonell, in Bezug auf die Arbeitsweise des BND und in Bezug auf die Dienst- und Fachaufsicht)? 83. Wird die Bundesregierung personellen Konsequenzen mit Blick auf den BND ziehen? Wenn ja, welche und warum? 84. Welche konkreten Konsequenzen beabsichtigt die Bundesregierung zu ziehen mit Blick auf die Analysekapazitäten innerhalb des AA, das eige- ne handlungsleitende Schlüsse aus den Berichten der Nachrichtendienste zieht? 85. Welche konkreten Analysen bezüglich der operativen Vorbereitungen vor Ort vollzog das AA nach der Sitzung des Krisenstabs am 13. August und hinsichtlich der Kritik des deutschen Gesandten in Kabul, der auf „lange Versäumnisse“ des AA hingewiesen haben soll https://www.deutschlandf unk.de/afghanistan-deutsche-botschaft-warnte-offenbar-vergeblich.293 2.de.html?drn:news_id=1291525)?
Drucksache 19/32274 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Warum kamen die EntscheidungsträgerInnen im AA offensichtlich über mehrere Wochen zu anderen Einschätzungen als ihre Botschaftsangehöri- gen in Kabul und was war dafür die Grundlage? 86. Wie konnte es passieren, dass die USA ohne rechtzeitige Abstimmung mit den NATO-Partnern – oder zumindest ohne Wissen der Bundesregie- rung – am 14. August 2021 die „Green Zone“ verließ und die diplomati- schen Vertretungen sowie die ganze Stadt schutzlos zurückließ (https://w ww.spiegel.de/politik/deutschland/rekonstruktion-des-deutschen-scheiter ns-in-afghanistan-wir-machen-uns-abmarschbereit-a-77cbaa83-219d-47d d-ba66-71b2f1e5d709)? Wieso galt die Zusicherung aus Washington nichts mehr, auf die man sich verlassen hatte, dass die US-Streitkräfte die „Green Zone“ auch bei einer Einnahme Kabuls durch die Taliban verteidigen würden? 87. Welche Zusagen hat Bundeskanzlerin Angela Merkel an den russischen Präsidenten Wladimir Putin am 20. August 2021 in Moskau gemacht, da- mit er sich bei den Taliban für eine Ausreisemöglichkeit für afghanische Ortskräfte einsetzt? 88. Warum hat Außenminister Heiko Maas seine geplante Reise nach Kiew zu einer Konferenz über die von Russland besetzte Krim-Halbinsel („Krim-Plattform“) einen Tag nach dem Gipfeltreffen zwischen Bundes- kanzlerin Dr. Angela Merkel und Präsident Putin abgesagt? 89. Welche Angebote hat der deutsche Botschafter Markus Potzel den Tali- ban bei seinen Treffen in Doha gemacht, damit diese bei der Evakuierung der Ortskräfte kooperieren? 90. Welche weiteren Forderungen und welche Angebote zur Zusammenarbeit wurden bei den Treffen der deutschen Delegation mit den Taliban in Do- ha gemacht und welche Forderungen der Taliban wurde stattgegeben und welche wurden abgelehnt? 91. Welche Perspektiven sieht die Bundesregierung in weiteren Treffen mit den Taliban im bisherigen Format in Doha? 92. In welchen Formaten und mit welchen nationalen und internationalen Ge- sprächspartnern möchte die Bundesregierung ggf. auch über die akute Evakuierung hinaus einen Dialog mit den Taliban führen und unter wel- chen Bedingungen? 93. Wen betrachtet die Bundesregierung derzeit als legitime Regierung Af- ghanistans? 94. Beabsichtigt die Bundesregierung eine Unterstützung der Widerstandsbe- wegung unter dem ehem. Vizepräsidenten Amrullah Saleh und Ahmad Massoud im Pandshir-Tal? Wenn ja, in welcher Form? 95. Wie hat sich die Bundesregierung im Rahmen der Sondersitzung des Menschenrechtsrats zur Situation in Afghanistan am 24. August 2021 en- gagiert? Unterstützt sie den Vorschlag einer Untersuchungskommission für schwere Menschenrechtsverletzungen vor Ort durch das UN Hochkom- missariat für Menschenrechte? 96. Welche Konsultationen führt die Bundesregierung mit den Nachbarlän- dern Afghanistans und mit welchem Ziel (bitte nach Land auflisten)?
