auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/2216 - Bilanz des Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft nach über einem halben Jahr im Amt
Deutscher Bundestag Drucksache 20/2498 20. Wahlperiode 28.06.2022 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU – Drucksache 20/2216 – Bilanz des Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft nach über einem halben Jahr im Amt Vorbemerkung der Fragesteller Die Bundesrepublik Deutschland steht im Bereich der Ernährungs- und Land- wirtschaftspolitik vor enormen Herausforderungen. Der Kampf gegen den Kli- mawandel und die Anpassung an daraus bereits entstehende klimatische Ver- änderungen, die Sicherung von Wertschöpfung und auskömmlichen Erträgen für die landwirtschaftlichen Betriebe und insbesondere die durch den russi- schen Angriffskrieg auf die Ukraine entstandene Erfordernis eines stärkeren deutschen Beitrags zur globalen Ernährungssicherung stellen nach Ansicht der Fragesteller wesentliche Aufgaben für Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, dar. Dieser hat in den ersten sechs Monaten seit seiner Berufung ins Amt medial zahlreiche Ankündigungen getroffen. Gerade in Zeiten politischer Krisensitua- tionen ist es für das Ansehen und die Glaubwürdigkeit von Politik von enor- mer Bedeutung, dass Worten auch Taten folgen. Vorbemerkung der Bundesregierung Die Bundesregierung leistet insbesondere mit Blick auf die Folgen des völker- rechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine ein vielfältiges Kri- senmanagement zur Bewältigung der globalen Herausforderungen. Um die Folgen des Krieges in der Ukraine für die landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland abzufedern, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bereits im März 2022 ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, das u. a. Ausnahmeregelungen für die ökologischen Vorrangflä- chen und eine Stärkung der Eiweißpflanzenstrategie beinhaltete. Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2022/467 der Kommission vom 23. März 2022 über eine außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in den Ag- rarsektoren wird den Mitgliedstaaten überdies eine Beihilfe der Europäischen Union in Höhe von insgesamt 500 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, um die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine auf die Landwirtinnen und Landwirte in der Europäischen Union abzumildern. Auf Deutschland entfällt ein Anteil in Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 27. Juni 2022 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 20/2498 –2– Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Höhe von rund 60 Mio. Euro. Die Bundesregierung nutzt den maximalen EU- rechtlichen Spielraum zur Erhöhung der Mittel und stellt zusätzliche 120 Mio. Euro zur Unterstützung der Landwirtinnen und Landwirte bereit. Damit sollen die am stärksten von den Marktstörungen betroffenen Sektoren entlastet wer- den. Der Entwurf der „Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren“ befindet sich derzeit in der Abstimmung. Die Auswirkungen des Krieges haben bekanntermaßen auch Auswirkungen auf die globale Versorgungslage mit Nahrungsmitteln. Unter deutscher Präsident- schaft haben sich die G7-Agrarministerinnen und -Agrarminister bei ihrem Treffen vom 13. bis 14. Mai 2022 daher die Offenhaltung der Agrarmärkte und die Vermeidung restriktiver Exportbeschränkungen zum Ziel gesetzt. Sie haben sich dazu bekannt, dass weltweite Ernährungssicherung, Klimaschutz und Er- halt der Biodiversität nur im Dreiklang erreicht werden können. Zudem haben sie sich verpflichtet, länger andauernde Hilfsmaßnahmen für die Ukraine zu er- greifen. Neben den vielfältigen Aktivitäten im Rahmen der Bewältigung der Herausfor- derungen aufgrund des Kriegs gegen die Ukraine hat die Bundesregierung wichtige Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag auf den Weg gebracht. 