Erkenntnisse der Bundesregierung über eine rechte Anschlagserie in Berlin
Deutscher Bundestag Drucksache 20/2546 20. Wahlperiode 05.07.2022 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE. Erkenntnisse der Bundesregierung über eine rechte Anschlagserie in Berlin Am 5. Mai 2022 setzte das Berliner Abgeordnetenhaus einen Untersuchungs- ausschuss ein, der vorrangig die Hintergründe einer zwischen 2016 und 2019 stattgefundenen rechtsextremistischen Anschlagserie im Berliner Bezirk Neu- kölln aufklären soll. Innerhalb dieser Serie kam es zu mindestens über 70 Ta- ten, darunter mindestens 20 Auto-Brandstiftungen. Der Untersuchungszeitraum reicht jedoch von 2009 bis 2021 und ermöglicht damit auch weitere rechte An- schläge und Angriffe, wie zum Beispiel eine bis heute unaufgeklärte Serie zwi- schen 2009 und 2012, genauer zu betrachten (Rechtsextremismus: Anschlags- serie Neukölln: Untersuchungsausschuss kann starten | ZEIT ONLINE). Die Serie zwischen 2009 und 2012, bei der es unter anderem zu Anschlägen auf den linken Szeneladen M99, sowie die Wohnprojekte Tommy-Weisbecker- Haus, Kastanie 85, Lottumstraße 10a und das Anton-Schmaus-Haus kam, wur- de Personen aus dem Umfeld der neonazistischen Vereinigung „Nationaler Wi- derstand Berlin“ (NW) zugeschrieben. So wurden im Vorfeld der Anschläge Adressen mehrerer linker Projekte auf der Webseite des NW veröffentlicht. Der NW war Sammelpunkt für Berliner Neonazis, nachdem Mitte der 2000er Jahre die rechtsextreme „Kameradschaft Tor“ (KS Tor) und die rechtsextreme „Berli- ner Alternative Süd-Ost“ (BASO) verboten wurden. Zu den zentralen Figuren im Umfeld des NW zählte auch der damalige Vize- und spätere Vorsitzende der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands Berlin, Sebastian Schmidtke. Mittlerweile betreibt er einen Telegram Kanal (t.me/schmidtkeswelt) auf dem er unter anderem für „Solidarität mit dem Flieder Volkshaus“ wirbt. Im Flieder Volkshaus trafen sich unter anderem die Mitglieder der rechtsextremistischen Vereinigung „Knockout 51“ sowie Personen aus dem Umfeld von „Combat 18 Deutschland“ (Bundestagsdrucksache 20/1392). Nach Ende des NW setzten Berliner Neonazis ihre Aktivitäten unter anderem unter der Bezeichnung „Freie Kräfte Berlin-Neukölln“ (FKBN) fort. Zum näheren Umfeld der FKBN gehörten auch zwei Neonazis, die sich ab dem 29. August 2022 wegen zwei Brandanschlägen vor Gericht verantworten müs- sen. Sebastian T. und Tilo P. wird vorgeworfen das Auto eines Buchhändlers sowie das Auto eines Politikers der Partei Die Linke angezündet zu haben. Eine Sonderkommission kam zudem in ihrem am 28. September 2020 vorgestellten Abschlussbericht zur Anschlagserie in Neukölln zum Ergebnis, dass sowohl T. und P., als auch ein weiterer Neonazi J. B. mit hoher Wahrscheinlichkeit für die gesamte Serie an Anschlägen zwischen 2016 und 2019 verantwortlich sein könnte. Allen drei Personen konnte eine intensive und systematische Ausfor- schung politischer Gegnerinnen und Gegner durch strukturiertes Sammeln ei-
Drucksache 20/2546 –2– Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. ner großen Menge personenbezogener Daten nachgewiesen werden (Neuköllne r Anschlagsserie: Prozess gegen Neonazis startet Ende August | rbb24; https:// www.der-rechte-rand.de/archive/7193/braunes-berlin-brandanschlaege/; „Hohe Wahrscheinlichkeit für Täterschaft“: Was im Soko-Abschlussbericht zur Neukö llner Anschlagsserie steht – Berlin – Tagesspiegel). Darüber hinaus ermittelt inzwischen auch die Bundesanwaltschaft gegen drei Berliner Neonazis. Im Rahmen der am 6. April 2022 großangelegten Durchsuchungsmaßnahmen ge- gen mehrere Mitglieder rechtsextremistischer und rechtsterroristischer Verein- igungen soll es auch zu Durchsuchungen bei den Berliner Neonazis Maurice P., Robin-Oliver B. sowie dem stellvertretenden NPD-Landesvorsitzenden Oliver Niedrich gekommen sein. Allen drei wirft die Bundesanwaltschaft die Mit- gliedschaft bzw. Unterstützung der rechtsterroristischen Vereinigung „Atomwaffen-Division-Deutschland“ (AWDD) vor. In der Vergangenheit wa- ren die drei in Berlin unter anderem im Zusammenhang mit der von der NPD initiierten sogenannten „Schutzzonen-Kampagne“ in Erscheinung getreten (Mega-Schlag gegen Rechtsextremisten-Netzwerk: Razzia bei Neonazi in Ber- liner Wohnung | Regional | BILD.de; Atomwaffen Division: Die Terrorspur zur NPD | ZEIT ONLINE; Die Köpfe der Berliner „Schutzzone“ Recherche 030). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Gruppierung Kamerad- schaft Tor vor? a) War die Gruppierung Sicherheitsbehörden des Bundes bekannt? b) Liegen Sicherheitsbehörden des Bundes Erkenntnisse darüber vor in welchem Zeitraum die Gruppierung bestand bzw. aktiv war? c) Haben Behörden des Bundes betreffend dieser Gruppierung Informatio- nen an Behörden der Länder übermittelt oder von diesen erhalten (bitte nach Datum, Bundesland und beteiligter Bundesbehörde aufschlüsseln)? d) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Verbindungen zwischen der Gruppierung und der NPD bestanden? 2. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Gruppierung Berliner Alternative Süd-Ost vor? a) War die Gruppierung Sicherheitsbehörden des Bundes bekannt? b) Liegen Sicherheitsbehörden des Bundes Erkenntnisse darüber vor in welchem Zeitraum die Gruppierung bestand bzw. aktiv war? c) Haben Behörden des Bundes betreffend dieser Gruppierung Informatio- nen an Behörden der Länder übermittelt oder von diesen erhalten (bitte nach Datum, Bundesland und beteiligter Bundesbehörde aufschlüsseln)? d) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Verbindungen zwischen der Gruppierung und der NPD bestanden? 3. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Gruppierung Nationaler Widerstand Berlin vor? a) War die Gruppierung Sicherheitsbehörden des Bundes bekannt? b) Liegen Sicherheitsbehörden des Bundes Erkenntnisse darüber vor in welchem Zeitraum die Gruppierung aktiv war? c) Haben Behörden des Bundes betreffend der Gruppierung Informationen an Behörden der Länder übermittelt oder von diesen erhalten (bitte nach Datum, Bundesland und beteiligter Bundesbehörde aufschlüsseln)?
