Erforschung, Prävention und Bekämpfung des gewaltbereiten islamistischen Extremismus und des Politischen Islamismus
Deutscher Bundestag Drucksache 20/2719 20. Wahlperiode 12.07.2022 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU Erforschung, Prävention und Bekämpfung des gewaltbereiten islamistischen Extremismus und des Politischen Islamismus Der islamistische Extremismus stellt weiterhin eine erhebliche Gefahr für unse- re demokratische Grundordnung dar. Dies gilt sowohl für den gewaltbereiten islamistischen Extremismus als auch für den sogenannten legalistischen bzw. Politischen Islamismus, dessen Protagonisten ohne Anwendung von Gewalt langfristig eine islamische Herrschaftsordnung anstreben, in der Frauenrechte stark eingeschränkt sind und in der es keine Gleichberechtigung von Muslimen und Nichtmuslimen, keine Meinungs- und Religionsfreiheit, keinen Schutz von Minderheiten und keine Trennung von Religion und Staat gibt (vgl. Ausführun- gen zu legalistischen Strömungen unter https://www.verfassungsschutz.de/DE/t hemen/islamismus-und-islamistischer-terrorismus/begriff-und-erscheinungsfor men/begriff-und-erscheinungsformen_artikel.html#doc714104bodyText4). Eine solche Herrschaftsordnung steht in eklatantem Widerspruch zu unserem Grundgesetz. Den seit Jahren bestehenden Gefahren des islamistischen Extremismus gilt es zum einen seitens der Polizei- und Verfassungsschutzbehörden zu begegnen. Zum andern bedarf es nach Ansicht der Fragesteller einer Vielzahl weiterer Maßnahmen, die von Prävention und Sensibilisierung von Personen, die Isla- mismus frühzeitig erkennen sollen (z. B. Lehrer oder JVA-Beschäftigte), über Deradikalisierung und Aussteigerprogramme bis hin zu Studien und einer Fi- nanzierung von Forschungsvorhaben und Lehrstühlen zur intensiven Ausleuch- tung des Phänomenbereichs reichen. Die Bundesregierung legt derzeit ihren politischen Schwerpunkt auf die Be- kämpfung des Rechtsextremismus sowie auf Themen wie die Bekämpfung von Muslim- bzw. Islamfeindlichkeit. Dies zeigt sich darin, dass es zwar einen Ak- tionsplan Rechtsextremismus gibt, dessen Maßnahmen durchaus geeignet wä- ren auch andere Extremismusformen zu bekämpfen, die aber ausschließlich auf den Rechtsextremismus beschränkt bleiben (vgl. https://www.bmi.bund.de/Shar edDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2022/aktionsplan-rechtsextremism us.pdf;jsessionid=8BDAF6057AEF20FD60D6D8BC31492759.1_cid295?__bl ob=publicationFile&v=2). Auch das Diskussionspapier zum geplanten Demo- kratiefördergesetz erwähnt lediglich den Rechtsextremismus und Islamfeind- lichkeit, lässt den Politischen Islamismus jedoch außen vor (vgl. https://www.b mi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/nachrichten/2022/ diskussionspapier-demokratiefoerdergesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=5). Auch der Schwerpunkt der nächsten Islamkonferenz wird das Thema Muslim- feindlichkeit sein. So richtig dies sein mag: Eine Verringerung der Fördermittel für Extremismusprävention, Sensibilisierung und Deradikalisierung sowie der Mittel für Lehrstühle und Forschungsvorhaben im Bereich des gewaltbereiten
Drucksache 20/2719 –2– Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. islamistischen Extremismus und politischen Islamismus wäre nach Auffassung der Fragesteller ein schwerer Fehler. Gerade Ansätze für Prävention müssen langfristig gefördert werden, da die Forschung zu Motiven und Formen des Po- litischen Islamismus die Praxis befruchten und erhebliche Wissenslücken schließen kann. Das Agieren der Bundesregierung bietet nach Ansicht der Fragesteller in dieser Hinsicht Anlass zur Besorgnis: Sowohl bei der kommenden Islamkonferenz als auch im Eckpunktepapier zum Demokratiefördergesetz wird das Thema Isla- mismusbekämpfung nicht gesondert aufgeführt und stattdessen das Thema Muslim- bzw. Islamfeindlichkeit in den Mittelpunkt gerückt. Ein Bekenntnis der Bundesregierung zur Weiterführung des Expertenkreises Politischer Isla- mismus beim Bundesministerium des Innern und für Heimat fehlt mehr als sechs Monate seit Amtsantritt der Regierung ebenso wie die Bereitschaft, die- ses Gremium mit einer angemessenen Finanzierung für die Vergabe von For- schungsaufträgen auszustatten. Angesichts des Umstandes, dass die Bundesinnenministerin bei der Vorstellung des