1. Wie ist der Stand der Bemühungen von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir, höhere Preise für Fleisch zu erreichen (https://daserste.nd r.de/panorama/archiv/2022/Das-Ende-des-Schnitzels,schnitzel236.html)? Die Märkte für tierische Erzeugnisse stehen derzeit vor vielfältigen Herausfor- derungen. Durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine sind die Kos- ten für Energie, Logistik und vor allem Agrarrohstoffe stark gestiegen. Die No- tierungen für Rind- und Geflügelfleisch reagieren derzeit volatil, liegen jedoch im Mehrjahresvergleich auf einem sehr hohen Niveau. Der Preis für Schweine- fleisch steht nach einer zwischenzeitlichen Phase hoher Preise wieder unter Druck, da die Nachfrage unter der saisonüblichen Entwicklung zurückbleibt. Für schweinehaltende Betriebe reichen die Erlöse aktuell nicht aus, um bei den erheblich gestiegenen Futtermittel- und Energiepreisen rentabel wirtschaften zu können. Hochwertige Produkte verdienen Wertschätzung, die sich nicht nur in Worten, sondern auch in Wertschöpfung ausdrückt. Landwirtinnen und Landwirte müs- sen von ihrer Arbeit leben können. Daher haben die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag betont, dass eine nachhaltige Landwirtschaft zugleich den In- teressen der Betriebe, des Tierwohls sowie der Natur, der Umwelt und des Kli- mas dienen und damit Grundlage einer gesunden Ernährung sein soll. Die notwendige Transformation der Landwirtschaft, insbesondere der Tierhal- tung, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Durch die Ausgestaltung des Umbaus der Tierhaltung wird für die Tierhaltenden ein verlässlicheres Pla- nungsumfeld für ihr unternehmerisches Handeln geschaffen. Zugleich soll da- durch die gesellschaftliche Akzeptanz und Wertschätzung für die landwirt- schaftliche Tierhaltung verbessert werden. Hierfür ist ein Gesamtpaket notwen- dig. Dazu gehören neben der verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung auch eine verlässliche Finanzierung für die Betriebe, Anpassungen im Bau- und Ge- nehmigungsrecht und Ergänzungen im Tierschutzrecht. Für den Umbau der Tierhaltung wurden bereits im Einzelplan 10 insgesamt 1 Mrd. Euro für die Jahre 2023 bis 2026 zugesagt, die für den Umbau der Tier- haltung eingesetzt werden sollen (2023: 150 Mio. Euro, 2024: 250 Mio. Euro, 2025: 350 Mio. Euro, 2026: 250 Mio. Euro).
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode –3– Drucksache 20/2498 Um sicherzustellen, dass Landwirtinnen und Landwirte letztlich an höheren Verkaufspreisen durch höhere Haltungsstandards in der Tierproduktion teilha- ben können, muss die Wertschöpfung entlang der gesamten Lebensmittelkette in den Blick genommen werden. Die Bundesregierung wird daher auch ein Ver- bot des Verkaufs von Lebensmitteln und Agrarerzeugnissen unter ihren Produk- tionskosten prüfen und dabei auch die Erfahrungen in Spanien, Italien und Frankreich berücksichtigen. 2. Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung bislang getroffen, mit de- nen verhindert werden soll, dass Lebensmittel künftig zu „Ramschprei- sen“ veräußert werden, wie dies der Bundeslandwirtschaftsminister am 26. Dezember 2021 (https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-i nland/cem-oezdemir-keine-ramschpreise-mehr-fuer-lebensmittel-786424 40.bild.html?jsRedirect) angekündigt hat? Was genau hat der Bundeslandwirtschaftsminister neu in Angriff genom- men? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3. Wie ist der Stand der Ankündigung des Bundeslandwirtschaftsministers vom 20. Februar 2022 (https://www.merkur.de/wirtschaft/oezdemir-ford ert-weitreichende-herkunftskennzeichnung-von-lebensmitteln-9136247 0 .html) für die Einführung einer weitrechenden Herkunftskennzeich- nung, und plant die Bundesregierung eine zeitnahe nationale Umsetzung nach österreichischem und französischem Vorbild im Vorfeld einer euro- paweiten Umsetzung? Die Bundesregierung setzt sich auf EU-Ebene für eine umfassende Herkunfts- kennzeichnung bei Lebensmitteln ein. Die Ausweitung soll verpflichtend und einheitlich innerhalb der EU erfolgen. Die EU-Kommission plant, bis Ende 2022 einen Legislativvorschlag vorzulegen. Für den Fall, dass dies nicht er- folgt, wird das Bundeslandwirtschaftsministerium eine nationale Lösung auf den Weg bringen. 