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode –3– Drucksache 20/2546 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Verbindungen zwischen der Gruppierung und der NPD bestanden? 4. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Gruppierung Freie Kräf- te Berlin-Neukölln vor? a) Ist die Gruppierung Sicherheitsbehörden des Bundes bekannt? b) Liegen Sicherheitsbehörden des Bundes Erkenntnisse darüber vor, seit wann diese Gruppierung besteht bzw. aktiv ist? c) Haben Behörden des Bundes betreffend dieser Gruppierung Informatio- nen an Behörden der Länder übermittelt oder von diesen erhalten (bitte nach Datum, Bundesland und beteiligter Bundesbehörde aufschlüsseln)? d) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob die Gruppie- rung Gegenstand von Besprechungen im GETZ-R war (bitte nach An- zahl, Datum und beteiligten Bundesbehörden aufschlüsseln)? e) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Verbindungen zwischen der Gruppierung und der NPD bestehen? f) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Verbindungen zwischen der Gruppierung und der Alternative für Deutschland (AfD) bestehen? 5. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die sog. „Schutzzonen- Kampagne“ der NPD vor? a) In welchem Zeitraum wurde die Kampagne durchgeführt? b) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über das Ziel der Kampagne vor? c) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, zu wie vielen Aktionen es im Rahmen dieser Kampagne insgesamt gekommen ist (bit- te nach Bundesland, Datum und beteiligter Personenzahl aufschlüsseln)? d) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob die Kampag- ne Gegenstand von Besprechungen im GETZ-R war (bitte nach Anzahl, Datum und beteiligten Bundesbehörden aufschlüsseln)? 6. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die sog. „Schutzzonen- Kampagne“ in Berlin vor? a) In welchem Zeitraum wurde die Kampagne durchgeführt? b) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über das Ziel der Kampagne vor? c) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Perso- nen an dieser Kampagne beteiligt waren? d) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob die Kampag- ne Gegenstand von Besprechungen im GETZ-R war (bitte nach Anzahl, Datum und beteiligten Bundesbehörden aufschlüsseln)? e) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Verbindungen zwischen Personen, die an der Kampagne beteiligt waren und Personen bestehen, gegen die die Bundesanwaltschaft wegen Mitgliedschaft in der rechtsterroristischen Vereinigung AWDD ermittelt bzw. ob gegebenen- falls Personenidentität besteht? 7. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die mutmaßliche rechte An- schlagserie in Berlin-Neukölln zwischen 2016 und 2019 vor?
Drucksache 20/2546 –4– Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wann Sicher- heitsbehörden des Bundes erstmals von der Serie Kenntnis erlangt ha- ben? b) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob die Serie seit dem 1. Januar 2016 Gegenstand von Besprechungen im GETZ-R war (bitte nach Anzahl, Datum sowie beteiligen Bundesbehörden aufschlüs- seln)? c) Haben Behörden des Bundes betreffend der Serie Informationen an Be- hörden der Länder übermittelt oder von diesen erhalten (bitte nach Da- tum, Bundesland und beteiligter Bundesbehörde aufschlüsseln)? d) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wann Sicher- heitsbehörden des Bundes erstmals von den drei Hauptverdächtigen der Serie Kenntnis erlangt haben? e) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Verbindungen zwischen der Anschlagserie und Mitgliedern bzw. ehemaligen Mitglie- dern der NPD bestehen? f) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Verbindungen zwischen der Anschlagserie und Mitgliedern bzw. ehemaligen Mitglie- dern der AfD bestehen? 8. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die mutmaßliche rechte An- schlagserie in Berlin zwischen 2009 und 2012 vor? a) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wann Sicher- heitsbehörden des Bundes erstmals von der Serie Kenntnis erlangt ha- ben? b) Haben Behörden des Bundes betreffend der Serie Informationen an Be- hörden der Länder übermittelt oder von diesen erhalten (bitte nach Da- tum, Bundesland und beteiligter Bundesbehörde aufschlüsseln)? c) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, welche rechtsext- remistischen Gruppierungen an dieser Serie beteiligt gewesen sein könn- ten? Berlin, den 24. Juni 2022 Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333