Kontrollen der Kabotageregeln und Entsenderichtlinien durch Bundesamt für Güterverkehr und Zoll
Deutscher Bundestag Drucksache 20/2529 20. Wahlperiode 30.06.2022 Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU Kontrollen der Kabotageregeln und Entsenderichtlinien durch das Bundesamt für Güterverkehr und Zoll Am 21. Februar 2022 sind im Rahmen des EU-Mobilitätspakets I in Deutsch- land zahlreiche Änderungen im Bereich Markt- und Berufszugang zum ge- werblichen Güterkraftverkehr in Kraft getreten. Teil des Pakets ist auch die Rückkehrpflicht für Fahrzeuge, die in der grenzüberschreitenden Beförderung eingesetzt werden, sowie die Einführung der „Abkühlphase“ nach der Durch- führung von Kabotagebeförderungen. Seit Inkrafttreten dieser Regelungen zeigt sich jedoch nach Ansicht der Frage- steller gewisser Nachbesserungsbedarf, insbesondere im Kombinierten Verkehr (KV): So werden laut Presseberichten die neuen Kabotageregeln nicht auf die straßenseitigen Transporte im Vor- und Nachlauf des internationalen Kombi- nierten Verkehrs angewendet (vgl. „Tagesspiegel Background“ vom 28. März 2022, zuletzt abgerufen am 27. Mai 2022 unter https://background.tagesspiege l.de/mobilitaet/deutschland-wendet-neue-kabotageregeln-nicht-an#:~:text=Deut schland%20hat%20sich%20dagegen%20entschieden,im%20internationalen%2 0Kombinierten%20Verkehr%20anzuwenden). Diese Ausnahmeregelung wird auch von großen Flotten osteuropäischer Spedi- tionen genutzt, die dauerhaft an den Terminals stationiert sind, ohne eine Nie- derlassung in Deutschland zu betreiben. Dass diese Unternehmen von den Ka- botageregeln ausgenommen sind, hat direkte Auswirkungen auf die Fahrerin- nen und Fahrer. Diese campieren laut Berichten von Presse und Verbänden zum Teil unter unwürdigen Bedingungen an den Terminals (vgl. https://www.eurotra nsport.de/artikel/westhafen-herne-sozialdumping-im-kv-terminal-1079943 4 .html). Neben sozialen und hygienischen Missständen beeinträchtigen die mangelhaften Erholungsmöglichkeiten des Fahrpersonals auch die Verkehrssi- cherheit. Vor diesem Hintergrund könnte aus Sicht der Fragesteller die Anwen- dung der neuen Kabotageregeln sowie der Rückkehrpflicht im Kombinierten Verkehr eine klare Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Fahrerinnen und Fahrer sowie für den Wettbewerb mit sich bringen. In diesem Zusammenhang könnte nach Auffassung der Fragesteller eine neue Kontrollmöglichkeit eine Rolle spielen: Um Verstöße gegen die Kabotagerege- lungen besser verfolgen zu können, wurde dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) in der vergangenen Wahlperiode durch eine Änderung des Bundes- fernstraßenmautgesetzes (BFStrMG) die Möglichkeit eingeräumt, auch auf Mautdaten zuzugreifen (vgl. § 4 Absatz 3b BFStrMG). Außerdem ist seit dem 2. Februar 2022 die Registrierung des Grenzübertritts in den Tachographen der Lkw obligatorisch. Es stellt sich die Frage, ob etwaige Verstöße mit den neuen Möglichkeiten besser aufgeklärt werden können.
Drucksache 20/2529 –2– Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der kleinen und mittelständischen Güterkraftverkehrsunternehmen in Deutschland in den Jahren 2020 und 2021 entwickelt? 2. In wie vielen Fällen hat das BAG die im Mai 2021 eingeführte Zugriffs- möglichkeit auf Mautdaten zur Verfolgung von illegaler Kabotage bereits genutzt? Falls bisher kein Zugrückgreifen auf die Mautdaten erfolgt sein sollte, wa- rum nicht? 3. Wie erfolgt der Zugriff seitens des BAG auf die erforderlichen Mautdaten? 4. Werden die Mautdaten für weitere Zwecke verwendet, und wenn ja, für welche, und welche Erkenntnisse konnten auf dieser Grundlage bisher ge- wonnen werden? 5. Wie werden die Daten der Tachographen zum Grenzübertritt genutzt? 6. In wie vielen Fällen hat das BAG die Daten der Tachographen zum Grenz- übertritt zur Verfolgung von illegaler Kabotage bereits genutzt? Falls bisher kein Zugrückgreifen auf die Daten erfolgt sein sollte, warum nicht? 7. Wie viele Kabotagefahrten gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2019 bis 2021? 8. Wie viele Kontrollen der Kabotage durch das BAG gab es in den Jahren 2019 bis 2021? 9. Wie viele Beanstandungen bzw. Bußgeldbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2019 bis 2021 zu Kabotageverstößen durch das BAG erlassen, und in welcher Höhe wurden durch das BAG Bußgelder verhängt? 10. Wie viele Verstöße gegen die Kabotagebestimmungen im Jahr 2021 konn- ten durch das BAG aufgrund des Zugriffs auf Mautdaten aufgedeckt wer- den? 11. Wie hoch war der Anteil ausländischer Unternehmen an den Verkehren im Vor- und Nachlauf des Kombinierten Verkehrs in Deutschland in den Jah- ren 2019 bis 2021 (bitte nach EU-Mitgliedstaaten, Europäischem Wirt- schaftsraum (EWR) und Drittstaaten getrennt aufführen)? 12. Welche eigenen Erkenntnisse über fest stationierte Fahrzeugflotten ge- bietsfremder Unternehmen an den Terminals des Kombinierten Verkehrs (KV-Terminals) in Deutschland liegen der Bundesregierung vor, die nahe- zu ausschließlich Verkehre im Vor- und Nachlauf des Kombinierten Ver- kehrs fahren? 13. Welche eigenen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Situati- on der Fahrerinnen und Fahrer gebietsfremder Speditionen vor, die nahezu ausschließlich Verkehre im Vor- und Nachlauf des Kombinierten Verkehrs fahren? 14. Warum sich hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr gegen eine Anwendung der neuen Kabotage-Regelung für die Verkehre im Vor- und Nachlauf des internationalen Kombinierten Verkehrs entschieden? 15. Wie begründet die Bundesregierung, dass kein „Missbrauch durch unbe- grenzte und ununterbrochene Verkehrsdienste in Form von Zu- oder Ab- laufverkehren auf der Straße“ vorliegt?