4. Wie ist der Stand der Ankündigung des Bundeslandwirtschaftsministers vom 27. Dezember 2021 (https://www.tagesschau.de/inland/lebensmittel preise-oezdemir-kompensation-101.html), die Verpflegung in öffentli- chen Einrichtungen stärker „auf regional und bio“ umzustellen, und wie viele Mittel sind dafür konkret in der aktuellen Haushaltsplanung neu eingestellt? Was genau hat der Bundeslandwirtschaftsminister geändert? Um Impulse für die Umsetzung einer gesunden und nachhaltigen Gemein- schaftsverpflegung (GV) in Kommunen/Regionen auf Grundlage der Qualitäts- standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) zu geben und gleichzeitig den Einsatz ökologisch und regional erzeugter Lebensmittel zu för- dern, wird ein Modellregionenwettbewerb vorbereitet. Die Finanzierung des Wettbewerbs soll aus dem Bundesprogramm Ökologischer Landbau erfolgen. Die Veröffentlichung einer entsprechenden Bekanntmachung ist für Herbst 2022 geplant. Als weitere Maßnahme wird derzeit eine Förderrichtlinie erarbeitet, über die eine prozessbegleitende Beratung von Einrichtungen und Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung (öffentlicher sowie privater Bereich) bei der Umstel-
Drucksache 20/2498 –4– Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode lung auf Bio-Lebensmittel gefördert werden kann. Die Richtlinie soll zeitnah veröffentlicht werden. Die Außer-Haus-Verpflegung und hier insbesondere auch die Verpflegung in öffentlichen Einrichtungen wird auch bei der vorgesehenen inhaltlichen und strukturellen Weiterentwicklung der Zukunftsstrategie Ökologischer Landbau eine zentrale Rolle einnehmen. Denn die Außer-Haus-Verpflegung ist auch weiterhin ein wichtiger Ansatzpunkt zur Steigerung des Nachfragepotentials von ökologisch erzeugten Produkten, um das angestrebte Flächenziel von 30 Prozent Öko-Landbau bis 2030 zu erreichen. Um dieses Flächenziel zu er- reichen, soll die Zukunftsstrategie Ökologischer Landbau im Rahmen eines partizipativen Prozesses zu einer Strategie der Bundesregierung weiterentwi- ckelt werden. Dazu tagt Anfang Juli eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Leitung des BMEL. 5. Wie ist der Umsetzungsstand der Ankündigung des Bundeslandwirt- schaftsministers zu staatlichen Reduktionszielen für Zucker, Fett und Salz vom 26. Dezember 2021 (https://www.bild.de/bild-plus/politik/inlan d/politik-inland/cem-oezdemir-keine-ramschpreise-mehr-fuer-lebensmitt el-78642440.bild.html?jsRedirect)? Was wurde vom Bundeslandwirtschaftsminister im Vergleich zu den Er- gebnissen der vergangenen Legislaturperiode neu initiiert? Unter Einbindung der wissenschaftlichen Expertise des Max Rubner-Instituts (MRI) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) wird das BMEL wissenschaftlich fundierte und auf Zielgruppen abgestimmte Reduktionsziele für Zucker, Fette und Salz schaffen. Dabei werden auch die Ergebnisse der Er- hebung 2021 des Produktmonitorings Berücksichtigung finden, die am 13. Mai 2022 veröffentlicht wurden. So soll die Verbindlichkeit gesteigert und der Druck auf die Lebensmittelwirtschaft erhöht werden, bei der Reduzierung von Zucker, Fetten und Salz in verarbeiteten Lebensmitteln ambitionierter und schneller vorzugehen. 