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/32274 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 97. Welche Unterstützungsmaßnahmen plant die Bundesregierung für die Anrainerstaaten (bitte den Stand der Verhandlungen und ggf. Zusagen nach Land auflisten)? 98. Welche EU-Staaten und Drittstaaten planen nach Kenntnis der Bundes- regierung welche Unterstützungsmaßnahmen für die Anrainerstaaten? 99. Mit welchen EU-Staaten und Drittstaaten werden die Unterstützungsmaß- nahmen in welchem Format koordiniert und was ist der Sachstand? 100. Welche EU-Staaten und Drittstaaten planen nach Kenntnis der Bundes- regierung die Aufnahme von afghanischen Staatsangehörigen in welcher Anzahl, für welche Personengruppen und aus welchen Staaten? 101. Wie realistisch schätzt die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt die Möglichkeiten für Afghaninnen und Afghanen ein, in ein Nachbarland auszureisen, und in welche Länder über welchen Weg? 102. Wie stellt die Bundesregierung nach dem Ende der militärischen Evaku- ierungsaktion sicher, dass aus Afghanistan über den Landweg geflüchtete Menschen, die auf Listen der Bundesregierung erfasst sind und damit vi- saberechtigt und eine Aussicht zur Ausreise mit der Bundeswehr in Aus- sicht gestellt bekamen, kontaktiert werden um nach ihrer Flucht in Anrai- nerstaaten Afghanistans an deutschen Auslandsvertretungen ihre Visaver- fahren abwickeln zu können? Wie unterstützt die Bundesregierung die Menschen aktiv dabei? 103. Inwiefern hat die Bundesregierung Menschen auf Evakuierungslisten be- reits vor Ende der militärischen Evakuierungsaktion die Flucht über den Landweg geraten und falls ja, inwiefern hat das AA sichergestellt, dass die diplomatischen Vertretungen in Anrainerstaaten auf diese Prozesse vorbereitet sind? 104. Wie wird sich die Bundesregierung bei den afghanischen Nachbarländern dafür einsetzen, dass AfghanInnen weiterhin in diese Länder reisen kön- nen? Wie wird sie beispielsweise auf die Regierung Indiens einwirken, die re- guläre Visa von afghanischen AntragsstellerInnen nach Kenntnis der Fra- gestellenden aufgrund der Lage in Afghanistan mit sofortiger Wirkung annulliert hat? 105. Inwieweit und unter welchen Bedingungen wäre nach Ansicht der Bundesregierung eine Wiederaufnahme der staatlichen EZ mit Afghanis- tan unter einer Taliban-Regierung möglich? 106. In welchem Umfang werden noch Mittel der EZ über zivilgesellschaftli- che Träger verausgabt? 107. Inwieweit plant die Bundesregierung die frei gewordenen Mittel aus der EZ mit Afghanistan anderweitig zu investieren? 108. Welche Bitten hat die Bundeskanzlerin am 22. August 2021 an den türki- schen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan bezüglich afghanischer Flücht- linge herangetragen und welche Zusagen hat die Bundesregierung der Türkei in Aussicht gestellt? 109. Gibt es innerhalb der Bundesregierungen bereits mögliche nationale und/ oder europäische Pläne für eine gezielte Aufnahme afghanischer Ge- flüchteter aus Nachbarstaaten, z. B. im Sinne eines Resettlement- Prozesses? Wenn ja, welche?
Drucksache 19/32274 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 110. Wie soll nach Vorstellung der Bundesregierung die Forderung der IMK vom 18. August 2021 umgesetzt werden, ein Bundesprogramm zur Auf- nahme von gefährdeten afghanischen Staatsangehörigen (insbesondere Frauen) aufzulegen? 111. Wird die Bundesregierung die aktuellen Ereignisse als Anlass nehmen, den Afghanistan-Einsatz und dessen Ende endlich unabhängig und wis- senschaftlich evaluieren zu lassen? 112. Wie viele der Rüstungsgüter, welche die Bundesregierung im Verlauf von 20 Jahren im Wert von knapp 420 Mio. Euro an Afghanistan geliefert hat, sind nach Kenntnis der Bundesregierung in die Hände der Taliban gera- ten? Welche Informationen bestehen darüber, ob diese auch beim Vormarsch der Taliban eingesetzt wurden? 113. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung über die Dauer der Re- solute Support Mission (RSM) die Zahl der Desertationen aus der afgha- nischen Armee und Polizei pro Jahr entwickelt? 114. Hat Bundesregierung eine Bewertung über die Ausbildung afghanischer Streitkräfte im Rahmen RSM? Und wenn ja, wie lautet diese? Berlin, den 31. August 2021 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
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Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333