aktuellen Verfassungsschutzberichts 2021 von einem hohen islamistischen Gefährdungspotenzial sprach, erscheint die aus Sicht der Fragesteller einseitige Schwerpunktsetzung bei der Extremismusbekämpfung widersprüchlich und wirft Fragen auf. Deshalb fragen wir die Bundesregierung: 1. Welche Projekte, Beratungsangebote und sonstige Vorhaben, die aus- schließlich oder vorwiegend die Präventions-, Ausstiegs-, Sensibilisierungs- oder Beratungsarbeit gegen religiös motivierten Extre- mismus, insbesondere gewaltbereiten islamistischen Extremismus bzw. Politischen Islamismus zum Ziel haben, wurden oder werden aus dem Pro- gramm „Demokratie Leben“ des Bundesministeriums für Familie, Senio- ren, Frauen und Jugend gefördert (bitte jeweils einzeln mit Fördersummen 2019 bis 2022 auflisten)? 2. Welche Projekte wurden aus diesem Programm im gleichen Zeitraum in den Bereichen Linksextremismus, Rechtsextremismus, Muslimfeindlich- keit und Antisemitismus gefördert (bitte jeweils einzeln mit Fördersum- men 2019 bis 2022 auflisten)? 3. Welche Projekte, Angebote und Vorhaben im Bereich der Bekämpfung so- wohl des gewaltbereiten islamistischen Extremismus als auch des Politi- schen Islamismus bzw. des legalistischen Islamismus wurden oder werden aus Mitteln des Bundesministeriums des Innern und für Heimat gefördert und welche davon aus dem Programm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ (bitte Projekte unter Nennung des jeweiligen Förderprogramms jeweils einzeln mit Fördersummen 2019 bis 2022 auflisten, sowie die staatlichen sowie zivilgesellschaftlichen Akteure, an die die Projekte vergeben wur- den)? 4. Welche Projekte wurden aus dem Bundesministerium des Innern und für Heimat im gleichen Zeitraum in den Bereichen Linksextremismus, Rechts- extremismus, Muslimfeindlichkeit und Antisemitismus gefördert (bitte je- weils einzeln mit Fördersummen 2019 bis 2022 auflisten)? 5. Welche Projekte, Angebote und Vorhaben im Bereich der Bekämpfung des religiös motivierten Extremismus – sowohl des gewaltbereiten islamisti- schen Extremismus als auch des Politischen Islamismus – werden aus an- deren Programmen bzw. aus weiteren Bundesministerien finanziert (bitte Projekte unter Nennung des jeweiligen Förderprogramms jeweils einzeln mit Fördersummen 2019 bis 2022 auflisten)?
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode –3– Drucksache 20/2719 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 6. Welche Projekte wurden aus anderen Bundesministerien im gleichen Zeit- raum in den Bereichen Linksextremismus, Rechtsextremismus, Muslim- feindlichkeit und Antisemitismus gefördert (bitte jeweils einzeln mit För- dersummen 2019 bis 2022 auflisten)? 7. Welche Projekte, Angebote und Vorhaben im Bereich der Bekämpfung des religiös motivierten Extremismus – sowohl des gewaltbereiten islamisti- schen Extremismus als auch des Politischen Islamismus – wurden bisher aus dem Nationalen Präventionsprogramm gegen islamistischen Extremis- mus finanziert, der im vergangenen Jahr ausgelaufen ist (bitte einzeln je- weils mit Fördersummen 2019 bis 2022 auflisten)? 8. Gibt es Projekte, Beratungsangebote oder sonstige Vorhaben im Bereich des religiös motivierten Extremismus, insbesondere des Politischen Isla- mismus oder des gewaltbereiten islamistischen Extremismus, die die Bundesregierung gemeinsam mit anderen Akteuren (Länder, Kommunen, Europäische Union, Stiftungen, Unternehmen etc.) fördert (bitte einzeln je- weils mit Fördersummen 2019 bis 2022 auflisten)? 9. Welche Projekte, Angebote und Vorhaben der EU, der Bundesländer, der Kommunen, von Stiftungen sowie von sonstigen Trägern sind der Bundes- regierung darüber hinaus bekannt, die in diesen Bereichen gefördert wer- den (bitte einzeln jeweils mit Fördersummen 2019 bis 2022 auflisten)? 10. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um den Aus- tausch der Projekte zum Beispiel im Sinne der Best Practice und der Er- stellung von Qualitätsstandards zu begleiten? 11. Welche Art von Evaluation ist geplant und in welchen zeitlichen Abstän- den soll die Evaluation erfolgen? 12. Beabsichtigt die Bundesregierung, das Nationale Präventionsprogramm gegen islamistischen Extremismus weiterzuführen oder ein vergleichbares Förderinstrument einzurichten, und, wenn ja, mit welcher Zielstellung und in welchem Umfang, falls nein, warum nicht? 