6. Für wann ist die Einführung des vom Bundeslandwirtschaftsminister am 26. Dezember 2021 angekündigten Werbeverbots für „ungesunde Le- bensmittel wie Süßigkeiten, Limonaden und Chips, die sich an Kinder richtet“, konkret vorgesehen (https://www.bild.de/bild-plus/politik/inlan d/politik-inland/cem-oezdemir-keine-ramschpreise-mehr-fuer-lebensmitt el-78642440.bild.html?jsRedirect)? Der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien sieht vor, an Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- und Salzgehalt in Zukunft bei Sendungen und Formaten für unter 14-Jährige weiter zu beschränken. Der für eine zielgerichtete Umsetzung des Auftrags aus dem Koalitionsvertrag not- wendige Prozess der Konkretisierung, insbesondere im Hinblick auf den An- wendungsbereich und den Maßstab für einen hohen Gehalt an Zucker, Fett und Salz ist noch nicht abgeschlossen. Grundsätzlich sind die Länder für inhaltliche Fragen der Medienregulierung im Bereich Fernsehen und Internet zuständig, daher war die Positionierung der Länder zunächst abzuwarten. Im Rahmen der 18. Verbraucherschutzminister- konferenz am 17. Juni 2022 haben die Ministerinnen, Minister und Senatorin- nen der Verbraucherschutzressorts der Länder, den Bund gebeten, eine gesetzli- che Regelung der an Kinder gerichteten Lebensmittelwerbung auf Bundesebene im Rahmen seiner Regelungszuständigkeit auf den Weg zu bringen. Damit un- terstützen die Bundesländer das Vorhaben der Regierungskoalition, Werbung
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode –5– Drucksache 20/2498 für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt gegenüber Kindern noch besser auf einen effektiven Schutz unserer Kinder auszurichten. Aufgrund der besonderen Verantwortung der Länder bei der Medienregulierung wird sich der Bund nun mit der Koordination der Rundfunkkommission austauschen. Nach erfolgter Kontaktaufnahme können die weiteren zeitlichen Meilensteine abgesteckt werden. 7. Wie ist der Umsetzungsstand der Ankündigung von Bundeslandwirt- schaftsminister Cem Özdemir vom 31. Dezember 2021, dass das soge- nannte „Containern“ künftig nicht mehr strafbar sein soll (Hannoversche Allgemeine Zeitung, 31. Dezember 2021)? Welche konkrete Gesetzesinitiative liegt vor? Schon nach geltender Rechtslage ist die Entnahme von Lebensmitteln aus Ab- fallcontainern von Lebensmittelhändlern nicht in jedem Fall strafbar. Für die strafrechtliche Bewertung kommt es immer auf die Umstände des Einzelfalls an. Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Einzelfall weitere Straftatbestände (wie Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung) verwirklicht sein können. Derzeit wird die Aufnahme einer neuen, auslegungs- und ermessensleitenden Vorschrift in den Richtlinien für das Strafverfahren und Bußgeldverfahren von den dafür zuständigen Ländern diskutiert. Diese Vorschrift könnte dazu beitra- gen, die Strafverfolgungspraxis zu vereinheitlichen. Jenseits der strafrechtlichen Bewertung des Containerns ist Ziel der Bundes- regierung, das Containern durch entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung der Lebensmittelabfälle von vornherein überflüssig zu machen. Dazu dient die Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung, die der- zeit weiterentwickelt wird. Gemeinsam mit allen Beteiligten sollen verbindli- che Zielvereinbarungen verabschiedet werden, damit in jedem Sektor entlang der gesamten Lebensmittelversorgungskette die Lebensmittelabfälle ambitio- niert reduziert werden. 8. Wie ist der Stand der Klärung haftungs- und steuerrechtlicher Fragen, die von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir am 31. Dezember 2021 angekündigt wurde, um Lebensmittelspenden künftig leichter zu er- möglichen (Hannoversche Allgemeine Zeitung, 31. Dezember 2021)? Welche Abstimmungen gibt es hierzu in der Bundesregierung? Die Regierungsparteien haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die Bun- desregierung haftungsrechtliche Fragen klären und steuerrechtliche Erleichte- rung für Lebensmittelspenden ermöglichen wird. Lebensmittelspenden sollen noch einfacher werden, aber weiterhin sicher bleiben. Das BMEL wird dazu mit den betroffenen Ressorts der Bundesregierung eng zusammenarbeiten, ins- besondere mit dem Bundesministerium der Justiz und dem Bundesministerium der Finanzen.