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode –3– Drucksache 20/2529 16. Wie viele Kontrollen des BAG fanden an welchen deutschen KV- Terminals in den Jahren 2019 bis 2021 statt, um das Vorliegen bzw. Nicht- vorliegen eines Missbrauchs durch unbegrenzte und ununterbrochene Ver- kehrsdienste i. S. d. Artikel 10 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 beurteilen zu können, und wie viele Verstöße wurden dabei festgestellt? 17. Wie viele Verstöße dahingehend wurden durch das BAG festgestellt, dass ausländische Kraftfahrzeuge dauerhaft in Deutschland stationiert wurden, ohne sie in Deutschland zuzulassen? 18. Wie bewertet die Bundesregierung eine Rückkehrpflicht für Fahrzeuge, die im Vor- und Nachlauf des internationalen Kombinierten Verkehrs einge- setzt werden? 19. Unterstützt die Bundesregierung eine Aussetzung der Rückkehrpflicht für Fahrzeuge (bitte begründen)? 20. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, Verstöße gegen die im EU- Mobilitätspaket I beschlossene Rückkehrpflicht von Lkw in Deutschland zu verfolgen und zu ahnden? 21. Wie viele Stellen für die Durchführung von Kontrollen sind derzeit im BAG vorgesehen, wie viele Stellen für die Durchführung von Kontrollen sind aktuell im BAG nicht besetzt, und warum konnten diese nicht besetzt werden? 22. Plant die Bundesregierung, die Zahl der Stellen für Kontrollpersonal im BAG zu erhöhen oder zu verringern (bitte begründen)? 23. Welche Regelung gilt für Fahrpersonal, das nahezu ausschließlich Verkeh- re im Vor- und Nachlauf des Kombinierten Verkehrs fährt – das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) oder die am 2. Februar 2022 in Kraft getretene EU-Entsenderichtlinie (Richtlinie (EU) 2020/1057)? 24. Bis wann plant die Bundesregierung die Umsetzung der Entsenderichtlinie (Richtlinie (EU) 2020/1057) in deutsches Recht? 25. Beziehen nach Kenntnis der Bundesregierung gebietsfremde Lkw- Fahrerinnen und Lkw-Fahrer bei Kabotagetransporten in Deutschland den Mindestlohn, und wenn ja, wie wird die Einhaltung des Mindestlohns in diesem Bereich kontrolliert? 26. Wie viele Kontrollen zur Durchsetzung der Entsenderichtlinie (Richtlinie (EU) 2020/1057) wurden seit deren Inkrafttreten im Februar 2022 durch die vom Bundesministerium der Finanzen beauftragte Behörde, den Zoll, dokumentiert? 27. Wurden seit Inkrafttreten der Richtlinie im Februar 2022 Verstöße gegen die Entsenderichtlinie (Richtlinie (EU) 2020/1057) durch den Zoll doku- mentiert, und wenn ja, wie viele? 28. Kann der Zoll auf die im EU-Binnenmarkt-Informationssystem (IMI- Portal) hinterlegten Beschäftigungsdaten von gebietsfremden Lkw- Fahrerinnen und Lkw-Fahrern, die Kabotagetransporte in Deutschland durchführen, zurückgreifen? 29. Welche Möglichkeiten besitzt der Zoll, um auf die Daten der Tachogra- phen in den Lkw zurückzugreifen?
Drucksache 20/2529 –4– Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode 30. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zu ergreifen, um Sozial- dumping in den in den Terminals des Kombinierten Verkehrs und der Bin- nenhäfen zu unterbinden? Berlin, den 17. Juni 2022 Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333