13. Wird die Bundesregierung die Arbeit des Expertenkreises Politischer Isla- mismus beim Bundesministerium des Innern und für Heimat verlängern und diesen dauerhaft einrichten, und wenn nein, warum nicht? 14. Plant die Bundesregierung dem Expertenkreis Mittel zur Beauftragung von Studien bereitzustellen und, wenn ja, in welchem Umfang, wenn nein, wa- rum nicht? 15. Beabsichtigt die Bundesregierung die Einrichtung einer Dokumentations- stelle religiös motivierter politischer Extremismus, wie es sie bereits in Ös- terreich gibt und wenn ja, welche Schritte unternimmt die Bundesregie- rung in dieser Hinsicht, wenn nein, warum nicht? 16. Welche Lehrstühle und Forschungsstellen fördert die Bundesregierung ganz oder teilweise, die einen Schwerpunkt im Bereich des religiös moti- vierten Extremismus, insbesondere im Bereich des gewaltbereiten islamis- tischen Extremismus bzw. des Politischen Islamismus haben und wie stellt sich dies dar im Vergleich zu entsprechender Förderung in den Bereichen a) Rechtsextremismus, b) Linksextremismus, c) Muslimfeindlichkeit, d) Antisemitismus (bitte jeweils die Stellen und die Fördersummen für die Jahre 2019 bis 2022 einzeln auflisten)?
Drucksache 20/2719 –4– Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 17. Welche Studien und wissenschaftlichen Untersuchungen unterstützt die Bundesregierung maßgeblich (mind. 50 %), die sich hauptsächlich mit dem Bereich des religiös motivierten Extremismus, insbesondere des ge- waltbereiten islamistischen Extremismus oder des Politischen Islamismus, befassen, und wie stellt sich dies dar im Vergleich zu entsprechender För- derung in den Bereichen a) Rechtsextremismus, b) Linksextremismus, c) Muslimfeindlichkeit, d) Antisemitismus (bitte einzeln unter Angabe der Fördersumme seit 2019 ausweisen)? 18. Werden der gewaltbereite islamistische Extremismus und/oder der Politi- sche Islamismus angesichts von rd. 550 islamistischen Gefährdern und zahlreichen Organisationen, die von den Verfassungsschutzämtern aus Bund und Ländern beobachtet werden, im Demokratiefördergesetz explizit auch als demokratiegefährdende Form des Extremismus benannt werden, wie es u. a. die Bundesarbeitsgemeinschaft religiös begründeter Extremis- mus fordert (siehe https://www.bag-relex.de/wp-content/uploads/2022/03/ Demokratiefoerdergesetz-Stellungnahme-BAG-RelEx-220321.pdf)? Wenn nein, warum nicht? 19. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung gegen die Finanzierung des Politischen Islamismus in Deutschland zu ergreifen? 20. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Finanzierung des Politischen Islamismus in Deutschland durch andere Staaten, insbesondere die Türkei, Katar, Iran und Saudi-Arabien, vor? 21. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Finanzierung des Politischen Islamismus in Deutschland durch Botschaften und Generalkon- sulate anderer Staaten vor? Wie schätzt die Bundesregierung die Rolle sogenannter Religionsattachés ein? 22. Inwiefern sollen dabei auch die rechtlichen Befugnisse der Sicherheitsbe- hörden gestärkt und ihre Handlungsmöglichkeiten erweitert werden? 23. Wie wird das Bundesministerium des Innern und für Heimat sicherstellen, dass die Vielfalt der Muslime in der Deutschen Islamkonferenz (DIK) re- präsentiert wird? 24. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um insbesondere nicht organisierte, liberale und säkulare Muslime in die DIK einzubinden? 25. Hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat in dieser Legisla- turperiode bereits Gespräche mit der „Initiative Säkularer Islam“ geführt bzw. ist dies geplant und wenn ja, mit welchen Ergebnissen, bzw. wenn nein, warum nicht? 26. Wie wurde bisher und wie wird zukünftig sichergestellt, dass die Empfän- ger von Mitteln aus Präventionsprogrammen des Bundes, der Länder und der Kommunen beziehungsweise die Kooperationspartner oder Subunter-
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode –5– Drucksache 20/2719 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. nehmer der Empfänger keine Verbindungen zu Extremisten oder extremis- tischen Organisationen haben? Berlin, den 1. Juli 2022 Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
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Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333