Drucksache 20/2498 –6– Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode 9. Wie ist der Zeitplan zur Einführung der vom Bundeslandwirtschafts- minister für 2022 angekündigten Einführung „einer klar verständlichen Tierhaltungskennzeichnung auf Fleisch“ (https://www.bild.de/bild-plus/p olitik/inland/politik-inland/cem-oezdemir-keine-ramschpreise-mehr-fuer- lebensmittel-78642440.bild.html?jsRedirect) (bitte konkrete Schritte inklusive europäischer Notifizierung und rechtlicher Prüfung nennen)? Das BMEL hat einen Gesetzentwurf zur Tierhaltungskennzeichnung erarbeitet. Die Eckpunkte zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz wurden von Bundes- minister Cem Özdemir am 7. Juni 2022 der Öffentlichkeit vorgestellt. Es ist vorgesehen, noch vor der Sommerpause mit der Abstimmung des Gesetz- entwurfs innerhalb der Bundesregierung zu beginnen. Im Anschluss wird der Gesetzentwurf den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme übermittelt. Der Entwurf muss bei der Europäischen Kommission notifiziert werden. Von der Dauer der Stillhaltefrist im Notifizierungsverfahren, die mindestens drei Mona- te beträgt, sich aber u. a. abhängig von der Reaktion der Europäischen Kom- mission auf sechs Monate bzw. zwölf Monate verlängert, ist im Ergebnis ab- hängig, wann das Vorhaben im Bundestag, insbesondere in den Ausschüssen, abschließend behandelt werden kann. 10. Wie ist der Umsetzungsstand der Ankündigung von Bundeslandwirt- schaftsminister Cem Özdemir vom 26. Dezember 2021, nach der sich die Zahl der Tiere in einem Stall künftig „an der verfügbaren Fläche orientie- ren“ soll (https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/ce m-oezdemir-keine-ramschpreise-mehr-fuer-lebensmittel-78642440.bild.h tml?jsRedirect)? Welche Gesetzesinitiativen wurden hier auf den Weg gebracht? Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien vereinbart, dass sich die Entwicklung der Tierbestände an der Fläche orientieren und in Einklang mit den Zielen des Klima-, Gewässer- und Emissionsschutzes (Ammoniak/Methan) gebracht werden soll. Mögliche Ansätze werden derzeit geprüft. 11. Wie ist der Umsetzungsstand der vom Bundeslandwirtschaftsminister am 26. Dezember 2021 angekündigten Investitionsförderung für Ställe, die sich „künftig auf gute Haltungsbedingungen in den Ställen ausrichten“ soll (https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/cem-oezd emir-keine-ramschpreise-mehr-fuer-lebensmittel-78642440.bild.html?js Redirect), und was sind die konkreten Kriterien? Die Ziele der Bundesregierung im Bereich der Tierhaltung in der Landwirt- schaft werden im Koalitionsvertrag dargestellt. Der notwendige Umbau der Tierhaltung kann durch die Landwirtinnen und Landwirte nicht allein geleistet werden. Im Rahmen der laufenden Haushaltsverhandlungen konnten bereits zu- sätzliche Mittel für die Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung vereinbart werden. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode –7– Drucksache 20/2498 12. Welche konkreten Maßnahmen hat der Bundeslandwirtschaftsminister ergriffen, um seiner Ankündigung nach einem Systemwechsel in der Landwirtschaft, die er am 14. Januar 2022 im Deutschen Bundestag ge- troffen hat („Ich bin nicht bereit, ein ausbeuterisches System einfach weiter hinzunehmen, das auf Kosten der Menschen geht, das auf Kosten der Tiere geht, das auf Kosten der Umwelt geht und das auf Kosten des Klimas geht“; Plenarprotokoll 20/12), Rechnung zu tragen? Welche konkreten Schritte hat der Bundeslandwirtschaftsminister einge- bracht? Ziel der Bundesregierung ist das Gestalten einer tier-, klima- und umweltge- rechteren Landwirtschaft in Deutschland, die gleichzeitig für Landwirtinnen und Landwirte auskömmlich und somit zukunftsfähig ist. Ernährungssicherung, Klimaschutz und der Erhalt der Biodiversität müssen in Zeiten multipler Krisen in Einklang gebracht werden. Die Bundesregierung wird daher weiter im Sinne des Green Deals konsequente Schritte hin zu einer nachhaltigen und gegenüber Krisen resilienten Landwirtschaft unternehmen. Die Anmerkungen der Europäischen Kommission zum deutschen Strategieplan der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) unterstützen den von der Bundesregie- rung eingeschlagenen Weg einer Transformation hin zu einem nachhaltigen und resilienten Agrar- und Ernährungssystem. Wichtige Schritte in Bezug auf den Umbau der Tierhaltung hat die Bundes- regierung bereits vollzogen. Auf die Antworten zu den Fragen 1, 9 und 11 wird in diesem Sachzusammenhang verwiesen. Auch wurde das im Koalitionsvertrag gesetzte quantitative Ziel zum Ausbau des ökologischen Landbaus bis 2030 bereits bei Einreichung des GAP- Strategieplans bei der Europäischen Union benannt. Die Fortentwicklung der Zukunftsstrategie Ökologische Landwirtschaft hin zu einer Strategie der Bundesregierung wird aktuell erarbeitet. Anfang des Jahres wurde in kürzester Zeit in einem intensiven Arbeitsprozess gemeinsam mit den Ländern und dem Bundesministerium für Umwelt, Natur- schutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) ein neuer Entwurf für die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belas- teten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung – AVV GeA) erar- beitet. Die Neufassung sowie die Neuausweisung der belasteten Gebiete nach Anpassung der jeweiligen Landesdüngeverordnungen sind eine wichtige Vo- raussetzung, damit die Kommission das laufende Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einstellen kann. 13. Wann erfolgt die von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir am 26. Dezember 2021 angekündigte Überführung von Teilen des Tier- schutzrechts in das Strafgesetzbuch und die von ihm dabei angekündigte Erhöhung des maximalen Strafrahmens? Welche Teile des Tierschutzrechts sollen in das Strafrecht überführt wer- den (https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/cem-oezd emir-keine-ramschpreise-mehr-fuer-lebensmittel-78642440.bild.html?js Redirect)? Wie ist die konkrete Abstimmung mit dem Bundesministerium der Jus- tiz? Der Koalitionsvertrag sieht die Überführung von Teilen des Tierschutzrechts in das Strafrecht sowie die Erhöhung des maximalen Strafmaßes vor. Mit Blick auf die umfangreichen tierschutzrechtlichen Vorhaben im Koalitionsvertrag wird derzeit noch die konkrete zeitliche Planung zur Umsetzung der einzelnen
Drucksache 20/2498 –8– Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Vorhaben geprüft. In diesem Zusammenhang wird sodann eine enge Abstim- mung mit dem Bundesministerium der Justiz erfolgen. 14. Wie weit ist der Umsetzungsstand der von Bundeslandwirtschaftsminis- ter Cem Özdemir am 26. Dezember 2021 angekündigten Schaffung ei- ner Rechtsgrundlage für eine kameragestützte Überwachung in großen Schlachthöfen (https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inlan d/cem-oezdemir-keine-ramschpreise-mehr-fuer-lebensmittel-78642440.b ild.html?jsRedirect)? Gibt es hierzu eine Einigung mit dem Bundeministerium der Justiz und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat, beziehungsweise fanden hierzu überhaupt Gespräche bereits statt? Für die Umsetzung dieser Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag bedarf es ei- ner Änderung des Tierschutzgesetzes und voraussichtlich nachfolgend einer Regelung auf Verordnungsebene. Zu berücksichtigen sind Fragen des Daten- schutzes sowie die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer und des amtlichen Personals am Schlachthof. Das für eine entsprechen- de Regelung erforderliche fachliche Konzept wird derzeit erarbeitet. Nach Ab- stimmung des fachlichen Konzeptes mit den für den Vollzug von Tierschutz- recht in Schlachthöfen zuständigen Landesbehörden sind Gespräche mit den betroffenen Bundesministerien, insbesondere auch zur Klärung der verschiede- nen EU-rechtlichen Fragestellungen, vorgesehen. 15. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Bundeslandwirtschafts- minister Cem Özdemir vom 26. Dezember 2021, nach der „viele Bäue- rinnen und Bauern in den Startlöchern stehen, um Hanf anzubauen.“ (https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/cem-oezdemi r-keine-ramschpreise-mehr-fuer-lebensmittel-78642440.bild.html?), sobald der Deutsche Bundestag ein entsprechendes Gesetz verabschiedet habe, und wie ist der Stand der Ankündigung dieses Gesetzes? Was heißt konkret „viele“, wie hat der Bundeslandwirtschaftsminister das gemeint, und wurde dazu eine Abfrage von der Bundesregierung durchgeführt? Der Bundesregierung sind keine Zahlen bekannt, wie viele Landwirtinnen und Landwirte konkret beabsichtigen, Hanf anzubauen. Wie jedoch bereits in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU „Hanfanbau in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 20/653 mit- geteilt, zeigen die vermehrten Anfragen an die Bundesregierung und die öffent- liche Debatte bereits, dass seitens der Landwirte und Landwirtinnen ein gestei- gertes Interesse am Hanfanbau besteht, um das ökonomische und ökologische Potential des Hanfanbaus zu nutzen. Zur Vorbereitung der Umsetzung des Koalitionsvertragsvorhabens einer kon- trollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken werden im Juni 2022 mehrere Fachgespräche mit nationalen und internationalen Experten unter der Leitung des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Dro- genfragen, Burkhard Blienert, durchgeführt. Nach deren Auswertung wird die Bundesregierung ein Eckpunktepapier vorbereiten, das vom Kabinett gebilligt werden und als Grundlage für einen Gesetzentwurf dienen soll, der bis zum Ende des Jahres 2022 erarbeitet werden soll.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode –9– Drucksache 20/2498 16. Wie ist der Stand der Umsetzung der Ankündigung von Bundeslandwirt- schaftsminister Cem Özdemir vom 16. Mai 2022, ein neues Instrument zu etablieren, um zusätzliche Klimaschutz- und Biodiversitätsleistungen der Waldbesitzer zu finanzieren (https://www.zeit.de/politik/deutschland/ 2022-05/oezdemir-bundeswaldgesetz-schutz-deutsche-waelder)? Welche konkreten Initiativen sind hierfür vorgesehen? Das BMEL und das BMUV haben ein Konzept zur Finanzierung zusätzlicher Klimaschutz- und Biodiversitätsleistungen für private und kommunale Wald- besitzende abgestimmt. Im Konzept ist vorgesehen, im Jahr 2022 mit einem Modul zu klimaangepasstem Waldmanagement zu starten. Dafür sind in diesem Jahr 200 Mio. Euro vorgesehen. Weitere Module sollen folgen, zum Beispiel die Extensivierung der Nutzung in Wäldern, die einen besonders hohen Wert für die Biodiversität haben. Das Konzept soll noch vor der Sommerpause dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vorgelegt werden. Sobald der Haushaltsausschuss in die Aufhebung der Haushaltssperre eingewilligt hat, wird BMEL die entspre- chende Förderrichtlinie fertigstellen und einen Projektträger mit der Umsetzung der Maßnahmen beauftragen. Ein Start der Förderung ist noch im Jahr 2022 ge- plant. 17. Wie ist der Stand der Umsetzung der Ankündigung von Bundeslandwirt- schaftsminister Cem Özdemir vom 16. Mai 2022, das Bundeswaldgesetz anzupassen und einen deutschlandweiten Standard für Waldbewirtschaf- tung zu schaffen (https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/cem-oezdemir- will-waldbesitzer-unterstuetzen-18036233.html)? Das BMEL erarbeitet derzeit die Eckpunkte der Novellierung des Bundeswald- gesetzes (BWaldG). Hierzu gehören insbesondere auch bundesweit einheitliche Mindeststandards der Waldbewirtschaftung. In den nächsten Monaten ist eine Konsultation mit den Ländern, Verbänden und Interessengruppen zur geplanten Novelle vorgesehen. 18. Wie ist der Stand der Umsetzung der Ankündigung von Bundeslandwirt- schaftsminister Cem Özdemir vom 16. Mai 2022, das Forstschäden-Aus- gleichsgesetz abzuändern (https://www.watson.de/deutschland/nachhalti gkeit/372920287-cem-oezdemir-unterstuetzung-zum-schutz-und-erhalt-d er-waelder-zugesichert)? Die zurückliegenden Kalamitäten in Folge der Klimakrise haben gezeigt, dass das im Jahr 1969 in Kraft getretene Forstschäden-Ausgleichsgesetz den heuti- gen Erfordernissen nicht mehr gerecht wird. Daher soll das Forstschäden- Ausgleichsgesetz (ForstSchAusglG) in seiner Funktion als Krisenreaktionsge- setz modernisiert werden. Dabei werden Erkenntnisse aus der zurückliegenden Evaluierung des ForstSchAusglG im Kontext der Erfahrungen der vergangenen Kalamitätsjahre einfließen.
Drucksache 20/2498 – 10 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode 19. Wie ist der Stand der regierungsinternen Abstimmung zur von Bundes- landwirtschaftsminister Cem Özdemir gemeinsam mit der Bundesminis- terin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucher- schutz, Steffi Lemke, angekündigten Gesetzesnovelle zum Ausstieg aus der Nutzung von Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse (https://www.zei t.de/2022/20/weizen-ukraine-hunger-kenia-senegal-libanon/)? Das BMUV bereitet die Novellierung derzeit vor. Eine Ressortabstimmung da- zu wurde bislang nicht eingeleitet. 20. Wie ist der aktuelle Sachstand der von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir zugesagten Unterstützung bei der Erarbeitung wissen- schaftlicher Argumente, die eine aktualisierte Bewertung des Einsatzes von Kaliumphosphonat im ökologischen Weinbau ermöglichen sollen (Schreiben an die Bundestagsabgeordnete Diana Stöcker, Wahlkreis Lörrach-Müllheim, vom 23. Februar 2022)? Kaliumphosphonat ist derzeit im ökologischen Weinbau nicht zugelassen, da dieser Stoff nicht in Anhang I der Verordnung (EU) 2021/1165 (Liste der im ökologischen Landbau zugelassenen Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe) gelistet ist. Die Aufnahme des Stoffes in den Anhang I kann durch die Mitgliedstaaten beantragt werden. Die Aufnahme von Kaliumphosphonat in die Liste der im Ökologischen Land- bau zugelassenen Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe wurde bereits mehrfach von Deutschland auf europäischer Ebene erfolglos beantragt. Die Europäische Kommission zeigte sich zuletzt jedoch für eine erneute Prüfung des Einsatzes offen, wenn neue wissenschaftliche Grundlagen vorliegen. Hierzu bedarf es einer Initiative aus der Wirtschaft. Das BMEL würde grund- sätzlich eine Initiative der Wirtschaft unterstützen. Dies könnte beispielsweise durch eine wissenschaftliche Aufbereitung erfolgen, die an das vom BMEL finanzierte VitiFit-Projekt angegliedert werden könnte. Bisher ist dem BMEL keine konkrete Initiative der Wirtschaft bekannt.